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Verordnungsblatt der AreiShantztmannschast Bautze» zugleich als «onfistorialbetzSrde der Oberlausitz. m ts vta tt der Amtshauptmannschasten Bautzen und Löbau, des Landgerichts Bautzen und der Amtsgerichte Bautzen, Schirgiswalde, Herrnhut, Bernstadt and Ostritz,' deS HauptsteueramtS Bautzen, ingleichen der StadtrLte zu Bautzen und Bernstadt, sowie der StadtgemeinderLte zu Schirgiswalde und Weißenberg, Orga« der Handelt» ««d Gewerbekammer z« Zitta». verantwortlicher Redakteur Georg G. Monse (Sprechstunde« wochentags von 10 bis 11 und von 3 bis 4 Uhr). - F«r»sprrchc«schluß Rr. dl. Die Bautzener Nachrichten erscheinen. mit Ausnahme der Sonn, und Festtage, täglich abend», Preis de» vierteltährltche« Ubo««emr»tS » ^i. JnserttonSgebühr Mr de« kaum einer Petit-Spaltjetle gewöhnlichen Satze« 12'/, 4, in geeigneten Fälle» unter Gewährung von Rabatt; Ziffern«, Tabellen« u. anderer schwierige, Satz entsprechend teurer, «achweisgedäh, für jede An- zeige und Insertion 20 Pf«., für brieflich« «utknnftSrrtrtluug 10 Pfg. (und Porto), Bt» früh S Uhr eingehende Inserate finde« in dem abend» erscheinenden Blutte Aufnahme. Inserate nehmen die Expedition und die Annoneenbureaud an, desgleichen die Herren Walde in Löbau, Liauß in Weihenberg, Ltppitsch in Schirgiswalde, Gustav Kröltn» in Bernstadt. Buhr in Königs hain bei Ostrttz, Reußner in Obrr-EunnerSdorf und von Lindenau in PulSnitz. Nr 131 Bekanntmachung. Nachdem von der Gemeindevertretung von Weißig unterm 17. Januar d. I. bischloffen worden Ist, den in Weihtger Flur gelegenen, vom Ptelth Weißtger CommuntcattonSwige vor dem Dorfe Weißig abzwetgcnden, die Grundstücke drS NahrungSbesttzer Krenz durchschneidenden öffentlichen Fußweg etnzuzieben, auch von der Königlichen AmtShauptmannschast unter Mitwirkung deö Bezirks- ausschufses in dessen Sitzung vom l l. April d. I. unter Verwer'ung der dagegen erhobenen Wider sprüche die Entbehrlichkeit dieses Fußweges anerkannt und die Einziehung desselben sür zulässig be> sunden worden ist und der den Lrthetltgten zugefertigte Bescheid Rechtskraft erlangt hat, wird die «rfolgt« Einziehung de« fragliche« Wege» hierdurch öffentlich bekannt gemacht Bautzen, am 8. Juni 1891. Königliche AmtShauptmannschast. 893 von Zrzschwitz. L. Die Dampfstraßenwalz« de» Unternehmers Philipp in Löbau wird in der Zeit vom 11. bi» 1». Juni diese» Jahre« auf der fiskalische« vautzemWettzenberger Straß« zwischen Kotitz und Weißenberg in Betrieb gesetzt werden. Löbau, am 8. Juni 1891. Königliche AmtShauptmannschast. v. Craushaar. H. Bekanntmachung. Unter Hinweis auf die nachstehenden gesetzlichen Bestimmungen veranlassen wir diejenige» hiesigen vemeindemitalieder, welch« znm Erwerb« dr« Bürg«rr«chts v«rp1ltvdt»t find, in der hiesigen RathSkanzlei, Rathhau» 1. Obergeschoß, sich zur BürgerrechtSerwerbung anzumelven. Bautzen, am 1. Juni 1891. Der Stadtrath. vr. Kaeublrr, Bürgermftr. Fr. 8 14 der Revidirtrn Städteordoung vom 24. April 187». Mitglieder der Stadtgemelnde sind diejenigen selbstständigen Personen, welche im Stadtbezirke wesentlich wohnhaft sind, oder ein Grundstück besitzen, oder ein selbstständige- Gewerbe betreiben. tz 17 der Revidirtrn Städteordnuug. Zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt sind alle Gemrtndemitglteder, welche: 1. die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2. das 25. Lebensjahr erfüllt haben, 3. öffentliche Armrnunterstützunz weder beziehen noch im Laufe der letzten zwei Jahre be. zogen haben, 4. unbescholten find, S. eine direkte StaatSsteuer von mindestens 3 entrichten, 6. au? die letzten zwei Jahre ihre StaatSsteuern und Gemetndeabgaben, Armen- und Schulanlagen am Orte ihres bisherigen Aufenthalt« vollständig berichtigt haben, 7. entweder a) im Gimeindebeztrk ansässig sind, oder d) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o) in einer anderen Stadtgemeinde deö Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen find zum Erwerbe deS Bürgerrechts vorpMvbtvt diejenigen zur Bürgerrechts «rwerbung berechtigten Gemetndemitglieder, welche männlichen Geschlechts sind, ö. seit drei Jahren im Gemetndebeztrke ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 0. mindestens 9 an direkten StaatSsteuern jährlich zu entrichten haben. 18S4. Aus Antrag der Erben deS S ellmacheimetstels Johann Schmidt in Hochkirch sollen von dem unterzeichneten König! Amtsgerichte die zu dem Nachlasse gehösigen Grundstücke, und zwar: al die HäuSlernahrung Fol. 5 des Grund- und Hypothekenbuchs für Hochkirch. Pommr. Anth., No. 61/ü deS Vrd.-Bers.-Cat., Pommr. Anth., in welcher seit vielen Jahre« dir Stellmachtret schwunghaft betrieben worden ist, b) das Gartengrundstück Fol. 118 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Hochkirch, Kuppr. Anth. No. 81 des dasigen Flurbuchs, 27,0 Ar groß und mit 1,91 Steuer Einheiten belegt. o) das Feldgrundstück Fol. 5 de« Grund- und Hypothekenbuchs sür Pommritz, Kohlwes. Anth, No. 180 des dasigen Flurbuchs, 46,7 Ar groß und mit 17,14 Steuer-Einheiten belegt und ä) das Wtesengrundstück Fol. 6 des Grund- und Hypothekenbuchs sür Pommritz, Kohlwes. Anth-. No. 183 deö dasigen Flurbuchs, 33,2 Ar groß und mit 10,80 Steuer-Einh. belegt, unter den in den Anschlägen enthaltenen Bedingungen Freitag, den 15. Juni 1894, Mittag- 12 Uhr a« Ort uud Stell« t« Hochkirch und im Anschluß daran durch die OrtSgerichte der gesammte be wegliche Nachlaß, worunter die zur Ausübung der Stellmachrrei grhörig«« Werkzeuge und vor- räthe an Hölzern, öffentlich versteigert werden. Löbau, am 31. Mat 1891 Das Königliche Amtsgericht. Bauer. Hin. Häuf er-Nersteigerung. Die zum Nachlasse Gustav Eduard Försters gehörigen beide« HauSgrundstücke, als: 1. Wohuhau«, No. 467 deö BrandkatasterS, Fol. 362 des Grund« und HypothrkcnbucheS für Zittau — Brüderfiraße Ro. 11 —, ortsgertchtltch auf 48000 taxtrt, 2. Wohnhaus, No. 126 des Brandkatasters, Fol. 31 des Grund- und Hypothekenbuches für Zittau — Bretteftraße No. 1 —, ortsgerichtltch auf 21000 taxtrt, sollen auf Antrag der Erben zu 1 Montag, den 25. Juni 1894, 11 Uhr vormittag-, zu 2 Dtev-tag, den 26 Juni 1894, 11 Uhr vormittag- an hiesiger AmtSgertchtSstelle freiwillig versteigert werden. Die Bedingungen hierfür hängen an hiesiger Gertchtstafel zur Einsichtnahme aus. ErstehungSjufttqe wollen zu obigen Terminen hteramtS — 1. Stock — sich etnfinden und «ach AuSwei» über ihre Zahlungsfähigkeit deS Wetteren gewärtig setn. Zittau, den 6. Junt 1891. Königliches Amtsgericht daselbst. Meyer. Kl. Arrctious-Bekauutnrachurrg. Durch Unterzeichneten gelangen Freitag, dm 15. J««i 1894, vormittag- 9 Uhr im Parterre des SchwurgertchtSgebäude», Schloß Ortenburg hier, »70 Flaschen Wei« nab Champagner, Limonaden-Effenzen, 1 Pianino, Bette« und Mobilien aller Art gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung, was andurch zur öffentlichen Kenntntß gebracht wird. Bautzen, den 8. Juni 18S1. Der Gerichtsvollzieher deS Königlichen Amtsgerichts daselbst. Secrrtär Hänsch. Sonnabend, den 9. Juni, abends. Magyarisches II. Die ungarische Krise. Man darf es als ein geschichtliches Paradoxon bezeichnen, Laß Fürst Bismarck noch als preußischer Ministerpräsident wahrhaft populär geworden ist, obgleich er gegen den so« genannten Volkswillen damals sehr stark verstoßen, obgleich er nach dem Preise der Popularität im herkömmlichen Sinne des Wortes niemals gestrebt hatte. Die glühende Sehnsucht, die nicht wenige der modernen Staatsmänner erfüllt, die Sehnsucht, den Beifall der Menge in vollen Zügen zu genießen, war ihm, damals wenigstens, fremd; nur als nebenhergehender Lohn der pflichtmäßigen Thätig- keil im Dienste seines Monarchen und seines Vaterlandes war ihm auch der Beifall Anderer etwas wert; er that aber seine Pflicht, ohne darum bekümmert zu sein, wenn dieser Beifall ihm mangelte. Ja der Fürst hat auch in neuester Zeit, als politischer Ratgeber, diesen Charakterzug nicht verleugnet, als er im Gegensätze zu der Auffassung der großen Menge die Reichspolitik in der Frage der Handelsverträge mißbilligte. Wir wissen nicht, ob man den ungarischen Minister präsidenten vr. Wekerle in dieser Beziehung den .um gekehrten Bismarck" nennen darf; jedenfalls ist jedoch dieser ungarische Staatsmann für Beifallsgeschrei und Triumphzug recht empfänglich und immerhin mag ihn diese Eigenschaft, in Verbindung mit dem Doktrinarismus des Liberalen, über die Gefahren täuschen, welche die Lage in Ungarn herbeiführen kann. Schon seit langer Zeit ist das ungarische Volk die Beute einer gewissenlosen radikal-poli tischen Agitation, welcher — man wird es nicht leugnen können — das von Wekerle geleitete ungarische Ministerium niemals mit der erforderlichen Energie entgegengewirkt hat, selbst da nicht, wo die wahre Ehre des Vaterlandes und LaS Ansehen der Habsburgischen Dynastie in Frage stand. Wer gedenkt nicht, von früheren Vorgängen abgesehen, der aller Loyalität hohnsprechenden Apotheose, welche dem Tod feinde der Habsburger, Ludwig Koffuth, vor kurzem unter den Augen der ungarischen Regierung zuteil wurde! Kaum jemals ist in neuerer Zett in einem monarchischen Staate ein ärgerer revolutionärer und den Monarchen persönlich verletzender Spuk getrieben worden! Und Minister Wekerle wußte dem imposanten Unsuge gegenüber nichts besseres zu thun, als nach rechts und nach links hin zu vermitteln und zu beschwichtigen, damit doch nur alles äußerlich glatt ablaufe. Und nicht weniger bedenklich erscheint sein gegenwärtiges Verfahren gegen das ungarische Magnatenhaus und gegen den König von Ungarn selbst. Mit einer Stand- s Hastigkeit, an der manch andere parlamentarische Vertretung sich ein Beispiel nehmen könnte, hat das ungarische Mag natenhaus das Civilstandsgesetz zurückgewiesen, ohne ^sich um das Geschrei des Pöbels zu kümmern, ohne sich durch die Drohung eines sogenannten Pairsschubs beirren zu lassen. Das war natürlich in den Augen eines liberalen Magyaren der Gipfel reaktionärer Thorheit und zugleich ein Verbrechen gegen die Hoheit des souveränen Volkes, ein crimou laosae wuMtatis xopuli ItuiiAkrioi, vor allem aber war es eine ünsühnbare Beleidigung des — Juden tums. Es ist noch wenig bekannt (weil die liberale Presse aller Zungen davon weislich schweigt!), daß die treibende Kraft bei der gegenwärtigen ungarischen Bewegung das höchst einflußreiche jüdische Element in Ungarn und im Auslande ist und daß die Juden gerade darum das Civil- standsgesetz mit allen Mitteln fördern, weil erst mit dem selben die völlige Gleichstellung der Juden mit den Christen erlangt werden wird. Erinnert man sich nun, wie hohe Wellen einst die antisemitische Bewegung eben in Ungarn schlug, wo das Volk weit mehr als in Deutschland unter dem Drucke und der Ausbeutung der Juden zu leiden hat, so wird man es begreifen, daß die den Juden willfährige Regierung, sowie die liberale Mehrheit der ungarischen Dcputiertenkammer in Wahrheit keineswegs den wirklichen, echten Volkswillen zum Ausdruck bringen, daß vielmehr das gedrückte Volk insgeheim mit dem Hause der Mag naten sympathisiert. Aber nur insgeheim — denn die liberale Regierungspartei und die übermächtige Judenschaft haben es bis jetzt verstanden, durch die Beeinflussung der Presse und des süßen Pöbels von Budapest das Volk mundtot zu machen. Wie unter solchen Umständen ein besonnener und ge wissenhafter Staatsmann eS über sich gewinnen kann, alle Kraft an die Durchdringung dieses Gesetzes zu wenden, selbst den Souverän in eine Zwangslage zu setzen, wie sie nun eingetreten, das ist für den gewöhnlichen Menschen verstand nicht zu fassen. Anstatt sich dem Votum der Mehrheit einer Kammer des Parlamentes zu fügen und so mit ehrenwerter Selbstverleugnung die eigenen Wünsche dem konstitutionellen Prinzip unterzuordnen, hat es der ungarische Ministerpräsident versucht, durch das faden scheinige Mittel eines Pairschubes sich eine geneigte Ma jorität zu schaffen, ein Versuch, der nur an dem Willen des Königs gescheitert ist. Man kann wohl sagen, daß in dieser Frage der König von Ungarn die Ehre der un garischen Regierung gerettet hat. Auf welche andere Weise nun aber der vielgewandte Ministerpräsident das widerstrebende Magnatenhaus ge fügig zu machen gedenkt, wofern die Leitung der Regier- ung ihm auch in Zukunft überlassen bleibt, ist in der That nicht abzusehen! Wir möchten nicht glauben, daß es ihm, bei aller Hilfe von Juden und christlichen Juden genossen, gelingen könnte, die konservative Majorität der Magnaten in entsprechendem Maße zu verringern, d. h. eine genügende Anzahl der Gegner zur Verleugnung ihres Votums zu bewegen. Was aber dann? Wird man es wagen, an dem verfassungsmäßigen Rechte des Magnaten- Hauses zu rütteln oder gar dessen Bestand anzutasten? Die völlige Aussichtslosigkeit des Planes, den die englischen Radikalen gegen das englische Oberhaus hegten, müßte allein schon davor warnen. Vo8tissia torrsnt! Gewiß scheint nur, vaß Herr Wekerle noch immer ent schlossen ist, seinen und seiner Parteigenossen Willen, der für ihn der .Wille der Nation* ist, durchzusetzen. Das Wie? wird sich finden. Man erinnert sich dabei an die prächtige Anekdote von dem russischen Bienenzüchter, der auf eine nach Beschreibung seiner merkwürdigen Bienen stöcke an ihn gerichtete Frage, wie denn seine Bienen durch das auffallend kleine Flugloch hindurchkommen könnten, die verblüffende Antwort gab: „Ja, der Bien' muß!" k. Was die Juden den Christen zu bieten wagen. Die Verwaltung des kleinen holsteinischen Bades Hei ligenhafen hat kürzlich den Wunsch zu erkennen gegeben, daß ihr Badeort von Juden gemieden werden möchte. Da sich gegen dieses Vorgehen webet mit Hilfe der Polizei noch mit der des Strafrichters etwas ausrichten läßt, ver suchen es unsere „deutschen Staatsbürger jüdischer Religion" mit Drohungen und Beschimpfungen. Charakteristisch ist ein Brief, den ein jüdischer Arzt, der vorsichtig genug ist, sich vr. Germanicus zu nennen, an die Badeverwaltung gerichtet hat. Es heißt darin: .So lange noch Ostende, Norderney, Blankenberghe,