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Dresdner Nachrichten : 17.07.1898
- Erscheinungsdatum
- 1898-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189807174
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18980717
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18980717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1898
-
Monat
1898-07
- Tag 1898-07-17
-
Monat
1898-07
-
Jahr
1898
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.07.1898
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ve,u«s«e»tihr dllüelMrlich M. 2«, Lurcb Ke' Doll MI. L.7S. Ile Tlimahmc von Ankündigungen I„r tle nüchsle Numnnir erkolal ln der haM'Igklchälloslclle, MariknNr. W. u. ln de» Ncbenannalimeliellcn v Bonn. 8 bic> 3 Ulir Naclmi. Sonniaai» nur Maucnllr. 38 v. n-V-l UlirMitlags. Anzeigentarif. Tle 1 lvalllge Mrundreile Ka 8 Silben» >s Pl..?i nluiiinanngcn aul berDrivat- »eile Zelle roDl.: DovveUeile „»»ienn Slria»" «Kingeianot» »o Pi. (Vlruno »clle iür Vtoniaac oder nach Festtagen rc> Dla. >>ür gamiliennachrlmten :c>. de», so Dl. — Auswärtige Aufträge nur gegen WorauLbetaUliing. BclcgblSltcr werd. m IvDl. berechnet. Sür Rückgabe eingclanbter Schritt, fmcke keine Derbuidlichkeit. Sernlvrechanlchluh: A,„t I Nr. II u. Nr. SNS«. Lie TreSdncr Nachrickien erscheinen 'glich Mi tagt 'toraenö. Meiiilisinlliiiig IV. f. 8eege>' t »»« NN^N- tkr »I t« empüsbft kostxantloxto jo- unci ausISncl. gjAsoss Uahrilcat, Spirituosen unfl o> IVoios, 6I,amp»ssnsr on^lisoko Uiero. ^iscksrlsKsvv in Lllstn 8Uü!tsn n«u»; vsrdon ^s«tvr/«it vnr^nbvn. lii»l» Icrsftloso Ueioe. Knie- ». llüitstilt/maseliineu, Kinostreole- mssekjoen, für Uültp'olonlc-Kiitiuincluiix n. Vorrenknau eta. fertigst ul8 SpvnialitM knn,l»rr>«t »nck O, ^ecisl-lliirftli L,S^L..u^ ^ ?: L.koSenstovIi,lIi>Uer,8l:MMlr.L0. § U XI!. ll »ti>r^»i ti»>>^ >I< > r.weoli« liestiminun!» äer A , ,, Olllsvrse.dLrien grillen ». llleniinvr von 3 sl. uv. P d Vrvttkien, ^««bttrintttv ff, l. iii7. k. Lnnnn^n-kxpO^Mna fiir all«) ^6ivinx«ll. II. Villet-V,rl»llf kitr tliv Dronsjonr tkoLt«. III. Kls<»itt»n-kovtroUe ani«r 0»r»n»to. IV. ILoUekNv» 6er 8Vcd». I-»oäk«lott«fI«. lV>.». Weniliclnieti sen.. ÜOsi'ielislMS 22 ^nifii-I' Prozeß Kiefer. Hvsnachrichten. Ferienverkehr, Ferienlvlonisteii, Eenleiinr-Bledaitte, Vvriheilc der tu»»» » w» Landw. Ausstellung, Deutsche Versuchsanstalt für Lederindustrie. Gerichtsverhandlungen. Mutlnnaßl. Witterung:! Heiter, trocken, wurm. I Lollntiili, 17. Juli 18W. Politisches. Der Prozeß gegen den Kölner Schutzmann Kiefer wegen »»rechtmäßiger Verhaftung einer durchaus unbescholtenen Kölner Dame hat in der nochmaligen Verhandlung vor dem Bonner Landgericht zu einem anderen Ergebnis; geführt als vor dem Landgericht in Köln. Dieses hatte den Angeklagten freigesprvchen, weil nach seiner Ansicht dem Angeklagten das Bewußtsein der RcchtSwidrigkeit gefehlt habe: deshalb konnte er auch nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden, weil er bei der Vor führung der Dame, zu der er sich berechtigt hielt, nur so viel Gewalt angewcndet habe, als nöthig war, um den Widerstand der sich heftig Sträubenden zu brechen, weil ferner bei den ihr durch Stoßen und Zerren zugefiigten Verletzungen der Begriff der fahr lässige» Verletzung von selbst ausgeschlossen sei, und weil die Störungen des Wohlbefindens der Verhafteten, die nach deren Einlicferung im Polizeipräsidium cintraten, von dem Angeklagten als mögliche Folgen seiner Handlungen nicht vorausgesehen werden konnten. Der Bonner Gerichtshof ist zu einem anderen Urthefl gelangt: er hat den Angeklagten der fahrlässigen Körperverletzung schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von IM Mark und Trag ung der Kosten einschließlich der Kosten der Ncbenklägerin, der unrechtmäßig verhafteten Kölner Dame verurtheilt. In der Be gründung des jetzigen Erkenntnisses heißt eS im Wesentlichen: „Der Angeklagte sagt, er habe bis zum Polizeipräsidium die Ueber- zeugung gehabt, daß er die kontrolirte Faßbinder bei sich habe, und behauptet, er entsinne sich nicht, daß die Faßbinder ihm gesagt oder sonst Jemand, er sei im Jrrthum, das sei ein anstän diges Mädchen, das Minoritenstraße Nr. 11» wohne. Diese letz tere Angabe des Angeklagten ist unzweifelhaft nicht zutreffend. Das ergiebt sich aus den Aussagen einer Reihe Zeugen. Nach der Beweisaufnahme ist eine Vernrtheilung des Angeklagten ans Z3N ausgeschlossen. Der Paragraph setzt voraus, daß er mit Bewußt sein und Vorsätzlichkeit die Faßbinder fcstgehnlten hat. Daß Kiefer das Bewußtsein gehabt hat, er habe die Faßbinder vor sich und nicht ein kontrolirtcs Mädchen, hat das Gericht nicht angenommen. Dafür spricht daS Verhalten des Angeklagten ans dem Polizei- Präsidium. Allerdings, und das ist nicht zu leugnen, hat der An geklagte sich einer groben Fahrlässigkeit schuldig gemacht. Er hat gegen seine Instruktion fahrlässig gehandelt, weil er ohne besondere Schwierigkeit die Legitimation der Faßbinder hätte prüfen können. Wegen fahrlässiger Freiheitsberaubung kann aber eine Bestrafung wegen Mangels einer gesetzlichen Bestimmung nicht erfolgen. Aus 8 AO kann auch eine Bestrafung des Angeklagten nicht erfolgen, weil die Voraussetzung, daß er vorsätzlich und mit Bewußtsein ge handelt hat, fehlte. Es bleibt noch die fahrlässige Körper verletzung. Diese hat daS Gericht bejaht, da der Angeklagte Idas nothwendige Maß der Gewaltanwendung überschritten hat. iDabei ist zu beachten, daß die Faßbinder bei der ersten lAussorderung mitzngehcn sich nicht gesträubt hat, ferner daß sie beim Erscheinen des Schutzmanns Scheithauer auf dessen gütliches Znreden sofort mitgegangen ist. Durch sein rohes und gewalt- thätigcs Verhalten, besonders in dem Augenblick, als die Faßbinder ans die elterliche Wohnung zustrcbte, hat der Angeklagte, selbst wenn er an sich berechtigt gewesen wäre, die erforderliche Gewalt weit übeffchritten: denn durch das heftige und gewaltsame Zu- ^grciscn des Kiefer hat die Faßbinder die konstatirtcn Verletzungen davongetragcn; sie verfiel auch dadurch in eine heftige Gemüths- I'cwegung und ist l ! Tage lang schwer krank gewesen. Dann muß mich eine Fahrlässigkeit darin gefunden werden, daß der Angeklagte lje Legitimation zurückgcwiescu und dadurch den ganzen späteren all verschuldet hat. Wäre er zur Feststellung der Legitimation kschritten, so würde es zur Anwendung der Gewalt nicht gekom men sein. Was die Beleidigung anlangt, so kann von einer Be strafung aus 8185 nicht die Rede sein wegen Ermangelung des ferforderlichen Bewußtseins. Der Angeklagte war daher lediglich ans 8 2W. Abs. 2 zu bestrafen. Bei der Strafabmcssung wurde berücksichtigt, daß der Angeklagte sich bisher gut geführt, daß er durch das ganze bisherige Verfahren gelitten, in seinem Fort kommen schwere Nachtheile erfahren und in seinen! körperlichen und geistigen Befinden schwer gelitten hat. Diese Erwägunge» sührten iwS Gericht dazu, von einer Freiheitsstrafe abznsehen und lediglich aus Geldstrafe zu erkennen." Tie Verhandlungen vor dem Bonner Gerichtshof haben neues Material gebracht, das sowohl den Angeklagten wie besonders das ganze System, für welches dieser und der dem Prozeß zu Grunde liegende thatsächlichc Vorgang typisch sind, schwer belastet und geeignet ist, das Maß der Beunruhigung und Entrüstung in den weitesten Krei'en zu erhöhen. Aehnlich wie der Kölner Dame, Fräulein Faßbinder, die von dem Schutzmann Kiefer ohne jedes persönliche Verschulden verhaftet wurde, ist es noch zwei anderen Damen, den Fräulein Hartmann und Giesen, ergangen. Fräulein Faßbinder war festgcnommen worden, weit sic auf den Schutzmann Kiefer den Eindruck einer Dirne machte und obendrein zufällig auf der Straße neben einer der Pol.zei bekannten Dirne ging; die beiden anderen Dame» verhaftete er, weil sie ihm verdächtig vorkamen, auf dem Weg plötzlich Kehrt machten und gegen eine Straße zu verschwanden, deren Betreten Dirnen verboten ist. In dem ersten Fall, der Gegenstand der Anklage ist, ließ der An geklagte auch dann nicht von der Verhaftung ab, als die Fest- genvmmene Widerspruch erhob, ihre Wohnung sagte und zeigte, von einer Bekannten angcsprochen und von ihrer eigenen Mutter angeruscn wurde: er hielt es auch nicht für seine Pflicht, zu prü ob er sich in einem Jrrthum befunden habe, obwohl ihn vcrsi dene Umstände, welche die Wahrscheinlichkeit eines Mißgriffs . nahe legten, nicht im Mindeste» in seiner vorgefaßten Meinung, eine Dime vor sich z» haben, zu erschüttern vermochten. Genau so benahm sich der Angeklagte in dem Fall Hartmann-Giesen. Als ein Herr, der die Heiden Damen kannte, sich erbot, diese zu legitimsten und mit ans das Präsidium zu gehen, wurde er in schroffer Weise zurückgewiesen. Aus die Erklärung: „Ich kenne die Damen", erhielt er die Anwvrt: „Ja. das glaube ich, die werden Sie kennen, aber wie I" Nachdem der Herr seine Erklärung mehrfach wiederholt und bethcuert hatte, das; ein Jrrthum seiner seits ausgeschlossen sei, sagte der Schutzmann schließlich: „Sie kennen die Damen nicht, ich kenne sie besser." Alle weiteren Ver suche, sich der Damen anziinchincn und sie vor einer schimpflichen Behandlung zu bewahre», blieben vergeblich: auch die anderen Schutzleute, die zur Stelle waren, wiesen ihn barsch hinweg, einer sagte sogar: „Wenn Sic sich nicht sofort entfernen, sind Sie ans der Stelle verhaftet." DaS Verlangen der verhaftete» Damen, Erkundigungen über sie einzuziehen, blieb vollständig unbeachtet. Als sie sich über die ihnen angethane Behandlung entrüstet zeigten, sagte der Angeklagte: „Jetzt werden Sie gerade deswegen cingespcrrt!" Die Proteste der Damen wurden nicht einmal in das Protokoll aufgeiiornineu. Die Verhaftete» mußten die ganze Nacht in Gesellschaft von zehn verrufenen Frauenzimmern zubrmgcn, welche die uuslätlngste» Redensarten führten: am Morgen mußten sie eine ärztliche Untersuchung über sich ergehen lassen. Der Vertheidiger des Angeklagten erklärte in seinem Plaidvyer: Dieser sei das willenlose Werkzeug, das unglückliche Opfer eines Systems, daS nuzweiselhast viele Mangel aurzuweiseu habe: aus diesen! System heraus sei die ganze Handlungsweise deS Au geklagten psychologisch zu betrachten und zu beurtheilen. In der Chat hat der Prozeß ergeben, daß in Preugen die praktische Hand habung des Sittcndieustes, seine innere Organisation und die Art und Weise seiner Uebcrwachung dringend der Reform bedürfe», damit die schweren Mißgriffe, die in Köln, in Berlin und ander wärts zu Tage getreten sind, ans ein Mindestmaß beschränkt wer den. Bor Allem aber muß eine durchgreifende Aeuderung des Systems in der Richtung eintreten, daß in Zukunft nicht mehr für die sitteupolizciliche Exekutive Schutzleute von der Qualität eines Kiefer verwendet werden, der den Werth der persönlichen Freiheit und der weiblichen Ehre so wenig zu würdigen weiß und bei dein das Gefühl der Verantwortlichkeit in so geringem Rias; auSgebildet ist, daß er es nicht für seine unbedingte Pflicht hält, alle Vorsichts maßnahmen anzuwenden, die nvkkwendig sind, »m einen Mißbrauch seiner Amtsgewalt und eine Gefährdung der persönlichen Freiheit und Ehre so iveit als nur irgend möglich ausznschließeu. Nur das bestehende System macht cS erklärlich, daß m den Kölner wie in den Bonner Gerichtsverhandlungen Vvrgeielztc und Kollegen des Angeklagten diesem ausnahmslos das beste Zeugnis; auSstellteu und ihm den Besitz derjenigen Eigenschaften zuerkaunteu. die einen über alle Zweifel tüchtigen Beamten im Dienst der Sittenpolizei kennzeichnen sollen. In Bonn hat ein Polizei Inspektor dem Schutzmann Kiefer das Zeugnis; eines zuverlässigen, nüchternen und tüchtigen Beamten ausgestellt. Das ist um >v auffallender, als sich der Angeklagte im Laufe seiner Thätigkeit wiederholt gerade solcher Mißgriffe schuldig gemacht hat, aus denen hcrvorgebt, daß cs ihm an dcnienigen Eigenschaften gebricht, die für einen Sitten polizeibeamten unumgänglich nothwendig sind. Der Vertreter der Nebenkläger!» schloß sein Plaidvyer mit folgendem Apvcll an die Richter: „Vergessen Sie nicht, das; solche Mißgriffe äußerst bedenkliche Kviisegueuze» haben. Bedenken Sic, was es heißt, wenn ein solches Mädchen eine Nacht unter solchem verworfenen Gesindel verbringen uny; und am nächsten Morgen untersucht wird. Wer hat denn Mitleid gehabt mit dem armen Fräulein Faßbinder, ^init deren Mutter, mit der Hartman», mit der Giesen? Keine Spur von Mitleid bei dem Angeklagten, für den der Erste Staatsanwalt Mitleid vom Gericht beansprucht. Wenn dieser Vorfall in der Presse besprochen worden ist. so ist das mit vollem Recht geschehen. Wir haben genug Mißstände aus gedeckt. Wenn ein Beamter nicht einmal Anlai; nimmt, solche krasse Mißstände zur Kenntnis; der Vorgesetzten Behörde zu bringen, und wenn dann die Presse dagegen zu Felde zieht, so erwirbt sie sich ein großes Verdienst. Wenn Jemand da den kleinlichen Standpunkt eiunimmt. die Presse schwache dadurch das Auseben der Polizeigcwalt, so ist das falsch: »ein, durch Aufdeckung dieser Mißstüude stärkt sie die Polizei, ihr Ansehen und ihre Gewalt Daß in solchen Fällen, wie Fatzbinder. Hartman», in der öffent lichen Meinung Unwille und Unmuth zum Ausdruck kommt, ist klar. Auf ihre Entscheidung siebt nicht nur die Stadt Köln, son dern weite Kreise der Rbeiuprovinz und weiter hinaus. Die Timt des Kiefer fordert eine Sühne, die menschliche Gesellschaft verlangt »ach einer Sühne. In diesem Fall hat die öffentliche Meinung das Richtige getroffen und trifft zusammen init dem juristischen Bewußtsein." Die volle Sühne vermag freilich auch das Urtheil des Bonner Landgerichts nicht zu bieten, das über den Schutz mann Kiefer eine mäßige Geldstrafe, und zwar nicht wegen AmkS- mißbrauchs, sondern nur wegen Körperverletzung, verhängt hat; sie kann »ach Lage der Dinge nur darin bestehen, daß die be stehende Organisation der Sittenpolizei und die hierbei übliche Handhabung der Pc lizeigewalt eine gründliche Aendcrung erfahren, dergestalt, das; der Wiederkehr derartiger Vorgänge, wie sie sich in Köln abgespielt haben, vorgcbengt werden kann, weil diese das allgemeine Rcchtsbewußtsein verletzen und daher von Denjenigen willkommen geheißen werden, die systematisch daraus ausgehen, die Mängel in unseren Rechtszuständen agitatorisch zu verwerthen, um das Vertrauen zu unserer Rechtsordnung zu untergraben. Fernschretb- und Fernsprech-Berichte vom 16. Juli. Berlin. Einem englischen Blatte zufolge hat Kaiser Wilhelm Sachverständige beauftragt, ihm alle Einzelheiten über die Dyuamit- aeschühc des amerikanischen Kreuzers „Vesuvio" zu berichten. Es heißt, daß die Krupp'schc Firma eine solche Kanone zu Versuchs zwecken anfertigen solle. — Zur Feststellung der Ursache der Er krankungen bei dem 3. Bataillon des in Altona liegenden 31. Infanterie-Regiments ist der Generalstabsarzt der Armee Prof. Dr. v. Coler von Berlin dort eingctroffen. — Zu de» Meldungen über bevorstehende militärische Telegraphen-Neuformationen wird offiziös konstatirt, daß solche Formationen, wen» überhaupt, nicht vor dem 1. Oktober 1899 zu erwarten sind. — Im Gegensatz zu den Meldungen einiger Blätter verlautet, daß über die Herstellung ermäßigter Gctreidefrachtsähe iin Verkehr mit Rußland ebenso wenig wie über sonstine Eisrnbahntarissragen zwischen der rcnßischen und russischen Regierung Verhandlungen in letzter Heit stattgeflliiden haben: dagegen haben die betheiiigte» Eisenbahn- Verwaltungen über die Einführung regelrecht gebildeter direkter Getreidefrachtsätzc von russische» »ach deutschen Binuenstativnen verhandelt und die vreußischen Eijeubahudlrektioiieu sind vor mehrere» Wochen ermächtigt worden, den Anträgen der rnssiichen Eisenbahnen grundsätzlich znznstiiniiien. Hier tritt demnächst eine Kommission zur Besprechung über daS Gesetz betreffend den Verkehr mit Weinen, weinhaltigen und weinähnllchcn Getränken vom 20. April >892 zusammen. — Der „Reichsanzeiger" pnblizirt amtlich daS vom Kahcr am fl. ds. M. sanktioiiirte Gesetz betreffend de» Verkehr mit künstlichen Süßfloffcn. welches die Verwendung lüustlicher Süßstoffe vei der geweubSmäßigcn Herstellung von Bier. Wein. Fruchtläfteii. Konserven und Ligueuren. sowie von Zucker oder Tyrnp verbietet. Die unter Verwendung von künstlichen Süßstoffe» hcrgestellten NahrnngS- und Gennßinittel dürfen nur unter einer diese Verwendung kennbar machenden Bezeichnung ver kauft oder seilgehalteu werde». — Bei dem hiesigen Institut iür Jufettiouskraukhelteu ist eine Station zur Erwrichuug und Be Handlung der Tollwuth eröffnet worden. In derselben könne» die von der Tollwuth verdächtigen Thieren gebissenen Menschen uueut geltlich nach dem von Pasteur angegeben Bcrsnlireu bcliandelt werden. Eine solche Anstalt hat bisher in Deutschland nicht be standen. Auf den hiesigen Bahnhöfe» und in den hiesigen Hotels wurden heute Recherchen nach einem Liebespaar vor- zeiioiiuueu, das aus Dresden hierher gekommen sein soll, »m sich zu erschießen. ES handelt sich uni einen jungen.Kaunnaun >>. und seine noch nicht 20 Jahre alle Geliebte M B>S jetzt ist noch nichts ermittelt, was nui die Ausführung des geplanten Doppel- selbslmordeS schließen ließ. Lübau. Durch Absturz eines Simses an einem Neubau in der inneren Bantznerstraße bicrselbst verunglückten beute Nach mittag in der 5. Stunde vier Personen. Cie Verletzungen sind schwere. K i e l. Bei der ersten Regatta in Malmö herrschte furchtbarer Sturm, der das Segeln sehr erschwerte. Infolgedessen erschienen von 55 gemeldeten Schiffen nur 18 am Start. Unter den deutschen, englischen, dänischen, schwedischen und norwegischen Renn-Aachten trugen zwei deniiche Segler die ersten Preise davon, nämlich die „Banina" und „Johanne". - In ganz Dänemark ist ein Bäckerstreik ansgcbrochen Die Gesellen fordern außer höheren Löhnen einen Ruhetag in der Woche. * Frankfurt a. Bi. Wie die „Frankfurter Zeitung" mit theilt, wenden seit gestern die russischen GreuzzolläiiUer aus direkte Anweisung des FiuauzmiuislerS au» verschiedene Einfuhrartikel, ähnlich wie vor zwei Jahren, höhere Tarifsätze an. Thorn. Das Kaycft. Generalkonsulat iu Warschau tele- graphirt: Ter Wasierstaud beträgt bei Warschau heute 2,15 Meter, gestern nur l.tzfl Bieter. Paris. Ministerielle Organe behaupten, Deutschland stehe im Begriff, mit Znstiminuiig des ZultniiS von Marokko einen 2i Kilometer breiten inarottancschcn Küstenstrich zwischen Kis; und Nnlusa an der Grenze des französischen Algeriens z» besetzen. — Es verlautet, im Kabinet seien ernste Meinungsverschiedenheiten wegen der TreylllS-Affnirc anSgebrochen. Eavaignae sei wegen der Verhaltung Esterhazisis ailigcvracht und habe seiner Meinung Brisson gegenüber ennckucdenen Ausdruck gegeben. Daraus ser auch das Unwolflscin Bnsion'S zurückzuführen. P a r i S. Ter IliftersnchniigSncyter Bertnlus verhörte Nach mittag den Major Esterhazy und Madame Pays im Justizpalast. Esterhazy wnrdc» von zwei Polizeibeamten in Eivil vorgcsübrt. DaS Gerücht erhält sich, er werde heute Abend in Freiheit geletzt werden. Gleichfalls am Nachmittag verhörte der llntersuchnngs- richker mehrere Offiziere in der Angelegenheit Plcyiiart S. Paris. Eine Rote der „Agence Havas" besagt, der Auf stand in de» südlichen Provinzen Chinas habe bisher noch nicht ans die Tvngking nninittelbar angrenzende» Gcbietstheile über- gegriffen. Der Aufstand habe sich »och nicht über die Grenzen der Provinzen Jwangtong und Kwangsi iunanS anSgedeynt. - In dem heutigen Miaisterrathe machte der Minister deS Auswärtigen Mittheilnngen über die von den Admiralen gekhanen Schritte zur Organisalion der provisorischen Regierung ain Kreta. M ailand. Nach dein „Sole" beabsichtigi der neue Marinc- ministcr erneute Kredite im Parlament zu fordern 'ür Schiffs bauten, die sich als nminigänglich nothwendig hecansgestellt haben und die wahrscheinlich vocerft den Staatshaushalt mit jährlich 15 Milt. Lire belasten dürsten. M adrid. Blättcrmcldnngen zufolge soll die Negierung be absichtigen, jede Vermittelung des fmnzösischen Botschafters Cambon, in FriedenSverhandlnngen mit den Vereinigten Staaten einziitrete», abznlehnen. Spanien ist damit einverstanden, daß in Euva eine Volksabstimmung über die künftige RcgiernngSform enticheidc. — Eine Depesche aus Havana meldet, da» bei Eolon mehrere Jnsnrgentcnbandcn geschlagen wurden 26 Mann sollen dabei getödtet worden sei». * Drontbei in. Kaiser Wilhelm ist an Bord der „Hoben zollern" beute Nachmittag !>'s Uhr liier cingctroffen, DaS Zchul- ichlfs „Moitke" lind daS bei der Festung hier liegende dritvche Geschwader salukirten. Tic Schiffe und Straßen haben geflaggt. Ko nsta n t inopel. Der Sultan empfing gestern den Staatssekretär deS deutschen RcichSvostamts v. PodbietSki mit seinem Begleiter. — Die Pforte notmzirte der serbischen Gesandt schaft die Kündigung deS türkisch-serbischen Handelsvertrags von 1888, der demzufolge Ende dieses Jahres außer Kraft tritt. New-Bork. Ans dem Lager von Santiago wird von gestern gemeldet: Die amerikanischen und spanischen Strcitkräftc bleiben immer noch in ihren beiderseitige» Stellungen in den Laufgräben, da unverinuthcl Schwierigkeiten bei den Verhand lungen über die KavitnlationsbcdingiMlzen Santiagos entstanden sind. — Der „Tribüne" wird ans Washington gemeldet, man wisse, das; Marschall Blancv die mit der Ucbcrgabe Santiagos »nzu- friedenen Obersten in der Umgegend der Stadt znm Widerstand gegen General Toral ermutlsige, seitdem er erfahren habe, daß daS gelbe Fieber unter den amerikanischen Truppe» anSgebrochen ist. — Nach einer Meldung des ,/New-Bork Herald" ans Havana erklärte Marschall Blancv. es würde, falls er cS verhindern könne, kein Friede aus Grundlage der Aufgabe der spanischen Ober herrschaft über Euba geschlossen werden. Er bedauere, nicht mehr jung zu sein, nml sein ganzes Lebe» für den beständigen Kampf gegen ein Volk, dessen einziger Gedanke Schädigung seines ge liebten Vaterlandes gewesen, hinzuaeben. N e w -D v r k. Ein hier aus Washington Angegangenes Tele gramm meldet, daß das Geschwader Sarnpson's heute früh in den Hafen von Santiago emgclaufen ist. * Washingro n. Die vorläufigen Grundlagen der Kapi tulation Santiagos wurden »ach Mitternacht unterzeichnet. in »
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