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Frankenberger Tageblatt Donnerstag den 25. November 1^20 nachmtttag- 79. Jahrgang oa l Bruno Lange — Baderberg Der Verkaufspreis beträgt pro Flasche 10.25 Mark (einschl. 3.60 Mk. Einlage für die Flasche). Es dürfen nur weihe, mit dem Stempel der Amtshauotmannschast Flöha versehene Svlritnsmarken beliefert werden. Die belieferten Spiritusmarken sind baldmöglichst an die Her» triebsstelle (M. Eckhardts Nachfolger, Schuhmachergasse) vollzählig abzuliefern. Frankenberg, am 25. November 1920. Ortskohlenstelle des Stadtrate». Flöha, am 20. November 1920. Der Äommunalverband der Amtshauotmannschast Flöha. ler-. Der Stadtrat. Re>- illst Nu fehlen urit NeinkV Eabe? c» auf K 3 k > r. Zuteilung von Kleie Das Gewissen ist durch den Krieg und durch die volution nicht nur bei sehr vielen Menschen weiter geworden, sondern auch bei so manchen Körperschaften des öffentlichen Rechts, bei Staaten, Städten und Gemeinden. Diese Tatsache machte sich auch in der Begmtenbesoldung bemertbar. Die vom Reich im Besoldungsgesetz angestrebte Gleichmäßigkeit in den Grundzügen der Besoldung aller öffentlichen Beamten Settdren liir Oie Seroläimg <ler OemeiMveamlen Von Oberbürgermeister Dr. Külz, M. d. R. Dieses Blatt enthüll die amtlichen Bekanntmachungen der Asntshauptmannschast Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Frankenberg, sowie sonstiger Staats- und Gemeindebehörden für den Amtsbezirk Frankenberg. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. Druck und Verlag von C. G. Roßberg, Frankenberg i. Sa. E. G. Eichler Nachfolger - Markt Konsumverein t — Schloßstraße Paul Sonnenberaer — Chemnitzer Straße A. Schwalbe — Chemnitzer Strohe Adolf Scheibe — Baderberg Bruno Kluge — Teichstrabs ' Kurt Raschke — Altenhainer Straße le»» Werktag »den«. «tjug-pra» vlerl-HUrllch, >5 M., monatlich « M. <Tr«g«r5°hn besonder«,. Einzelnummer »0 PIg.. mll -ErMler tIPK. Bestellungen werden In unserer Geschäftsstelle, von , de» Voten und Au«aabestellcn tn Stadt und Land, sowie von allen Poft», anstalte» Deutschland» angenommen. Ue»er den Bezug nach dem Lusland «u«kunst I« der «erlaggstelle de» D-geblatie«. Bostschrstkonlo i Leipzig «»»U ««meiudrgirokontoi granienberg ,. Fernsprecher, »». Lelegrammer Tageblatt grankenbergsachieu. Arno Grießbach — Freiberger Straße Paul Schwenke — Markt Rudolf Eckert - Markt Konsumverein II — Chemnitzer Straße Willy Ludewig — Chemnitzer Straße Arthur Uhlemann — Chemnitzer Straße Louis Walther — Töpserstraße Bruno Lange — Baderber/ wurde von Einzelnen Ländern und Gemeinden in skrupelloser Weiss durchbrochen. Diese Mißerscheinungen mit all ihren unliebsamen Folgen für die Finanzen des Reiches muhten unbedingt bekämpft werden. Di« Regierung versucht dies Mit einem soeben- im Reichstag in erster Lesung behandelten Gesetz zur Sicherung einer einheitlichen Regelung der BeamteM besoldung. Der Versuch erweist sich im wesentlichen als ein solcher mit untauglichen Mitteln. Selten ist ein Kind gründe licher mit dem Bade ausgeschüttet worden, als dies hier geschieht. Die Beamtenbesoldungen der Länder, Gemeinden und künftigen öffentlichen Körperschaften werden alle in einen Topf geworfen; alles um der lieben „Gleichmäßigkeit" in der Besoldung willen. Dabei wird vollkommen verkannt, daß Gleichmäßigkeit nur dort angestrebt werden kann, wo Gleichartigkeit vorliegt. Zwischen Reichsbeamten und Staats beamten der einzelnen Länder wird diese Gleichartigkeit in !weit«m Umfang«, wenn auch nicht restlos vorhanden sein; zwischen Reichsbeamten und Eemeindebeamten besteht die mög lichste Verschiedenartigkeit. Aus der Verkennung dieser Tat sache kommt das Gesetz zu Folgerungen, die von den schwersten Gefahren für die Gemeindebeamten und die Gemeinden be gleitet sein Müssen. Wenn ja, so wäre es hier nötig ge wesen, sich vorher mit den beteiligten Organisationen, mit dem Deutschen Städtetag und dem Reichsbund der Koml- munalbeamten in Verbindung zu setzen, die aus ihrer prak tischen Erfahrung heraus manchen wertvollen Hinweis für eine zweckmäßige Lösung des Problems hätten geben können. Einer unangemessenen Hüherbewertung einzelner der Kon^ munalbeamtenstellen, wie sie tatsächlich vereinzelt vorgekommen ist, soll gewiß nicht das Wort geredet werden, aber «ine an genehmere Hüherbewertung wird in vielen Fällen sich aus der Eigenart des Gemeindedienstes und aus den Bedürfnissen Ler Selbstverwaltung heraus als «ine Notwendigkeit ergeben. Die Gemeindebeamtenstellen müssen viel individueller erfaßt werden, als die Reichsbeamtenstellen. Mit Recht weist darüber hinaus der Vorstand des Deutschen Städtetages darauf hin, Laß die Beschränkung und der Mangel einheitlicher Regelung der Aufrückungsmüglichkeiten, das Fehlen der beim Staat im weitesten Umfange vorhandenen Versetzungsmöglichkeiten und die Wahl der leitenden Beamten nur auf Zeit, Moment« sind, di« bei der Bemessung der Gemeindebeamtengehälter nicht ausgeschaltet werden können. Solche Momente aber finden im Schoße der Selbstverwaltung selbst ihr« zweckmäßigste Prüfung. Die Zentralisation dieser Prüfung und die Ent scheidung durch eine dem kommunalen Leben völlig fern stehende Reichsstells, wie das Gesetz sie vorsieht, ist nicht nur praktisch völlig undurchführbar sondern untergräbt, unmitte-- bar die Grundlagen der Selbstverwaltung, da sie die GS-, meinden in der Auswahl tüchtiger Beamten zugunsten seiner schematischen G«haltsgleichmaä>erei beschränkt. Auswüchsen und unangemessenen hohen oder niedrig«» Gehaltssestsetzungen ge- genüber muß natürlich en staatlicher Eingriff möglich sein, Am Freitag den 26. November 1920 vormittags 8—1 Uhr Brennspimkusinarken-'Aiisqat,- « vorläufig mir für Kinder bis zu 1 Jahr an minderbemittelte Haushaltungen ohne Kochgas. Haushaltliste und Kohlengrundkarte sind vorzulegen. Für einen Teil der sonstigen minder bemittelten Haushaltungen ohne Kochgas erfolgt Ausgabe später nach nochmaliger Bekanntgabe. Das Kontingent in Brennspiritus ist gering bemessen, so daß nur diejenigen Brennsviritus erhalten können, die denselben tatsächlich dringend zu Heizzwecken benötigen. Die dem unterzeichneten Kommunalverband zur Verfügung stehende Kleie wird bis auf weiteres nach-folgenden Grundsätzen verteilt: Beginnend mit dem 1. Dezember ds. Js. wird monatlich einem Rinde 0 Pfund und einer Ziege S Pfund Kleie zugewiesen. Die Kleie wird bei der für den einzelnen Ort zuständigen Futtermittelverteilungsstelle, deren Namen gegebenfalls bei der Gemeindebehörde zu erfragen ist, innerhalb der ersten sieben Tage eines Monats und nur gegen Vorlegung eines Kleiebezugsscheines abgegeben. Es darf jeweilig nur die für den laufenden Monat fällige Kleiemenge verabfolgt werden. Die Kleiebezugsscheine werden auf Antrag von der Gemeindebehörde ausgestellt. Landwirten, die für ihren landwirtschaftlichen Betrieb zur Ernährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft von der Befugnis in 8 8 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 Ge brauch machen (sogenannte Selbstversorger) wird die Kleie au» ihrem Selbstversorgergetreide mit 10 Prozent auf diejenige Kleiemenge angerechnet, die ihnen nach den Bezugsscheinen auf Grund der Viehzahl und des oben angegebenen Einheitssatzes zusteht. Die Bezugsscheine sind gut auf zubewahren. Aenderungen in den Viehbeständen sind den Gemeindebehörden vor jeder Kleie abholung zu melden und werden alsdann gemeindebehördlich zum Bezugsschein bescheinigt. Unberechtigte Inanspruchnahme von Kleie wird nach den einschlägigen Bestimmungen bestraft. Die in Nr. 270 des „Frankenberger Tageblattes" vom 19. November 1920 erfolgte Bekannt machung wird gemäß Ratsbeschluß hiermit in folgendem berichtigt: Bezugsberechtigt sind: unter 4. Kleinrentner bis 3000 Mark für ein Ehepaar und 2000 Mark für einzel- ' stehende Personen. Diesbezügliche Anträge sind bis spätesten» Dienstag den 30. November dieses Jahres in der Lebensmittel-Abteilung (Rathaus, Erdgeschoß) einzureichen. Einkommen-Nachweis ist vorzulegen. Frankenberg, am 25. November 1920. Mutsch« Rinderhilfe. 2»bi«»g Oer fteicdmotoMr Von amtlicher Seite werden die Abgabepflichtigen folgendes hingewiesen: r Lrcderied bei Oer tScdrircden stegieiMg Forstrat Escherich aus München, der Begründer und Leiter der Orgesch, hielt sich am Mittwoch jn Dresden auf. Auf sein Ansuchen wurde ihm mittags vom Ministerpräsidenten Buck und dem Minister des Innern Kühn «ine Aussprach« gewährt, an der Escherich mit seinem Sekretär teilnahm. Escherich erklärte nach der „Dresdner Volkszeitung" den Mi nistern, daß keinerlei Grund vorlrege, seine Organisation zu verbieten; denn sie bezweck« lediglich die Bekämpfung von Putschen, einerlei, ob sie von rechts oder von links geplant! seien. 'Die Behauptung, daß «r und seine Organisation mit dem' Major Bischoff, Hauptmann Papst, Oberst Bauer usw. Verbindungen unterhalte, sei unwahr. Im Gegenteil sei richj- tig, daß er diese bekämpfe und jene ihn, weil er ihnen Has Instrument zerschlagen habe, mittels dessen sic ihre eigenen Pläne verwirklichen wollten. ! Dl« Orgesch, verwerfe jeden monarchistischen Putsch. Auch in Bayern habe man es bisher dahin gebracht, daß «in Rechtsputsch überhaupt nicht mehr möglich sein werde. Nach dem Abkommen von Spa sei die ganz« Organisation aus eine friedliche Basis gestellt worden. Die bayerisch,: Einwohnev- wehr sei aus der Organisation hinausgetan worden, damit man nicht gegen den Frjedcnsvertrag verstoße. Die Orgesch sei eine unbewaffnete Organisation, die die Zusammenfassung aller Elemente bezwecke, die auf dem Boden der Verfassung stän den. Diese Massen der Regierung zur Verfügung zu stellen, damit sie jeden Anschlag auf Verfassung und Negierung ab- wehren können, sei der Zweck der Orgesch. Der Minister des Innern Kühn erklärte demgegenüber an der Hand von Tatsachen, daß die Orgesch in Sachsen doch «in ganz anderes Gesicht hab«, und daß sie sich, wenn die Darstellung Escherichs zu treffe, nur hier seines Namens bediene. Gr wies insbesondere darauf hin, daß es auffallen müsse, daß die ganze Organisationsarbeit unterirdisch im Ge," Heimen betrieb«» werd«. Der Minister erklärte dem Forstrat, Latz er sich wenn er wirklich nur das bezwecke, was er Stellen erhältlich! ist. Die Zahlung gilt nur dann als vor dem Ablauf dieses Jahres erfolgt, wenn das Geld den genannten Kassen spätestens am 31. Dezember zugegangen ist. Für Beträge, die — gleichgültig aus welchen Ursachen oder Gründen — erst nach diesem Tage bei den genanntenj Kassen eingehen, wird di« Vergütung nicht gewährt. Es warte daher niemand bis zum letzten Augenblick. ! s Abgabepflichtig«, die nicht jm Stande sind, den ungH führen Betrag ihrer 'Abgabenschuld zu berechnen, erhalten vom zuständigen Finanzamt Auskunft. W«r mehr eknbezablt, als sein« Schuld beträgt, läuft kein« Gefahr. Die ZuvE zahlungen werden nach Feststellung der Abgabe erstattet, und zwar die baren in bar, die in Kriegsanleihe in Kriegsi- anleihestücken; Ueberzahlungen von mehr als 300 Mark werden Msjt«5 v. H. vom Tag der Zahlung an verzinst (8 Ü12 A. O.). Nach einem Gesetzentwurf, dem der Reichsrat zugestimmt hat, haben die Notopferpflichtigen «in Zehntel ihres abgabe pflichtigen Vermögens, mindestens aber «in Drittel der Ab gabe, bereits im nächsten Jahre in zwei Raten zu entrichten. Nur in bestimmt bezeichneten Fällen wird der zu zahlende Betrag vom Finanzamt ermäßigt od«r ganz oder teilweise gestundet werden. Dies möge jeder bedenken, der noch schwankt, ob er das Reichsnotopfer alsbald bezahlen soll. Kriegsanleihe wird auf das Reichtnotopfer nur noch bis zum Ablauf dieses Jahres angenommen. Eine allge meine Verlängerung dieser Frist ist nicht zu erwarten. Die Kriegsanleihestücke sind bei den bekannt gemachten Annahme^ stellen, die auch! beim Finanzamt erfragt werden können, hin- zugeben, Anträge auf llebertragung von Reichs-Schuldbuch forderungen dagegen bei d«r Reichsschuldenverwaltung (Schuld buchangelegenheit) in Berlin zu stellen. Jn beiden Fällen sind von dem Einlieferer Vordrucke auszusüllen, die bei den Finanzämtern erhältlich sind. Bei der Jnzählunggabe von Kriegsanleihen auf das Reichjsnotopfer und die Kriegsab gaben werden fällige Zinsscheine nicht angenommen. Erneut wird auf die Vorteile der baren Vorauszahlung des Reichsnotopfers aufmerksam gemacht. Auf Zahlungen dieser Art bis zum Ende dieses Jahres wird eine Vergütung von 4. v. H. gewährt; für 100 Mark Steuer sind mithin 86 Mark zu zahlen. Mit dem Tage der Zahlung erlischt die Verpflichtung zur Verzinsung des durch di« Zahlung getilgten Betrages. Je früher die Zahlung erfolgt, umso w«niger Zinsen sind mithin zu entrichten. Die Zahlungen, die 86 Mark oder ein Vielfaches hiervon betragen müssen, können bei den Finanzkassen oder d«n mit der Wahrnehmung der Geschäfte einer solchen beauftragten Kasse, den Reichs bankanstalten sowie den als Annahmestellen für bare Vor auszahlungen bestimmten öffentlichen Sparkassen und öffenb- lichi-rechtlichon Kreditanstalten erfolgen. Einzahlungen bei den Reichsbankanstalten, Sparkassen oder Kreditanstalten sind nur unter Ausfüllung eines Vordruckes zulässig, der bei diesen «NjetgenpretSe Die »8 mm »rette elnsvaMge PetttzeN« 1 M., Im amtlichen Teile die »8 mm breite Neile ».LV M., Slneeiandt u. Reklamen Im Redaktionsteile die »o wm breite geile » M. Kur Anlllndlgunaen an» dem AmtSgerichtSbejlrt granlenberg betragen die Preise 80 Plg-, ».8« M. und 2.10 M. Aleine Anzeigen sind bet klufgabc »u bezahlen. Mr Nachwei» und BcrmltlelunF L0 Psg. Sondernebllhr. Für schwierige Satzarten und bet Pladvorschrtsten Auilchlag, für WlederholungSabdmck SriMlgung nach feststehender Staffel. ^-275 zweckmäßigsten geschieht das dergestalt, daß die Länder Richb, linieu für die E«imind«beamtenbesoldung aufstellen, nach denen die Einordnung der einzelnen Gruppen und Stellen zu ge schehen hat. Gegen diese von den zuständigen Gemeinde- slellen vorgenommene Einstufung steht den Beteiligten sowohl wie der Aufsichtsbehörde «in Einspruchsrecht zu. Ueber d«n l Einspruch wird von einem paritätisch aus Vertretern der Gemeinde und der Gemeindebeamtenschaft zusammengesetzten Schlichtungskörper in einem kandesrechtstch zu ordnenden Ver fahren entschieden. So allein wird es möglich sein, etwaigen Auswüchsen zu begegnen ohne durch eine unnatürliche Gleich- macherei sich in unheilvollen Widerspruch zu setzen mit der ! Mannigfaltigkeit der Gemeindeorganisationen an und innerf halb der einzelnen Länder, j . § . ! : Rinder in Rot! ReichsmonatSmewekaVten für Dezember LSLR sind sofort abznholen. Frankenberg, den 25. November 1920. Ortskohlenstelle des Stadtrates. Allgemeine Ortskrankenkasse Gunnersdorf Sonnabend den 4. Dezember1920 nachm. '/»« Uhr in „Nerges Restaurant" (Gunnersdorf) Tagesordnung: 1. Wahl der Rechnungsprüfer. 2. Festsetzung desy Voranschlages für 1921. 3. Anträge; solche sind bis zum 1. Dezember beim Vorsitzenden der Kasse einzureichen. 4. Dienstordnung der Angestellten betreffend. 5. Verschiedene». Jn Anbetracht der wichtigen Tagesordnung werden die Ausschußmitglieder um voll zähliges Erscheinen gebeten. Gunnersdorf, den 25. November 1920. Der Borstand. Carl Berthold, Vors. Laut Verfügung der Landerfettstelle ist die monatliche Zuteilung von Butter von 120 Gramm auf 9V Gramm Butter herabgesetzt worden, so daß Sonnabend den 27. November 1920 auf Butterkarte Nr. 7 50 Gramm Schmalz als Ersatz für Butter zur Ausgabe gelangen. Preis: 50 Gramm 2 Mark oder 20 Mark für das Pfund. Frankenberg, den 25. November 1920. Der Stadttat. Die Abgabe verbilligter Kartoffel« betreffend Berichtigung