Volltext Seite (XML)
für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebculchu imd die Umgcgcudc». Nmisblalt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 83. Dienstag, den 2. November 2873. Für den abwesenden Seilergesellen Friedrich August Helbig von hier ist Seiten des unterzeichneten Gerichtsamts an Stelle des verstorbenen Auszügler's und Gerichtsschöppen Gotthelf Leberecht Pietzsch in Kaufbach uuterm 30. October d. Js. der Gutsbesitzer Gustav Theodor Schönhals daselbst ats Abwesenheitsvormund in Pflicht genommen worden. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am i. November 1875. Str. Auf Antrag der Erben des Erbrichtcrs weil. Ernst Wilhelm Junghanntz in Helbigsdorf soll am ZV. November 1873 früh 11 Uhr das zu dessen Nachlasse gehörige Erblehngericht Folium 1 des Grund- und Hypothekenbuches für Helbigsdorf und das Feldgruudstück Fol. 61 des Grund- und Hypothekenbuches für Blankenstein, welche beiden Grundstücke auf 104,100 Mark —- gewürdert sind, nebst einem Theile des vorhandenen Inventars freiwilligerweise im NachlaHgrundstücke zu Helbigsdorf öffentlich versteigert werden. Weiter soll 3O. H srn imS»« i von Bormittags 0 Uhr an das zum Nachlasse gehörige anderwcite lebende und tobte Inventar im Nachlaßgrundstücke zu Helbigsdorf meistbietend gegen sofortige Baar zahlung öffentlich versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den im hiesigen Amtshause und in dem Gasthofe zu Helbigsdorf aushängenden Anschlag andurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Wilsdruff, am 30. October 1875. Hlmptütmng der städtischen Feuerwehr. Nächsten Sonntag, den 7. November d. Js., Vormittags ^11 Uhr, soll auf der Tchießwiefe eine der im 8 51 des hiesigen Feucrlöschrcgttlativs vorgeschriebenen Hauptübunge« der Feuerwehr ab« gehalten werden, und haben sich hierzu sammtliche Feucrwehrmitglieder, Abtheilungsführer und Mannschaften, unter Anlegung ihrer Dienst« abzeichen, bei Vermeidung der im 8 52 des gedachten Feuerlöschregulativs angedrohten Ordnungsstrafe Pünktlich einzufinden. Wilsdruff, am 1. November 1875. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Tagesgeschichte. Wilsdruff, 1. November 1875. In der gestern Nachmittag anberaumten außerordentlichen Ge- wcrbevereinsversammlung hatten sich viele Bewohner von Stadt und Land eingefunden, um den Vortrag des Herrn Oehmichen-Choren über sächs. Steuerverhältnissc zu hören. In der Herrn Oehmichen eigenen gewandten Weise gab derselbe zunächst einen geschichtlichen Abriß des sächs. Steuerwesens bis ins 14. Jahrhundert, ganz ähnlich wie in Voriger Nummer unseres Blattes in dem Referat aus Döbeln zu er sehen ist, Weshalb wir auf Wiedergabe derselben Worte verzichten, nur noch hinzufügend, daß der Vortrag auch hier viel Beifall errang. Hierauf wurde Herr Oehmichen von einem Wähler vom Lande inter- Pellirt in Bezug auf seine letzte Wahl, welche ihm bekanntlich durch Ausstellung eines zweiten Candidatcn sehr erschwert wurde und nun vorige Woche in der 2. Kammer wegen jedenfalls zu großer Wühl- hubcrei u. s. w. schlüßlich für uugiltig erklärt wurde. Herr Oehmichen schieck darauf vorbereitet gewesen zu sein, denn er war sofort bereit die von seinen Gegnern ihm gemachten und bei der letzten Wahl ihm geschadet habenden Vorwürfe zu widerlegen und zu cnlkrüftigen und dadurch war auf einmal eine — Wahlversammlung — fertig; dies benützend crkärte denn auch Herr Oehmichen auf weiteres Anfragen sich gern beit, eine Wiederwahl annchmcu zu wollen, wenn er den Wählern nicht zu alt sei, welche Worte allerdings säst als Spott klangen, denn Herr Oehmichen sah so gesund und frisch aus, daß man ihm sein gerade gestern beschließendes 67. Lebensjahr nicht an sah. Auf eine weitere Interpellation in Bezug einer Eisenbahn von Nossen über Wilsdruff nach Dresden, legte Herr Oehmichen kurz dar, was er in und außer der Kammer bereits dafür gethan und ver sprach auch, im Fall er wieder gewählt werde, in der Kammer so weit seine Kräfte gingen für den Ban dieser Bahn zu wirken, ver sprach ferner, falls sein Gegenkandidat, Herr Lcutritz-Deutschcnbora, statt seiner gewählt werden sollte, diesem sein ganzes auf diesen Gegenstand Bezug habendes Material zur Verfügung stellen zu wollen. Hieraus schloß der Vorsitzende die Versammlung, nachdem sie zuvor durch Erheben von den Plätzen Herrn Oehmichen ihren Dank aus gedrückt hatte. KL" Ueber die Gültigkeitsdauer der Thaler und Doppel thater sind noch vielfach irrige Meinungen verbreitet. Die Sache ist die, daß die Münzen auch nach dem ersten Januar nächsten Jahres noch volle Geltung behalten, und zwar nicht nur, wie die Reichs- Silbermüuzcu bei Beträgen bis zu 20 M. sondern auch darüber hinaus, da sic auf Grund des Artikels 15 des Reichs-Münzgesetzes an Stelle aller Reichs-Münzen kurieren dürfen. Es ist dies eine für Handel und Verkehr sehr bedeutsame Bestimmung, zumal andererseits die Rcichsregicrung nach Artikel 9 des Münzgesetzes zwar verpflichtet ist, Reichssilbermünzcn in Beträgen über 200 M. gegen Gold einzuwechseln, in Bezug auf die Thaler und Doppelthaler aber einer gleichen Ver pflichtung nicht unterworfen ist. Das „Dr. I." enthält in seinem amtlichen Theile eine Verord nung des GesammtministeriumS, die auf Grund der Zwölf theilung des Vsn'Thalerstücks ausgeprägten Drcipfennigstücke deutschen Gepräges betreffend. Bekanntlich werden dieselben, die sogenannten preußischen Dreier, laut Verordnung des Reichskanzlers vom 1. Nov. d. I. an wcrthlos. Um nun im Königreiche Sachsen Gelegenheit zu Einlösung der etwa im Umlaufe befindlichen dergleichen Münzen zu