Volltext Seite (XML)
Dresdner W Journal. königlich Sächstsehev Staatsanz-tg-v. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden. Sir. 116. -> Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hoftat DoengeS in Dresden. <r Montag, den 21. Mai 1906. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Gr Zwingerstr. SO, innerhalb Dresdens 2,SOM., durch die Post im Deutschen Reiche 3 M. (vom 1. Juli ab 2,50 M.) vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 1295. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der «mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum 20 Pf., die Zeile größerer Schrift der 3 mal gespaltenen Textseite oder deren Raum 50 Pf. Gebührenermäßigung auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. Amtlicher Teil. Urkunde über die Stiftung des Maria Anna-Ordens vom 15. Mai 1906. Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen rc. rc. rc. haben beschlossen, zur Auszeichnung von Frauen einen Orden zu.stiften, und bestimmen darüber was folgt: 1. Zum Andenken an Unsere unvergeßliche Mutter soll der Orden Maria Anna-Orden genannt werden. Das Recht der Verleihung steht ausschließlich dem Könige zu. 2. Der Orden kann jeder Frau oder Jungfrau verliehen werden, welche sich im öffentlichen Dienste, im Dienst am Hofe oder im Dienste gemeinnütziger Anstalten ehrenvoll ausgezeichnet oder sich durch hervorragende Leistungen besondere Verdienste um die Förderung des Gemeinwohles erworben hat. 3. Ter Orden besteht aus drei Klaffen. Die erste wird mit der Krone, die zweite ohne Krone, die dritte in Gestalt eine« Kreuzes (Maria Anna-Kreuz) verliehen. Auf der Vorderseite sind die Ordenszeichen mit dem Bildnis Unserer Mutter zu versehen Sie werden an einer Schleife von hellblauem Bande, das an den Rändern von einem weißen Streifen durchzogen ist, auf der linken Brust nach dem Sidonien-Orden und vor der Carola-Medaille getragen; die Schleife darf auch ohne den Orden getragen werden. 4. Der Inhaberin des Ordens werden eine Verleihungsur kunde mit des Königs Unterschrift, von dem Ordenskanzler gegen gezeichnet, und ein Abdruck der Stiftungsurkunde ausgehändigt. 5. Nach dem Tode der Inhaberin ist das Ordenszeichen an die OrdenSkanzlei zurückzugeben. Tas Gleiche ailt, wenn die Inhaberin in eine höhere Klaffe des Ordens aufrückt. 6. Die für den Verlust von Orden und Ehrenzeichen gelten den Bestimmungen finden auf diesen Orden Anwendung Dresden, den 15. Mai 1906. (v. 8) Friedrich Ängnk. vr. Viktor Otto, Lrdenskanzler. Richard v. Baumann, Lrdenssekretär Dresden, 21. Mai. Se. König!. Hoheit der Herzog und Ihre Kaiser!, und Königl. Hoheit die Frau Herzogin Philipp von Württemberg sind heute vormittag 10 Uhr 26 Min. in Dresden eingetroffen und haben im Palais Zinzendorfstraße Wohnung genommen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nach stehende Ordensdekorationen zu verleihen: das Ritterkreuz 1. Klaffe des AlbrechtS-Ordens dem Major v. Einsiedel, Abt -Kommandeur im 3. Feldart.-Regt. Nr. 32, dem Ober stabsarzt vr. Wolf, RegtS.-Arzt des 3. Feldart -Regts. Nr. 32; das Ritterkreuz 2. Klaffe desselben Ordens dem Stabsveterinär Kuhn des 3. Feldart.-Regts. Nr. 32; die silberne Friedrich August-Medaille den Wachtmeistern Berndt und Lödel des 3. Feldart -RegtS. Nr 32. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Ingenieur Runge in Leipzig da« Albrechtskreuz zu verleihen Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den Nachgenannten die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen ver liehenen Auszeichnungen zu erteilen, und zwar des Kommandeur kreuzes 2. Klaffe des Herzog!. Braunschweigischen Orden« Heinrichs des Löwen dem Major Grafen v. der Schulen burg-Hehlen, Kommandeur de« 3. Ulan-RegtS. Nr. 21 „Kaiser Wilhelm II, König von Preußen"; des Fürst!. Lippi- schen Ehrenkreuze« 2. Klaffe mit Eichenlaub Allerhöchsterem diensttuenden General » I» suitv, Generalmajor v Altrock; de« Fürstl. Lippischen Ehrenkreuze« 2. Klaffe Allerhöchstihrem diensttuenden Flügeladjutanten, Major v. der Decken; de«- selben Ehrenkreuze« 4. Klaffe dem Rittm. v. Römer, komm. ,ur Dienstleistung bei den Prinzen Söhnen Sr. Majestät de« König«. Se Majestät der König haben Allergnädigst zu genehmigen geruht, daß der Baumeister Krebs in Wurzen das ihm von Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen-ÄUenburg verliehene silberne Verdienstkreuz de« Herzog! Sachsen-Erneftimschen Hau«- ordenS annehme und trage Herr AmtShauptmann v. Carlowitz in Bautzen ist vom 27. Mai bi« 7. Juli laufenden Jahre« beurlaubt Seine Stellvertretung während dieser Zeit ist Herrn Re- gierungirat v. Polenz bei der Amtshauptmannschaft Bautzen übertragen worden. 4083 Bautzen, am 14. Mai 1906. 238 ä III. Königl. Kreishauptmannschaft. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat dem Schriftsetzer HanS Mann in Dresden für die von ihm am 29. No vember 1905 mit Mut und Entschlossenheit bewirkte Rettung des Koches Eugen Mangold vom Tode des Erstickens eine Geldbelohnung bewilligt. Dresden, am 4. Mai 1906. . 4093 Königl. Kreishauptmannschaft. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung der Königl. Kreishauptmannschaft vom 1. November 1905 wird hierdurch bekannt gegeben, daß zur Feststellung der gemäß H 139 k Ab satz 1 der Reichsgewerbeordnung erforderlichen Zahl -von zwei Dritteln der beteiligten Geschäftsinhaber in Plauen für den daselbst beantragten 8 Uhr-Ladenschluß an Stelle des Stadt- ratS Schurig in Plauen der Gewerberichter Mette daselbst al« Kommissar ernannt und mit entsprechender Weisung ver sehen worden ist. 4084 Zwickau, am 19. Mai 1906. Nr 751» IV. Königl. Kreishauptmannschaft. Vom 23. Mai 1906 an wird auf dem Haltepunkte Zittau- Schießhau« der Versand von Milch zugelaffen. Ober die Fracht berechnung geben die Güterverwaltungen Auskunft. Dresden, am 19. Mai 1906. 4079 Kgl General direkt ion der Sachs. StaatS eisen bahnen. Ernennungen, Versetzungen re. im öffentlichen Dienste. Im Geschäftsbereiche des Ministerium« de« Kriegs. Beamte der Militärverwaltung. 17. Mai. Hohensee, Proviantmeister in Großenhain nach Chemnitz, Franz, Proviant amts-Rendant in Chemnitz nach Großenhain, — unterm 1. Juli versetzt. Nichtamtlicher Teil. ' vom Königlichen Hofe. Dresden, 21. Mai. An der gestrigen Familientafel bei Ihrer Majestät der Königin-Witwe nahmen teil: Ihre Königl. Hoheiten der Kronprinz, Prinz Friedrich Christian, Prinz Ernst Heinrich, Prinzessin Margarethe und Alix, Prinz Johann Georg und Prinzessin Mathilde sowie Se. Hoheit der Herzog Karl Borwin z« Mecklen- burg-Strelitz. Dresden, 21. Mai. Se. Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg wohnte gestern mittag '412 Uhr in Be gleitung des persönlichen Adjutanten Hauptmann Frhrn. v. Berlepsch der Eröffnung der vom Sächsischen Kunstverein veranstalteten Ausstellung von Werken sächsischer Künstler bei. Heute vormittag 9 Uhr nahm Se Königl. Hoheit der Prinz Johann Georg in Vertretung Sr. Majestät des Königs an der Eröffnungssitzung der Hauptversammlung der deutschen Bunsengesellschaft in der Aula der Technischen Hochschule teil Se Königl. Hoheit der Herzog und Ihre Kaiser!, und Königl. Hoheit die Frau Herzogin Philipp von Württem berg trafen heute vormittag 10 Uhr 26 Min zu mehrtägigem Besuche Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann Georg aus Stuttgart hier ein und nahm im Prinzlichen PalaiS Wohnung Se Königl Hoheit der Prinz hatte Sich zur Begrüßung der Durchlauchtigsten Verwandten auf dem Hauptbahnhof ein gefunden. Mitteilungen au- der öffentliche« Verwaltung. Dresden, 21. Mai Der Präsident des Evangelisch-luthe rischen LandeSkonsistoriumS v. v. Zahn ist von Karlsbad zurück gekehrt und hat die Leitung der Geschäfte wieder übernommen — Schutz des Kognakhandel«. Das Ministerium des Innern, Abteilung für Ackerbau, Gewerbe und Handel, hat unterm 27. April d I. an die Handels- und Gewerbekammern folgende Verordnung erlassen: „Bei dem Ministerium de« Innern ist von dem Vorstande de« Verband« deutscher Kognakbrennereim darüber Klage geführt wordm, daß sich im Laufe der Jahre arge Mißstände, die insbesondere auch den reellen Kognakhandel schwer bedrohten, insofern entwickelt hätten, al« öffentliche Ver steigerungen von Kognak lediglich zu dem Zwecke unternommen würden, um die Ware überhaupt an dm Mann zu bringen Unter der Form von Versteigerungen hab« sich eine neue Unterart unlauteren Wettbewerb« herau«gebildet, bei der e« darauf angelegt sei, unter hochklingendm Namm und prunkender Ausstattung dem Publikum vielfach minderwertige Ware aufzudränam Zur Beseitigung diese« Mißstand« empfiehlt, der beschwerdeführende Verband, die Versteigerung von Leben«-' und Genußmitteln, insbesondere aber von Spirituosen, von besonderer ortspolizeilicher Genehmigung abhängig zu machen, die nur im Bedürfnisfalle zu erteilen sei. Hierbei hat der Verband darauf hingewiesen, daß eine solche Regelung für Bayern in Punkt 3 der Bekanntmachung, den Geschäftsbetrieb der Auktionatoren betreffend, vom 20. Oktober 1900 (G - u. V» Bl. für das Kgr. Bayern S. 1182 ff.) bereits getroffen sei und sich ausgezeichnet bewähre. Die sächsischen „Vorschriften über den Geschäftsbetrieb der Versteigerer" vom 8. Juni 1903 (G - u V-Bl. S. 486 ff.) enthalten eine derartige Be stimmung allerdings nicht, insbesondere ist die Vornahme von Versteigerungen in keinem Falle von vorheriger polizeilicher Genehmigung abhängig. Immerhin bieten auch diese Vor schriften Handhaben, die geeignet erscheinen, Mißbräuchen der beklagten Art wirksam entgegenzutreten. Namentlich kommen in dieser Beziehung Punkt 4 und 5, 7 und 9 Absatz 2 lütt. o und ä in Betracht. Dem Ministerium des Innern ist bisher nicht bekannt geworden, daß ein Bedürfnis für Ergänzung dieser Vorschriften in der vom Verband deutscher Kognak brennereien beantragten Weise und in Anlehnung an die be zeichnete Bayrische Bestimmung, die sich übrigens nicht nur auf die Versteigerung von Lebens- und Genußmitteln, sondern auch auf neue (ungebrauchte) Waren überhaupt bezieht, hervor- aetreten sei. Immerhin erscheint die Anregung nicht von vorn herein unbeachtlich." Das Ministerium de« Innern hat deshalb vorerst die Handels- und Gewerbekammern zu gutachtlicher Berichterstattung darüber veranlaßt, ob die beantragte Ergänzung einem Bedürfnis entspricht und diesem genügt. - Für die am Export nach Rumänien interessierten Kreise wird eine im rumänischen StaatSanzeiger vom 28. April/11. Mai 1906 veröffentlichte Bekanntmachung de« Königl. Rumänischen Finanzministeriums hiermit in wortgetreuer Übersetzung mitgeteilt: „In Verfolg der Veröffentlichung des Finanzministeriums Nr. 145352 im StaatSanzeiger Nr. 289/906 wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Einführer von Waren, die auf Grund des MinisterratbeschluffeS Nr. 606 vom 26. März 1906 die Rückerstattung der Zolldifferenz zwischen dem alten und dem neuen Zolltarif beantragen, ihre Anträge dem Finanzministerium bis spätestens den 10/23. Mai 1906 einzureichen haben. Solchen Anträgen müssen folgende Urkunden beiliegen: Der Eisenbahnfrachtbrief oder die Post- paketadresse, mit welcher die Ware in das Land eingegangcn ist, der Avisbrief der Rumänischen Eisenbahnen oder der Post über die Ankunft der Ware, das Duplikat der Einfuhranmeldung und die Zollquittung über die Zahlung der Gefälle Waren einführer, die bei dem Ministerium Anträge auf Rückerstattung bereits eingereicht haben, ohne die voraufgeführten Urkunden beizufügen, müssen letztere unbedingt bis zum 10 /23. Mai 1906 einreichen. Hinsichtlich der vor dem 16. Februar/1. März 1906 in da« Land eingeganqenen und an ihrer Bestimmung an gelangten, durch die Speditionsämter des Staates verzollten Waren müssen die Einführer entweder durch die Transport papiere oder durch ordnungsmäßige Zeugnisse den Beweis er bringen, daß sie den Speditionsbureaus ihre Verfügungen über die Verzollung rechtzeitig erteilt haben. Den vorstehenden Be dingungen nicht entsprechende Anträge auf Rückerstattung werden einfach »6 »eta gelegt." --- In dem Orte Dohma bei Zehista wird am 9. Juni unter Aufhebung der Posthilsstelle eine Postag entur er öffnet, die im dienstlichen Verkehre die Bezeichnung Dohma (Amtsh. Pirna) zu führen hat. Lachse«. * Sicherem Vernehmen nach ist die durch verschiedene Zeitungen gegangene Mitteilung, wonach die Regierung beabsichtigen soll, m Bad-Elster ein großes Hotel zu errichten, vollständig au« der Luft gegriffen. Deutsches Reich. Der Kaiser. (W. T. B) Hamburg, 19. Mai. Se. Majestät der Kaiser hat „als einen freundlichen Gruß an die Stadt Ham burg" dem Bürgermeister vr. Burchard heute einen Cypreffen- zwe«g zugehen taffen, den Er am 17. d. M. auf dem Wege von Metz nach Urville von der Hecke gepflückt hatte, die da« bei Colombey gelegene Denkmal der Gefallenen vom Infanterie regiment Hamburg (2. Hanseatische«) Nr. 76 umgibt. Das Kaiserpaar. (W. T. B) Neues Palai« b. Potsdam, 20. Mai. Heute morgen besuchte das Kaiserpaar den Gottesdienst in den Com- mun« und unternahm darauf einen Spaziergang Zur Früh- stückStafel bei dem Kaiserpaar waren geladen Botschafter Graf MontS und Generaladjutanr v. Löwenfeld vor seiner Abreise mit Sr Königl Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen nach Spanien. Die Beisetzung der Prinzessin Friedrich Carl von Preußen. (W. T B.) Potsdam, 19. Mai. Heute fand die Bei setzung der Prinzessin Frielnich Carl von Preußen in der Kirche bei Nikol«koe statt. Bor dem Altar war der