Suche löschen...
Dresdner Journal : 21.04.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-04-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186904211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18690421
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18690421
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-04
- Tag 1869-04-21
-
Monat
1869-04
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 21.04.1869
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^9N FHminkmnttspr^sr: Io» LallS«: Hlkrliek: S?KIr. Kxr ^Mrliok: 1 .. 18 „ Ko»»tlick:— „ 18 „ Limslo-kiumillero 1 I»kr«ui«» rrltt)lkrU«k 2 1 dir. 8rewpel«s«!kiikr, »u»»erk«lb a«» ^vrää Yumi«« k»o«t noä 8t«wpelru»cbl»x Kiuru rnsrratenprrist: kür ä«u Ii»»m einer xeepeltenen Teil«: 1 ktxr Unter „Linxvsenüt" äi« Teil«: L Kxr. Srschrtnen: Ltxliok, init Xuso»km« äer 8onn nuck keiertnx», ^den<l» kür äen kolxeocken "x»^. Mittlvoch, den 21. April. Dns-mrAmmml. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 180. Zlasrratenannaymr auswärts: l.»Ixri^: Laraosrairril, 6uwuu»3l»niir 6e» Oreeäner ^ouro»!»; «ken l«, : n. kliorx kour; Srmdui^ LerUn- Vi»u-I.,ip,ib-L»»»I-krunkkurt »».: H Vonl.»:«, LerUu Oaoerve'eoks Unekk., Iterrnkviiu'i Lureuu, livovuen 8Io»»>!: Lreweu: L 8cui.orra; Lr«»!»u . 1, 8r»^oe«'s Xuoonevukurvau, NiLl, ku»:ri«vi krsutzkurt ». H.: ^xeu^u'eeke Uuckk.: Lola: ^v. IHuere«, k»rir: kl^vr», r<x» r>r>!, 1wi.i.it:n Lk!«., (8, kluc« äs I« lluureei; rr»^: tz « Laiii-ien's Uuckk.', Vien: Oeeur-ra: Hrrausgrder: NLnixl. Lrpeäitio» äs» vreeüoer Journal». vreeäeo, 81»rivu»tru»e« Ko. 7- Amtlicher Theil. tz i Dresden, 20. April. Seine Dmchlauckt der Fürst Reuß, älterer Linie, Heinrich XXII. ist gestern Abend ^6 Uhr von Greiz hier cingetrofsen und im Hotel Bellevue abgetreten. Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Georg N'bst Familie hat Sich heute Nachmittag auf Höckstteren Villa bei Hosterwitz begeben. Dresden, 14. April. Se. Majestät der König haben dem Rector Wilhelm August Mintzlaff in Pegau das Ehrenkrcu; des Verdienstordens zu verleihen geruht. Dresden, 14. April. Sc. Majestät der König haben dem Kirchschullchrcr Johann Samuel Saitmacher in Schönau die goldene Medaille des Verdienstordens zu verleihen geruht. Nichtamtlicher Theil. Uebersickt. Telegraphische Nachrichten. TageSgeschichte. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. Statistik nnd VolkSwirthschaft. Telegraphische Nachrichten. Berlin, Dienstag, 20. April, Nachmittags. (W. T. B.) Die „Prov.-Corresp." schreibt in Bc zug auf den Neichstagsbeschluß über den Antrag Twesten-Graf Münster, die Errichtung verantwort licher Bundesministerien betreffend, folgendes: Eine thalsächlichc Folge dieses Rc-chstagsbeschlusscs ist gemäß den Erklärung n des Bundeskanzlers und anderer Bundcsrathsmitglicder nicht zu cnvartcu. Toch ließ der Gang der Bcrathung von Neuem erkennen, daß über die Ziele des Bundeskanzlers und die bis herige Wirksamkeit der Bundesverwaltung trotz der Meinungsverschiedenheiten über einzelne Punkte in d«r Hauptsache UcbcrZnstimmung zwischen dem Bundes kanzler und dem Reichstage herrscht. Der „Staatsanzeiger" enthält eine allerhöchste Präsidialverordnung, welche den deutschen Zoll- bundesrath zum 28. April einberuft. Wien, Montag, 18. April, Abends (Tel. d. Boh.) In der heutigen Sitzung des Abgeordneten hauses langte vom Finanzministerium ein Gesetz- entwurf ein, betreffend die Einführung neuer Goldmünzen. Graf Taaffe zeigt schriftlich seine Ernennung zum Ministerpräsidenten an. In der Steuerdebätte gelangte das Haus bis zu H 34. Morgen wahrscheinlich Schluß der Grundstener- debatte. Mittwoch finden die DeleHationswahlcn statt, an welchen sich die Polen bethetligen werden. Der Lerfassungsausschuß berieth heute über die galizische Resolution. Der Subcomite stellt den Antrag: Ein aus dcm ganzen Lause zu wählender Ncunerausschutz hab. einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, wodurch die künftige Gesetz gebung über die Handelskammer und Handelsorgane der Eompetrnz des galizischen Landtags überwiesen wird. Der Eubccmits beantragt ferner zwei Resolu tionen, deren erstere die Erwartung des Abgeordneten hauses ansspricht, daß die Neginnng bei Ausübung der Vollzuasgcwalt die Eigcntbümlichkcüen Galiziens berücksichtigen werde; mit deren zweiter dos Abgeord netenhaus sich zu gleicher Rücksichtnahme bei der Bc- rathnng ron Specialgesctzcn bereit erklärt. Lebhafteste Debatte. Zyblikiewitsch meldet eine Resolution des galizischen Landtags als Minoritätsvctum an. Bei der Abstimmung wird nach Ablehnung beider Resolutionen der Antrag des Cubccmüös mit einem Amendement Kura> da's angenommen Kaiser wird zum Berichter statter gcwäblt. Brüssel, Montag, 18. April, Mittags. (W.T. B.) Der ,,Etoile bel^c" meldet, daß gestern eine neue Unterredung zwischen Frdrc Orban und den französischen Ministern stattgefunden hat. Auf Leraulaffung der Arbeitseinstellungen hat die Verhaftung von drei Mitgliedern des belgischen Comitös der „Association internationale" stattgefun- den, auch wurden bei denselben Hauösuchungcn an gestellt. (Vgl. unter „Tagesgeschichle".) Florenz, Montag, 13. April. (W. T. B.) Der König Victor Emanuel und Prinz Napoleon wer- den im Laufe dieser Woche in Neapel zusammen- treffen. Zn der morgenden Sitzung der Deputirtenkam- mer wird der Finanzminister Bericht über die Fi nanzlage erstatten und die Finanzoperationen mit der Nationalbank, im Betrage von 100 Millionen Lire, und mit den Kirchcngütern, im Betrage von 80 Millionen, ankündigen. Die Deputirten sind jetzt in sehr großer Zahl eingetroffen. Madrid, Montag, 10. April, Abends. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Cortes legte der Finanzminister das Einnahmcbudget vor. Die Einnahmen sind auf 214l Millionen Realen veranschlagt. Tie höchstbesteuerten Artikel werden mit 30 Proe., einige mit 35 Proc. versteuert. Diese Ab gaben sind auf 6 Jahre unveränderlich. In den näch sten 6 Jabrcn werden die höchsten Sätze allmählich bis auf 15 Proc. herabgemindcrt. Eine 15prvcentige Ein kommensteuer wird auf Gehalte und sonstige Beamten- bezüge gelegt. London, Montag, 10. April, Abends. tW. T. B.) In der heutigen Sitzung des Unterhauses er widerte auf eine Interpellation Monck's der Unter- staatvsecretär des Auswärtigen, Otway, daß die im Bagno befindlichen kandiötischcn Rebrllcnführer ehestens freigelassen werden würden. Ein Antrag Disraeli's, die Maßregeln behufs Entäußerung der irischen Kirche von dem staatlichen Charakter bis 1872 hinauszuschieben, wurde mit 301 gegen 104 Stimmen verworfen. Bukarest, Montag, 10. April, Abends. (W. T. B.) Die Regierung hat energische Maßregeln getroffen, um die Bildung bulgarischer Banden zu verhindern. Tugtsgeschichte. * Berlin, 19. April. Wie d e „N. Pr. Zig." mitthcilt, wird die Abreise Sr. Maj. des Königs nach Bremen vorläufigen Bestimmungen zusolge am 18. Mai stattfinden. Von da gedenkt Ec. Majestät sich nach den Befestigungen an ter Jahde zu begeben nnd darauf die großen Schiffe — Panzerfahrzeuge — bei Kiel in Augenschein zu nehmen. — Das Staatsministe- rium tiai gestern Mittag 1 Uhr unter dcm Vorsitze des Grafen v. Bismarck zu ei: cr längern Sitzung zusammen. — In dcr vorgestrigen Eitznng des nord deutschen Bundes-, athes, irr welcher der Bundes kanzler präsidirte, wurden Ausschußbricktc erstattet über die Vorlagen des Präsidiums, betreffend a) den Gesetzentwurf über die Porlvfreiheitcn im Gebiete d.s Norddeutschen Bundes, b) die Ucbcreinkunft mit der Schweiz wegen gegenseitigen Schutzes dcr Rechte an literarischen Erzeugnisscn u. s. w., c) den Nicder- lassungsvertrag mit dcr Schweiz. — Dcr interna tionale Kongreß für die Pflege verwundeter Krie ger u. s. w. wrrd am DonnnSiag, den 22., in den Räumen des Abgeordnetenhauses eröffnet werden. — Anch in Bcrlin beginn, n die Arbeitseinstellun gen. Die Zimmergcsellcn haben beute in ihrer Mehr zahl die Arbeit eingestellt. k. Berlin, 19. April. Die Frage, in welcher Weise dir Kompetenz des Bundes auf solche Gebiete erweitert werden könne, die nach der Bundesverfassung nickt der Bundcsgcsctzgebuug unterworfen sind, führte heute zu einer sehr langen und theilwcisc heftigen Aus einandersetzung im Reichstage. Die Gelegenheit dazu bot ein Antrag der Abgg. Miquel und Lasker, die Kompetenz des Bundes auf das gcsammtc bürgerliche Recht und die Organisation der Gerichte auszudehnen. Von Seiten conservativer Redner wurde thcils das Recht des Reichetags, hierin die Initiative zu ergreifen, bestritten, theils die Zustimmung der einzelnen Regie rungen und Landesvcrtretungen zn weitern Abtretungen von Souvcränetätsrechten an den Bund hervorgrhvben; von Seiten der nationalen Fractionen wurde dieses Recht sowohl als dcm Reichstage znstchend und aus der Verfassung deutlich ersichtlich erklärt, als auch behaup tet, daß die Verfassung den Weg, wie Kompetenz erweit-rungen vor sich zu gehen hätten, klar vorschriebe. Dcr sächsische Abg. v. Zehmen wendete sich in einer beredten und von dcr Gegenseite mit vielem Miß behagen nnd Widerspruch aufgenommcnen Rede gegen Pie fortwährenden Anträge der nationalen Parteien, durch Erweiterung dcr Bundcscompetenz die verfas sungsmäßig verbürgte Existenz Her Kleinstaaten völlig nach und nach aufzusaugen. Die Entgegnungen fehl ten ihm nicht und wurden von den nationalen Fractionen sehr beifällig ausgenommen. Ein Beschluß über die Sache selbst wurde nicht gefaßt, da ein solcher nach der Geschäftsordnung hier nicht zulässig ist, vielmehr kommt dcr Antrag später znr zweiten Lesung im Reichs tage. — Der Bundeskanzler erschien beute nur kurze Zeit im Reichstage, er conferirte eine geraume Zeit mit dcm Präsidenten Simson, wie verlautet, über die Abwickelung der Geschäfte, welche dcm Reichstage noch obliegen. — Vom Bundeskanzler ist das Gesetz, be treffend die Anfertigung von Tclegraphenfrcimarkcn und das Gesetz, die Besteuerung des Brannt weins betreffend, cingegangcn. — Erster Punkl dcr Tagesordnung ist folgender Antrag der Abgg. Mi quel und Lasker: „Der Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Ge setzenlwurse die veriassnngsmaßige Zustimmung zu crtheilen: An die Stelle der Nr. «3 dec- Artikels -1 der Verfassung des Norddeuischen Bundes tritt die nachfolgende Bestimmung: die gemeinsame Gesetzgebung über das gcsammte bürgerliche Recht, das Strafrecht und das gericht liche Verfahren, einschließlich der Gerichtsorgauision." Die Debatte hicrüber eröffnet der Abg. Miquel, welcher den Antrag ausführlich begründet und die Einwendungen gegen denselben zu widerlegen versucht. Der Reichstag sei kompetent, seine Kompetenz zu er weitern, denn eine Schranke, inwieweit die Aeuderung der Verfassung ausgedehnt werden soll, bestehe in der Verfassung nicht. Hierin liege auck keine Gefahr für die Einzclstaaten, denn diese fänden Schutz in der Zwei- drittclmajorität dcS Bundcsrathes, die zu Verfassungs änderungen nothwcndig sei. Abg. Wagener (Neustettin): Möchten sich dock die Na tionolliberalen nicht immer als Monopolpächter deS Patriotis mus und der nationalen Ennvicklung geriren. Sic mögen endlich onfhöreo, Jeden, der nicht ihrer Meinung ist, uvvatrio- tisi'i zu nennen! Ick bekämpfe die Meinung, daß der Reichs tag das Recht hat. sich selbst seine Kompetenz zu erweitern, nvtois Twesten. In der nationalen Fracliou ist Twestcn — natüilich Laskern ausgenommen, nicht der schlechteste, son dern der beste Jurist. (Große Heiterkeit) Twesten sagte: «Redner verliest diese Worte) „Niemand kann sich selbst seine Kompetenz «wntern; w nn sie ihm nicht in der Versassung beigelegt ist, läßt sich Nirmals selbst beilegen. Das wäre ja der Weg, d e Kleinstaaten zu mcdiausiren". Die Versassung sogt ausdrücklich: „Der Ruchstag bat das Reckt, innerhalb der Kompetenz des Bundes Gesetze vorznscklagen". Diese Fassung des betr. Artikels wurde infolge eines Losker'schen Antrags angenommen. Vkrsassungsreränderung und kompelenzerwei- ternng sind aber gar nicht gleichbedeutende Tinge. Dcr Nord deutsche Bund beruht auf Bert äsen, aus besonder« Vereinigun gen der Regierungen. Zu Kompetenz«weite,urigen ist daher auch die Zustimmung der Landesvertreiungen nothwcndig. For- mulirte Gesctzcvtwürse, welche sich außerhalb dar koriipeicuz des Bundes bewegen, «ehdrcn deshalb nicht zur Kompetenz des Bundes. Eine Kodifikation des ganzen bürgerlichen Rechts wäre aber die Erstarrung desselben, und ich würde sehr viel von meinem Vergnügen im norddeutschen Reichstag verlieren, wenn ich mit meiner gelammten bürgerlichen Existenz dies aus die Beschlüsse des Reichstags angewiesen wäre. (Große Heiter keit) Lasten Sie uns erst in den Materien etwas Gutes schas sen, in denen wir competent sind, und nicht immer nach neuen Compclenzüberschreilnngcn trachten! (Großer Beifall rechts.) Abg. vr Friedenthal empfiehlt den Antrag im nativ nalen Jnterestc und behauptet, daß die Versassung dem Reichs tag daS Recht gäbe, seine Kompetenz zu erweitern. Ein gro ßer Vorlbeil sei cs, wenn durck den Antrag der preußische Ju- ristenstand veranlaßt würde, wieder in die deutsche Rechtswis senschaft einzntreten und sich von seinen Einseitigkeiten zu be freien. Redner führt unter Beifall alle d.e Momente aus, die für ein allgemeines deutsches Kivilrcckt sprechen. Abg. v. Zehmen «Sachsen): Es ist eine cigcnthümliche Erscheinung, daß kurz hintereinander zwei Anträge von der ¬ selben Partei eingebracht werden, die unverkennbar sehr tief in die Verhältnisse des Bundes ernschneiden, ja über die selben weit hinausreichen, und daß doch die Antragsteller selbst damit begonnen haben, die Tragweite derselben aözuschwächcn und sie als möglichst unbedeutend darzustellen. Miquel schlug heute vor, was Twestcn am Freitag that: man möge doch das Princip nur in die Verfassung ausnehmen, es brauche sich ja gar nicht darum zu handeln, daß das Princip durchgeführt werde. Man nimmt aber nicht VersassungSvcräuderungcn vor, um ganz zweifelhaft zu lasten, was damit eigentlich beabsichtigt ist. Auf die Deduktionen des Herrn Antragstellers gebe ich nichts, es wird darauf ankommen, wie der Antrag lauret, und wie die Verfassung lautet, wenn dcr Antrag in dieselbe ein- gesügt wird. Denn er wird mir zugeberr, daß Jeder spater das Recht hat, auf len Buchstaben Ker Versassung zu pochcn und zu sagen, ich kümmere mich nicht darum, welche Deutung ein Antragsteller seinem Anträge hat geben wollen. Herr Mi quel hielt cS für zulässig und wünschte es, daß ans dem bür gerlichen Rechte unk der Gcrichtsorganisation hier und da ein Theilchen herausgepstückt und der Bundesgesetzgebung eiugesügt werde. Ein solches Verfahren balle ich alle Wege für unzu lässig. Wir habe» es mit > verschiedenen Rechlssystcmen inner halb des Norddeutschen Bundes zu thun. Nimmt man ein Stück derselben heraus, so tritt es in Kollision mit den übri- aen Rechtssystemen, und cs ist unmöglich, dieses einzelne Stück so zu fasten, daß es in alle andere Systeme paßt. Man führt uns den Drang der Wissenschaft vor, eine Grundlage auf dem Rechts^ebiete zu schaffen. Fährt inan aber auf dem von den Antragstellern betretenen Wege fort, so wird Niemand bald mebr in Deutschland wissen, was Rechtens ist. Aus meinen Erfahrungen bin ich ängstlich geworden, in die Verhältnisse des bürgerlichen Rechts durch die Gesetzgebung einuigreisen. Kein Mensch kann wissen, wie tief cr mit solchen E llgriffen in das bürgerliche Rcchi das Recht des Einzelnen berührt und in seine Vermögcnsverhältnistc eingreist. Auch habe» die An tragsteller heute ganz gewiß nicht die Pflicht übernommen, Er satz zu leisten für die Vcrmögensvcrleyungen, die sie vielleicht herbeisühren. Hätten wir wie nach der lranzösischen Revolu tion t»l>ul« ins», so wäre es sehr leicht, ein gemeinsames dculsches Recht herbeizusührcn. In historisch gewordene» > »d gewachsenen Staaten macht sich die Sache nicht so leicht. Da ist man genöthigt, den Rock nach dem Manne zu schneiden und nicht den Mann nach dem Rocke, wie dies die Herren Miquel und LaSker wollen. Soll ich mich für ein dculsches Reckt erwärmen, so will ich es nicht blos bls an die Miquet'sche Master- und Kohlenstation aus dem Thüriugerwaldc und bis au die Mainlmie. Durch Schaffung eines gemeinsamen bür gerlichen Rechts für den Norddeutschen Bund markircn wir diese Linie nur noch schärfer, wir setzen die süddeutschen Staaten geradezu in die Unmöglichkeit, sich mit uns auf fried lichcm Wege 5» vereinigen, weil sie durch Eintlitt in den Norddeutschen Bund genöthigt würden, ihre gesammten häus lichen Verhältnisse umzuslürzen. Jetzt sicht d»e Sache so: In Preußen gilt dcr «oll« am Rhein, das gemeine deutsche Recht in einigen und in den meisten Dislriilcn das preußische Landrecht; außerdem besteht im Norddeutschen Bunde auch noch das sächsische Recht. Preußen hat seit 50 Jahren nicht gewollt oder nicht gekonnt, die in seinem Gebiete vorhan denen virschiedencv Rechtssystcme auszugleichen Alle Versuche, die man machte, scheitcrlcn am Widerspruch der verschiedenen Bevölkerungen. Die Rheinländer haben keine Neigung, den l-oll«- blspolson aufzugebev, und wir io Sachsen cdcnjoivcnig, unser neues bürgerliches Gesetzbuch auszugeben, das vor wc nigen Jahren cingcsührt den Forderungen der Wissenschaft, wie des praktischen Lebens entspricht. Ter preußische Justiz- ministcr wird ebensowenig das preußische Landrecht in die Spree werfen wollen, und cr kann cs auch nicht. Was würde, wenn man eS niiternühme, eine Kodifikation von viererlei verschiedenen Rcchtssystemcu i» einem Bundcstiv,lgcsctzbuche herzuslcllen, die nolhwendige Folge sein? Ter Norddeutsche Bund würde nach einer Ueberarbeiturg dcS preußische» Land rechts nur cincn Abguß desselben bekommen. (Widerspruch unter den Nationalen.) Viel mehr kann der preußische Staat nicht gut thun, und ich gestehe, ich halte daS preußische Land- recht durchaus sür nicht so mustergiltig, um eine geeignete Grundlage sür den ganzen Bund abzugcbcn. Ter Bund ist zunächst eine politische Vereinigung. Ji soweit er politischc Zwccke verfolgt, sind ihm aus dem Gebictc des bürgerlichen Rechts alle die Materien überwiesen, die vorzugsweise Inter cstc haben für den allgemeinen Verkebr: das Wandels- und Wcchsclrecht, das Obligalionenrecht. Darüber hinaus lüugne ich jetzt das Bedürsniß, weitere Materien i» kollo dcr Bundes gesetzgebung zu überweisen. Ich bekenne aber auch offen, daß, wie ich die Zusammensetzung des Norddeutschen Bundes ansehe, ich uns kaum sür bcsähigt erachte, ein allgemeines kwi'gcseybuch abzusaffen. Dies ist nicht Ausgabe einer Vorzugs»eise ous po litrschcii Rückfichten zuiammengesetzten Kör «erschuft. Noch tie- fcr würde die Eerichtsorganilation vcn Bmideswegen in die Verhältnisse der Einzelsiaalen hiiieliigreiscn. Ties bedeutete nichts Anderes, als die Ueberweisung der gesammten Justiz hobeit an den Bund, llebcrweist man der Bundesgcwalt dre Äussichtssühning und die Verwaltung, die Be ördenorganisa- tion, die Anstellung der Beamten, Alles, was sich aus nichtslrei tendc Rechtssachen, Hypotheken und Voimuridschastswcfen rc. bezieht, so bleikt sür die Cmzelstuaten nichts weiter übrig. Man legt auch mit Annahme deS Miqucl'schen Antrags« die Gesetz- yel ung der cinzclncn Länder in dielen Moterien lrlm. Gicbt Miquel zu, daß die Aussührung seines Antrags noch 2» bis Feuilleton. K. Hofthcater. Mvvtafl, dcn 19. April, pastirte Herr Hau stein in Llfsing's Trautrspirl „Emilia Galotti" als H'ttorc Gonzoxa. Tie bcfondcre Schwie rigkeit dicscr Rrlle fei gern zugegeben. In dcr Ptrsrn des Prinzen müssen sich cdle, freie Haltung, Aumuth in der Bewegung, gcwinncndtr Zauber des Wesens zeigen, während sich in seiner Stimmung die schnellsten Uebeigänge des Gefühls cffcnbaren scllcn, die von leichtfertiger Sinnlichkeit und erregter Heffnung zur schroffen Verzweiflung, ton dem Mangel an sittlichem Bewußtsein bis zur scheinbaren Tiefe dcr Leidenschaft hinüberspielcn. Dem Marinelli gegenüber ist Gcnzaga der Hcrr, dcr seiner Empfindung tückhalteloscn Lauf läßt und im nächsten Augenblicke seine Haltungslosig keit und Eck wache daturch zeigt, daß cr drm Höfling mit einer Anwandlung jugendlichen Zutrouens in die Arme stürzt; und dabei darf seine äußere smsiliche Würde nickt beeinträchtigt werden. In der kurzen Scene mit Emilia müssen sich Bestürzung und Befan genheit allmählich in zusammeniäugender Rede sam meln, die Zeichen der Neigung sich mit verführerischer Liebenswürdigkeit entfalten. Herr Hanstein konnte diese Ausgabe nicht bewältigen. Er rrwics in gefälligem Anstand nnd Benehmen eine Eigenschaft, die bereits als fehr schätzbar hervorgehoben wurde, aber cs fehlte auch hierin das begeistigrndc, seelische Moment, wie in seiner Rede Vortrag. Dieser zcrficl zu sehr ins stark Deklamatorische zugleich mit breiten Betonungen über lastet. Diese Behandlung bildet einen unmöglichen Ge gensatz zu Lessing's Sprache. Auch Herr Kobcrstein wurde in seiner Redeweise, dir mit tactvollem Maß frei und ungezwungen srin muß, zu drclamatrrisch und accrutreich. Fräulein Langenhaun spickte zum ersten Male die Gräfin Orsina, dies dcnkflarke, hocksinnige, vcn schmachvollem, tiefem Seclenfckmerz uud lodernder Rache bis zum Wahnwitz cniflammtc Weib, das feine Leiden schaft am Verstände dcr Philcsiphie entzündet, deren iragisüe HnzencVerzweiflung mit den Blitzcn ihres glänzenden Gr fies weUeiscit. Sic erreichte künstlcrifch Vorzügliches in ihrer Auffasfuug, ihrer Gestaltung. In den wechselnden Gcmüthsmallungcn des ersten Theiles ihrer Scene wünschte man mehr und mannichfaliigcre Modulation und Bewegung im Ton und Accent, und überhaupt ein rasckcrcs Ausspringen «der Affecte, ohne jctoch die schr richtige Anlage zur Steigeruug dadurch zu altk'iren. Im zwcit-n Theile der Scene eutfaltete Fräulein Langenhaun außerordentlich schöne Momente, einschneidende, tirs ergreifende Ausdruckstönc in energi- fcher Steigerung, ohne in falsches Pathos, in ein un edles Kolorit zu fallen. Mehr Schärfe und Herbig keit des Toncs würde wohl der Orsina entsprechen, hingcaen für Fräulein Langenhaun's Persönlichkeit die Einheit der Gestaltung stören. Die Rolle verlangt eigentlich eine etwas ältere Schanfpiclerin. Denn wenn die Orsina zu ihrem Geiste noch so volle jugendliche Schönheit besäße, so würde sie den Prinzen nach wie vor zn fesseln verstehen, und Emilia brauchte von ihrem Vater nicht den Todesstoß zu erbetteln. Claudia, die treue, kühne Mutter, wurde von Frau Bayer dargrstellt. Sie hob die Partie außerordent lich durch eine meisterlich vollendete Leistung; lcidrr rrfriut sie damit sitzt zu selten. Herr Dettmer gab den Graf Appiani. Er konnte mehr nur durch eine Skizzirung, als durch dir Art der Ausführung wirken; diese behinderte ein heftiger Katarrh so sehr, daß ein Unheil darübrr leicht ungencht wcrdin könnte, kben- siwenig sei aus die Lristungcu eingcgangen, dir bekannt sind: Fräul. Ulrich — Emilia, Herr Winger — Odoardo, Herr Jaffe — Marinelli. Sollte dcr Letztere nicht öfter den Ton überlegener, herzloser Ironie anscklagen und dcm Prinzen gcgenübcr cine liebens würdigere Gesckmcidiglkit des Hofmanncs entwickeln können? Auch die Nebenparticn wurden gut gegeben, und so empfingen wir sür dcn größten Tbcil dcs Werkes eine b>friedigende, für einzelne Ccenen desselben aber ganz vorzügliche Darstellung. Es bleibt immer noth- wcndig, eine solche überhaupt von Zeit zu Zeit zu vcr- auslaUen; die vorhantrnen Kläffe können daran geprüft werden; sie können an dieser Einfachheit, an dieser likjsinnigen Schärfe der Ccmposition, an dieser edcln, fest gezeichneten Charakteristik, an diesem philosophischen Witz eines feinen Dialogs zeigen und versuchen, was sie niit prunkloscu und natürlichen Mitteln vermögen. C. Banck. s Kunst. Raphael's „Madonna del Baldachino" ist neuerdings vom Prof. Giovanni Fosse lla in Flo renz gestochen worden. Tas vcn Vasari erwähntr Bitd wurde sür eine Kapelle in S. Cpirito zu Florenz ge malt, kam dann nach Pescia und durch Ferdinand, den Sohn Cvsimo's Ul., in die Galerie Pitti. Raphael schuf das Gemälde unter dem Einflüsse Fra Bartolom- meo's, ließ cs aber bei seiner Abreise nach Nom un vollendet in Florenz zurück. Abgesehen davon, daß Raphacl mit einer nicht eben der Leistung zum Vor- theil gereichcnden Aufgabe feiner Individualität in den Cchnhcn des Frate zu gehen versuchte, ist auch beson ders durch die Hand, wclcke das Bild vollcudete, wie durch cine spätere Restauration c>waS Fremdes in das selbe gckommen. Obgleich dos Gemälde mithin nicht zu dcn Hauplwnkcn Raphael'- zählt, auch ter Fos- silla'jche Kupsitstich nicht srei vcn Mängeln ist, jo glauben wir doch, daß ein Hinweis auf das letztge nannte Blatt für Kunstfrkundc nicht ohne Interesse sein wnd, um so m hr, als nur sehr wenige Nachbildungen von dcm Bilde existircn. * Dem „Fr. I." schrcibt man aus Karlsruhe vom 17. d. tn Sachen Eduard Devrient's: Die Angelegenheit Devrient ist nunmehr dahin entschieden, daß D. aus seinem Karlsruher Postcn bleibt. Grund lage dcs Arrangements sei, so wird von unterrichteter Seite behauptet, nach dcr matcricllcn Seite eine größere Selbstständigkeit dcr Hoftheaterleitung gegenüber oer Dircction dcr glvßh. Kunftanstaltcn, nach dcr formellen eine neue Titulatur dcs Hoftheaterdirectors. Eine Ge haltsaufbesserung sei mit dieser Lösung nicht verknüpft, da D. eine solche von der Hand gewiesen habe. ' Zufolge Nachrichten aus Zanzibar vom 1. Januar hatte vr. Livingstone (der so lange vermißte Afrika- reisende) nach England sich eingeschifft. * Georg Scheurlin in München hat jüngst eine anmuthigc lyrisch-epische Dichtung „Edwin" heraus- gegeben, welche dcn Manen des Königs Maximilian II. von Bayern gewidmet ist. * Otto Ludwig'- Erzählung „Zwischen Himmel und Erde" liegt gegenwärtig in vierter Auflage vor. Der genannte Autor verstarb bekanntlich am 25. Fe bruar 1865 in Dresden. *Der Erbprinz Bernhard von Meiningen, wel cher jetzt die Universität Heidelberg besuchen wird, hat ein sünfactiges Trauerspiel „Kaiser Heinrich V" ver faßt. Diese Dichtung ist vor Kurzem im Druck, aber nicht im Buchhandel erschienen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite