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,» ,. / >> u.nt ErM. tägp Morg. 7 u Instkate, d. Spaltreilr S Pf., werde» b. Lb. 7 (Sonnt. b iS 7 st.) angenomme» in der Expedition: Jobtnkttaller «nd Waiseahautftra-r «. stk . - 174. Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mttredactrur: Theodor Drodlsch. Sonntag, dm 23. Juni «bonn. vierteljährlich 20 Agr. ^ unrnlgeldl. Liefnuna in« -an*. Durch dir t. Post viertrljäWch: rr Stgr. Etn«inr »n«W«m 1 «gr. 1861. Lre-den, dm 23. Jum Di« Erste Kammer hat gestern die Berathung de* AuSgabebudget« für da* Tultu-departement bemdigt. - — Die Zweite Kammer, welche in ihrer vorgestrigen Abend- ßtzuvtz die auf vir bäuerlichm Wahlen bezüglichen speciellen Vorschriften he* Wahlgesetze* erledigt urtd düher den Wähler, emsn* von S auf 2 Thlr, wie in dm kleinen Städten, her- abzusetzen, sowie den im Entwurf für den Abgeordneten erfor- deÄtchm Cevsu« vöst 2V Lhk Lireettn Suu-r» überhaupt (bisher 80 Thkr. Grundsteuer) auf 2V Thlr. Grundsteuer zu nvtmiren beschlossen hatte, beendete in ihrer gestrigen Sitzung (dir '100. diese« Landtag«) di» Beratbung diese« Gesetze« und nah in dabet di« Gchlußbestimmung, daß daffelbr nur bet Neu wahlen Nach Maßgabe de« regelmäßigen Drittelausscheidens Platz gicetfen solle, unter Verwerfung der auf Neuwahl sämmtlicher Kammirufttgliever, oder Neuwahl mit Ausnahme der Ritter- gU1«besstzer (bezüglich deren durch da«. Gesetz nichts geändert «erd«) gerichteten Anträge gegen 15 Stimmen a«. Nachdem bitrauf noch die «»«gesetzt, Novelle IV de« Grsetztentwurf« über Abänderungen der VerfaffungSu,künde Annahme gefunden, wurde- bei namentlicher Schlußabstiwmuug da« Wahlgesetz mit 55 gegen 12, da« vorgenannte Gesetz mit 54 gegen 13 Stim men in der beschlossenen Weise genehmigt. - oeffeutltche Gerteyrsverhandlungen. In der ersten der vorgestrigen Etnsprachsverhandlungen wurde wieder riumal dem betteffenden Angeklagten eine große Freud« berei tet. Der 20jährige Schneidergesellt I. E. Schneider allhier sollte in der Nacht vom ersten zum zweiten Osterfeiertage d. 3, wo er erst spät nach Hause gekommen, einem seiner beiden Schlafgmoffen au« deffen Portemonnaie die Summe von 3 Thlr. 25 Ngr. entwendet haben. Da« Hauptindiz, da« gegen ihn sprach, waren die > uvgewLhnVchen Au«gaben, die er an den Tagen - darauf gemacht, obschou dieselben dasjenige Geld, wa« er nachweislich theil« zuvor besessen, ehest« am ersten Feiertag« von seinem Meister al« Lohn erhalten, nur um weaige Groschen überstiegen Außerdem hatte man gegen ihn, obgleich er noch nt» tn Antersuchuug gewesen, seinen üblen Leumund geltend ge macht. La der Angeklagte, der etwa« stottert, nur wenige Wort« zu seiner Nerthrtdtgung hervorbrivger konnte, so unter zog sich derselben Hitr Staatsanwalt Held mit gewohnter Hu manität. Obwohl derselbe nicht verkannte, daß einiger Verdacht gegen de» Angeklagten vorlieg«, i» wie« er doch nach, daß die' Angaben über dm üblen Leumund de« Angeklagten nur auf unglaubwürdigem Gerede und vagen Urthetlen dritter Personen beruhten, daß der i» dem erstinstanzlichen Erkenntnisse hervor- » gehöbrnen guten Gelegmheit zum Stehlen dmchast« kein voll- ständige« Gewicht beizumrffen, e« auch Thatsache sei, daß, Schneider sich im Besitz« von Geld befunden, über defftN Ein- zeloerau-gabung «in Irrthum von einigen Groschen mehr oder weniger leicht möglich sei, endlich, daß di« ihm zur L-st ge legte Gleichheit der verausgabten Gelder mit den g«ßtohsMs».M gewöhnlichen, gangbaren Münzsorten eine» Beweis, gegen de« Angeklagten durchaus nicht ltesern könne. Der He« Staats anwalt trug daher auf beschränkt« KlaMisprechung an, stftM da« Gericht di« erst« Instanz halt« Schneidern zu 4 Wo«, chrn Gefängniß verurtheilt — auch verfügt«. — , Laus DG zweiten Einspruch« hatte sich der vor einiger Alt ist» HM de France al« Hausknecht verwendet« Tagearbeiter L. H. Ä. Goldammer von hier (zeither noch unbestraft) beikommeu lqsq seu, einige« Geschirr, Servietten. Teppich« »e. aut hem Hotel mit nach Haus« und dort in Gebrauch zu »fthWn. Di« Sach« kam an den Tag, der Verletzt« wurde aber wieder in den Bo, fitz fast der meisten Gegenstände gesetzt. Der Werth drrselhM war von diesem auf circa 8 Thlr. angegeben worden, Ustd die erste Instanz verurtheilte auf «folgt» Anzeige Goldammem zu 5 Wochen Gefängniß (3 Wochen Emsatz, 2 Wochen Lon- currenz). Der Angeklagte erhob nun Einspruch gegen die Straf- , höhe, und bestritt in der Verhandlung auch de» seiner Ansicht -nach viel zu hoch angegebenen Werth der gestohlenen Eifertest. zHnr Staatsanwalt Held ließ Letztere« nicht gelten, hielt ab«e . dafür, daß zu Gunsten de« Angeklagten wohl ein Einsatz.stp« 2 Wochen genüg«. Der Gerichtshof setzte dewjufolg« die ver hängt« Gefängnißstrafe auf 3 Wochen herab. — Ferner hatte der schon mehrfach bestrafte Braurrbursche I. A. Duntsch au* Bautzen kurz nach seiner Anfang« Februar d. I. «folgten Entlassung au- Zwickau sich im Gasthof „zum grünen Baum" allhier eine Zechpreuerei von 17 Ngr, 5 Pf. zu Schulden kom men lassen, und war deshalb mit 8 Tagen Gefängniß von der ersten Instanz belegt worden. Da« Bezirksgericht betrach, tet« da« Vergehen in mildester Weis« al« Victualiestdiebstahl upd setzte die Straf« auf 3 Tage Gefängniß Herab, -v Noch stach eine Privatklagsache zwischen zwei Vätern stu« Oberprohlt^ Z G. Schnorrt und I. E. Börner, auf der Tagesordnung, po denen der Erster« de« Anderen Jungen geprügelt haben ' Di« dafür angesührt« Zeugin hqtte aber da« Anfuhren ner« nicht bestätigt und Solche« beeidet, Schubert war des, da er di« behauptete Thatsache in Abrede stetste, jreigesprochm und der Kläger in di« Kosten verurthetlt worden. ,Dieser ab» hatte dagegen Einspruch «Hobe», tndeM er güstj asthnwett« Zeu- ginnen ahzuhören beasttragte, gegen welche jene Zeugin vor ihrer Vernehmung die Sache so^ erzählt haben sollte„^wt« ^ sich nach setuer Behauptung zugelrageu haben sollte. Der