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Wochenblatt für An Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. O 32 Sonnabend, den 12. August 1V11. Erscheint jeden Sonnabend nachmittag«. Anzeigen werden in der Expedition iNeichenbrand, Nevoigtsiratze II), sowie von den Herren Friseur Weder in Reichenbranb, K-msmam, Emil Winter in Rabenstein und Frileur Thiem in Rottluff entgegen- »enomwen »ud pro lspalttge Petttpeile «it 1b Pig. berechnet. Für Inserate größeren Umfang« und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. «ozeigen-Amtah«» ü> der Expedition bi- spätesten« Freitags nachmittag« S Uhr, bei de« Annahmrstelle« bi« nachmittag« S Uhr. veretnsinscrate muffen bi» Freitag« nachmittag« S Uhr -ingegangen sein und linnen wicht durch Lelephou aufgegcben werden. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen betr. Die diesjährigen öffentlichen 2«pf«ngen in Rabenft-in mit tzen beiden Aittergütern Nieder- und Oberrabenstein finden durch den Impfarzt Herrn I)r. meö. Heinemann wie folgt statt: 1. Die Wiederimpfungen der Bolksfchüler und zwar: der «naben: Montag, den 21. August 11 Uhr vorm. Nachschau: Montez. den 28. «nguft II Uhr vorm, der Msdchen: Dienstag, den 22. August II Uhr vorm. Nachschau: Dienstag, den 2S. August II Uhr vorm, in der Zentralschule. 2. Die Erstimpfungen: Mittwoch, den 23. August von nachm. 3 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben ^des Familiennamens (Nachschau: Mittwoch, den 3V. August nachm. 3 Uhr) und Donnerstag, den 24. August von nachm. 3 Uhr ab für die Impflinge der Anfangsbuchstaben K—L des Familiennamen« (Nachschau: Donnerstag, den 31. August nachm. 3 Uhr) ralftrabe 8 in «öhlers Restaurant. Impfpflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen «Inder» s) welche im Jahre 1910 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern überstanden haben, d) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impfgesetze schon vor dem laufenden Jahr tmpfpilichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1910 der Impfpflicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. H. diejenigen Schulkinder, 2) welche im Jahre 1899 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, d) welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Impsgesetze schon vor dem laufenden Jahre wiederimpfpflichtig waren, jedoch bis zum Jahre 1910 der Wtederimpfpfiicht noch nicht vollständig werden konnten. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder von Impfpflichtigen werden hierdurch aufgefordert, in den anberaumten Impfterminen ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung und die geimpften Kinder in demselben Impfzimmer zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschenem Körper und mit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei noch besonders auf die zur Verteilung gelangenden Impfvorschristen hingewicsen. Aas einem Hause, ln welchem nach ärztlichem Zeugnisse ansteckende «rankhetten, wie Scharlach, Masern, Diphterie, «rupp, Keuchhusten, Flecktyphus, rofenartige Entzündungen Vorkommen ober dle natürlichen Pocken herrschen, dürfen «inder zum öffentlichen Impf termine nicht gebracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung und Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen bestraft. Der Gemeindevorftand zu Nabenstein, am 7. August 1911. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Portemonnaie, 1 Schlüssel. Verloren: 1 Portemonnaie. Der Gemeindevorftand zu Ravenstein, am 11 August 1911 Revision der Grundftücksschleusen re. Die anhaltende Trockenheit und der naturgemäß niedrige Wasserstand der Wasserläufe in hiesiger Gemeinde geben dem Unterzeichneten Gemeindevorstande erneut die Veranlassung darauf hinzuweiien. daß nach M 5 und 7 des hiesigen Beschieusungs- rc Ortsgesetzes die Grundstücksbesitzer verpflichtet sind, für rechtzeitige Entleerung und bauliche Unterhaltung der Sammelgruben, SchlammfSnge und Grundftücksfchleufen besorgt zu fein, andernfalls die Gemeindeverwaltung die notwendigen Arbeiten und Hersiellungen auf Kosten der Säumigen ausführen lasten kann. Vom 18. August or. ab wird eine Revision der Grundstücksschleusen rc. vorgenommen. Grundstücksbesitzer, welche der ihnen obliegenden Verpflichtung nicht nachgekommen sind, haben unnachsichtlich Bestrafung zu gewärtigen. Rottluff, am 11. August 1911. Der Gemeindevorstand. Sitzung zu Nabenstein am 8. August 1911. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 18 Mitglieder. 1. werden einige llnterstützungssachen erledigt. die beantragten nähme entsprechender Maßnahmen gegen die Verpflichteten beschlossen. 2. wird Kenntnis genommen von einem Dankschreiben der freiw. Feuerwehr 1. Komp.; von einem Empfehlungsschreiben des Gemeinde einer Siche^mgshypothek; von dem Sachstande wegen Versetzung eines Kastens an der fiskalischen Straße und von demjenigen in Sachen, den Ankauf der Bezirkswalzgeräte betr. 3. nimmt der Gemeinderat Kenntnis von dem Schreiben des Landespensionsverbands Sächsischer Gemeindebeamten und der Höhe der fürs laufende Jahr zu leistenden Pensionsbeiträge, beschließt, diese teilweise aus laufenden, teilweise aus dem vorhandenen Fonds zu decken, sowie für künfttge Fahre den vorhandenen Pension«, fonds bis zum Aufbrauch zu diesem Zwecke zu verwenden. 4. werden auf Veranlassung des Kgl. Hauptzollamts als Wert- -uwachs>eueramt2GrundstückezurReichswertzuwachssteuer eingeschätzt. 5. Lin Gesuch um private Herstellung eines Fußwegtraktes muß aus Konsequenzgründen abgelehnt werden. 6. Die im September d. I. aus dem Sparkastenausschuß aus- scheidenden Herren Gem. - Ältester Johannes Esche, Otto Ahnert und Friedrich Franke werden durch Zuruf für die nächsten zwei Jahre wiedergewählt. 7. werden Reklamationssachen gegen die Gemeindebesteuerung zur Erledigung gebracht. 8. wird eingehender Bericht über den Stand der Wasserleitungs- angelegenhett entgegengenommen, zu den verschiedenen Vorschlägen sachverständige Beratung gepflogen und hierauf Entschließung dahin gefaßt, den Bau- und Wasserleitung« ausschuß zunächst mit den wetteren erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen. Bericht über die Sitzung de» Gemeinberate« zu Rottluff vom 8. August 1911. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. 1. Kenntnis nimmt man: 2) von einer Mtnisterial-Verordnung. die Poiizetschule in Hainichen betr.; d) von einem Schreiben des Gemeindeverstcherungsverbande» zu Leipzig. Unfallversicherung für die Gemeinderatsmitglieder sowie alle Angestellten und Organe der Gemeinde betr.; c) von den vom Vorsitzenden unternommenen Schritten in Sachen Heranziehung von Industrie; ä) von der Der- pfitchtung des prakt. Arzte» vr. m«l. Hrinemann in Ravenstein als Impfarzt für den Hefigen Impfbezirk; e) von der Höhe der erstmaligen Beiträge zur Kaste des Landespenstonsverbandes sächs. Ge- meinden; 1) von der erfolgten Anschlußerklärung der Gemeinde an die Anfechtungsklage des Gemeindevorstandes. Entscheidung der Kgl. Kreishauvtmannschast zu Lhemnitz vom 24. Mai 1911 betr. 2. s) Don einer Mitteilung der Kgl. Amtshauptmannschast Lhemnitz. Verpflegsätze für das Bezirksstift Jühnsdorf betr., nimmt man Kenntnis. 0) Zur Unterbringung einer hier Unterstützung», wohnsttzberechtigten Ehefrau in hie Krankenabtetlung zu Altchemnitz gibt man nachträglich feine Zustimmung, c) Von dem Stande der Klage mit dem Ortsarmenverbande Limbach in einer Armensache nimmt man Kenntnis. 3. Die in der Bausache (Schornsteineinbau) des Tischlereiinhabers Bruno Richter hier gestellten Gemeindebedingungen werden nach- träglich anerkannt. 4. Zu der vorgenommenen erweiterten Reinigung de« Pleißabachs gibt man seine Genehmigung. 6. Die durch Ausbesserung des Welker'schen und Lohse'schcn Weges entstandenen Kosten werden nachverwilligt. Das durch die Bachreinigung gewonnene Material soll zur Ausbesterung desDrechsler- schen und des Schulweges verwendet werden. 6. Die vorläufigen Vorschläge des Bauausschustes. die Verbreite- rung der oberen Pieißadachbrücke betr., werden zum Beschluß erhoben. 7. Die Vorschläge des Bauausschustes zur Schneepflugüderdeckung werden angenommm. 8. Die daulichett Reparaturen am Gemeindeamtsgebäude werden dem Bauunternehmer Schönseld, die Anstricharbeiten dem Maler- Meister Mardaus in Rabenstein übertragen. Hinsichtlich der Klempnerarbeiten sollen noch Kostenanschläge etngefordert und die Vergebung der Arbeiten durch den Bauausschuß oorgenommen werden. 9. Gemäß § 37 des Anlagen-Regulatives wird ein Gemeinde anlagen-Nachzahlungsverfahren eingeleitet und der Nachzahlungs bettag festgesetzt. 10. Ein Gemeindeanlagen-Ermäßigungsgesuch findet Berück- sichtigung. 11. Zehn Gemetndeanlagen-Reklamationen werden erledigt. 12. Auf die amtshauptmannschastliche Verfügung in einem Ge- meindeanlagen-Rekurse erfolgt erneute Beschlußfassung. 13. Auf eine amtshauptmannschastliche Verfügung erachtet man die von der Kgl. Amtshauptmannschast hinsichtlich der Beaufsichtigung des Arbeiterschutzes betBauten getroffenen Anordnungen für ausreichend. 14. Punkt — Krankentransportwagen-Anschasfung betreffend — wird vertagt. 15. Die Kosten für Anschaffung eines Glaszifferblattes zur Schuluhr-Beleuchtung werden bewilligt. Jugendfreundschaft. Roman von G. v. Schli.ppenbach, Der Nervenarzt beobachtete das alles und zog seine Schlüsse. „Also, das ist der Mann der armen jungen Frau," dachte Alfred, „es ist gut, daß ich Zutritt zu ibrem Hause habe; vielleicht kann ich jetzt die Pflicht der Dankbarkeit abttagen gegen die Jugendfreundin meiner lieben Mutter." 8. Kapitel. In der Dorotheenstraße. Ein entfernter Vetter Thekla Grotenbachs, Adolf Rosen, kam in Geschäften nach Berlin und stieg in der Pension seiner Kusine ab, die er ab und zu in Memel besucht hatte, denn Rasens Gut lag in Ostpreußen, es hieß Lochsdienen und war nur einige Eiscnbahnstalionen von Memel ent fernt. Unter schweren Bedingungen übernahm Adolf Rosen das von seinem Baker schlecht bewirtschaftete Gut, da» mit Schulden belastet war. Jahraus, jahrein blieb der junge Landwirt in der Einöde seiner Wälder. Es gab wenig Nachbarschaft um Lachsdicnen herum, zweimal im Jahre reiste Rosen zur Stadt, um die Schulden zu bezahlen, die sein Vater gemacht halte und mit denen es der brave Sohn sehr genau nahm. Er versagte sich alles und griff seihst überall an. Immer straffer wurden die Beutel, in denen das ehrliche, sauer verdiente Geld zur Bank gebracht wurde, nach und nach hob sich das verwahrloste Gut unter der Umsicht des tüchtigen Wirtes. Man redete ihm zu, eine junge Frau zu nehmen, aber Rosen meinte: .Ehe nicht das letzte Markstück bezahlt ist, heirate ich nicht, ich will nicht, daß meine Frau wie eine Magd arbeitet, sie soll es gut haben." So wurde Rosen fast vierzig Jahre alt. Wenn die Felder In Lachsdienen in goldenen Sichren wogten und die Wiesen im saftigen Grün prangten, sagten die Nachbarn: „Der Adolf Rosen versteht seine Sache, der wird noch reich werden." „Jetzt könntest du eine Fra» nehmen," dachte der Land wirt, „Schulden sind nicht mehr da und ein rundes Sümmchen liegt auf der Bank." Er dehnte die mächtigen Glieder. „Hm, ob mich wohl noch eine nimm:?" dachte er, „bin ein alter Kerl geworden, bald vierzig Jahr und der Haar wuchs ist gelichtet, die liebe Sonne hal mich braun gebrannt, schön ist anders." Er strich sinnend über den großen, rotblonden Bollbart, mit langen Schritten durchmaß er das Zimmer. „Wäre doch schön, jemand Liebes um sich zu haben," fuhr er in seinen Gedanken fort, „jemand, der neben mir sitzt, wenn der Hcrbftwind um das alte Haus heult und in den Schloten rüttelt, jemand, der mich erwartet, wenn ich im Winter durchfroren heimkehre und der mich im Sommer vom Felde abholt." Ein freundliches Lächeln glitt über seine Züge, er qualmte energisch aus seiner kurzen Pfeife, seiner treuen Begleiterin in vielen sorgenvollen Stunden. — Rosen hatte dankbare Anhänglichkeit für diesen „Sorgen brecher," wie er seine Pseife nannte. Der Knaster, den er rauchte, hatte einen beißenden Geruch, jetzt hätte er den billigen Tabak durch echte Havannazigarren ersetzen können, aber er dachte nicht daran in seiner Anspruchslosigkeit. „Als Rosen erst den Gedanke» faßte, eine Frau heim- zuführen," beschäftigte er sich oft damit. Das Bild der zu künftigen Herrin von Lachsdienen war etwa folgendes: „Hübsch braucht sie nicht zu sein, daraus sehe ich nicht, gesund und frisch ist mehr wert. Klavier braucht sie nicht zu spielen, ich verstehe nichts von Musik, das Jagdhorn, das Bellen der Meute und dos Balze» des AuerhahnS ist für mich das schönste Konzert. Allzuviel Bildung ist ent behrlich, sintemalen ich selbst nicht studiert habe; ich möchte nicht, daß mich meine Frau Übersicht. Sie muß vernünftig und praktisch veranlagt sein und das Landleben der Stadt vorziehen. Leidenschaftliche Liebe erwarte ich nicht, sie muß mir nur von Herzen gut sein und mir wie treuer Kamerad zur Seite gehen, Hand in Hand mit mir. Wo finde ich solch ein Wesen?" Rosen ließ die jungen Mädchen seiner Bekanntschaft W i»!l Mm W empfehle ich »«1t«r», Icku»ou»ck«u, Ar»r»d»od«r »pruck«1, W»«1ttUU«r, L»r»«r und L111u«r »uu«rdruuu«u, Ferner halte ich großes Lager in u»tttt- UoA«u M1u«r>urrL»»«ru, wie Lu»»«r, L«r1»d»ck«r, I-»u»»oA«1Ser, »ax1»dasr »1tt«rv»,„r, ^kp«»t» und viele andere in frischer Füllung; garantert reinen v«dttU»- A1ord««r»»Lt, nach Vorschrift des deutschen Arzneibuches, Icku»«tt», vorzügl. alkoholfreies Erfrischungsgetränk. vroKerle SleKinsi'. Fernsprecher S2S. Hofer Strotz« 20.