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Aachnchtsölaü und M«ksMzngw- 1863 Sonnabends, den 18. April. ?! . In 's < Lrschnm Mmroch und Sonnabend. LierteljLhrlich 7>/, Ngr. --7?ff-!7^77 chttü' n,-, r Dienstags , den 28sten April 1863. und nach Befinden die darauf folgenden Tage von Vormittags 8 und Nachmittags 2 Uhr an verschie- Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des StadtratheS zu Frankenberg. Bekanntmachung. 75 c Von dem königlichen Koben Finanzministerium find Erörterungen ober die Ausführbarkeit einer Eisen bahn von Freiberg nach Chemnitz angeorduet und Ingenieure mit den hierzu erforderlichen Vermessun gen w. beauftragt worden. - ' . V-, - Indem die Bewohner hiesiger Stadt, deren Flüren ebenfalls von den Vermessungen berührt werden, hiervon in .Kenntniß gesetzt werden, erhalten die Grundstücksbesitzer zugleich Veranlassung, die beauf tragten Ingenieure zu jeder Zeit ihre Grundstücke betreten und die. nöthigen Hrgnatstangen u. f. w.. einsetzen zu lassen. Im Uedrigen wird nicht nur die Schonung der eingeschlagenen ChalonS, Pfähle u. s. w. Jedermann , angelegentlichst empfohlen, sondern auch ausdrücklich bemerkt, daß daS Beschädigen, Versetzen und Wegnehmen erwähnter VermeffungSzeichen in gesetzlicher Weise streng bestraft werden wird. Frankenberg, am 15 April 1863. D e r Gtadlt'rds dH. - --! - : - MeltzÄe» vrgr^ l Auctionsbekanntmachung. Im Gasthofe zu Lichtmwalde sollen Seiten unterzeichnetest Amte» Andurch erhalten sowohl diejenigen Mannschaften der Feuerlöschwehrabiheilungen, welche bis zu« I. Mai d. I. daS 45. Lebensjahr vollenden, als auch diejenigen, welche bis znMzmvähnten Tage aus dem 50. Lebensjahre heraustreten 7 Veranlassung, sich spätesten- bis zum ' - 27. April d. I. / unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine bei Herm Feuerfourier Bormann anzuMüdm. - a Im Unterlassungsfälle haben eS sich die Betreffenden selbst zuzuschreiben, wmn ste ein Jahr länger zu ihren jetzigen Dienstobliegenheiten werden angestrengt werden. - - - , Frankenberg, am 14. April 1863^. T> e r S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstk t A Dr die LMschaftm des Gers' '" Junächster ^e'it" fUen die Vorarbeiten BehüfS elner zu'p, und Freiberg, welche sich auch auf Vie Linie über Freiberg, die Fluren det Ortschaften D k t t e r S k a ch, Neud 5 rfchen, ,, . — lichtenau und möglicher Weise die Fluren der diesen Ortschaften dennchdärten Dörfer -etreffrir werden i vorgirstommen werden. / , ' ' . , 7 r,'^ -7 5 Aus Anlaß der Königlichen AmtShauptmannschaft zu Chemnitz wird daher diesen Gemeindey stutz M daselbst befindlichen Grundstücksbesitzern aufgegeben, der Vornahme jener Vorarbeiten keist.'HioderM-W den Weg zu legen, dem damit von dem Königlichen Finanz-Ministerium beauftragten Jngenieür und dessen Personale den Zugang zu ihren Grundstücken jederzeit zu gestatten, auch an den aufzustellenden Signalen sich nicht zu vergreifen, wogegen sie sich zu gewärtigen haben, daß ihnen etwaige «Mich- - Schäden nach vorgängiger legaler Ermittelung werden vergütet werden. ' ' ' ' ' Frankenberg, am 15. April 1863. D a S K ö n i g l i ch e G e r i ch t S a m t Wiegand. Frankenberger «-LSLLL-- ' : !/!7 SM