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Dresdner Journal. Verantwortlicher Redakteur: I. G. Hartman». . V 84. Dieses Blatt erscheint mit Ausnahme des Sonntags täglich in l Bogen und ist durch alle Postanstalten zu beziehen. Donnerstag, den 8. April. Preis für da- Vierteljahr I Thaler. Insertion-«Gebühren für den Raum einer gespaltenen Zeile 1 Neugroschen. 1832 Amtlicher Theil. Dresden, 31. März. Seit Anfang dieses Jahres bis jetzt sind folgende Rechtskandidaten als Advokaten imma- trikulirt worben: Vr. Herrmann Emil Mein hold, Alexander Ferdinand Julius Kretschmar und Karl Eduard Leng nick zu Dresden, Karl Louis Wehinger zu BischoffSwerda, Heinrich Wilhelm Külbel zu Frohburg, - Adolph Herrmann Temper zu Reichenbach, Johann Eduard Rudolph Bennewitz, Eduard Herr mann Kühn, Friedrich Robert Kleinschmidt, OSkar Götze, Arno Liebster und Karl Gottfried Sommerlatle zu Leipzig, Karl Auster zu Falkenstein, Wilhelm Gustav Bösewett er zu Pirna, Heinrich Ludwig Bachmann zu Zwickau, Karl Heinrich August Tzschirner zu Budissin. TageSgeschichte. Dresden, 6. April. Die diplomatischen Beziehungen Spaniens zu den Großmächten, welche seit einer Reihe von Jahren infolge der bekannten Vorgänge in Spanien unter brochen waren, sind in neuester Zeit wieder ausgenommen und infolge dessen auch die zu dem k. k. österreichischen und dem k. preußischen Hofe vordem bestandenen wieder hergestellt worden. Dir daraus sich ergebende engere Beziehung Spa niens zu den deutschen Bundesstaaten kann gewiß nur von gegenseitigem Vortheile sein. WaS speciell das Königreich Tachsen ankangt, so wird dem Vernehmen nach schon in nächster Zeit die bereits in Berlin beglaubigte königl. spa nische Gesandtschaft auch am hiesigen Orte, nach Befinden unter Belassung eines am hiesigen Hofe residirenden Ge schäftsträgers, accreditirt werden. Es ist dies nicht bloö in» Hinblick auf sie engere» »eewanstschafttiche« Bande, die zwischen dem sächsischen und dem spanischen Königs hause bestehen, sondern auch in Betracht der commercieUen Interessen ein um so erfreulichere- Ereigniß, als eS dazu beitragen wird, die Achtung, welch, der sächsische Name schon früher in Spanien genoß, zu erhöhter Geltung zu bringen. 00 Wien, 5. April. DaS morgen erscheinende „Reichs gesetzblatt" enthält ein kaiserl. Patent vom 23. März, wo durch das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, die westgalizische Gerichtsordnung und die Vorschriften des allgemeinen bür gerlichen Gesetzbuches in Betreff deS EherechlcS im Gcoß- berzogthume Krakau eingeführt werden. — Das Finanz ministerium hat beschlossen, die vom I. Januar 1849, l. Juli 1849 und 1. Januar 1850 ausgefertigten dreipro- cenligen Eenkralcaffenanweisungen, sowie auch die unver zinslichen Reichsschahschcine vom 1. Januar 1850 und l. Januar 1851 aus dem Umlaufe zu ziehen. Dieselben werden bis Ende Juli 1852 bei sämmtlichen LandcShaupt- cassen umgewechselt. — 5. April. (T. E. B.) Als interimistischer Nach folger deS Ministerpräsidenten Fürsten Felix Schwarzenberg wird Graf Buol-Schaucnstein bezeichnet. Berlin, 6. April. (N. Pr. Z.) Die diesseitige Regierung hat den Generaldirektor der Steuern, v. Pommer-Esche, zu ihrem Bevollmächtigten beim bevorstehenden Zollvereinscon- gresse ernannt. Die Geheimen Räthe Philippsborn (Mi nisterium der auswärtigen Angelegenheiten) und Delbrück (Handelsministerium) sind dem Bevollmächtigten zur Assistenz beigegeben. Hannover, 5. April. (H Z.) Seit mehreren Jahren befand sich kein diplomatischer Vertreter deS Königreichs Hannover in den Niederlanden, und eben so wenig resi- dirte in dieser Zeit ein diplomatischer Repräsentant der kö niglich niederländischen Regierung zu Hannover. Bei der engen Verbindung, in welcher beide Länder durch Handels und Verkehrsinteressen stehen, war diese Unterbrechung deS unmittelbaren diplomatischen Verkehrs nicht heilsam. Nach dem nun schon seit einiger Zeit ein königlich hannoverscher Geschäftsträger wieder im Haag befindlich ist, hören wir, daß binnen Kurzem auch wieder ein königlich niederländi scher Geschäftsträger in Hannover eintreffen wird. Der königlich niederländische Kammerherr und Legationsralh Baron Slratenus ist bereits für diesen Posten ernannt worden. — (H. E.) Obgleich bis jetzt keilte begründeten Befürch tungen vorliegen, daß in Bremen die Anordnungen des BundeScominissars und der Bremer Regierung militärischer Unterstützung bedürfen werden, so sind doch von hier aus alle Vorkehrungen getroffen, um nöthigenfallS sofort in Bremen militärisch einschreiten zu können. Stuttgart, 3. April. (A- Z.) Ihre Kaiserl. Hoheiten die beiden Großfürsten Michael und Nicolaus sind heute Nachmittag ein Viertel nach 3 Uhr mit einem Extrazug von Ulm in Begleitung II. KK. HH. deS Kronprinzen und der Kronprinzessin hier eingetrvffen. Kassel, 3. April. (Fr. P.) Der Vorstand unseres Mi nisteriums der auswärtigen Angelegenheiten, Herr Geh. Legationsrath v. Baumbach, hat heute eine Reise nach Darmstadt angetretcn. — Demnächst sieht man einer Reihe von Gesetzen und Verordnungen entgegen, da die Regierung durch das Ultimatum der obersten Bundesbehöcde den noth- wendigen Rückhalt gewonnen hat, um in der Umbildung und Neugestaltung unserer durch die Revolution verscho benen und gelockerten Verhältnisse forrzufahren. Jeder ordentliche Mann freut sich, endlich aus unserm provisorische»» Zust-mde heran-jukommen und z^ Ehrten und festen Zustän den zu gelangen. Es steht nun auch zu erwarten, daß die jenigen, welche auf jene provisorische Eigenschaft ihre Hoff nung gesetzt haben, bei dem AuSspruche der obersten Bun desbehörde sich beruhigen und Hoffnungen und Wünschen entsagen werben, welche für sie unerreichbar sind, und daß dadurch allseitig jenes Vertrauen vollständig wiederkehren werde, welches die wohlgemeinten Bestrebungen der Regie rung verdienen. Braunschweig, 1. April. (H Z.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenversammlung wurde das Gesetz über Aus übung des Jagdrechts in folgender Weise angenommen: Zur selbstständigen Ausübung des Jagdrechts auf eigenem Grund und Boden ist nur derjenige Grundeigenthümer be fugt, dessen Grundbesitz eine zusammenhängend« Fläche von 300 Feldmorgei» ausmachl, wobei jedoch, insoweit ein solches Besitzlhum aus forstwicthschaftlich benutzten Grundstücken besteht, zwei Waldmorgen für einen Feldmorgen gerechnet werden. Die durch diese Bestimmung festgesetzte Beschrän kung des Jagdrechts soll sich nur auf Einzelne, nicht auf Gemeinden beziehen. Die übrigen zur selbstständigen Aus übung der Jagd nicht berechtigten Grundbesitzer sollen ihr Jagdrecht nur gemeinschaftlich durch Verpachtung oder Ad ministration benutzen dürfen und zwar ungetheilt in dein ganzen Gemeindebezirke oder der ganzen Gemarkung, oder in Abheilungen derselben, von denen keine unter 2000 Feld morgen im Zusammenhänge groß sein darf. Jedoch sind Vereinbarungen über einen zeitweiligen Austausch der Jagdbe- nutzungcn auf einzelne Theile eines Gemeindebezirkes oder einer Gemarkung mit den Interessenten benachbarter Ge- meindebezirke oder Gemarkungen oder den Besitzern selbst ständiger Jagdbezirke zur bessern Abrundung der Jagdgren zen nicht ausgeschlossen. Solche Vereinbarungen dürfen nicht auf längere Zeit als 12 Jahr, verabredet werden. In gemeinschaftlichen Jagdbezirken dürfen nicht mehr als 3 Pächter zugelassen werden und die Administration kann nur durch einen dazu angestellten und von herzoglicher Kceisdirection nach vorgängiger Communication mit der Oberforstbehörde als qualificirt anerkannten Jäger auSgeübt werden. Der Pächter oder Jäger ist für die bei Ausübung der Jagd vorkommenden Mißbräuche verantwortlich. Die für Verpachtung und Administration vorgeschriebenen Be stimmungen sollen ackch für die großen Grundbesitzer gelten. Die Vereinigung neben einanderliegender Jagdbezirke unter liegt dec freien Vereinbarung der Interessenten. Kiel, 5. April. (H. C.) Das Kriegsdampfschiff „Hekln", welches das 9. dänische Linienbataillon von AarhuuS nach Eckernförde gebracht hat, ist gestern hier eingelaufen, um in Verbindung mit dem bereits früher hier eingetroffenen Dampfschiffe „Löwe" die noch hier befindlichen Kanonen- 1 böte, sowie das Inventar und Material der schleswig-hol steinischen Marine nach Kopenhagen zu bringen. Hamburg, 4. April. (Nordd. Ports.) Im Laufe vo riger Woche hatte hier ein« außerordentliche Eonferenz d.s Direktoriums der Eentralverwaltung für Handelsfreiheit, bestehend aus den Herren Ebg. Roß für Hamburg, Eonsul Gutike von Stettin und A. Eliffen auS Frankfurt a. M. statt, um sich über die den Berliner Zollconferenzen gegen über einzunehmende Haltung zu berathen. Zwar wird über die bei dieser Gelegenheit gefaßten Beschlüsse ein mnste- riöses Stillschweigen beobachtet; so viel steht aber fest, daß i die genannte Partei die Förderung ihres Princips von preußischer Seite nicht erwartet. — Nachdem die dänische Regierung iin Namen der Integrität der Gesammtmonar- chie die selbstständige Erkebung der beiden Herzoqthümer vom Jahre 1848 durch Exilirung der vornehmsten „Auf rührer" und Entlassung der „ungetreuen" Beamten »n der öHewttichen MeiauEz^Zsrdarymt und geahndet tuck, stehl zu erwarten, daß endlich den Provisorien, in welche»» sich die Herzogthümer seit einigen Jahren befinden, durch definitive Organisationsmaßcegeln ein Ende gemacht wird. So an- eckennenSwerth eS auch ist, daß die Männer, welche jetzt an der Spitze der dänischen Staatsverwaltung stehen, mit reifer Mäßigung und in der festgehaltenen Erinnerung, daß eS sich hier noch um einen höhern Rechtsstreit als jenen zwi schen dein Landesherrn und dessen Unterthanen handelt, bei der Anordnung der Purifirationspatente bezüglich der Herzogthümer vorgegangen sind, so wird sich doch jetzt erst die schöpferische Kraft und die wahre Gesinnung des Eabj- netS, sowie die Haltbarkeit der Gesammlstaatsidee durch eine gerechte und den so verschiedenen LandeSvcrhältnissen ent sprechende Ordnung des innern Staatswesens zeigen kön nen. In Bezug auf die Eentralisation der Verwaltung dürste bisher schon formell mehr geschehen sein, als sich mit den historischen Zuständen in den Herzogthümer»» und mit den staatsrechtlichen Verpflichtungen Dänemarks, in ! soweit es de»»» Deutschen Bunde angehört, vereinbar finden läßr. Die Armeeorganisation und noch mehr die bei der > Ausführung derselben vorherrschende Tendenz droht bereits den Charakter eines deutschen Eontingents in dem holstein- lauenburgischcn Hcerestheile gänzlich zu verwischen. Betreff der Civilvcrwaltung sind untern, 30. März neuerdings Be kanntmachungen des königlich dänischen Finanzministeriums erschienen, durch welche alle Finanz-, Zoll- und Postsachen, »nit Ausnahme derjenigen von localer Bedeutung, unnnl-. telbar dein königl. Finanzministerium oder dein Generalpost. Zur Loreleysage. DoennigeS, der uns bereit« durch seine trefflichen Ueber» ützungei» schottischer und englischer VolkSballaden bekannt morden ist, hat sich auch bei seinem allgemeinen poetischen Club«» vaterländischen Sagen und Lieder», mit Neigung zu» qewandi und eS oft versucht, verloren gegangene deutsche Volks lieder, von denen nur einzelne Verse und Bruchstücke, wohl aber »och die genauen prosaischen Erzählungen übrig waren, mit großer Gewiffenhafligkrit nach diesen zu ergänzen. So hörte er auch am Rhein die Sage von der Loreley nebst manchen zer streuten Volksliedvrrsen, und wir können unS nicht enthalten, hier seine allerdings etwa- moderne, aber doch poetisch sehr gelungene Ergänzung, in der da- Neberlieferte verflochten ist, unsern Lesern miizutheilen: I. Bei St. Goar am Rhein« Da darf kein Nachen gehn; DeS Abends auf dem Felsen Da stngt die Lore so schön. Der Pfalzgrafsohn bergüber Tritt au- dem Wald hervor, Ermüdet von dem Zagen Klingt ihm da« Lied an- Ohr. Der wilde Fel« erstarret Und hört drn Tönen zu, Seit hund«rttausend Jahren Schläft er beim Lied in Rul>. Feuilleton. Der alte Rhein hört staunend DaS Mädchen und wacht auf; Er träumt von seiner Jugend Und richtet bergauf den Lauf. Die Sonne küßt den Felsen Und weilt im letzten Schein ; Der Mond steigt über dir Berge Und schaut in- Thal hinein. Der Pfalzgrafsohn steigt nieder Zu»» reißend wilden Fluß „In Wahnsinn möcht' ich vrrgehen Bei deinen» Grnß und Kuß." Und als er kam hernieder Zn des schäumenden Rheines Strand, Da mußt' er hinüberschauen Zum Felsen nnverwand«. Da muß»' er hinüberschauen Znm Gipfel, wo sie war, Und sang und kämm«' im Abendroih Ihr langes goldnes Haar. Erst al- dir Nacht gekommen, Da wacht er wieder auf: „Wo bist du schöne Säng'rin? Ich muß zum Fels hinauf." II. Des andern Tag- an» Abend spä», Bevor die Lore sang, Der Pfalzgrafsohn am User geht Den wilden Rhein entlang. „Wie komm' ich hin zum Lorelei? O! Fischer, lös' den Kahn. Was auch für Preis gefordert sei, Leg' dort beim Felsen an." „Herr Pfalzgrafsohn, das kann ich nicht, Bald stngt die Lore schön, Dann schäumt der Rhein, daS Ruder bricht, ES ist um unS gescheh»." „Und wenn du mich nicht fahren willst, So laß mir deinen Kahn, Und wenn du mich nicht fahren willst, Leg' ich beiin Felsen an." Der Junker springt zu», Kahn hinein Und fährt den Rhein hinab, „O weh, Herr Junker, laßt eS sein, Ihr fahrt ins Wassergrab." Der Pfalzgrafsohn fährt immer zu, Da kommt der FelS hervor. Er rudert fort ohn' Rast und Ruh, Da steig« der Mond empor. Da blickt die Sonn' im letzten Glanz, Der dunkle Felsen winkt, Der Rhein beginnt drn Wellenlanz, Die schöne Lore singt.