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ElliMm und Anzeiger. Amtsöl'att für kic Kküigljckcn Enichtsimter fowlc die StMrW za Riesa and Slrchla. > ° Druck und Verlag vonE.F.Grellmann'sEiben in Riesa. n 3tt " FMG' dr« 12. April 187A Diese« Blatt „Eldedtatt und -Igetger" ersckeint ln Riesa wöchentlich zweimal, Dstustags und Freitag», und louet vierteljährlich 18 Ngr. — Bestellungen werd«» bet jeder Poftanstalt in unt ren Erpedftionen tn Riesa und Strehla sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annonce» sind scr»er beoollmichtigt Haasenstei» u»d Vogler I» Homburg-Altona, Leipzig und Franksurt a. M., R. Masse in Leipzig, F. W. Saaldach in Dresden und «uzen Hort in Leipzig. Die viele« Verluste, die wir durch Crcdiiirung der Jnseratengebühren gehabt haben, veranlassen uns, die geehrte« Eiusender von Inseraten zu bitten, die Kostenbeträge siir dieselben gleichzeitig mit beizulegeu. Wir berechne« die drei« spaltige Corpuszeile ä IS Tilde» mit I Rgr. Expedition des Elbeblattcs L Anzeigers. , Bekanntmachung. Zufolge Anzeige vom gestrigen Tage ist heute auf Fol. Sl der Handelsregisters siir den Gerichtsamisbe-irk Riesa das Erlöschen der Firma: Eduard Schuppe in Riesa verlautbart worden. Königliches Gerichtsamt. Riesa, am 7. April 18,2. Uibrig. Bekanntmachung. Der Stadtgutsbesttzer Gotthelf Meding beabsichtigt in dem hinter seinen Gulsgebäuden Brd.-Cat. Nr. 70 Abth. X. für Riesa gelegenen Garten ein neues Gebäude zu erbauen und tn letzierm eine Leimsiederei zu errichten. Dieser Unternehmen wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht mit der Aufforderung, binnen 14 Tagen etwaige Bedenken gegen die 'neue Anlage allhicr vorzubringen, und mit dem Bemerken, daß nach Ablauf dieser Frist alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, nicht mehr berücksichtigt werden. Riesa, den 8. April 1872. Königliches Gerichtsamt. Uibrig. Bekanntmachung. Auf O.ltrag der Gemeinde Oelsitz wird das Befahren des von Oelsitz über die Wiesen nach Jahnishausen führenden Fußwegs mit Schiebe böcken, Karren und Handwagen bei Vermeidung von 1 Thlr. -- —- Strafe hiermit verboten. Riesa, den 10. April 1872. Königliches Gerichtsamt. Uibrig. Bekanntmachung. Da die Pocken im hiesigen Amtsbezirke immer noch hier und da austreten, so wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die an den Blattern Verstorbenen unverzüglich in die Leichenhallen überzuführen und hierauf in der Stille zu beerdigen sind. Die Medicinalpolizeibehörde für das Gerichtsamt Riesa, den II. April 1872. Uibrig. Hi-. Gr«ner. Bekanntmachung. Das Gewerbe- und Personalsteuercataster für Strehla auf das Jahr 1872 liegt bei dem Stadtcassirer Herrn Wachs zur Einsicht siir die Contribuenten aus. Etwaige Reclamationen sind binnen 3 Wochen und spätestens bis zum 2. Mai d. I. bei der König!. Bezirkssteuereinnahme zu Wurzen anzubringen. Die Steuer selbst ist nach einem halben Jahresbetrage bis spätestens den 15. April d. I. bei Vermeidung von Erinnerungsgebühren in die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Strehla, am 4. April 1872. Der Stadtrath. Schreiber, Brgrmstr. Die Thronrede, mit welcher der Reichskanzler Fürst v. Bismarck im Namen und Auftrage des Kaisers den Reichs tag eröffnete, lautet: „Geehrte Herren.! Ihre rhllügkeit wird tn der bevor stehenden Sejston in erster Linie durch die Fortführung der im Vorjahre begonnenen gesetzlichen Regelung und Ausbildung der gemeinschaftlichen Einrichtung des Reichs in Anspruch ge nommen werden. Durch ein Gesetz über die Einrichtung und die Besugnisse de« Rechnungshof» soll die Controlle der Erhebung und der Verwendung der Einnahmen des Reichs definitiv geordnet und die Behörde, welch« mit der Handhabung dieser Con troll«, sowie mit der Vorbereitung der durch den BundeSmth und den Reichstag auSzusprechenden Entlastung zu betrauen ist, mit den dazu erfordrrlnhen Besugnisse» ausgestallet werden. Der Entwurs eine« Militairstrafgesetzbuches siir da« deutsche Reich wird Ihnen voraclegt werden, um die Einheitlichkeit der Hecreseinrichtungcn aus dem Gebiete de« Strafrechte» zum Abschluß zu bringen und der bereit« gewonnenen Einheit de« Strasrecht« für da« bürgerliche Leben den «om Reichstage geäußerten Wünschen entsprechend, al« Ergänzung hinzutreten. Der Entwurf efnr« zur Regelung der Verhältnisse der Reichsbeamten bestimmten Gesetze«, welcher dem Reichstage bereit« Vorgelegen hat ist unter Beachtung de« Gutachten« der Eommisjion de« Retch«tage« und der inzwischen cingetre- tenen politischen Veränderungen einer neuen Prüfung unter zogen worden und wird tn der danach veränderten Gestatt Ihrer Bcfchlußfaffung unterbreite« werden. 'Die einheitliche Regelung der Weibesteucrung innerhalb der Gebiete, welchen dte Abgabe von Bier gemeinschaftlich ist, bat Ihre Thätigkcit schon mchrsach in Anspruch genommen, ohne bah cs bis dahin gelungen wäre, die derselben entgc- genstchenden Schwierigkeiten zu überwinden. Eine Ihnen zu gebende Gesetzvorlage wegen Erhebung der Brausteuer >m deutschen Reich hat den Zweck, diese Ausgabe zu Ibsen und zu gleich durch MUbestcuenmg ter Malzsurrogale eine dem In teresse der Finanzen sowohl wie des Verbrauchs entsprechende Draumalzsteuer durchzufiihren. Die erfreuliche Steigerung des Verkehrs und Verbrauch« hat die Möglichkeit geboten, in den. Ihnen vorzulegenden ReichrhauShaltetat sür da« Jahr 1873 die Einnabme au« den gemeinschaftlichen Verbrauch«auSgabcn und die Uebcrschüsse der Postverwaltung, unter Beachtung der bewährten mrundsätze uttd vorsichtigen Veranschlagung, höher auszubringen, so daß «rotz des in verschiedenen Zweigen der AuSgabeverwaltung hervorgetrctenen Mehrbedarfs eine Verminderung der Matri- cularbeftrige in Aussicht zu nehmen ist. Ein Nachtrag zum AeichShauShaftseta« sür da« Jahr 1872 ist bestimmt, neben der Befriedigung einiger anderer nach träglich hervorgetretenm Bedürsnisfe die Mittel für Begründung eines statistisch«» Amte« auszuln Ingen, welche« im Stande sei» würde, durch einheitliche tvificnschasllich. Bearbeitung der Er gebnisse staüstischer Erhebungen im Reiche der Gesetzgebung und Verwaltung, sowie der wffftnfchaftlichen Erkenntniß der staattichen und gesellschaftlichen Zustände wesentliche Dienste zü stiften. Die Verwaltung de« Jahre« 1871 hat erheblich« finan zielle Ucberschüfie sowohl bet de» Steuer», al« euch bei der Postverwaltung ergeben, lieber die Verwendung derselben wird Ihnen ebenso wie über die gesetzliche Regelung der Venvend- ung und Berthe.lung der französischen Kriegsentschädigung eine Vorlage zugkhen. lieber die durch den Krieg mit Frankreich veranlaßten Ausgaben der Staaten des vormaligen norddeutschen Bunde« wird Ihnen, den Bestimmungen der in den Jahren 1870 und I87l erlassenen Crcditgesctze entsprechend, ein Rechen schaftsbericht erstattet werden. Die mit der Regierung de« Königreich« Portugal seit Jah ren gepflogenen Verhandlungen haben am 2. März d. I. zum Abschlüsse eine« Vertrage« geführt, welcher nach dem Vordild« der mit anderen Staaten abgeschlossenen Handels- und Schiff- fahrtSvcrträge die gegenseitigen VertehrSbeziehungen auf dem Fuße der meistbegünstigten Naüonen regelt und, wie zu hoffen, die Grundlage für die Anlnüpsung intimer und ausgedehnterer Handelsverbindungen zwischen Deutschland und Portugal bilden wird. Der Vertrag wird Ihnen zur Genehmigung »orgele-t werden. Ebenso ei e mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossene Consularioiwtttlion und ein mit Frankreich abge- schtoficner Postv«>trag, welcher die gegenseitigen postalische» Be ziehungen unter Berücksichtigung der Bedürsniflc de« im steten Wach-thum begriffenen Correspondenzverkehr« regel«. Die Neuordnung und Beseitigung der Verlchltnisse von El- saß-Lothringen schienet in erwünschter Weise vor. Die Schäden de» Kriege« gehen mit Hülfe der Unterstützung, welche nachdem Gesetze »om 14. Juni 1871 au« Reichsmnicln gewährt werden darf, allmählich der Heilung entgegen. Die Grundlagen sür die deutsch« Veuvaltung sind gelegt; die Rechwpstege ist geskhnt und die Universität in Snaßbnrg fol am 1. Mai d. I. in«