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MMufferTageblatt Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Das »Wilsdruffer Tageblatt' «Meint an allen Werktagen nachmittags 5 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. krei Haus, bei Postdcstellung 1,80 RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstaltcn und Post- ^d»Ze1?Bestul^ Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend ?ege^° 5'M Falle^hertr Wewalh Krieg °d. sonstiger —— !— — Betriebsstörungen besteh, «ein Anspruch auf vieserung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriftstücke erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeiter Anzeigenpreis: die «gespaltene Raumzeile 20 Rpfg», die 4gespaltene Zeile der amtlichen Bekanntmachungen 40 Reichs pfennige, die 3 gespaltene Reklamezeile im textlichen Teile 1 RM. Nachweisungsgebühr 20 Reichspfennige. Vorge schriebene Erscheinungs- tage und Platzvorschriften werden nach Möglichkeit Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 berücksichtigt. Anzeigen annahme bis vorm. 10 Uhr. > ' Fgr die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übern, wir keine Garantie. Jeder Aabattanspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Meisten, des Amts gerichts und des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 172 — 92. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt' Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 26. Juli 1933 Ein erfreulicher Unterschied. Seit uns Deutschen auch das Internationale Arbeitsamt in Genf, also eine Stelle, der man irgendwelche Deutschfreundlichkeit nicht nachsagen kann, vor kurzem ausdrücklich bescheinigt hat, daß Deutschland unter jenen Ländern an der Spitze marschiert, deren Arbeitslosigkeit im Rückgang begriffen ist, werden auch hämische Neider durch allerhand Rechenkunststücke die Wirkung und die Bedeutung der Zahlen nicht verkleinern können, die den starken Rückgang der Arbeits losigkeit in Deutschland beweisen. Diesen Beweis führen einerseits jene Ziffern, die von den Arbeitsämtern halbmonatlich gemeldet werden und die an sich schon zeigen, wie außerordentlich stark die Arbeits losigkeit in Deutschland seit ihrem Höchststands am 15. Februar gesunken ist. Wir wissen andererseits aber auch genau, daß die Zahl jener Erwerbslosen, die sich arbeitsuchend bei den Arbeitsämtern gemeldet haben, keineswegs übereinstimmt mit dem Gesamtumfang der Beschäftigungslosigkeit. Die erschwerten Bedingungen für den Bezug der Arbeitslosenrente bzw. für den Empfang der Unterstützungen aus der Krisen- und der Wohlsahrts- fürsorge haben bereits im vergangenen Jahre dazu geführt, daß nichtbezugsfähige Arbeitslose die Meldung beim Arbeitsamt unterließen, wobei ja auch die Aussichts losigkeit mitsprach, aus diesem Wege überhaupt wieder Beschäftigung zu erhalten. Das ist die „u »sichtbare Arbeitslosigkeit", die sicherlich Millionen Deut scher umfaßt; die Gesamtzahl der Beschäftigungslosen, die der Reichskanzler Adolf Hitler für den Winter auf 8 Millionen bezifferte — während bei den Arbeitsämtern nur etwas über 6 Millionen gemeldet waren —, geht also Weit hinaus über die erfaßbaren amtlichen Zahlen. Nur von einer anderen Seite her kann man der Schwierigkeit beikommen, das wirkliche Ansteigen der Be- schaftigtenziffer festzustellen. Da die deutschen Arbeit nehmer bis auf einen geringen Prozentsatz der Kran kenversicherungspflicht unterliegen, so zeigt recht genau die allmonatlich veröffentlichte Zahl der Krankenkassenversicherten, in welchem Umfang die Be schäftigtenzahl gestiegen oder gefallen ist. Leider hat diese statistische Feststellung einen Nachteil: sie hinkt recht er heblich hinter den Veröffentlichungen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung her, so daß zur Zeit nur erst die betreffende Zahl für Ende Mai bekannt ist. Einüber - aus erfreulicher Unterschied klafft nun zwischen dieser Zahl der von den Krankenkassen als wirklich beschäftigt Angegebenen und jener Ziffer, die von den Arbeitsämtern als „Rückgang der Arbeitslosigkeit" veröffentlicht wurde. Ein Beispiel nur: Die Beschäftigtenzahl stieg laut Meldung der Kranken kassen von Ende März bis Ende Mai um fast eine Million, während die Neichsanstalt für Arbeits vermittlung einen Rückgang der bei ihr gemeldeten Arbeitslosen um nur etwa 560 000 mitteilen konnte. Das heißt nun nicht etwa, daß von den Arbeitsämtern nur 560 000 Arbeitsstellen besetzt worden sind (diese Zahl dürfte weit höher sein); sondern bei den Arbeits ämtern haben sich zahlreiche Erwerbslose wieder gemeldet, die sich zu diesem Wege bisher nicht entschließen konnten, Weil er ihnen doch aussichtslos erschienen war. Somit geht ein Abstrom aus der „unsichtbaren Arbeitslosigkeit" einerseits über die Arbeitsämter, also sozusagen auf offi ziellem Wege, andererseits aber hat auch die direkte Ar beitssuche, also die „Ansprache", wie es nach altem Handwerkerbrauch heißt, offenbar in recht großem Um fange bereits zu Erfolgen geführt. Nebenbei mag übrigens noch darauf aufmerksam gemacht werden, daß aus den oben angeführten Gründen die Einschränkung der Arbeitslosenfürsorge eine beson ders starke Verminderung der Stellengesuche gerade bei den weiblichen Berufsfähigen herbeiführen mußte. Ebenso ist es charakteristisch für den Weg, den das Sinken der Arbeitslosenziffer in diesem Jahre genommen hat, daß laut Meldung der Krankenkassen die Zahl der be schäftigten Frauen am 31. März 1933 ungefähr ebenso hoch war wie am gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Daraus geht freilich hervor, daß diemännliche Ärbeit- nchmerschaft in Deutschland weit stärker unter der Arbeits losigkeit litt, wohl auch häufiger durch weibliche Arbeits- krafw ersetzt wurde, aber auch das andere, daß nämlich das Steigen der Beschäftigtenziffer im großen und ganzen den männlichen Arbeitslosen zugute gekommen ist. Man wird also mit besonders starkem Interesse der Veröffentlichung entgegensehen, die uns auf Grund der Krankenkassenstatistik die Zahl der Beschäftigten für Ende Juni nennen wird. Die Arbeitsämter haben seit dem 31. Mai bis zum 15. Juli einen Rückgang der bei ihnen gemeldeten Arbeitsgcsuche um rund 170 000 gemeldet, wo bei — um es zu wiederholen — Neuanmeldungen in großer Zahl von der „unsichtbaren Arbeitslosigkeit" her bei ihnen eingetroffen sind. Die Zahl der wirklich Beschäftigten aber dürfte nm ein Beträchtliches höher gestiegen sein; die namentlich in letzter Zeit erzielten be sonders großen Erfolge bei der Bekämpfung der Arbeits- lo5iakeU.laLe».luer jms Arvei^ Me VWtW MMen MWW Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Aachwuchses beschlossen. Das Reichskabinetthat bereits in seiner letzten Sitzung das GesetzzurVerhütun gerbkranken Nachwuchses beschlossen, das aber erst jetzt am 26. Juli im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden wird. Bei diesem Gesetz handelt cs sich um e i n s d e r w i ch t i g st e n Ge setz e, das von der nationalsozialistischen Regierung bis her verabschiedet worden ist. Es bestimmt im wesentlichen folgendes: Wer erbkrankist, kan«. durch chirurgische Eingriffe unfruchtbar gemacht werden, wenn nach den Erfah rungen der ärztlichen Wissenschaft mit großer Wahrschein lichkeit zu erwarten ist, daß seine Nachkommen an schweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden. Als Erbkrankheiten im Sinne des Ge setzes gelten angeborener Schwachsinn, Chizophrenie, zirkuläres (manisch-depressives) Irresein, erbliche Fall sucht, erblicher Veitstanz, erbliche Blindheit und Taubheit, erbliche schwere körperliche Mißbildung und schwerer Alkoholismus. Antragsberechtigt ist derjenige, der unfrucht bar gemacht werden soll, wenn er geschäftsunfähig oder entmündigt oder nicht volljährig ist, der gesetzliche Ver treter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, sonst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters evtl, des Pflegers. Zum Antrag istdieBescheinigungeines Arztes über erfolgte Aufklärung über das Wesen und die Folgen der Unfruchtbarmachung notwendig. Der An trag kann zurückgenommen werden. Ferner ist an tragsberechtigt der beamtete Arzt und der Leiter einer Kranken- usw. Anstalt für deren Insassen. Der An trag muß schriftlich eingereicht werden beim Erbgesund heitsgericht. Zuständig ist das Erbgesundheitsgericht, in dessen Bezirk der Betreffende seinen Gerichtsstand hat. Das Erbgesundheitsgericht wird einem Amtsgericht angegliedert und mit einem Amtsrichter und zwei Ärzten besetzt, unter ihnen einem beamteten Arzt und einem Arzt, der mit Erbgesundheitslehre besonders vertraut ist. Das Verfahren ist nichtöffentlich. Die notwendigen Er mittlungen sind anzustellen durch Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen. Bei den Ärzten ist das Berufsgeheimnis aufgehoben. Auch das Gericht, die Ver waltungsbehörden und die Krankenanstalten müssen auf Ersuchen Auskunft erteilen. Das Gericht entscheidet nach Verhandlung der Be weisaufnahme nach freier Überzeugung. Die Beschlußfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit. Der Beschluß muß dem Antragsteller, dem beamteten Arzt und dem Unfruchtbarzumachenden b^v. seinem gesetzlichen Vertreterzugestelltwerden. Beschwerde ist binnen elnem Monat zulässig. Die Beschwerde hat ausschiebende Wirkung. Die Entscheidung liegt beim Erbgcsundheits- Obergericht. Das Erbgesundheits-Obergericht wird dem Oberlandes gericht angegliedert und ist ebenso wie die erste Instanz zusammengesetzt. Das Erbgesundheits-Obergericht ent scheidet endgültig. Der chirurgische Eingriff darf nur in Krankenanstalten von einem approbierten Arzt vorgenommen werden und erst nachdem der die Un fruchtbarmachung anordnende Beschluß endgültig ge worden ist. Die Krankenanstalten und Ärzte werden von deroberstenLandesbehörde bestimmt. Ein Arzt, der an dem Verfahren beteiligt war oder den An trag gestellt hat, darf nicht den Eingriff vornehmen. Der ausführende Arzt muß dem beamteten Arzt einen ausführlichen Bericht einsenden. Ist die Unfruchtbarmachung endgültig beschlossen, so ist sie auch gegen den Willen des Uusruchtbar- zumachenden auszuführcn, sofern nicht dieser allein den Antrag gestellt hat. Der beamtete Arzt beantragt die erforderlichen Maß nahmen bei der Polizeibehörde. Unmittelbarer Zwang ist zulässig, soweit andere Maßnahmen nicht aus reichen. Ergeben sich Umstände, die eine nochmalige Prüfung erforderlich machen, fo ist das Verfahren wieder aufzunehmen und die Ausführung vorläufig zu untersagen. War der Antrag abgelehnt, so ist die Wiederaufnahme nur zulässig, wenn neue Tatsachen ein- getreten sind, die die Unfruchtbarmachung rechtfertigen. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens trägt die Staatskasse, die Kosten des ärztlichen Eingriffs die Krankenkasse, im Falle der Hilfsbedürftigkeit der Fürsorge verband, in anderen Fällen bis zur Höhe der Mindest sätze und der durchschnittlichen Pflegesätze die Staatskasse, nur darüber hinaus der Unfruchtbargemachte. Unfruchtbarmachung nicht nach den Vorschriften dieses Gesetzes sowie Entfernung der Keimdrüsen ist nur » dann zulässig, wenn sie ein Arzt nach den Regeln der ärzt- * lichen Kunst zur Abwendung einer ernsten Gefahr für Leben und Gesundheit desjenigen, an dem er sie vor nimmt, und mit dessen Einwilligung vollzieht. Alle be teiligten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Vollzug des Gesetzes liegt bei den Landesregie rungen. Die obersten Landesbehörden bestimmen Sitz und Bezirk der entscheidenden Gerichte, ernennen M - glieder und Vertreter. Der Reichsminister des Innern erläßt im Einver nehmen mit dem Reichsjustizminister die zur Durchfüh rung dieses Gesetzes erforderlichen Rechts- und Verwal- tungsvorschristen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 1934 in Kraft. 30 ostpreMchk KreÄ odne Arbeitslose! Der ostpreußische Abwehrkamps gegen die Arbeits losigkeit hat jetzt mit 30 Kreisen flächemäßig drei Viertel der Provinz frei von Arbeitslosen ge macht. Der Rest besteh; zur Hauptsache aus städtischen Arbeitslosen, die noch untergebracht werden, und zwar vor allem aus den Städten Königsberg und Elbing. Im Hinblick auf das sich steigernde Tempo läßt sich schon jetzt vorausschcn, daß am 1. August Arbeitslose nur noch in diesen beiden Städten vorhanden sein werden. Das Ziel des Kampfes war ursprünglich, bis zum 1. Oktober die Arbeitslosigkeit in der ganzen Provinz zu beseitigen. Schon jetzt kann man sagen, daß dieses Ziel bereits am 15. August, d. h. rundsechs Wochen früher, erreicht sein wird. Eine Ausnahme dürfte lediglich Königsberg bilden; doch auch hier wird bis zum 15. August der größte Teil der Arbeitslosen unter gebracht sein. Die weitere Organisation für die beiden Städte Königsberg und Elbing muß vor allem den technischen Ansorderungen Rechnung tragen: Zug gestellungen, Ausrüstung mit Kleidung und Arbeitsgerät. Die nötigen Anordnungen hierfür sind bereits getroffen. Die Arbeitslosen werden durch ausgewählte Führer auf ihre künftige Arbeit vorbereitet. Sie sind mit Heller Begeisterung bei der Sache, Helsen selbst mit, das. not wendige Material und die Ausrüstungsgcgenständc zu beschaffen. Schon Ende August wird Ostpreußen in der Lage sein, größere Transporte jugendlicher Arbeitsloser aus dem R^jch zu übernehmen. Diese sollen durch das Land die Wiederverbindung mit dem Hetmatvodcn bekommen und so in den ostpreußischcn Charakter ein- geglicdcrt werden. Die von der Arbeitslosigkeit befreiten Kreise sind folgende: 1. Pillkallen, 2. Pr.-Eylau, 3. Niederung, 4. Lötzen, 5. Johannisburg, 6. Braunsberg, 7. Wehlau, 8. Darkehmen, 9. Mohrungen, 10. Heiligenbeil, 11. Lyck, 12. Pr.-Holland, 13. Landkreis Elbing, 14. Stuhm, 15. Marienburg, 16. Gerdauen, 17. Neidenburg, 18. Barten stein, 19. Treuburg, 20. Landkreis Tilsit-Nagnit, 21. Heils berg, 22. Marienwerder, 23. Angerburg, 24. Landkreis Insterburg, 25. Rosenberg, 26. Rössel, 27. Sensburg, 28. Osterode. 29. Stalluvönen, 30. Labiau. „das helle Licht neuer Kvssnung." Der „Völkische Beobachter" zu den Siegesmeldungen Zu dem Generalangriff auf die Arbeits losigkeit schreibt der „Völkische Beobachter" u. a.: Diese Siegesmeldungen aus der Schlacht gegen die Arbeitslosigkeit, den gigantischsten Wirtfchaftskampf, den Deutschland jemals geführt hat, finden im Volke gewaltigen Widerhall: Zum erstenmal ist eine wirkliche Arbeitsbeschaffung Tatsache gewor den, zum erstenmal tritt in das stumpfe Dunkel der deutschen Not das Helle Licht neuer Ho ff n u n g. über all beginnt das Räderwerk der deutschen Wirtschaft lang sam wieder seine Arbeit aufzunehmen. Die Sieges meldungen werden der Nation ein gewaltiger An sporn sein, weiterhin alle Kräfte zu sammeln und ein zusetzen, um unter der genialen Führung Adolf Hitlers in dieser riesigen Durchbruchsschlacht die Not und dis Arbeitslosigkeit dereinst endgültig Lu^kekieaLU».