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Amts- und AnzeiMat Mr den Amtsgerichtsbezirk Eibenstock und -essen Umgebung Isimvklnii str Eibenstock, Lmlrselö, himdrhwtl, U'UgrvrUtt Neubcide, GberMtzesgrün, Schönheide, Schinheiderhomintr. Sosa, UnterstützengrS«, Mdeichal «sw. ^LIS indende« iner mir d beste Der Stcrötvat. Eibenstock, den 14 Mai 1919. in jeder rau. 8»^» ! zurück k- Sa. iunke. Reuter- net wird - alli- illon, ßert fol- Arte- Klage der Schem» nder« er rmehren. Vertrag atschland stes Rad r r» auf nc Lass» ceiSunt Werb » kaufe« ch-h-f, üe dieser tton und jüngigen. rtrüstung n würde, iche Ber ühre Auf- neu. wir mgebliche n So- Uhr »dauer, en, 40 Kutsch bestem räfttge t, Dreh- Im Handelsregister für den Stadtbezirk ist heute auf Blatt 342 die Atema L 8ekin1ckt in Eibenstock und als deren Inhaber s) der Kaufmann Oscar tränst, k) der Kaufmann Lmil Arno 8cdmilst, beide in Eibenstock, eingetragen worden. Die Gesellschaft ist am 1. Mai 1919 errichtet worden. Angegebener Geschäftszweig: Fabrikation von Perl- und Seidenstickereien. Eibenstock, den 16. Mai 1919. ilter äftsstell« Sier ass« rlmt atze S. Glekch. ?itet h«, om Grq eressantih !en Aus». :b jedoch die «nb- genstanb onferentz zwischen rden. >eL „Ber- ranzö- ISIS Die Dicnststcllcn der Stadtverwaltung bleiben Montag und Dienstag, den IN. und 20. dss. Mts., wegen Reinigung geschloffen. Für dringliche Angelegenheiten sind geöffnet Standesamt, Schauamt und Lebensmittelabteilung von 8—9 Uhr norm , die Bezugsschetnstelle von 11—1 Uhr mittags. Verantwort!. Schriftleiter. Drucker und Verleger. Emil Hannebohn in Eibenstock. . . «6. Jahrgang. Sonntag, den 18. Mai Unser Heer. So hart die Versailler Bedingungen über tue Gebietsabtretungen und Kriegsentschädigungen klin- heu mögen, verhängnisvoller noch sind die über das künftige deutsche Heer. Wenn in den französischen: und englischen Zeitungen gesagt wird, der deutsche Militarismus müsse ausgerottet werden, so sind das alles nur Redensarten. Wenn ein deutschen Militarismus bestanden hat, jo ist er mit der De mobilmachung bereits ausgerottet Und wenn er für alle Völker so schädlich wäre, so müßte er doch auch in Frankreich, England, Italien und erst recht in deu neuen Staaten des Ostens von Entente Gnaden!, Polen usw., beseitigt werden. Aber daran wird nicht gedacht Polen hat heute schon ein Heer, das stärker ist als dasjenige, welches Deutschland in Zukunft unterhalten darf. Bei der Beschränkung des .künftigen deutschen Heeres aus 100000 Mann handelt es sich also gar nicht um Vernichtung des Militarismus, sondern um die Vernichtung unserer politischen Zukunft nach außen und unserer Sicher heit nach Innen. Darauf ist es abgesehen. Deutschland ist heute in solcher trostloser finan zieller Lage, daß es ganz gewiß keinem Menschen daran gelegen ist, für Soldaten Geldausgaben zu machen, die nicht unbedingt erforderlich sind. Wenn wir für das Militär Geld auswenden, so geschieht vezttgSprei« vierteljährl. Mk. 3.60 «tnschlteßl. de« Jllustr Unterhaltungrdlatte«" in der Geschäft«- pelle, bei unseren Voten sowie bei allen Reich», »ostanstalien. — Erscheint täglich abend» mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage fllr den solgenden Tag. F->, höy«r-r «-wall - «rieg °dtr l-nNigrr >r«n>»»»Ich«r d«» »klnrd« Xk Zeitung, der L«snant-n oder dtr pülrimniNgseinrichtungen — Hai der Bezieher keinen Anspruch «»i Liderung oder -lachUesrrung her ZeilNN, »her «»> MX, zahiung he« B«,n,«»reite«. Hel.-Adr.: Amtsblatt. es nur zu dem Zweck, Schädigungen zu verhüten, die noch viel mehr kosten würden, als die Trup^ pen kosten. Und deshalb müssen wir unbedingt Sicherheit nach außen haben. Wir denken an kei nen neuen Krieg, aber wir müssen einen Schuß für unsere Grenzen haben, um Zwischenfällen mit den zahlreichen, uns feindlich gesinnten Nachbar staaten vorzuveugen, die gerade zum Kriege führen können. Dem französischen, polnischen, tschechischen und slawischen Blut können wir nicht über oen Weg trauen. Und wenn wir uns später wieder politisch und wirtschaftlich aujrichten wollen, können nur auch einer bestimmten bewaffneten Macht nicht entbehren Wir können sie auch nicht entbehren zur Sicher heit im Innern. Spartakisten, Kommunisten und Bolschewisten würden sich Deutschland zum Tum melplaß aussuchen, wenn sie wüßten, daß bei uns keine feste Macht vorhanden ist, die ihren Toll hei terr steuert. Und 10O000 Mann sind keine solche Macht, die nach außen an der Grenze und zugleich im Innern wirksam auftreten kann. Welches Trup penaufgebot hat nicht dazu gehört, um in Mün chen die Ordnung wiederherzustellen? Und trotz dem wir jetzt in Deutschland gegen die Unmensch lichen Bedingungen zu kämpfen haben, hielten in Leipzig die Spartakisten an ihrem Trotz gegen die Reichsregierung fest, so daß General Märker ein rücken mußte, um die Sicherheit und ven Schutz Die Frist zur Aufstellung des VermögenSverzeichnifseS kann vom Besitzsteueramte (BezirkSsteuereinnahme) auf Ansuchen angemessen verlängert werden. Wer daS Vermögensverzeichnis nicht fristgemäß oder nicht vollständig aufstellt, er leidet später RechtSnachtetle, deren Bestimmung nach 8 5 der oben bezeichneten Verord nung künftiger gesetzlicher Regelung Vorbehalten ist. Schwarzenberg, am 16. Mat 1919. Aezirkssteuereinnayme Schwarzenverg ats Aesitzkeoeramt. aller Arbeitswilligen wiederherzustellen. Wir nrüs- sen dabei noch Truppen in Len großen Beoölke, ruugszentreu haben, denn die Sucht nach Rauldi und Plünderung ist überall. Wie sollen wir d» für das ganze ReickMgebiet mit 10O 000 Mann aus- kommen? Wir hatten ja in den ruhigsten Fri-> denszciten mehr Polizisten in Deutschland. Wir müssen darum Ler Entente gegenüber dar auf bestehen, uns soviel Truppen zu halten, als wir gebe «uchen Und zwar Soldaten mit zeitgemä ßer Bewaffnung und Ausrüstung. Denn auch diese will uns der Friedensvertrag verwehren. Das polnische Heer wird von französischen Offizier«« u. Unteroffiziere befehligt, es ist in modernster Weis« ausgerüstet, u. seine Ausbildung wirb in modernster Weise mit allen technischen Neuerungen fortgeführt: werden.' Wenn demgegenüber die deutschen Frei korps mit alten Schießprügeln dastehen, aller wirk sameu Abwehrwaffen entbehren, so bedeutet das für unsere begehrlichen Nachbarn geradezu eine Auf forderung, sich auf unsere Kosten zu kergrößern. EL ist darum ein Gebot der Selbsterhaltung, daß wir: uns ein Volksheer sichern, das in jeder Beziehung imstande ist, uns nach außen und zu Hause zu fchüd> zcn. Wir haben wahrlich kein Geld sortzuwerjen. aber besser kann es nicht angelegt werden. ». 0 Oeffentliche Impfung. Die diesjährige öffentliche Impfung der Kinder finde! Dienstag, den 20. Klai dss. Is. nachm. 2 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule statt. Jmpfpflichtig sind alle hier wohnhaften Kinder, die 1. im Jahre 1918 geboren sind, 2. im Jahre 1918 oder früher wegen Kcankheir oder aus sonstigen Gründen von der Impfung -urückgehalten oder ohne Erfolg geimpft worden sind. Tie Nachschau findet statt pimst««, d«n 27. Mai df». Is. nachm. 2 Uhr in der Turnhalle der Hauptschule für alle geimpften Kinder. Tie Eltern, Pflegeeltern oder Vormünder der impspflichtigen Kinder werden hier mit aufgefordert, ihre Kinder oder Pflegebefohlenen zur genannten Zeit zur Impfung und Nachschau vorzustellen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliches Zeug nis nachzuweisen. Aus Häusern, in denen ansteckende Krankheiten, als Scharlach, Masern, Diph therie, Kroup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürliche« Pocken herrschen, dürfen keine Kinder zur öffentlichen Impfung gebracht werden. Die Eltern des Impflings oder deren Vertreter Haven dem Inipfarzte vor der Impfung über früher oder noch bestehende Krankheiten des Kindes Mitteilung zu mgchen. Die Kinder müssen zur Impfung mit reinem Körper und reiner Wäsche gebracht werden. Schönheide, am 15. Mai 1919. Der Gemcindevorstand. Oeffentliche Aufforderung rur Aufstellung von Aermögensverjeichnissen nach dem Stande vom 31. Aezemöer 1918. Auf Grund der Verordnung der ReichSregterung vom 13. Januar 1919 über die Aufstellung von BermögenLoerzeichnissen und die Festsetzung von Steuerkursen auf den L1. Dezember 1918 (Reichs-Gesetzbl. 1919 S. 67) und der Ausführungsbestimmungen des Reichsministers der Finanzen vom 20. März 1919 zu dieser Verordnung (Zentral- blatt für daS Deutsche Reich 1919 S. 62) werden die im § 11 des Besitzsteuergesetzes vom 3. Juli 1913 (ReichS-Gesetzbl. 1913 S. 524) und in 8 2 Satz 2 deS Gesetzes über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1918 vom 26. Juli 1918 «ReichS-Gesetzbl. 1918 G. 964) bezeichneten Personen hierdurch aufgefordert, ein Ver zeichnis ihre« Vermögens «ach dem Stande vom 3l. Dezember lv18 bi- zum 31. Mai 1S1S nach Maßgabe der Bestimmungen in der oben bezeichneten Verordnung und den oben bezeichneten AuSführungSbesttmmungen zu dieser Verordnung a u f z ust e l l e n. Zur Aufstellung deS Verzeichnisses sind verpflichtet s) alle Angehörigen des Deutschen Reichs, mit Ausnahme derer, die vor dem 1. Januar 1914 ihren inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgegeben haben und sich mindestens seit dem 1. Januar 1914 dauernd im Ausland aufhallen. Die Ausnahme findet keine Anwendung auf Reichs- und Staats beamte, die im Ausland ihren dienstlichen Wohnsitz haben. Wahlkonsuln gellen nicht als Beamte im Sinne dieser Vorschrift; k) alle Ausländer, die im Deutschen Reiche einen Wohnsitz oder in Ermange- lung eines Wohnsitzes ihren dauernden Aufenthalt haben; c) alle Personen, die ihre inländische Staatsangehörigkeit nach dem 1. August 1914 verloren haben, sofern sie erst nach dem 31. Dezember 1913 ihren in- ' ländischen Wohnsitz oder Aufenthalt aufgegeben haben; ck) alle natürlichen Personen ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Aufenthalt, welche Grund- und Betriebsvermögen im Deutschen Reiche besitzen, diese jedoch nur hinsichtlich ihres inländischen Grund- und Betriebs vermögens. Ehemänner haben bei der Aufstellung des VermögenSverzeichnifseS ihrem eigenen Vermögen daS Vermögen der Ehesrau zuzurechnen, falls sie nicht dauernd von ihrer Ehefrau getrennt leben. Ueber das Vermögen von Kindern sind, auch wenn das Kindesvermögen der el- rerlichen Nutznießung unterliegt, von den gesetzlichen Vertretern gesonderte Vermögens- Verzeichnisse aufzustellen. Besondere Aufforderungen zur Aufstellung des VermögenkoerzeichnisseS und Vor drucke zu den Vermögensverzeichniffen werden den zur Aufstellung des Vermögensoer- Mchntsses Verpflichteten nicht zugestellt. Vordrucke zu den Vermögensverzeichniffen können von heute ab bei den Besitzsteuerämtern (Bezirkssteuereinnahmen) und den Ge meindebehörden (OrtSsteuereinnahmen und Stadtsteucrämtern) kostenlos entnommen werden. Den zur Aufstellung des VermögenSverzeichnifseS Verpflichteten, deren Vermögen einschließlich deS Vermögens der Ehefrau am 31. Dezember 1918 den Gesamtwert von IOVOO M. nicht überstiegen hat, wird nachgelaffen, ein Verzeichnis ihres Vermögens nach dem Stande vom 31. Dezember 1918 tn einfacher Form ohne Ver wendung deS Vordruckes zu d e n V e r m ö g e n 8 v e r z e i ch n i s- sen aufzustellen. Die Vermögensoerzeichniffe sind vorläufig noch nicht bei den Besitzstcuer- ämtern einzurrichen. Die zur Aufstellung Verpflichteten haben das Vermögensverzcich» niS zunächst nur aufzu stellen und bei sich aufzubewahreu. Ueber die Ein reichung des Vermögensverzeichniffes bei der Steuerbehörde ergeht später besondere Anordnung. Anzeigenpreis di« kleinspattiq« Zelle M Hfg. Im Reklameteil die Zeile i>U Bjg. Im amtlichen Teile di- gespalten« Zeile lO Pig Annahme der Anzeigen di« spätsten« »ormittog« 10 Uhr, sllr gröhere Tag« vorher. Sin« Gewähr für die Aufnahme der Anzeigen om nächsten oder am vorgeschriebenen Tag« sowie an beftimmler stelle wird nicht gegeben, ebensowenig für die Richtigkeit der durch F«rn. sprecher ausgegebenen Anzeigen. Aernsprecher?tr. 110.