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Anzeiger für - Riesa, Strehla und deren UmgegMd. vr 44/ Freitag, den S. November 1854. Bekanntmachung. der Königliche» Amtshauptmannschaft zu Meißen, di« diesjährige Nrkrntirnng Veit. Die Messung und körperliche Untersuchung der im Jahre 1834 gehoruen und demnach Heuer mili tärpflichtigen Mannschaft, sowie die anderweite Prüfung deS TüchtigkeitsstandeS der bei der diesjähri gen Rekrutirung wiederum gestellpflichtigen Dienstreservisten aus den Altersklassen 18IZ und 18^, so weit sich diese Mannschaften innerhalb des hiesigen amtShauptmannschaftiichen Bezirks aushalten, soll an folgenden Tagen und Orte», und zwar: aus den unmittelbaren Ortschaften de» Amtes Hain: den 30. November und 1. Deeember 1884, ans dem Rath Hause zu Hain; v. ans der Stadt Hain, den mittelbaren Hainer AmtSortschaften, dein mit telbaren Oschatzer LandgerichtSdorfe Lichtensee, sbwit «US Veit hiibhtt gehörigen Orten des Amts Kamenz: den 1. und 2. Deeember 1854, ebendaselbst; ferner: 6. aus den unmittelbaren Ortschaften des KreiSamtS Meißen und au» der Stadt Meißen: den 4. und 5. Deeember 1854, in dem Ga st Hofe zu in Hirsch in Meißen; und I). aus den mittelbaren Ortschaften des KreiSamtS Meißen und den hier her gehörige» Enclave» des Amt« Nossen und Landgerichts Oschatz: den 6., 7., 8. und 9. Deeember 1854, in dem Gasthofe zum Hirsch in Meißen vorgenommeu werden. Unter ausdrücklicher Hinweisung ans die, im Gesetz über Erfüllung der Militärpflicht vom 1. Äu« gust 184k, I. Theil, Kapitel 9, tztz. 77 und 78, für unterlassene Gestellung angedroheten Strafen wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, mit dem Bemerken, daß wegen TagS und Stunde der Gestellung der einzelnen Ortschaften annoch besondere Verfügung an die Obrigkeiten ergeht. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche aus einem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu haben glauben, die diesfallfi« gen Anbringen, Reklamationen, Nachmessungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu übergeben, oder bi» zu dem auf den 12. Deeember 1854 anberaumten Reklamationstermine, welcher im Gasthofe zum Hirsch allhier von Vormittag» 8 bi» Punct 12 Uhr abgchatten werden wird, eiuznreichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf die ses Termins eingehenden Nnbringen aber nicht ftattfinden kann. Die etwaigen Reklamanten haben stch an diesem Tage vor der Königl. Rekrntirungs.Coinmisfion Behufs ihrer Bescheidung, bei Verlust ihre« Einsprüche, bis Mittag- 12 Uhr persönlich zu gestellt«. Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat dieß, unter gleichzeitiger Erle gung der Einstandssumme, entweder sofort bei der Gestellung oder bis zum 2V. Deeember 1854, mit welchem Tage die dazu verstattete Frist abläuft, bei Verlust diese» Rechts, bei der Königl. Nekru- tirnngs-Commisflon oder der Königl. AmtShauptmannschaft z» erklären. Königliche AmtShanptmannschäft Meißen, am 24. October 1854. I n A n t e r i m S v e r w a l t U n g. v. Watzdorf.