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Sächsischs -rr. 52 I Das Retch»sch»lges«tz über die Grundschule. des t antrage der Ausschuß, es der Regierung in dem Sinne zur Kenntnisnahme zu überweisen, in wettere ErKrhcruugen über Durchführung des Projektes einzutreten. — Die Sam m-er beschließt demgemäI,-^- Nächste Sitzung: Heute, Mitt woch 1 Uhr. Sr!Ä-!n! ,-d-n W°ch--'ag n°»m. 4UH, d-n lolgmdm T°,. durch di- -v»,i 1 Boten frei ins Haus vierteljährüch 6 , monatlich 2.10, dei Abbolunq tu t-.-r M-.^/i»<?stelle w'-rü'lwhrßci» 5 40. wonatüch I 80 M die AMshaup^anns^ «nd Dre-den-Neustadt, da- Amtsgericht Dresden für die Supermtendentur Dresden II, das Forstrentamt Dresden m,d für die Gemeinden: Dlasewttz, Weitzer Hirsch, Laubegast, Dobritz, Wachwitz, Nicderoo^ik -n.n»ir. -m-ik.,» Deutsche Nationalversammlung. 146. Sitzung. Präsident iv ehrend ach eröfsllct die Sitzung um 1.30 Uhr. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Böhme (Dem.) wird regierungsseitig geantwortet, das; die Reichsrcgierung es für unvereinbar mit den bestehenden Reichsgesetzen halte, wenn die Braunschweiger Regierung eine Sondersteuer vorn frucht- iragendcu Grundbesitz erhebe. — Auf eine Anfrage des Abg. Lteinkopf iSoz.s wird geantwortet, daß sich bis letzt noch nicht übersehen lasse, wieweit die Arbeiten für das neue Bc- amicngesetz vorgeschritten seien, um seine Vorlage ins Auge 4" soffen. Die Sonderbehandlung einzelner Teile des Be- gnttenrechtes erscheine nicht angängig. Auf eine Anfrage des Abg. Dr. Heinze (Deutsche Bp.j wird geantwortet, daß Regierung fü^ die Aufträge in Sachen sc« Wiederaufbaues im zerstörten Gebiete eine Vermittlung ,d" brutsch^ Regierung ausgeschaltet worden sei. Wenn kuufrtgi die Vermittlung der Reichsregierung in Frage kom- ««^ttese das Nötige tun, um die Atresien sentscher Firmen dabei zu wahren. — Auf ein« Anfrage de» Aber auf zweierlei muß hier, mit Nachdruck hingewiesen werden - und es muß das in der Nationalversammlung in einwandfreiester Form ernst geprüft werden: wie denkt sich der Unterstaatssekretär Schulz, der zweifellos ^er Vater die ses Teilgesetzes ist, die Beschaffung des Ersatzes für die ein gehenden Schüler und die Frage der Entschädigung? Das e^eieu sieht ja vor, daß auch die unteren Klaffen der Lyzeen -ls Vorschulen anzusc-hen sind: die Schülerinnen muffen ttl -ie Grundschule überführt werdesi, waS bet einem Lyzeum rm *'aufe von vier Fähen mindestens 120 160 Schülerinnen, ^urch die die Grundschule verstärkt werden würde, bedeutet. . 'aven die kleinen Provinzstädt« hierfür Raum? Dazu kom- acn die jetzt bestehenden Priuptschulcu, man denke nur an die Zahllosen Ordens- und Klosterschulem die ebenfalls ihre Schü lerinnen an die Grundschule abgebcn müssen. Ist der Staat !., der Lage, für die- große Zahl von Schulern und Schule- ,innen, die heute noch öffentliche und privat« Borichulen und die nntereu Klassen -er Lyzeen besuchen, neue Schulgebäude ^,u errichten? Und wie will er diese Schulen, wie will er Kommunen und Staat für die Einnahmeausfälle entschä digen, die riesengroß sein werden, da die meisten privaten -chnlen gerade von den Schulgeldeinnahmen leben, die die unteren Klassen etnbringen, und die Kommunen ein sieben- sichriges Lyzeum sehr viel schwerer unterhalten können als een elfjähriges? Die Resolution Bcuermann lDeutsche Vp i i>at bei der Annahme -er Verfassung die Entschädigungsfrage ser Privatschulcn aufgeworfen, und die Nationalversamm lung hat sich zu ihr bekannt: jetzt gilt es an die Stelle der Resolution ein Gesetz zu stellen, das die Interessen -er Privatschulcn unter allen Umständen sicher stellt. Die Furcht, die übrigens der neue Gesetzentwurf, vor >cm Privatunterricht an den Tag legt, erscheint mir durchaus unberechtigt. Das Gesetz sieht vor, daß solcher Privatunter richt nur für besonders außergewöhnliche Fälle ausnahms weise zugclassen wird. Man denkt dabei nach einer Mit- reilung aus dem Reichsministcrium des Innern besonders an einsam gelegene Gehöfte". Da scheint man mir doch den Bogen zu Überspannen. Körperlich schwache Kinder verlan gen unter Umständen eine Sondererziehung in kleinen Krei en, Kinder, die infolge ihrer ganzen Konstitution prädesti niert sind, di« im Schwange stehenden ansteckenden Krank- yeiten bei der geringsten Berührung zu fangen, müssen di« Möglichkeit haben, privatim unterrichtet zu werden, und man «ehe sofort an die leider so vielfach vernachlässigte hygienische Ausgestaltung unserer Volksschule, ehe man durch den zu erwartenden Massenandrang Verhältnisse schafft, die schwerste »orperliche Schädigung unserer Kinder zur Folge haben kön nen. Wir müssen mehr als bisher unsere Volksschulen von Licht und Luft durchfluten lassen, wir verlangen die Ein richtung des Schularztes und der Schulpflcgerin, wir fordern Ausgestaltung unserer Schulen nach höchsten hygienischen, pädagogischen und künstlerischen Gesichtspunkten. Das alles .aßt sich aber nicht von heute auf morgen schassen. Weshalb so eilig? Daß der durch die Neichsversassung vorgeschriebeue Ar- lcitsunterricht in der vierjährigen Grundschule einen breiten Raum cinnehmen soll, begrüßen wir. Wir haben uns warm für diesen Unterricht als Unterrichtsfach wie als untcrrichts- . -'stattendes Prinzip ausgesprochen, und wir hoffen, daß er die Verlängerung der bisherigen VorbereitungSzcit für die höheren Lehranstalten voll rechtfertigen wird. Freilich muß »ier erst die Erfahrung das entscheidende Wort sprechen. Wir hoffen, daß der Wunsch des Unterstaatssekretärs Schulz, daß dieses Gesetz noch vor dem 1. April d. I. in der Nationalversammlung angenommen werde, nicht in Erfüllung «eoe. Die Schwierigkeiten sind so groß, daß eine ruhige, sach liche Prüfung von feiten der Rcichsschulkonferenz, eine aus- fnhrliche bis in die feinsten Einzelheiten gehende Diskussion in der pädagogischen Presse eine durch kein Parteidogma ge trübte Beratung in den Parlamenten — auch die Parlamente der Einzelstaatcn müssen hierzu Stellung nehmen — -as Ge setz einer gründlichen Revision unterzieht und die vorge sehenen Termine auf jeden Fall hinausschiebt. Sächsische Volkskammer. 96. Sitzung vom 2. März 1920. Aus -er Tagesordnung steht zuerst ein Gesetzentwurf über die Verwaltung der sächsischen Landcssteuern. Wie schon mugeteilt, sollen, so lange die durch die Reichsabgabenord nung vorgesehenen Ausschüsse und Finanzzerichte noch nicht errichtet sind, die Eimchätzungs- und Reklamationskommis- sivnen bestehen bleiben, ebenso die Hauptzollämter und Be- zirkssteuereinnahmen. Ministerialdirektor Geh.-R. Dr. Hedrich erläutert und begründet -en Gesetzentwurf. Er bezeichnet die Vorlage als «in echtes Produkt unserer inne ren hastenden und nie rastenden Zeit. Im letzten Augenblick fertiggestellt, von den maßgebenden Instanzen -urchqepeitscht, liege sie der Kammer heute zur Beratung vor, wo sie eigent lich in Kraft getreten sein sollte. Durch die inzwischen eiu- gerretenen Zeitereignisse sei sie zum Teil überholt und er müsse um gütige Nachsicht bitten, wenn einzelne Bestim mungen vornehmlich, weil die vorgesehenen Fristen inzwischen abgelaufcn sind, jetzt einer Abänderung bedürfen. Die Hvsf- uung, daß das LandtssteucrMsetz noch vor -em 1. März 1920 von der Nationalversammlung verabschiedet werden würde, um die neue Vorlage darauf ausbauen zu können, hat sich nicht erfüllt. Ti« Regierung konnte aber nicht länger zuwarten, nachdem das Reichöfinanzministcrium die Errichtung der Landessinanzämter für den 1. März ungeordnet hat. Die Negierung habe sich von zwei Gesichtspunkten leiten lassen, nämlich die -em Lande verbleibenden Landcsstenern so weit als möglich bei Landesbehörden zu belassen und das ganze Verfahren so einheitlich und durchsichtig wie möglich zu ge stalten. Ta die dej -en Finanzämtern zu bildenden Aus schüsse und die Finanzgerichte moglichcrweise^crst einige Zeit nach der Errichtung der Finanzämter gebildet werden lönnerr, soll die Wahldauer -er Einschätzungskommissionen entspre chend verlängert werden. Der Redner bittet schließlich um Beschleunigung -er Beratung. — Die Vorlage wird antrags gemäß dem Haushaltsausschuß A überwiesen. Auf Antrag des Abg. Illge (Svz.j beschließ, die Kam mer ferner, das Gesuch des GewerbevercinS zu Nossen und Umgegend um Einlegung eines vierten Zuges auf dcr ^ nne Verbesserung der Verkehrsverhältnnse überhaupt zu über weisen. — Zum Schlüsse der Sitzung nimmt die Kammer Stellung zu dem Gesuche -cs Stadtgemeindcratc^ Tharandt um Verlängerung -er S t a a t» st r a ß e n b a h n Dresden--HainSberg nach T h a r an d t. Im Auf trage des Haushaltsausschuffes V berichtet Abg. F l ° ' b « e r lUnabh.). Die Regierung stehe dem Projekte ,chon wegen der Höhe der «osten ablehnend gegenüber. Der Bau eines Kilo meters Straßenbahn koste jetzt 800 000 M . n Zukunst i Mil- lton Mark. An eine Wirtschaftlichkeit sei nächt ^denken. Es harrten noch viel dringendere Projekte der >ediq u n^ Um aber da» Gesuch nicht »««» von ber Hand zu nUsen, be Anzeiaen-Preis: die ögespaltene Grundzeile oder deren Rau» 70 Pf., im Textteile die Zeile 1.60 Mk., für An- und Verkäufe uud dergleichen 65 Pf., Tabellen- und schwieüger Satz 50 "/o Aufschlag Anzetgen-Annabme für die nächste Nummer bis vorm. 11 Ilstr. Blasewitz Donnerstag, 4. März l«2n N<ichd"«feruW,*I-it'di- des Durchgangsverkehrs durch den Erschwerungen unmittelbare Verhandlu^en mtt -en Korridor durch bis jetzt ohne Erfolg. Zurzeit fänden in »» beseitigen, Deutschland und Polen VerhandGnop» zwischen Anftage des Abg. S ch i - l/ .Deutschn« ?"f ein« wartet, daß die im Osten ausgestellten bBnnÄ? ^ant- ttonen der Reichswehr angegliedert werkn«^^ ^ehrforma- in die Reichswehr werde freigestellt aber Blonderen Härten, -ic sichbeid«Vn7tm/nL^ "b^nt. Auflösung herausgestellt hätten, wurde beg^-gnet durck di^Ge" Währung eines Monatsgehalts über «„55 - hinaus. - Hierauf wird 2 «„a ün^u"^ungstermin eines Reichseinkommensteuergcsetzcs fortgesetzt^ antragt Abg. Erl sZentr.j, -aß bei au^rorLntl^^ Nutzungen im öffentlichen Interesse oder infola* büb^?(Ä^ walt die Steuer von einem über die lca/^^^ 5. htnausgehenden Betrage nur 10 Prozent au stakst/,," Der Antrag wird angenommen. Zu 8 W, be^ beantragt Abg. Herold «Zentr.j, daß der in7in^»7lL^ oder Wirtschaftsjahre erlittene Berlust auf das steuervtticktiae Einkommen des folgenden oder nächstfolgenden Iahtts ^nge- rechnct werden kann. Der Antrag wird auf Wunscb des Unterstaatssekretärs Mösle abgelehnt. Ohne erhebttch? De^ batte werden die weiteren Paragraphen in der Ausschuß- faffung angenommen. Zu 8 43, beir. Anrechnung der Kaptal- ertragssteuer auf die Einkommensteuer bei kleinen Rentnern arttnhu steuerpflichtigen be- gründet Abg. Schnew«x sZentr.j «inen Antrag Plunck der Mehrheits- und Rechtsparteien, der die Grenze für dies« Steuererleichterung den kleine« Sparer« gegenüber noch er weitert. Der Antrag Plunck wird angenommen. Die Pär- ttien der Siechten und -er Unabhängig«« beantragen die Streichung der Paragraphen 44 bis 50 bezw. 51 b«tr Ein behaltung von Prozentsätzen der Steuer durch den Arbeit geber bei -er Lohnzahlung. Abg. Wetzl ich (D-eutschn Vp) begründet den Antrag seiner Partei. Nach weiterer Aus sprache werden -ie Anträge auf Streichung -er Paragraphen 44 bis 51 abgelchnt und diese mit einigen Abänderungen nach den Anträgen der Mehrheitsparteien angenommen, ebenso der Nest des Gesetzes. Nächste Sitzung morgen nachmittag 1 Uhr: Antrag der Unabhängigen betr. Verordnung Reichspräsidenten, Kapitalertrags- und Landcsstenern Prozeß Erzberger-Helffrrich. Am gestrigen 21. Derhandlungstag, an dem die Plädoyers beginnen sollten, ist der Nebenkläger Erzberger nicht erschienen. Ter Vorsitzende teilt zunächst mit, daß man noch einmal n die Beweisaufnahme ej«tretcn müsse, da Exzellenz Spahn ich bei ihm gemeldet hätte mit der Bitte, noch etwas anssugcn zu dürfen. Tic Parteien nennen darauf noch eine Reih- »»«-n weiteren Zeugen, di> möglicherweise auch noch vernommen »reiben sollen, darunter Herrn v. Bcthmann Hollwcg. kommt überein, diese Zeugen zu laden und zunächst oaL erste Plädoyer des Oberstaatsanwalts Krause entgegenzunehmen, der über die Korruption sprechen will, dann die Beweis ausnahme zu Ende zu führen und dem Ersten StaatSanma,t v. Elvnscwitz -as Wort zu geben, -er den Borwurf -e>- Un- wahrlwftigkeit Erzbergers behandeln will. Der Oberstaatsanwalt Krause führt in seinem Plä doyer u. a. aus: Es handelt sich bei diesem Prozeß um einen einzigartigen Fall, der sich in dcu Annalen der -cutsch.u Justiz noch nicht ereignet hat. Täglich und stündlich sind eie interessantesten Bilder aus der Politik kaleidoskopartig an uns voxbeigezogen. Die breite Oeffentlichkeit des ganzen Lau, des brachte diesem Prozeß ein ungewöhnliches.Jnt«reffe ent gegen, -er in zahlreichen politischen Artikeln von Zeitungen aller Parteischattierungen behandelt wurde. Die Berichte über diesen Prozeß sind in breiteste,- Form selbst in -en kl'in sten Provinzbläktern erschiene«. Dex Prozeß ist ein poli tischer Prozeß in seinem ganzen Wesen. Politisch waren die Anfänge, politisch die B<weisgcgenstände und wahr scheinlich werden auch die Folgen -iesesPro- zess« s politische sein. Der Angeklagte hat im vorigen Jahre einen planmäßigen Preffefeldzug gegen den Nebcu- kläger eröffnet, um diesen öffentlich zu diskreditieren, damir er Veranlassung nehme, von seinem Ministcrposten zurück- zutretcn oder, wenn «r das nicht täte, um dadurch zum Straf antrag gezwungen zu werden, damit er, der Angeklagte, Ge legenheit hätte, im Nahmen eines Belcidigungsproxeffes die Wahrheit feiner Behauptungen zu erbringen und dadurch das Abtrcten des Nebenkläger» von der politischen Bühne her'oej- zuführen. Es war unvermeidlich, daß Fragen der hohen Po litik in die Beweisaufnahme «inbezogen wurden, obwohl siä» viele dieser Fälle aerad.- nicht zur Verhandlung vor einem Ge richtshof eigneten. Klarheit übe,- die politischen Zusammen hänge kann nicht die Strafkammer eines Landgerichts schaffen, das muß -em Tribunal der Geschichtsforschung überlassen bleiben. Das Gericht hat nicht zu entscheiden, welche Politik die richtige gewesen ist, die des Angeklagten oder die des Ne benklägers. Das Gericht bat lediglich ngch juristische» Ge sichtspnnktcn zu urteile». Der Angeklagte bezeichnete den Nebenkläger als den Rcichsvcrdcrbcr. Er bekämpft^ seine Tätigkeit während seiner parlamentarischen Zeit, seine Kriegs- ziclpolitik, seine Tätigkeit bei dem Waffenstillstand und bei deu Fricdensverhandlungen sowie als 9!eichsfingnzminister. Er bekämpfte aber auch eine Reihe von persönlichen Charakter cigenscbaftcn, die -en Nebenkläger ungeeignet mach'n sollen, das hohe und verantwortungsvolle Amt eines Reichsfinanz Ministers zu bekleiden. Es wird von Hinterhältigkeit, Uno'r- antwortlichkeit, unglaublicher Leichtfertigkeit gesprochen. Dee Nebenkläger habe die deutsche Politik aus dem Hinterhalte überfallen. An einer Stelle heißt cs, daß -ex Oberrcichs anwalt sich mit der Tätigkeit Erzbcrgers besaßen müsse. wird von einem gewissenlosen und niederträchtigen Vvl-s- betrug gesprochen. Alle diese Aeußerungc» sind an sich be leidigcnd, aber im politischen Kampfe werden häufig kräftig' Acußerungen gebraucht, und man kann sie nicht immer auf die Goldwage legen. Hier fragt es sich nur, r b sic nach 8 185 straf bar sind. Das Gericht hat sich mit dem Wahrheitsbeweis, jo weit er das politische Gebiet betrifft, nicht zu befassen, sondern nur soweit das Herrn Erzberger als Menschen betrifft. Die erste Gruppe von Vorwürfen ist die, daß dem Nebenkläger eine unanständige und unsaubere Ver m'i schungvon Po - litik und Geschäft vorgcworfeu wird. Der Angeklagte hat erklärt, daß ein politisch einflußreicher Abgeordnete,-, wenn er seinen Einfluß dazu gebraucht, um für sich Vorteile hcrauszuwirtschaften, in unsauberer Weise Politik und Geschäft verquickt. Er nennt -aS Korruption und bezeichnet die Kor ruption als das schlimmste Nebel. Er hat -en Nebenclägee aber nicht allein das zum Vorwurf gemacht, sondern auch, -ast er seinen Freunden Vorteile zukomme,, ließ, also die soge nannte Protektionswirtschaft. Diese Fälle haben »vir aber auszuschetden, da in der Broschüre „Fort mit Erzbcrger", -irr «... - ... jzur Anklage steht, nur die Korruption selbst, nicht aber da-» Dresden—Döbeln—Leipzig der Regierung als .Naterial zur , Protektionswesen angegriffen ist. ES kann einem Abgeord " " neten nicht verwehrt werden, Einzelintereffen zu vertreten, wenn diese Interessen denen der Allgemeinheit nicht wider sprechen. Es ist auch nichts dagegen ctnzuwcnden, wenn ein Abgeordneter, der für eine bestimmte Intereffengruppe g« wählt ist, für deren Interessen etntritt. Hauptsache ist aber, daß der betreffende Abgeordnete mit offenem Visier kämpft. DaS ist aber nicht immer möglich, wenn der betreffende «bge ordnete persönliche Geldtntercffen an irgendeiner Sache hat. und das hat der Angeklagte dem Nebenkläger vorgeworfew Der Oberstaatsanwalt geht dann weiter auf dt« Würdigung der einzelnen BewetSfälle ein und verbreitet sich zunächst üben den Fall Thyssen. Beim Fall Thyssen ist e» klur. da».