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Schönburger Tageblatt scheint täglich unt Ausnahme der Tage und Filialen: in Altstadtwaldenburg bei Herrn Kaufmann Otto Förster; in Kaufungen bei Herrn Fr. Janaschek; in Langenchursdorf bei Herrn H. Sliegler; in Penig bei Herrn Wi. elm Dahler, Ligarrengeschäft an der Brücke; m Rochsburg bei Herrn Paul Zehl; in Wolkenburg bei Herrn Ernst Rösche; i» Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. WsHtlllMgtt AnMM. - nach Sonn- und Festtagen, «nähme von Inseraten für die nächster- iKeinrnde Nummer bis vormittags 11 Uhr. Abonnementspreis beträgt vierteljähr ig 1 Mk. SS Pf. Einzelne Nrn. ö Pf. Z-rserate pro Zeile 10 Pf., Eingrs. 20 Pf. T»o»ll«jscher Satz wird doppelt berechnet. Amtsblatt für den ^tadtrath zu Maldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Städten Penig, Lunzenau, Lichteusteiu-Callnberg, und in den Ortschaften der nachstehenden Standesamtsbezirke: Altstadt-Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, St. Egidien, Shrenhain, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Häufungen, Langenchursdorf, Langen- lruba-Nrederhain, Langenleuba-Oberhain, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Oelsnitz i. E., Reichenbach, Remse, Rochsburg, Rußdorf, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. Sonntag, den 5. Februar 1899. Wttteruugsbericht, ausgenommen am 4. Februar, nachm. 4 Uhr. Barometerstand 764 mm. reducirt auf den Meeresspiegel. Thermometerstaud 4- 1" 0. (Morgens 8 Uhr — 4" 6.) Feuchtigkeitsgehalt der Lust nach Lambrechts Polymeter 76'/o. ThaupNvkt — 4 Grad. Windrichtung: Südwest. Daher Witteruugsanssichten für den 5. Februar: Meist trübe mit Neigung zu Niederschlägen. Feld- und Wiesenverpachtung. Künftige Mittwoch, den 8. Februar d. I. nachmittags 4 Uhr, sollen vier, auf dem hiesigen Anger liegende, der Stadtgemeinde Waldenburg gehörige Felds U«V Witsenparzelleu anderweit aus 6 Jahre durch Meistgebot, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Pachtliebhabern verpachtet werden. Die Pachlbedingungen liegen zur Einsicht nahme an RathsexpedinonSstelle bereit. Pachtliebhaber woll.n sich zur angegebenen Zeit in der Restauration des Schießhauses einfinden. Waldenburg, den 3. Februar 1899. Der städtische WirthschaftsauSschuß. Klemm, Stadtrath. Dietze. Nutz- und Brennholz-Aution. Aus dem Waldeuburger Stadtwalde sollen Montag, den 13. Februar 1899, Bormittags von S Uhr au, an Ort und Stelle folgende daselbst aufbereitete Hölzer, und zwar: 17 fichtene und 100 kieferne Stämme von 10 — 15 om Mittenflärke, H » „ 104 „ ,, „ 16 22 „ „ „ „ 5 „ ,, „ 23 26 „ „ 155 Nadelholzstangen von 7 —15 om Unterstärke, 1 Raummeter Nadelholz Brennscheite, 4 Raummeter Nadelholz-Brennrollen, 1,» Wcllenhundcrt Laubholz- und 32,» Wellenhundert Nadelholzreisig meistbietend unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Btrsammluugsort: Partzschefeld'sche Restauration. Waldenburg, den 4. Februar 1899. Der städtische Forst ausschuß. Klemm, Stadlraih. Verbot. Zur Sicherung für den Personen-Verkehr wird auf dem EichbtrgWtge alle» Fahren mit Handwagen und Schlitten, das Treiben von Vieh, sowie Schlittschuhlaufen wiederholt verboten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 3b Mark gemäß Verordnung vom 9. Juli 1872 geahndet. Waldenburg, am 3. Februar 1899 Der stellv. Gutsvorst. Letz. Nutz- und Brennhoiz-Auction. Auf NrederwalSenvurger Revier sollen Mittwoch, den 8. Februar 1899, Vormittags 9 Uhr im Rathskeller zu Waldenburg folgende im Forst, Eichlaide, Naundorf, Cullenberger Holz und Haubler aufbereiteten Hölzer, und zwar: 3 eichene Stämme von 11 — 14 cm Mittcnstärke, 6 birkene » » 13 » . 2 . . . 17—18 - 120 fichtene und 37 kieferne Stämme von 10—15 em Mittenstärke, 14 . , 10 . - - 16-22 . 2 » Klötzer von 14 und 20 ew Oberstärke, 3,r m Länge, 2070 Nadelholzstangen von 2—4 em Unterstärke, 1495 . . k-6 - 1305 . . 7—9 - 520 . . 10—15 - - 1 Rmtr. Nadelholz-Brennscheite, 4 - Laubholz-Brennrollen, 78 - Nadelholz- 2 » schönes tanneneS Deckreisig, 116,o Wellenhundert Laubholz, und 65,» - Nadelholz-Reisig meistbietend unter den üblichen Bedingungen versteigert werden. Fürstlich Schünburgtsche Revierverwaltung Niederwald. Eine neue Kaiserrede. ^Waldenburg, 4. Februar 1899 Vor Jahresfrist wurde im deutschen Reichstage von Seiten der verbündeten Regierungen die Erklärung ab gegeben, daß die Frage deS Acht-Uhr-LadenschluffeS im Handelsgewerbe, wenn sie einmal zur gesetzlichen Regelung gelangen sollte, nicht durch einen einfachen Bundesraths- bcschluß erledigt werden, sondern daß der Reichstag da bei mitzusprechen haben soll. Den Anlaß zu dieser Er klärung gab damals die Verordnung des BundeSraths über den MoximalarbeitStag im Bäckereigewerbe, ein Erlaß, dkl recht gut gemeint war, aber für kleinere Bäckereien gar Vicht paßte. Der Bundesrath hat auch schon früher vom grünen Tische Manches decretirt, was für das praktische Leben gar nicht paßte, und so rst es denn nur beifällig zu begrüßen; daß der Acht-Uhr Laden- schluß nicht eigenmächtig geregelt, sondern der Begut achtung des Reichstags unterbreitet worden ist. Dort rmrd es bei den vorgeschlagcnen Bestimmungen wohl nicht sein Verbleiben haben, denn, um es gerade heraus- zusagen, dn Bundesrath hat wieder einmal daneben gehauen. Was ihm jeder beliebige Gewerbetreibende "ach einmaliger Durchsicht des Gesetzentwurfs gesagt hatte, haben die Herren Excellenzen glücklich übersehen. Die Hauptbestimmung des Gesetzes ist, daß ein Schluß der Ladengeschäfte um 8 Uhr abends verfügt werden kann, wenn zwei Drittel der ansässigen Gewerbtreibenden damit einverstanden sind. Wie können aber alle Gewcrb- treibenden ohne Ansehung der Branche entscheiden? Man mühte doch sagen, wenn zwei Drittel der Gewerbtreiben den ein- und derselben Branche damit einverstanden sind. Wer keine Concurrenz hat, schließt allein um 8 Uhr, und wo in einem Orte nur wenige Collegen vorhanden sind, besorgen sie das ebenfalls. Aber sonst ist der Unterschied in den einzelnen Branchen doch schon riesen groß. Schon beim Bäcker und beim Schlächter! Fleisch wird in den späteren Abendstunden vielfach für den nächsten Tag eingckaust, beim Bäcker schweigt die Laden- glocke nach dem Abendessen fast ganz. Der Buchhändler, der Uhrmacher, der Seidenwaarenhändler machen nach acht Uhr abends fast kein Geschäft, der Colonialwaaren- händler, der Schuhmacher, der Kleiderhändler verkaufen noch manches Stück. Den Modisten und Handschuh machern ist es außerhalb der Ballsaison ziemlich gleich- giltig, ob sie um 8 oder um 10 Uhr schließen, und auch der Fleischer denkt im Sommer: Je früher, um so besser! Nun denke man, daß Alle diejenigen, die naturgemäß zu Zeiten gar kein Interesse an einem späten Laden schluß haben, trotzdem darüber mitbestimmcn sollen, daß Diejenigen, für welche ein Oeffnen des Ladens bis 9 oder 10 Uhr etwas sehr wichtiges ist, auch früh schließen. Das wird den Leuten selbst komisch ankommen. Man kann doch nur die Angehörigen einer Branche ent scheiden lasten. Das ist das Widersinnige in dem neuen Gesetz, in welchem gerade, wie bei der Sonntagsruhe Alles über einen Kamm geschoren ist. Sonntags haben inzwischen auf dem Papier schon viele Ausnahmen statlfinden muffen, in Wirklichkeit aber noch mehr. Da kann man aber immer noch den Satz gelten lasten: Es ist Sonntag, sechs Tage soll der Mensch arbeiten, am siebenten ruhen! In der Wochentagsarbeit spricht aber das praktische Leben, und zwar nur das vraktische Leben! Die Herren Ge- heimräthe mit Köchm, ein paar Stubenmädchen und Dienern mögen des geöffneten Ladens nach 8 Uhr abends stets entbehren können, aber eS giebt auch sehr viele Leute, die nach beendeter Tagesarbeit selbst ein kaufen wüsten. Und von der großen Mehrzahl dieser leben viele Geschäftsleute. Wir wollen eine entsprechende Ruhe sür das Laden personal, aber der Vorschlag, den das neue Gesetz macht, ist verkehrt. So mancher Geschättsmann wird, wenn er um 8 Uhr schließen muß, sagen, daß er bei dieser Arbeits zeit auch Leute sparen könne, oder gar die Geschäftsab- sertigung mit seiner Familie allein besorgen könne. Es ist durchaus nicht unbedingt noihwendig, daß die Herren Lehrlinge nun auch noch jeden Abend den Don Juan in der Westentasche spielen. Es soll so viel Schonung wie möglich sein, es kann häufig früher, als es jetzt geschieht, der Laden geschloffen werden. Auch in den jenigen Geschäften, die ein flottes Abendgeichäst haben, ist in manchem Monat sehr wenig los; da kann eingesetzt werden, da können und sollen die Mitglieder einer