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R39. Freitag, den IS. Juni 1888« Aachener W Wachrchten. Kreisblatt für den Kreis-Virections-SeM Kautzen. Amtsblatt für Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha und Weißenberg. Redacteur und Verleger: L. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung, die Anleihe der Stadt Borna betr. Das Ministerium des Innern hat zu der von dem Stadtrathe zu Borna, unter Zustimmung des größeren Bürgerausschusses daselbst, beschlossenen Anleihe von 150,000 Thalern —- —- gegen Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, übrigens planmäßig auszuloosenden, bis dahin mit Vier vom Hundert jährlich zu verzinsenden Schuldscheinen nach Maßgabe des vorgelegten Anleiheplans, sowie der Schuldscheine nebst Zinsleisten und Zinsschemen die Genehmigung ertheilt. Es wird Solches für die Behörden und alle Diejenigen, welche es angeht, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, am II. Juni 1868. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Aufforderung, Warnung und Belohnung. In der Nacht vom 16. zum 17. d. M. ist auf hiesigem Taschenberge an dem Wasserwege der Haupt- Hahn durch unbefugte Hund ausgedreht, auch der Abfallständer des am alten Gymnasialgebäude gelegenen Wassertroges mit Gewalt locker gemacht und hierdurch der öffentlichen Wasserleitung eine große Menge Wasser entzogen worden. Bei dem in hiesiger Stadt überhaupt nicht herrschenden Ueberflusse an Wasser und insbesondere bei der schon geraume Zeit andauernden Trockenheit ist ein solcher Unfug um so beunruhigender, wenn man be denkt, wie durch denselben einer größeren Anzahl öffentlicher Wasserbehälter auf mehreren Straßen und öffent lichen Plätzen der Wassirzufluß entzogen wird, und dabei erwägt, in welche Gefahr daher ein ganzer Stadt- theil bei eintretender Feuersbrunst durch derartige muthwillige Handlungen gerachen kann. Es ergeht deshalb an Jedermann die dringende Aufforderung, dazu mit beitragen zu helfen, daß solche Beschädigungen der städtischen Wasserleitung künftighin verhütet werden, auch macht man darauf aufmerksam, daß dergleichen gemeingefährliche Handlungen, dafern mit selbigen nicht ein strafrechtlich zu verfolgendes Vxr- brechen concurriren sillte, an den Betreffenden polizeilich mit Geld bis zu 20 Thaler oder verhä'ttnißmäßiger bis zu vier Wochen andauernder Gefängnißstrafe werden geahndet werden. Demjenigen, welcher übrigens den oder die Urheber der eingangsgedachten höchst strafwürdigen Hand lungen der unterzeichneten Behörde in der Weise zur Anzeige bringt, daß gegen dieselben strafend vorgegangen werden kann, wird eine Belohnung von LV Thalern und, da irgend thuntich, die Verschweigung seines Namens hiermit zugesichert. Die Polizeibehörde zu Bautzen, den 17. Juni 1868. Heerklotz, Stdtrth. Bcka n n l machu n g. Auf Antrag einer Anzahl hiesiger und auswärtiger Firmen haben wir die Begründung eines Saatmarktcs in Leipzig, welcher alljährlich in den ersten Wochen des Juli gehalten werden soll, genehmigt. In diesem Jahre wird derselbe am «».Juli von früh SUHr an m den Räumen des Schützenhauses hierselbst gehalten werden. Leipzig, am ll. Juni 1868. Der Rath der Stadt Leipzig. 0r. Koch. Schleißner. Nächsten Sonnabend, den 20. Junk u. o , Vormittags 11 Uhr, sollen eine Partie Salzsäcke sowie einige Jnventarienstücke, al-: l Schreibtisch, 3 Tische, I Bank, 2 Salzwaagcn, l 2 Zahlbrcter und dergl. gegen sofortige Baarzahlung öffentlich versteigert werden. Bautzen, den 15. Juni 1868. Königliche Bauverwaltung daselbst, Aster.