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MsdmfferTageblatl Amts, i Blatt Amtsgericht u«S Ne« Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 2861« Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre 4844. 01 »WlUdnifter Tageblatt^ erscheint töglich, mit «uönahme der «onn- und Zestta»«, abend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezugöpreiö bei Selbstabholung »on der Oruckerei wöchentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Ml.; »ei den deutschen Postanstalten vierteljährlich Ml. ohne Zustellungsgebühr. Aste Postanffalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Deförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner bat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- oerlaufspreis der Nummer 1V Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den Verlag, die Schristleltung oder die Geschäftsstelle. Lnonpme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.Berliner Vertretung: Berlin SW. 4». Znseriionsprei« Pfg. für die k-gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, Lolalpreich Pfg., Reklamen Pfg., alles mit Teuerungszuschlag. Z iraub und tabellarischer Sah mit S0V Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresum 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekannimachungen im amilichen Teil snur von Behör. ns die Spaltzeile so Pfg. bez. Pfg. / Nachweisungs- und Offertengebühr ro be». Pfg. / Telephonische Inseraten.Aufgabe schließt jedes Reklamationsrechi aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormiitags. / Beilagengebühr das Tausend Mk., Ir die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist Auffchlag ohne Rabatt. Die Rabaiffätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen zg Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen vcrsch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutio-Zeilen- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Mr die Amtshauptmannschaft Meißen, für Vas gunlvrecheri vml Wilsdruff Nr. s. samie sür das Forst- Nr 48 Sonnabend den 28. Februar 1820 79. Jahrg. Amtlicher Teil Diehaufbringung. Die Viehumlage des Kommunalverbandes Meißen Land für die Zeit vom 2. Februar bis zum 1. Mai 192V erfährt nur hinsichtlich der Kälber und Schweine eine geriugfügige Erhöhung; die Zahl der Rinder ist nicht unwesentlich herab gesetzt worden. Von der Aufbringung »on Schafen wird in dieser Umlage ganz ab gesehen. Es sind aufzubringe« (in Klammern sind die Zahlen der letzten Umlage beigefügt): / 8l9 (1001) Rinder, 1518 (1445) Kälber, 54750 kx (41100 kA) Schweinefleisch, Um diese Umlage zu erfüllen, sind von dem Gesamtrindviehgewicht eines Stalles s Prozent (bei der letzten Umlage 7 Prozent) zu Schlachtzwscken abzugeben. Die Herren Vertrauensmänner des Bezirks werden wiederum um die Durchsicht der Ställe zwecks Bestimmung des abzugebenden Gewichts ersucht. Die ihnen in den nächsten Tage« zugehenden neuen Schlachtrindviehkataster sind sobald als möglich ausznfülle« und alsdann umgehend an die Amtshauptmannschaft Meißen einzusenden. Meißen, am 28. Februar 1920. 31 HO. Kommuualverbaud Meitze« Land. Unter dem Pferdebestande des Gutsbesitzers Gießmann in Weistropp ist die Räude ausgebrocheu Erloschen ist die Räude im Gehöft des Gutsbesitzers Winkler und Emmerich in Herzogswalde. Meißen, am 23. Februar 1920. r«»7 Nr 230 V Die Amtshauptmannschast. Viehzählung! Auf Grund der Verordnung des Wirtschaftsministsriums vom 4. Februar 1920 findet am 1. März eine Viehzählung statt. Die Zählung erstreckt sich auf Rinder, Schafe, Schweine und Ziegen. An dis Zählung schließt sich eins schätzungsweise Ermittelung des Lebendgewichts der Rinder und Schweine an. Die Aufnahme erfolgt mittels Ortslisten nach dem Stande in der Nacht vom 29. Februar zum 1. März 1920. Die Beteiligten wollen den mit der Nachprüfung Beauftragten des Stadtrates in zweckdienlicher Weise Auskunft erteilen. Wer wissentlich ««richtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staats verfallen erklärt werden. Wilsdruff, am 26. Februar 1920. rmo Der Stadtrat. Sonnabend den 28. Februar d. I. vormittags 11 bis l Uhr Ausgabe der Spiritusmarken. Beliefert werden sämtliche weißen Ausweise und die roten Ausweise von Nr. 101 bis 240. Berücksichtigt können nur Personen mit einem Einkommen bis 3600 Mark werden, da der Spiritus jetzt sehr knapp zugewiesen wird. Der Steuerzettel ist dabei vorzulegen. Wilsdruff, am 27. Februar 1920. NOS Der Stadtrat. Kesselsdorf. Ein Waggon Briketts trifft in den nächsten Tagen ein. Bestellungen hierauf sind unter Abgabe der Kohlenkarte bei der Firma P. Heinzmann zu bewirken. Kesselsdorf, am 26. Februar 1920. i -«-'S Der Gemeiudevorstand. Erzberger vorläufig des Amtes enthoben. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Reichsfinanzminister Erzberger ist auf seinen Antrag vom Reichspräsidenten vorläufig vom Amte suspendiert worden. - Ter wegen des Attentats aut Arzberger zu 1V- Zähren Gefängnis verurteilte Oltwig v. Hirschfeld hat gegen das Urteil Revision angemeldet. * Nach einem Beschluß der Pariser Botschafterkonferrnz wird Frankreich bie Stadt Memel diplomatisch vertreten. * Der Reichswirtschaftsrat hat sich für Beibehaltung der Zwangswirtschaft ausgesprochen. * Die Nationalversammlung ist am Donnerstag wieder in Berlin zusammengetreten. » Mit der russischen Sowjetregierung ist über die Rückkehr der deutschen Kriegsgefangenen ein Übereinkommen getroffen worden. Der Anfang vom Ende? Selbst Herrn Erzbergers Riesenkräfte scheinen nicht ans» mreichen, um das schwere Trommelfeuer, das seit vielen Wochen Tag für Tag gegen ihn entfesselt wird, mit dem Kleichmut einer schönen, in sich absolut gefestigten Seele bis um traurigen oder bis zum heiteren Ende auszuhalten. Er zat, gerade in dem Augenblick, da die Nationalversammlung hre Arbeiten wieder aufnehmen soll, um vorläufige Ent- zebung von den Amtsgeschäften gebeten, und der Herr fteichsprästdent Hai diesem Anträge umgehend 'entsprochen, sticht etwa wegen der bisherigen Ergebnisse des Helfferich- brozesses, Gott bewahre — vor ihnen hätte der Mnanz- zewaltige noch nicht den kürzeren gezogen. Aber die Presse» Veröffentlichungen über den Inhalt der Erzbergerschen Steuererklärungen der letzten Jahre können unmöglich nit einer verächtlichen Handbewegung beiseite geschoben »erden, denn sie stützen sich auf photographische iibzüge aus de« Steuerakten, «lso auf ein Beweis- naterial, dessen Echtheit unanfechtbar ist. Alfs nuß eine Untersuchung eingeleitet werden, für die das Landesfinanzamt zuständig ist. Dieses untersteht aber Herrn Erzberger als höchstem Chef der Finanzverwaltung: ilso muß er vorläufig alle seine Machtbefugnisse aus der Hand geben, um einen unbeeinflußten Gang der Unter» Üchung zu ermöglichen. Also — nun also steht Herr Or. Helfferich »or seinem ersten großen Triumph, und Ule Aelt ist sich darüber einig, daß Herr Erzberger gar eicht daran gedacht hätte, seine Amtsgeschäfte freiwillig aus öer Hand zu geben, wenn nicht der große Prozeß mit jedem neuen Verhandlungstage ein immer bedenklicheres Bild der Zustände entrollt hätte, für die der Reichsfinanzminister die moralische, die politische und, zum Teil wenigstens wohl auch die juristische Verantwortung zu tragen hat. Freilich, der Prozeß ist noch nicht zu Ende, das Urteil »och nicht gesprochen, und die Steuerangelegenheit soll ja »ist amtlich und gründlich untersucht werden. Es wäre des halb ebenso voreilig wie ungerecht, aus der vorläufigen Amtsniederlegung des Ministers endgültige Schlüsse zu stehen und den Vielgehaßten nun ohne weiteres in die Wolfsschlucht zu schleudern; er würde sich ein so abgekürztes Verfahren ganz gewiß auch keineswegs gefallen lassen. Aber die Mehrheitspartelen, als Träger des parlamentarischen Regierungssystems, werden sich nun doch wohl die Frage vorlegen, ob sie nicht besser daran getan hätten, einen Minister, der sich einem so halsbrecherischen Gerichtsverfahren auszusetzen hat wie diesem Helfferich-Prozeß, vor Beginn des Prozesses vom Amte zu suspendieren. Denn einmal könnten die Rollen vor Gericht etwas ungleich verteilt scheinen, wenn ein im Vollbesitz seiner AmtsmaM stehen der Minister einem ganz auf sich selbst gestellten Angeklagten gegenübertritt; dann aber schon aus Rücksicht auf das öffent liche Ansehen eines hohen Staatswürdenträgers, das un angetastet sein muß, solange ihm gestattet wird, seinen Unter gebenen wie der Allgemeinheit gegenüber im Namen des Staates zu reden und zu handeln. Und endlich auch aus einfachsten Gründen der Klugheit: denn geht ein solcher Mann mit zerzauster Ehre aus dem Gerichtsverfahren hervor — eine Möglichkeit, mit der doch in jedem Falle unbedingt gerechnet werden muß —, so leidet mit ihm zu gleich das Amt und die Regierung, die ihn bis zum letzten Augenblick in seiner Machtstellung beließ; während, wenn sie ihn rechtzeitig etwas von sich abschob, die Folgen des Gerichtsurteils ausschließlich ihn und allenfalls noch seine nächste Amtsumgebung treffen können. So war es früher, und so hätte es auch diesinal sein müssen. Das parlamentarische System als solches stand dem Festhalten an der Übung des „Obrigkeitsstaates" sicher nicht im Wege, wohl aber wird bei der gegenwärtigen Zu sammensetzung der Regierungsmehrheit und bei der ganz überragenden Stellung des Finanzministers sich eben niemand gefunden haben, der an diese tragende Säule des Reichs- kabinctts Hand anzulegen wagte — und das ist ein Ver säumnis, das sich schwer rächen wird — wie eS sich auch wohl schon schwer genug gerächt hat. Jetzt fällt die Amts suspension des Herrn Erzberger mit Erörterungen über Kapiralverschiebungen ins Ausland zusammen, die wohl so ziemlich das Ungeheuerlichste darstcllen, was vor den Schranken des Gerichts bisher gegen den Finanzminister zur Sprache gekommen ist. Daß sich hier jeder Ver dacht nicht gleich bis zum J-Tipfelchen beweisen läßt, liegt in der Natur der Sache, denn wenn irgendwo so wird bei diesen geschäftlichen Dingen mit aller nur denkbare« Vorsicht verfahren worden sein. Es gibt natürlich Leute genug, die mit der Möglichkeit solcher Anschuldigungen das gegenwärtige Deutschland auf das Schwerste diskreditiert und die Rolle Erzbergers für ausgespielt halten, gleichviel wie der Aus gang des Prozesses beschaffen sein mag, den er zu seiner Ehrenrettung angestrengt hat. Nach der Ansicht weiter Kreise hat der Parlamentarismus in Deutschland seinen ersten wuchtigen Stotz erlitten; er ist in einem seiner her vorragendsten Träger bis ins Mark getroffen. Die Rechtsparteien werden triumphieren; sie sehen den Anfang vom Ende eines Mannes gekommen, dem sie un endlich viel Unglück aufbürden, unter dem wir alle schwer zu tragen haben. Kann ein solcher aber zu reiner Freude ge reichen? Ist es nicht Deutschland, und immer wieder unser aller Deutschland, das zu leiden hat? O/. Erzberger gegen Helfferich. (18. Tag.) 8 Berlin, 25. Februar. Noch immer sind keine Aussichten auf Beendigung de> Beweisaufnahme, da von beiden Seiten abermals di« Ladung neuer Zeugen verlangt wird. Der Voisitzende mein! dazu, daß man dann ja wieder von neuem ansangen könne — Der Fall Päplau war gestern abend noch erledig! worden. Es handelte sich um den bekannten Pöplau-Prozeß von 1905/! 6. Der Angeklagte Dr. Heifferich will an Hank der damaligen Vorgänge die Unwahrbaftigkeit des Neben klägers Erzberger nachweisen. In dem Prozeß blieb Erzberger als Zeuge unvereidigt, der Zentrumsführer Graf Hertling weigerte sich, Erzberger zu empfangen, weil dieser ihn ange- logen habe. Erzberger erklärte das damals als Mißverständnis. Nach der Verlesung der Akten des Prozesses Pöplau wirb der ehemalige Chef der Reichskanzlei Exzellenz von Loebell als Zeuge vernommen. Er sagt aus, Erzberger habe ihn am 20. September I9V5 ausgesucht und mitgeteilt, Pöplau hab« bioßstellend'es Material gegen die Kolonialab!erlang in der Hano, Pöplau sei bereit, es abzugeben, wenn Has Verfahren gegen ihn eingestellt werde. Er habe sich gleich eine Notiz über dieses ungewöhnliche Ansinnen gemacht. Später habe Erzberger die darüber in der Nords. Allg. Ztg. erschienene Mittestung für unwahr erklärt. — Nach einigen Bemerkungen zu dem Fall Wolff spricht Erzberger über die Kapitalverschiebungen nach der Schweiz. Er führt aus, seine Frau kenne den Dr. Thalberg über- Haupt nicht, er habe ihn einmal in Berlin gesehen, vorgefiellt durch Freiherrn v. Richthofen. Der Aufenthalt in der Schweiz war die Fslge der Erkrankung der Familie Erzbergers tm Oktober 1818. Sein Cohn starb damals, Frau und ein fünfjähriges Kind litien an der Grippe. Der Hausarzt er klärte, wenn Frau und Kind nicht sofort abreisen und Höhen luft «ussuchen würden, er jede Verantwortung ablehne. Des halb schickte der Zeuge Frau und Kind und ein Kinder mädchen nach der Schweiz und ließ sich durch die Reichsbank die Erlaubnis geben, 4000 Frank nach dort mitmnehmen. Es kommen für die Familie nur diese 4000 Frank in Frage, des halb die Angriffe in der Öffentlichkeit. Als Leiter der Propaganda habe ich allerdings für politische Zwecks, sagt Erzberger, Geld nach der Schweiz überweisen lassen'. Das ist stets offen durch di« Deutsche Bank geschehen. In der Schweiz hat nun eine unerhörte Nachschnüffelei und Spionage gegen mich eingesetzt. Das war geradezu ekelhaft. Zwei Peisrnen, die ich namhaft machen kann, haben mir erklärt, es winde in der Schweiz für Selffench Material aegen.mich