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Freitag. Ar. SS. 17. Zuti 1868. Erscheint Dienstags und Freitags. Zu beziehen durch alle Postaustalten. Weißer ih-Zeitung. Preis pro Quartal 10 Ngr. Inserate die Spalten-Zeile 8Pfg. Amts- und Anzeige-Matt -er Königlichen Gerichts-Ämter und Stadträthc zu Dippoldiswalde und Fraucnsteiu. Nrrmtwortlichrr Nedacteur: Carl Zehne in Dippoldiswalde. Taqesgefchichte. Dippoldiswalde, den 16. Juli. Unser alljähr liches Haupt-, Vogel- und Scheibenschießen ist, vom besten Wetter begünstigt, von Sonntag bis Dienstag abgehalten worden. Caroussel, Schießstände, Würfel buden, Restaurationen wie immer; Schaubuden fehlten leider ganz. Eine von Herrn Zetzsche engagirte soge nannte Alpensänger-Gesellschaft erfreute uns nur durch ihren Fortgang am Morgen des letzten Tages, und wir waren mit dieser Acquisition wieder einmal, wie der Berliner sagt, 'reingefallen. Illumination und Feuerwerk waren recht hübsch und erfreuten sich zahl reichen Besuchs und Beifalls. Ein recht nettes Bild gab das von der Dippoldiswaldaer „Jugendwehr" am Dienstag veranstaltete Bivouac. — Die Königswürde am Vogel erlangte Herr Schuhmachermstr. C. G. Kästner, die an der Scheibe Herr Mühlenpachter Fischer, während die betreffenden Marschallswürden auf die Herren Mühlenbesitzer Röllig und Handels mann Haarig fielen. — Der Dippoldiswaldaer Zweigverein der evan gelischen Gustav-Adolf-Stiftung beging gestern (nebenbei erwähnt gleichzeitig mit dem Altenberger Zweig verein, der in Lauenstein versammelt war) seine Jahres versammlung in Rabenau, wobei Hr. Pastor Gries bach die Festpredigt über das Thema: „das Werk des Gustav-Adolf-Vereins, ein Werk des Friedens" hielt, und Hr. Superintendent Opitz die Berichterstattung und Leitung der Versammlungen übernommen hatte. Man beschloß, das erste Drittel der circa 106 Thir betragenden Einnahme der Gemeinde Außig unmittelbar zu über mitteln, für den Empfang des 2. Drittels, das an den Hauptverein Dresden zu senden ist, Görkau-Rothen hau S vorzuschlagen, und das 3. Drittel statutengemäß an den Centralvorstand zu sofortiger Verwendung abzu geben. Erfreulich war die Theilnahme der Gemeinde Rabenau, welche sich in reicher, geschmackvoller Aus schmückung der Kirche, zahlreiche Theilnahme am Gottes dienste, sowie an der später im Gasthofe zum Amthofe stattfindenden Verhandlung und dem darauf veranstal teten Festmahl kundgab. Eine reiche Auswahl von ernsten und heiteren Trinksprüchen, unter denen wir einen in Versen auf den Gustav-Adolf-Verein als einen Segensbaum von Hrn. Cantor Kind besonders hervor heben möchten, würzten das recht gute Mahl. Künf tiges Jahr soll die Jahresversammlung, will's Gott, in Reinhardsgrimma stattfinden. Dippoldiswalde. Die auch in unserem Gerichts amte versuchsweise eingeführte ununterbrochene Geschäftszeit (von früh 8 bis Nachm. 3 Uhr) wird auch künftig, wiewohl immer wieder versuchsweise, bis auf Weiteres fortbestehen. Es haben sich bei geschehener Umfrage die Vertreter der Landgemeinden mit Majo rität für die Beibehaltung der neuen Gerichtszeit aus gesprochen; ein Gleiches ist im Gerichtsamtsbezirk Lauen stein geschehen, während in denen zu Frauen stein und Altenberg die alte Gerichtszeit (von 8—12 und von 2—6 Uhr) wieder eingeführt werden wird (vom l. August an); es ist jedoch den Gerichtsvorständen dieser Behörden überlassen worden, wenn sie es im In teresse des Dienstes und der Angestellten, sowie nament lich auch der Gerichtsbefohlenen, für angemessen finden, die vormittägige Geschäftszeit bis Nachmittag 1 Uhr auszudehnen und die hiernach zugesetzte Stunde an der nachmittägigen Geschäftszeit zu kürzen. Auch werden diese Behörden die Gerichtsbefohlenen aus entfernteren Ortschaften, namentlich im Winter, zu zeitiger Stunde vorladen lassen, damit dieselben noch vor Einbruch der Dunkelheit den Heimweg zurücklegen können; insbeson dere aber sollen Verhandlungen mit Gerichtsbefohlenen vom platten Lande zu Ende der vormittägigen Geschäfts zeit nicht abgebrochen, sondern über diese Geschäftszeit hinaus fortgesetzt und beendigt werden, wenn der ge dachte Zweck dadurch erreicht werden kann. — Dieje nigen Gerichtsämter, bei welchen fernerhin die neue Gerichtszeit bleibt, sind die nachstehenden: Adorf, Bau tzen, Burgstädt, ^Dippoldiswalde, Döhlen, Dresden, Ebersbach, Gottleuba, Grimma, Großenhain, Kirchberg, Königsbrück, Lauenstein, Leipzig I, Leipzig II, Lenge feld, Löbau, Lommatzsch, Meißen, Moritzburg, Neusalza, Neustadt, Nossen, Oelsnitz, Penig, Pirna, Radeberg, Radeburg, Reichenau, Riesa, Rochlitz, Scheibenberg, Schwarzenberg, Stollberg, Strehla, Tharandt, Werms dorf, Wildenfels und Zöblitz. In diesen Aemtern muß von 3 Uhr Nachmittags bis Abends 6 Uhr ein Expe dient zum Zwecke der Annahme etwa eingehender Sachen im Gerichtslocale anwesend bleiben, während ein mit dem Richtereide belegter Beamter innerhalb derselben Zeit am Orte des Gerichts heimisch zu bleiben hgt, um in vorkommenden Fällen sofort zur Vornahme des Er forderlichen herbeigerufen werden zu können. Uebrigens haben die Vorstände 'der Gerichtsämter an den oben- gedachten Orlen die Anweisung erhalten, in dem Falle, wenn aus der Einrichtung der ununterbrochenen Ge schäftszeit irgend welche Unzuträglichkeiten, insbesondere in Bezug auf die Geschäftsführung und die Interessen der Gerichtsbefohlenen sich ergeben sollten, unverweilt Anzeige an das Justizministerium zu erstatten. ° Frauenstein. Die Wahlen eines Kirchenvor standes nach Maßgabe der KirchenvorstandSordnuna vom 30. März d. I. sind in hiesiger Parochie am 5.