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A-orker Wochenblatt. Mittheil ungen über örtliche und vaterländische Angelegenheiten. Neunter Jahrgang. Preis für den Jahrgang bei Bestellung von der Post: « Tha er, bei Beziehung des Blattes durch Botenqelcsrnbeit: 20 Neugroschen. 4t. Erscheint geben Mittwoch. 9. Oki. 1844. Icnsuriana, d. h. in Sachen der Zensur. Zn Nr. 18. dieser Blätter zeigte unser gewesener kandtagskollcge, Herr Kammeihcrr Otto von Watzdorf in Leichnam bei Bauzen, an, dass ihm in dem Rechen schaftsberichte, welchen er in Nr. 16. unseres Wochen blattes hat abdruken lassen, einige Stellen von der Zensur gestrichen worden wären, daher er bei der vorgesezten Behörde über das Verfahren der Zensur Beschwerde führen und, wenn es gestattet werde, die rnterdrukten Stellen seines Rechenschaftsberichts nach träglich veröffentlichen werde. Nachdem nun der ver'assungsmäsigc Jnstanzcnzug Lurchlauscn ist, übersendet uns Herr von Watzdorf das Ergebnis seiner Beschwerdeführung unter Beifü gung der nöthigen Aktcnstüke und fordert uns auf, darüber in unserem Blatte zu berichten. Nun theilen wir zwar die Ansicht des Herrn Einsenders, dass eine nachträgliche Veröffentlichung solcher, aus dem Zu sammenhänge gerissener Stellen am Ende kein allzu groses Interesse gewahrt, gleichfalls. Allein wir ent sprechen der Aufforderung des Herrn Einsenders nichts destoweniger doch aus dem Grunde, weil dadurch ein L eitrcg — zur Zeitgeschichte gelieren wird. Zuvorderst bemerken wir, dass es drei Stellen wa ren, welche von der Zensur lur bedenklich erachtet worden waren. Von diesen haben zwei in der höch sten Instanz Gnade gefunden, hinsichtlich der dritten «der ist cs bei dem Stricke des Herrn Zensors geblie ben. Tie hohe Krcisdirckzion halte in Bezug auf «lle drei Stellen der Ansickc dcS Sezieren deigrpfich- lct, also die Ersteren anstösig gefunden. Erst das hohe Ministerium des Innern hat den dermaligcn .Stand der Dinge herbeigcführt. Die inkriminirten beiden Stellen (die zweite und srZte) lauten nun, wie folgt: 2. „Die Verhältnisse unserer einheimischen Gesetzgebung beweisen, zu welchen Nachtheilen das entgegengesetzte Verfahren führt. Sowohl nach Ansicht der Regie rung als ihrer Gegner in dieser Frage bedarf unser Strafverfahren dringend einer Verbesserung. Einig in diesem Punkte, ist man verschiedener Ansicht über die Mittel zum Zwecke. Der Minister will seine Meinung nicht aufgcben, die Mehrheit der Stände versammlung kann es nicht. Da nun ersterer dcm- ohngeachlet Minister bleibt, so ist die Folge davon Beibehaltung eines von allen Seiten als mangelhaft anerkannten Systems, Stillstand und Tod der Ge setzgebung!" — 3. „Nach nochmaliger aufmerksamer Prüfung desselben finde ich nehmlich, daß ich über und gegen unsere Censuc und Preßpolizei bei weitem zu wenig ge sagt habe." Die dazu gehörigen hohen Verordnungen dagegen sind (mit einiger Abkürzung) folgenden Inhalts: 1 Die von Ew. Hochwohlgeboren unter dem 25. Juni dieses JahreS bei der unterzeichneten Kreis-Direction ein- gereichte Beschwerde, welche Ihren Rechenschaftsbericht als . vormaliger Landkagsabgcordneler in Nr. 16. des Adorfer Wochenblattes und die vom Localcensor für unzuläßig er achteten Stellen in diesem Aufsatze betrifft, ist zuvörderst rc. Nach dessen Erfolg eröffnet Ihnen die Kreis-Direction hiermit, daß sie nach Erwägung dec bezeichneten Stellen . und mit Rücksicht aus die hierauf anwendbaren Censnr- Borschriften sich nicht bewogen finden kann, das Verfah ren des Eensors zu misbilligen und die nachträgliche Ver öffentlichung der gestrichenen Stellen zu gestatten. Denn 1. ,c. 2. Die zweite Stelle, worin an die allgemeine Betrach tung über die „Unvcränderlichkeik der verantwortlichen Rache der Krone in den deutschen konstitutionellen Staa ten" eine besondere Anwendung der ausgestellten Sätze auf Len Ausgang der legislatorischen Verhandlungen des letzten Landtages über das Strafverfahren geknüpft wird, enthält eine zu persönliche Beziehung aus den betreffenden Departements-Minister und spricht von demselben, indem