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Lokal-Anzeiger für Ottendorf-Okrilla und Umgegend. Bezugs-Preis: vierteljährlich beim Kbholen von «er Seschästsstelle 1..0 Mlt., frei ins Haus 1^2 Mk. Einzelne Nummer 10 Pfg. Erscheint Dienstags, Donnerstags unä Sonnsbenos Nachmittag. Nn z ei g en-prei»; Vie einspaltige Zeile oäer Seren Naum W pfg., Lollslpreis 13 Pfo. Neltlamen aus Ser ersten 5eite 40 psg. Nnzeigm-Nnnshme bi» spätestens mittags 18 Lrscheinungstsges. Uh» 4», Druck unö Verlag von Hermann Kühle, OttenSorf-Okrilla. Verantwortlicher Schriftleiter Hermann Kühle, 6rotz>VkrillL Nummer ^44 Mittwoch, den Dezember M8. ^7. Jahrgang. Amtlicher Teil. Verteilung von Stiftnngszinfen. Es kommen folgende Erträgnisse von Stiftunqszinsen zur Verteilung: SO Mark der „I hunna verw. Nollain-Stiftung" an eine in Not befindliche Witwe, nach befinden können auch zwei Witwen bedacht werden. 20 Mark der „Louise Walther-Stiftung" an zwei würdige und bedürflige Einwohner aus dem Ortsteil Moritzdorf. Gesuche find bis 14 Dezember dss. Js schriftlich oder mündlich im Gemeindeamt anzubringen. Ottendorf-Moritzdorf, am 9 Dezember 1918. — Der Gemeindrvorstand. Vrennholz-Abgabe. Der Gemeinde stehen 50 Meter Brennholz zur Verfügung. Vergebung erfolgt nur an Personen, welche bei den letzten Abgaben nicht bedacht worden find. Abholung der Anweisungen gegen sofortige Bezahlung am 11. dss. Mts. im Gemeindeamt (Meldeamt). Abfuhr aus dem Forste vom 11. dss. Mts. ab. Diebstähle im Forste gehen zu Lasten des Erwerbers. Otteudorf-Moritzdorf. am 10. Dezember 1918. Der Gemeindrvorflsnd. Maschinenöl. Die Inhaber von landwirtschaftlichen Betrieben können Bezugscheine auf Maschinen- Oel und Staufferfett bis 1S. dss. Mts. im Gemeindeamt (Meldeamt) entnehmen. Das Oel wird im Geschäft von Herrich abgegeben. Ottendorf-Moritzdorf, am 10. Dezember 1918. Der GemeindevorSand. WM« für FMumWst und Hkimrdeitn. Pet«oleumkarten für Dezember sind seitens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und der Hcimarbeuer Mittwoch, ben 11. dss. Mts. Vorm. 8 bis 12 Uhr im Gemeindeamt (Meldeamt) abzuyoten. Daß Leuchtöl kann sofort rm Geschäft von Hermann Knöfel entnommen werden. Ottendorf-Moritzdorf, am 10. Dezember 1918. Der GMEdevorstand. Neuestes vom Tage. — Die Befürchtungen, daß es in Berlin am Montag zu umfassenden Streikbewegungen kommen würde, haben sich nicht bewahrheitet Das Gesamtbild ist etwa so, daß in den Be trieben, in denen hauptsächlich radikale sozialdemokratische Arbeiter beschäftigt sind, im allgemeinen voll gearbeitet wird, so in der Berlinisch - Anhaltischen Maschinenfabrik, in der Deutschen Waffen- und Munition«, fabrik, bei Ludwig Löwe A-G., sowie bei der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft. Die Arbeitszeit betrügt mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage nur fünf Stunden. — Man kann von Glück sagen, daß die Massenkundgebungen in Berlin so glimpflich abgelausen sind. Zu Blutvergießen ist es nirgends gekommen. Nur einige Maschinen- gewehre sind vor dem Reichskanzlerpalais und anderwärt« ihren rechtmäßigen Besitzern ent rissen worden, einige Mannschaften von dei Sicherheitswache vor der Reichskanzlei sind leicht verletzt, aber auch da« war nur möglich, weil die republikanischen Soldaten den Auf trag hatten, unter keinen Umstünden von der Waffe Gebrauch zu machen, und sich prügeln ließen, um nicht am nächsten Tage als „Mörder und Schergen der Bluthunde Ebeit und Scheidemann" verschrien zu werden Immerhin scheint doch ein Wendepunkt inso fern eingetreten zu sein, als tue Mehrheit»- sozialisten diese» gefährliche Spiel nicht weiter mitspielen wollen. Herr Scheidemann hat rundheraus erklärt, daß er diesen Zustand keine acht Tage mehr mitmache, und auch der „Vorwärts" schlägt sehr entschiedene Töne an. Er verlangt, selbst auf die Gefahr eines Blutvergießens hin, ein Einschreiten gegen Liebknecht und seine Leute und richtet einen Appell an ihn und Haase. Am Dienstag wird das Eintreffen der Garde von der Front in Berlin erwartet und mit einem Empfang vor dem Brandenburger Tor jeterlich begangen werden. Mit Hilfe dieser zuverlässigen Truppe sollte es möglich sein, die Ordnung sicherzustellen und der Regierung Ebert-Haase jdie Grundlage zu schaffen, aus der wir allein zum Frieden kommen können. Oertliches und Sächsisches. Mttendücs-Gkrilla, zo. Dezember >Si8. — Wie aus dem Inseratenteile zu er sehen ist, werden sämtliche selbständige Ge- werbetreibende hier und aus der Umgegend zu einer Versammlung am 13. Dezember abends halb 9 Uhr im Gasthof zum schwarzen Roß eingeladen. Es ist nur zu begrüße», daß endlich der Weg zu einer Vereinigung dieses seit langer Zeit schwer gedrückten Standes betreten worden ist. Wir wünschen und hoffen nun, daß es gelingen möchte, alle an die der Ruf ergangen ist, freudrg Folge leisten (M. I.) Pferde - Versteigerungen. Die öffentlichen Versteigerungen der durch Be endigung de« Krieges überzählig werdenden Dienstpfeide haben aus verschiedenen Gründen bereit« beginnen muffen, ehe die hierfür vorgesehenen Ausweise (Pferdekarten) den ZimlverwaltungSbehörden zur Verteilung an die Pferdegebrauchende Bevölkerung über wiesen werden konnten. Nachdem dies nun mehr geschehen ist, liegt es rm Interesse der Pferdegebraucher, sich zur Erlangung der für ihren behördlich anzuerkennenden Pferde- j bedarf erforderlichen Pferdekarten, bald möglichst bei der zuständigen Stelle (Amts hauptmannschaft oder Stadtrat) zu melden, da zu den Versteigerungen in einigen Tagen nur noch Karteninhaber Zutritt erhalten werden. Solche Gebrauche! von Pferden, die zu den kleinen, unbemittelten Landwirten und Gewerbetreibenden zählen, und zur Er langung der unumgänglich nötigen Spann kräfte vorzugsweise berücksichtigt werden müssen (was von den die Karten ausgebenden Zivilbehörden zu beurteilen ist), erhalten rote Pferdekarten, insbesondere diejenigen unter ihnen, die durch Verwundung usw. im Felde ihrer Erwerbstätigkeit beeinträchtigt sind oder Angehörige, die Ernährer der Familie waren, aus Anlaß von Kriegsereignissen verloren haben. Auf den Versteigerungen sollen zunächst nur die Inhaber roter Karten, die deutlich sichtbar getragen werden müssen, zum Bieten zugelaffen werden, die Inhaber weißer Pferdekarten erst dann, wenn erstere abge sunden sind. Mit Rücksicht auf dre allgemeine Transportlage können die Pferde - Ver steigerungen nur in den Demobilmachung-- orten der Truppen stottfinden. Die Pferde gebraucher müssen sich daher über die Bekannt machungen der Versteigeiungen rechtzeitig unterrichten und sie aufsuchen. Als Zahlungs mittel werden Kriegsanleihen zum Nennwert in Zahlung genommen, und zwar die fünf prozentigen Schuldverschreibungen aller Kriegs anleihen ohne Unterschied und die erstmalig bei der 6. Kriegsanleihe ausgegebenen 4^/,- prozenligen auslosbaren Schatzanweisungen, jedoch nur in Grenzen des Kaufpreises. Herauszahlungen in bar finden nicht statt. Bei den Pferdeversteigerungen werden Käufer, die die Bezahlung in Kriegsanleihe anbieten, bei sonst gleichen Geboten vor anderen berücksichtigt. Der laufende Zinsschein der Kriegsanleihestücke wird dem Käufer belassen. Dieser hat dafür neben dem Kaufpreise die Stückztnsen vom Zahlungstage ab bis zum Tage der Fälligkeit des Zinsscheines zu ent richten. — Die Beschlagnahme- und Höchstpreis verordnung, betr. rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle, ist am 1- Dezember 1918 aufge hoben worden. Tierbesitzer, Händler und Sammelstellen können nunmehr frei über die in ihrem Besitz befindlichen Felle verfügen. Sie sind nicht mehr an den Ablieferungsweg oder an die Höchstpreise gebunden und können nach Belieben ein- und verkaufen. Die bisher von der Kriegs-Rohstoff-Abteilung zugelassenen Großhändler werden jedoch bereit sein, die ihnen von Händlern und Sammelstellen bi» zum 10. Januar 1919 gelieferten Felle noch auf Grvnd der bis herigen Höchstpreisoerordnung abzurechnen, sofern der gesamte Einkauf roher Kanin-, Hasen- und Katzenfelle und nicht etwa nur ein Teil angeboten wird. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes sind die Großhändler nicht mehr verpflichtet, dte Höchstpreise zu bezahlen, da ihnen dann die Kriegs Fell-Aktiengesell schaft rohe Kanin-, Hasen- und Katzenfelle nicht mehr abnimmt. — Die Bestimmungen über die Ver wertung getragener Kleidungs und Wäsche stücke, auch Uniformen, sowie getragener Schuhwaren scheinen noch immer nicht allenthalben beachtet zu werden. Derartige Bekleibungsgegenstände dürfen entgeltlich ge-i werbsmäßig erworben und entgeltlich ver-! äußert nur durch die behördlich zugelaffenen! Stellen werden. Für die Stadt Dresden! und die Bezirke der Amtshauptmannschaft! Dresden-Neustadt und Pirna steht dieses! Recht nur der Kleiderverwertungsstelle zu Dresden, An Ler Kreuzkirche 8, zu. Jm j Bezirke der Amtshauptmannschaft Dresden- Neustadt bestehen Annahmestellen in Radeberg, Blasewitz, Kötzschenbroda, Loschwitz, Ottendorf» Moritzdorf, Pillnitz, Weißer Hirsch, Eisenberg- Moritzburg, Klotzsche, Langebrüä, Radebeul. Wer diesen Bestimmungen zuwiderhandelt, setzt sich der Bestrafung mit Gefängnis bi» zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bi» zu 15 000 Mk. aus. — Im Einvernehmen mit dem Arbeiterrat für den Bezirk der Amtshauptmannschaft wird darauf hingewiesen, daß Durchsuchungen von Wohnungen auf Lebensmittel oder sonstige Gegenstände von Mitgliedern der örtlichen Arbeiterräte nur vorgenommen werden dürfen, wenn die Betreffenden gehörig legitimiert sind und sich in Begleitung eine» Vertreters der Amlshauptmannschaft oder der zuständigen Gemeindebehörde befinden. Die Betroffenen wollen daher in jedem einzelnen Falle sich erst selbst vergewissern, daß die zu einer Durchsuchung sich meldenden Persönlich keiten in der Lage sind, sich über ihre Be rechtigung entsprechend auszuweisen. — Der Abbau des Bezugsscheines. Die Reichsbekleidungsstelle hat nun auch Strümpfe, Socken und Stutzen auf die Freiliste gestellt. Ferner sind von heute ab auch Kopf- und Brustschützer, Kniewärmer, Leib- und Hals binden, Pulswärmer, gestrickte Schal», Sweater, gestrickte, gewirkte oder gehäkelte Damen» westen, gewirkte Korscttschoner und Unter» taillen, Matratzen, Inletts, Kopftücher, Schal» und Umschlagtücher, Reise- und Schlafdecken sowie Decken für Tiere nicht mehr bezug»' scheinpflichtig. Trikothemden und -Jacken sind nicht freigegeben. Die Beschlagnahme der im Besitz von Hotels, Gast- und Schank wirtschaften und ähnlichen Betrieben sowie Wäsche Verleihgeschästen befindlichen Bett-, Haus- und Tischwäsche tritt außer Kraft. Königsbrück. Da» hiesige Mtnenwerfer- Bataillon 8 ist aus dem Felde eingetroffen und hier und in Schmorkau untergebracht. Dresden. Zu blutigen Ausschreitungen kam es in der Nacht vom Sonnabend zum Sonntag hier im Automatenrestaurant am Postplatz. Als einem Soldaten dort der Handel mit Zigaretten im Lokal untersagt wurde, kam e» zu erregten Auseinander setzungen, aus denen sich wüste Tumulte ent wickelten, wobei das ganze Lokal zerstört und ausgeplündert wurde, u. a. selbst die Kaffe und der Weinkeller. Es traf sehr bald ein gröberes Aufgebot von Polizisten und Soldaten ein, die zwar die Ordnung wieder herzustellen, aber Schießereien nicht ver meiden konnten. Dabei gab es einen Toten und verschiedene Verletzte. Zwei junge Soldaten sind in Haft genommen worden. Am Sonntag war dte Stätte der Aus schreitungen von Soldaten abgesperrt. — Der Verband sächsischer Industrieller bittet, folgendes allen sächsischen Heeres angehörigen bekannt zu geben: Sämtliche industrieellen Unternehmer in Sachsen haben sich verpflichtet, jeder ihren vormaligen Arbeiter und Angestellten, der aus de« Heeresdienst zurückkehrt, wieder auszunehmen und ihm Arbeit und Verdienst zu geben. Hainsberg. Sonntag nachmittag ver unglückte der Zug 192 kurz vor der Station Spechtritz dadurch, daß ein ungefähr 2 qm großer Block sich von Felsen loslöste und auf den Zug fiel. Der Dritte und vierte Wagen wurden au» dem Gleis gehoben und umgestürzt, mehrere Wagen durch den Anprall stark beschädigt. Der Zug fuhr mit den vorderen stark beschädigten Wagen nach längerem Aufenthalt in Haintberg ein. Personen sind nicht zu Schaden gekommen.