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Donnerstag. Rr. 12«. 26. Oktober 1882. Weißerih-Aeitung. Amts-Matt fiir die Königliche AmtshaupLmannschast Dippoldiswalde, sowie fiir die Königlichen Amtsgerichte mld die Stadträttze zu Dippoldiswalde und Araumstein. Verantwortlicher Redacteur: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Diese« Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag«, Donnerstag« und Sonnabend«. — Zu beztehm durch alle Post. Anstalten und die Agenturen. — Prel» vierteljährlich 1 Mark 28 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de« Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit lv Pfg. sür die Spalten-Zeile, »der deren Raum, berechnet. Zmlljcher Theis. Bekanntmachung, Hundesperre betreffend. Am Mittag des 18. dss. Mts. ist in Börnersdorf der Hund des Gemeindedieners Winkler in Breitenau — männlich, von Farbe schwarzbraun, kräftigen Körperbaues, 28 Zentimeter hoch und besonders erkennbar an weißen Pfoten — wegen Verdachts der Tollwuth erschaffen und am 21. dss. Mts. amtlich sezirt worden. Da die Sektion fraglichen Hundes ergeben hat, daß derselbe mit der Tollwuth auch wirklich behaftet gewesen ist, wird in Gemäßheit von Z 38 des Reichsgesetzes, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, vom 23. Juni 1880 und der Verordnung zur Ausführung dieses Gesetzes vom 9. März 1881 für die Ortschaften Börnersdorf und Breitenau, sowie die bis 4 Kilometer im Umkreise dieser Orte gelegenen Ortschaften des hiesigen Verwaltungsbezirkes, als: Oelsengrund, Liebenau, Waltersdorf, Döbra, Börnchen, Berthelsdorf und Dittersdorf hiermit Folgendes angeordnet: . Alle diejenigen Hunde und Katzen, welche von dem erwähnten tollen Hunde gebissen worden find, oder rücksichtuch deren der Verdacht vorliegt, daß dies der Fall sei, sind, soweit dies nicht bereits geschehen, sofort zu tödten und vor schriftsmäßig zu verscharren. Alle im Bezirke der obengenannten Ortschaften vorhandenen übrigen Hunde sind während der Dauer von drei Monaten festzulegen — anzuketten oder einzusperren. Der Festlegung gleichzuachten ist das Führen der Hunde an der Leine, wenn dieselben zugleich mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen sind. Hunde, welche diesen Vorschriften zuwider frei umherlaufend betroffen werden, sind sofort zu tödten. Die Ortsbehörden haben die genaue Befolgung dieser Anordnungen sorgsam zu überwachen, vorkommende Zu widerhandlungen aber, welche mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bedroht sind, zu bestrafen, beziehentlich zur Bestrafung anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, am 23 Oktober 1882 Königliche Amtshauptmannfchaft. von Keßinger. Semig. Tagesgeschichte. Dippoldiswalde. In den jetzigen finstren Nächten ist der Komet, der schon seit einiger Zeit beobachtet wird, sehr gut zu betrachten. Die Zeit, in der er zu sehen, ist allerdings keine ganz günstige, da derselbe früh gegen »/«öUhr aufgeht. Der Schweif, der von einem lichten Kern aus geht, zieht sich über einen großen Theil des Himmels hin. — Oeffeutl. Schöffengerichtösitzung vom 18. Oktbr. Im Wege der Privatklage beantragte der Gutsbesitzer Ernst Heinrich Pahlitzsch in Lübau die Bestrafung des Mühlen besitzers Friedrich Büttner in Börlas, um deswillen, weil dieser den beiden Mägden des Privatklägers den Auftrag gegeben haben sollte, „ein Kompliment an Herrn Platsch" auszurichten. Der Strafantrag blieb aber erfolglos, da das Gericht bei dem Läugnen des Angeklagten einerseits, und bei den widersprechenden Zeugenaussagen andrerseits, den Schuldbeweis als geführt nicht ansehen konnte. Der Ange klagte Büttner selbst stellte den Vorgang so dar, als habe er bei fraglicher Gelegenheit zu den Mägden gesagt: sie sollten ein Kompliment an Herrn „Pal'sch" ausrichten. — Dienstknecht Hermann Gustav Kloß in Lungkwitz wird wegen Diebstahls in 3 selbstständigen Fällen mit 4 Wochen Ge- fängniß bestraft. Er gesteht zu, im September dss. Js. u) ein auf einem Zaune bei der Kreischaer Ziegelscheune hängendes Schurzfell, b) eine dem Stellmacher Zimmer mann in Lungkwitz gehörige Peitsche und o) dem Oekonomie- scholar Fiedler daselbst einen Rock und zwei Taschentücher gestohlen zu haben. — Am 16. Mai dss. Js. schlug der Materialwaarenhändler Gustav Adolf Schneider in Höcken dorf aus der zur Wohnstube der Franke'schen Eheleute da selbst führenden Stubenthüre ein Feld mit einer Dünger gabel heraus. Der wegen dieser Sachbeschädigung in An klagezustand versetzte Schneider giebt bei seiner heutigen Vernehmung sein Vergehen zu, stellt aber dabei vor, daß er solches in der Erregtheit darüber, daß die verehel. Franke