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No. 08 . Mittwoch, d<» so. Npril 1878. Aachener E Aachrichlen. Areisblait für den Lreis-Directions-Syirk MMM. Amtsblatt für die Gerichts« nnd Verwaltungsbezirke Bautze«, Schrrgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenan. Redacteur und Verleger: E. M. Mvstst in Bautzen. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (außer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 25 Ngr. Jnsertionsbetcag Spaltzeile I^Ngr. —Nach 9 Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden Verordnung des Ministeriums des Innern, die Bestimmung in Nr. 1 des § 360 des Reichsstrafgesetzbuchs betreffend. Das Ministerium des Innern findet sich veranlaßt, die Bestimmung in Nr. I des Z 360 des Reichsstrasgesetzbuches, der zufolge mit Geldstrafe bis zn 50 Thlr. oder mit Hast zu bestrafen ist, wer ohne besondere Crlaubniß Riste von Festungen und einzelnen Festungswerken ausnimmt oder veröffentlicht, hierdurch noch besonders einzuschärfen, mit der Anweisung an die Sicherheitspolizeibehörden, die beregte, aus alle innerhalb des Deutschen Reiches gelegene Festungen Bezug habende Bestimmung streng zu handhaben, auch den Buch- und Kartenhandel in der sraglichen Beziehung sorgfältig zu überwachen. Dresden, am 26. April 1873. Ministerium des Innern. Für den Minister: KSrner. Bekanntmachung, die Diöeesanversammlmtg des Buutzner Diöcesanbrzirks betreffend, an sämmtliche Kirchenborstände und evangelisch-lutherische Cvllatoren des Bautzuer Diöcesanbeztrks. Die diesjährige Diöcesanversammlung des Bautzner Diöcesanbrzirks, welche in Bautzen gehalten werden wird, ist auf Mittwoch, den 18. Juni, anberaumt worden. Die Versammlung wird unter Leitung des geistlichen Mitgliedes der unterzeichneten Conststorialbehörde im Saale des neuen Bürgerschul gebäudes stattfinden und früh 10 Uhr ihren Anfang nehmen. Nachdem die Versammlung mit Gebet und einer Herrn Pfarrer Sickert in Schmölln übertragenen Ansprache eröffnet sein wird, werden etwaige, die Thätigkeit der Kirchenvorstände und das kirchliche Gemeindeleben überhaupt betreffende Anträge, welche Kirchenvorstände oder einzelne Mit glieder derselben an die Versammlung zu bringen gedenken, zur Berathung und beziehentlich Beschlußfassung gebracht werden. Anträge der bezeichneten Art werden, sofern sie vorher und spätestens bis zum 25. kommenden Monats Lem Kirchen- und Schulrathe schriftlich angezeigt worden sind, soweit thunlich, noch vor der Versammlung zur Kenntniß der betreffenden Kirchenvorstände gebracht werden. Hieran wird sich ein kurzer Vortrag des Herrn Professor Rector I)r. Kreußler zu Bautzen anschließen über die Frage der Einführung von Bibelauszügcn in der Volksschule. Die Kirchengemcinden sind an dem der Versammlung vorangehenden Sonntage bei dem Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der bevorstehenden Diöcesanversammlung in Kenntniß zu setzen. Solches wird unter Hinweis auf tz 31 der Kirchenvorstands- und Synodalordnung vom 30. Mai 1868 den Betheiligten, beziehentlich zur Nachachtung bekannt gegeben. Bautzen, den 25. April 1873. Königliche KreiS-Direktion. Von Beust. von Döring. W e k Ä K W t m a eh M n die Diöeesauversammlung des Löbauer Diöcesaubezirks betreffend, au sämmtliche Kirchenvorstände und evangelisch-lutherische Cvllatoren des Löbauer Diöcesanbeztrks. Die diesjährige Diöcesanversammlung des Löbauer Diöcesanbezirks, welche in Löbau gehalten werden wird, ist auf Montag, den 23. Juni anberaumt worden. Die Versammlung wird unter Leitung des geistlichen Mitgliedes der unterzeichneten Conststorialbehörde im Saale des Gasthauses zum Wettiner Hofe stattfinden und früh 9 Uhr ihren Anfang nehmen. Nach Eröffnung der Versammlung mit Gebet und einer Ansprache, deren Abhaltung Herrn Pfarrer Treuner in Obercunnersdorf übertragen worden ist, wird zuvörderst der Entwurf einer Geschäftsordnung für die Diöcesanversammlung dcs Löbauer Bezirks, wie solcher bereit- den betreffenden Kirchenvorständen vorliegt, zu berathen und beziehentlich definitiv festzustellen sein. Hierauf werden etwaige, die Thätigkeit der Kirchcnvorstände oder das kirchliche Gemeindeleben überhaupt betreffende Anträge, welche Kirchen vorstände oder einzelne Mitglieder derselben an die Versammlung zu bringen gedenken, zur Besprechung und beziehentlich Beschlußfassung gebracht werden. Anträge der bezeichneten Art werden, sofern sie vorher und spätestens bis zum 29. kommenden Monats dem Kirchen- und Schulrathe schriftlich angezeigt worden sind, soweit thunlich, noch vor der Versammlung zur Kenntniß der betreffenden Kirchcnvorstände gebracht werden. Nach Erledigung dieser Anträge wird Herr Bürgerschuldirector Kretschmer zu Löbau einen kurzen Vortrag über die Frage der Einführung von Bibelauszügen in der Volksschule halten. Die Kirchengemeinden find an dem der Versammlung vorangehenden Sonntage bei dem Hauptgottesdienste durch Abkündigung von der be vorstehenden Diöcesanversammlung in Kenntniß zu setzen. Solches wird unter Hinweis auf tz 31 der Kirchenvorstands- und Synodal-Verordnung vom 30. Mai 1868 den Betheiligten, beziehentlich zur Nachachtung bekannt gegeben. Bautzen, den 28. April 1873. Königliche Kreit-Dire-tivA. vo« Beust. von Döring.