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Dienstag. Nr. 28. Mai 1850. Diese» Blatt «scheint Dienstags u. Freitag» und kostet viertcljähr- lich Iv Ngr., wofür e» burch all« Poftanstal- trn und Buchhandlun- S«a zu beziehen ist. WeißeriH-Zettung. aller Art wttdeu mit 6 Pfen nigen für die dreimal gespaltene Petltjelle bertchnet und in alle« Srpeditlouen dieser Zeitung angenommen. Ein unterhaltendes Wochenblatt für den Bürger und Landmann. Verleger: Lark Jehne in Dippoldiswalde. Redacteur: 2» Commission: vr. I. Schladebach in Dresden. H. H. Grimm L Comp. in Dresden. Aus dem Vaterlande. Dresden. In der Sitzung der 2. Kammer vom 23. d. M. ward folgender An trag einzebracht: „Die Kammer wolle im Verein mit der ersten Kammer an Se. Majestät den König eine Petition auf Grund §. 109 der Verfass.Urk. richten und darin ehrerbietigst vorstellen: wie sie eS für dringend nothwendig halte, daß diejenigen or ganischen Gesetze, welche zur Abstellung längstgefühltcr Mängel der Rechtspflege und Verwaltung, zur Ausführung der in Sachsen ver kündeten Grundrechte deö deutschen Volks, zur Erfüllung der von Sc. Majestät Regierung selbst bei Eröffnung des Landtags den Kammern gemachten Zusagen unumgänglich nothig, bis jetzt aber noch nicht an die Kammern gelangt sind, nunmehr ohne längeren Aufschub denselben zur Bcrathung vorgelegt und daher die einzelnen Miuisterialvorständc zur thunlichsten Beschleunigung der ihnen aufgetraacncn Gesctzgebuugs- arbeitcn und zur unverzögerten Vorlegung der vollendeten an die Kammern angewiesen werden; wie sie aufrichtig entschlossen sei, die StaatSregiernng auf dem von Sr. Majestät in der Thronrede bezeichneten Wege zur Befestigung öffentlicher Sicherheit und Ordnung, in „der festen Handhabung der Gesetze" und der Anbahnung „heilsamer, unser» Zuständen entsprechender Reformen" mit allen Kräften zu unterstützen; wie sie dagegen ein gedeihliches und vertrauensvolles Zusammen wirken der Volksvertretung mit dem Ministerium nur dann für möglich erachte, wenn Letzteres durch die Thal beweist, daß es auch seiner seits zur entschiedenen und rückhaltlosen Betretung dieses Weges der Reformen entschlossen sei; wie sie endlich aber insbesondere jede Verantwortung für die aus jener lange» Vorenthaltung der dem Volke verheißenen und von ihm sehnlichst erwarteten Verbesserungen der öffentlichen Zustände nothwendig entspringenden politischen, materiellen und'sittlichen Nach theile durchaus von sich ablehnen müsse. Die Antragsteller bitten, den vorstehenden Antrag zur schleu nigen Berichterstattung an einen Ausschuß zu verweisen. Dresden, den 17. Mai 1850. K. Biedermann. Richter. Kalb. Wapler. Klinger. Raschig. Mauckisch. Kretzschmar. Funkhänel. Trenk- mann. Kümmel. Naumann. Zur Begründung desselben beziehen sich die Antragsteller zunächst auf die folgenden zwei Stellen der Thronrede, mit welcher Se. Majestät der König am 26. Nov. v. I. den Landtag eröffnete: „Unsre inner» Angelegenheiten werden Ihre ernste Aufmerksamkeit, m. HH. Abgg., in A n sp r u ch » eb >» en. In soweit sic durch die Gesetzgebung des vor. Jahres nur provisorisch geordnet sind, bedürfen sie dringend einer endgültigen Feststellung. Die hierauf bezüglichen Gesetze werden Ihnen un verweilt vor gelegt werden." Und weiterhin: „Oeffentliche Sicherheit und Ordnung, Schutz des Eigenthum« und der friedlichen Gewerbe ist die erste Aufgabe jeder Regierung; sic ili auch die der meinigen. Meine Regierung wird sic zu lösen suchen, unerschütterlich, durch feste Handhabung der Gesetze nnd mittel» heilsamer, unfern Zuständen entsprechender -kcformen." Der Antrag ist an den vierten Ausschuß zur Vorberathung über- wiosen worden. (Verhandlungen der zweiten Kammer: Bergge setz.) Zn der Bcrathung des Berggesetzes vor dem Pfingstfest beschäftigte sich die Kammer zunächst mit den beiden ersten Abschnitten des speziellen ThcileS, welche die §§. 1 bis mit 32 umfassen. Der erste Abschnitt handelt von den Gegenständen des RealbergbaueS und dem Rechte zu deren Verleihung und Gewinnung. An der Spitze deS Entwurfs steht in §. 1 das Princip der Regalität des Bergbaues in dem Sinne, daß das Recht zur Gewinnung metallischer Mineralien nur auf Grund einer, vom Staate crtheilteu Verleihung erworben und unter Aussicht deS Staate« ausgeübt werden kann. Zur Beruhigung einer Minorität deö Ausschusses erhielt hier Abg. Funkhänel vom RegierungScommissar (FreieSlebcn) die gewünschte Versicherung, daß die auf Eisensteinflößen bereits ruhenden Rechte in keiner Weise durch die §§. I und 2 allcrirt werden. Größere Bedenken wurden wegen der Folgerungen jenes PrincipS in Bezug auf Benutzung deS SalzcS erhoben, welche zuerst vom Abg. Dieskau ausgesprochen wurden, der deshalb den Wegfall der nachfolgende», diesen Punct betreffenden Pa ragraphen aus formellen und materiellen Gründen beantragte. An der hierauf folgenden Debatte betheiligten sich Damman, Wigand, welcher für das Salzregal eine besondere Gesetzgebung wünschte, Funkhänel, Heisterbcrgk, Harkort und der RegierungScommissar, welcher letztere erklärt, daß eS keineswegs in der Absicht der Regierung liege, die SalzbenutzungSsreihcit der Private» zu verhindern. Dabei beruhigt sich denn schließlich die Kammer. Von geringerer Bedeutung war die DiSeussion über die übrigen Paragraphen, die zum größten Theil nach den Vorschlägen der Regierung und des Ausschusses genehmigt wurden. Bei den §§. 6 und 7 trat beiläufig die Kammer einer besseren Fassung des Abg. Funkhänel bei. Der zweite Abschnitt, der von 10 be ginnt, handelt vom BergwcrkSeigenthum. Dresden. Die Leser entsinnen sieb der mehrfach berich teten Verwundung des Brauherrn Strasser durch den Schützenhauptmann Teut scher, eines Vorfalles, der die Stadt nut Entrüstung erfüllte. Bei der auf Antrag deS Beschädigten eingelciteten Untersuchung hatte Deutscher die Thal selbst in Abrede zu stellen nicht vermocht, jedoch die Absicht zu verwunden mit überkommener Unbeholfenheit seines Armes zu entschuldigen und seinen aufgeregten, allgemein für Trunkenheit gehaltenen Zustand durch die Versicherung zu erklären versucht, daß er damals geglaubt habe, ein« demokratische Gesellschaft auseinander zu treiben. Die erstere AnSrede hat daS OberkriegSgericht für ganz unzulänglich erachtet, Vie lctznre jedoch insoweit anerkannt, alö eö die Trunkenheit für erwiesen nicht angenommen und daher Tenischecn „wegen Mißbrauchs deS mili tai- risch en Dienstansehens", wobei in den CnlschcldungS- gründei, auf das „hinlerrückS Verwunden" besouver«- Gewichl gelegt wird, mit zehnmonatltchcm FestungSarkest zweiten (gelinderen) Grabes bestraft, ihn auch zu Schmer- zcngelo, Kurkosten und theilweiser Tragung der Gerichts kosten vernrrheilt Hal. Gegen dieses Erkcnntniß hak Teur« scher appellirr. (Dr. Z.) Leipzig, 23. Mai. Bereits gestern Abend verbreitet« sich hier das Gerücht, daß gestern aus den König von