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>1» »0.50 «. 1,50 « >3.75 «. »o,ro « »l.so ». 01.50 s orio s. oo <» oo G. «8,85 «. 8.7» <s. 08 75 <s o» « OS,50 s. 08 G. 0l B. 03,50 S 08,50 A, 04 S>. »9.50 B. 05 G M.7» B. Dresdner W Journal. königlich Staatsanzeigep. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehördrn. Nr. 158. -c» Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung: Hofrat DoengeS in Dresden, s Mittwoch, den 11. Juli 1906. Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße SO, sowie durch die Post im Deutschen Reiche 2 M. KO Ps. vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint Werktags nachmittags. — Fernsprecher Nr. 12SS. Ankündigungen: Die Zeile kleiner Schrift der 6 mal gespaltenen AnkündigungSseite oder deren Raum SO Pf., die Zeile größerer Schrift der Smal gespaltenen Textseite oder deren Raum SO Pf. Gebührenermäßigung aus GcschäftSanzeigen. — Schluß der Annahme vormittags 11 Uhr. wr s. wr.so s >7,57 G WS,85 s. >0.50 B. 101.90 G. los 85 G l05,85 S. l04,40 B. 108,75 S. l01 B l01 G. 103,85 S 104.60 S 108,l0 <S 100,50 G 104,85 S 1VS S. 100.80 S. 100,80 S. 105 bS. 100,75 B 100,85 G. 108,75 S. SS.SS^G. 108 B. 108,80 G. 100,75 G. 103,75 G. 108 B. 108 S. SS G. I . . 164,« I . . »8,75 ch . . 145,S0 inleihe 88,10 lltthe ! isoi ' 1S05 . Lußer« »5,10 75,70 »5,5« 147,85 . . . 841,10 Skt. . 80SM . . . 85,85 . . . 835,00 « . . 198,00 -Aktien . . . 881,9« . . . 809,7» enbahn — et . . 158,so ct . . 135,40 . . . 185,10 . . . 170,5« . . . 815,5« reinsdsltt. tunz. Nachweis für cbunden mit er Kranken-, Versicherung, lichen Sitzen asten und in nen. nügt: tiftung." bleu Invaliden, erhoben), Amtlicher Teil. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Konsul Frege in Hamburg und dem Konsul Susemihl in Bremen die Krone zum Ritterkreuz 1. Klasse des AlbrechtS- ordens zu verleihen. Herr Amtshauptmann Kammerherr v. Erdmannsdorff in Kamenz ist vom 15. Juli bis 11. August laufenden Jahres beurlaubt. Seine Vertretung während dieser Zeit ist Herrn Regierungs assessor vr. Richter bei der Amtshauptmannschaft Kamenz übertragen worden. Nr. 24b c III. Bautzen, am 9. Juli 1906. S78O Königliche Kreishauptmannschaft. (Behördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Teil. Vom Königlichen Hofe. Dresden, 11. Juli. Se. Majestät der König hat heute früh die bereits gemeldete Landesreise durch einen Teil des Bezirks der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde angetreten und wird heute abend nach Wachwitz zurückkehren. — Zur heutigen Mittagstafel bei Ihrer Majestät der Königin-Witwe in der Villa Strehlen war Frau Gräfin Schall-Riaucour geb. Freiin v. Fürstenberg mit Einladung aus gezeichnet worden. Mitteilungen aus der öffentlichen Verwaltung. -° Der buchhändlerische Vertrieb der im Rcichsschatzamte herausgegebenen amtlichen Handausgaben der neuen Steuer- gesctze nebst AvssührungSbestimmungen ist übertragen worden: für die Handausgabe des Brausteuergesetzes dem Verlage von Paul Parey-Berlin 8ZV., Hedemannstraße 10; für die Handausgabe des Zigarettensteuergesetzes dem Verlage von Julius Springer-Berlin^., Monbijouplatz 3; für die Hand ausgaben des Reichsstempelgesetzes und des Erbschafts steuergesetzes dem Verlage von Carl Heymann-Berlin IV., Mauerstraße 43/44. — Wie wir seinerzeit mitteilten, wurde die Bahnstrecke zwischen den Stationen Pockau-Lengefeld und Nennigmühle am 28. Juni d. I. durch einen Wolkenbruch derart beschädigt, daß der Verkehr zeitweilig unterbrochen war. Die Ehefrau des dort postierten und zu jener Zeit abwesenden Bahnwärters Morgenstern erkannte die Gefahr, die dem bald darauf fälligen Zuge an der Unfallstelle drohte; sie lief daher trotz schweren Regen« und Hagelwetters dem von Pockau bereits abgegangenen Zuge entgegen und brachte ihn bei der Haltestelle Nennigmühle zum Halten, so daß die Gefahr glücklich ab gewendet wurde. Die Königl. Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen hat der braven Frau unter Anerkennung ihres aufopfernden Verhaltens eine Belohnung von 100 M. bewilligt. --- LffenMche Spruchsitzung des «önigl. Landes« BcrstcheruugSamtS vom 7. Juli. Ernst Alfred Lorenz in Zschöpel, der als Streckenarbeiter im Dienste der Sächsischen StaatS- eisenbahnverwaltuna stand, zog sich am 2b. April 1904 beim Tragen eine- GleiShebers Lungenbluten zu. Zwei Tage daraus mußte er wegen Verschlimmerung seines Zustandes die Arbeit einstellen. Seit- dgn ist er gänzlich erwerbsunfähig. Seine UnfallentschädigungS- ansprüche hat die Ausführungsbehörde zurückgewiesen, weil das Lungenleiden schon vor dem erwähnten Tage bestanden habe. Die Berufung Lorenz' war vom Schiedsgericht verworfen worden. Die ärztlichen Sachverständigen stimmen darin überein, daß Lorenz schon längere Zeit an Lungentuberkulose gelitten habe, der Bahnarzt ist aber der Meinung, daß die Lungenblutung annehmbar auch ohne das Tragen deS GleiShebers eingetreten sein würde. Der behandelnde Arzt hat sich gutachtlich dahin ausgesprochen, daß die im Kläger schlummernde Krankheit gar nicht zum Blutsturz hätte zu führen brauchen, wenn nicht durch die erwähnte Arbeit-Verrichtung der Blutdruck erhöht und dadurch das Zerreißen eines schon brüchigen Blutgefäßes verursacht worden wären, und daß ohne den Unfall die Krankheit noch lange hätte verborgen bleiben, auch «inen Grad der Besserung hätte annehmen können. Das LandeS- versicherungsamt hatte aus den Rekurs Lorenz' zunächst noch ein ärzt liches Obergutachten eingeholt. Da nach diesem die plötzliche Ver schlimmerung annehmbar infolge deS Tragen- deS GleiShebers ent standen ist, wurde der StaatSfiSkus verurteilt, dem Kläger vom Beginne der 14. Woche nach dem Unfälle die volle Rente zu ge währen. Heinrich Bruno Meyer in Chemnitz ist bei seinem Bruder, «inem dortigen Stellmacher, als Gehilfe tätig. Der Betriebsunter- nehmer, der im ganzen vier Gehilfen beschäftigt, benutzt auf Grund «ine- mit der Inhaberin eine- dortigen Säge- und Hobelwerk- ge troffenen Abkommens die durch elementare Kraft betriebenen Maschinen dieses Werke- zur Bearbeitung von Hölzern, die in seiner Werkstatt nicht oder nur schwer bearbeitet werden können. Die Maschinen werden zuweilen an mehreren Tagen hintereinander! tundenweise, zuweilen tagelang nicht, aber doch in Zwischenräumen >as ganze Jahr hindurch von den Gehilfen deS Unternehmer- Meyer benutzt, und zwar im Durchschnitt monatlich an 20 bis 30 Stunden. Am 24. Februar 1905 ist der Ge hilfe Meyer bei der Beschäftigung an der Abrtchtemaschine mit der linken Hand gegen die Messerweve gestoßen, wobei er ein paar Finger eingebüßt hat. Die Sächsisch« HolzberufSgen ossen- chaft hat Schadenersatz abgelehnt, weil der Stellmachereibetrieb nicht unfallversicherung-pflichtig sei. Dagegen hat das Schiedsgericht auf die vom Verletzten eingelegte Berufung die Genoffenschaft zur Zahlung einer Rente verurteilt, weil das Sägewerk vom Unter- rehmer des SlellmachereibetriebS nicht bloß vorübergehend, sondern kündig, wenn auch unregelmäßig benutzt werde. Diese Entscheidung >at die BerusSgenoffenschast angefochten, sie wurde aber vomLandeS- versicherung-amte aus folgenden Gründen bestätigt. An und für ich gehörten die im Stellmachergewerbe beschäftigten Arbeiter nicht ;u denjenigen Personen, die gegen die Folgen von Betriebsunfällen versichert sind. Ihre Versicherung-Pflicht habe vielmehr zur Voraus setzung, daß für den Betrieb Dampfkessel oder durch elementare oder tierische Kraft bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Anwendung kommen. Hierbei sei es gleichgültig, wem die Triebwerke gehören und ob sie zur Betriebsanlage selbst gehören. Wenn der Betrieb für Rechnung des Mieters eine- Triebwerks er folge, so sei der Mieter Mitglied der Berussgenossenschaft. Von einer nur vorübergehenden Benutzung der Maschinen könne im vor liegenden Falle keine Rede sein. Hiernach aber habe das Schieds gericht die BerufSgenossenschaft mit Recht zur Gewährung einer Unfallrente verurteilt. Oswald Edmund Eckardt in Lippersdorf war früher als Lehr- ling bei einem Schmiedemeister in Grünhainichen beschäftigt. Am 16. Juli 190S, einem Sonntag, besuchte er zusammen mit dem eben falls in Grünhainichen in der Lehre befindlichen Max Börner deffen Vater, einen Gutsbesitzer in Leubsdorf. Dieser fuhr nach ihrer An kunft ausS Feld, um Klee zu holen. Beide fuhren mit. Eckardt beteiligte sich auf dem Felde in geringem Maße an der Arbeit. Auf der Rückfahrt nahm er neben den beiden Börners aus dem mit Klee beladenen Wagen Platz. Während der Fahrt stieg er ab, um Bremsen, welche die vorgespannten Tiere belästigten, zu verscheuchen. Als er wieder aufsteigen wollte, rutschte er vom Schleifträger ab und geriet mit dem rechten Unterschenkel zwischen die Radspeichen. Dabei trug er so starke Verletzungen davon, daß der Unterschenkel abgenommen werden mußte. Seine Entschädigungsansprüche baden die landwirtschaftliche Berufsgenoffenschaft und das Schiedsgericht abgewiefen, weil eine ernstliche Betriebstätigkeit des Verunglückten gar nicht stattgefunden habe. Der Rekurs Eckardts wurde vom Landesversicherungsamt, daS zunächst noch nähere Erörterungen über den Sachverhalt hatte anstellen lassen, verworfen. Wäre Eckardt durch seine Beteiligung an der Einholung de- Futters vorübergehend in den landwirtschaftlichen Betrieb BörnerS übergetreten, so würde auch seine Rückkehr vom Felde noch unter dem Schutze der Zwangsversicherung gestanden haben. Diese Voraus setzung treffe aber nicht zu. Die von Eckardt geleistete Beihilfe sei nach den Beweisergebniffen eine äußerst dürftige gewesen. Es könne ihm bei seiner Ungeüblheit in landwirtschaftlichen Handgriffen auch gar nicht der ernstliche Wille beigemeffen werden, daß er sich Börner gegenüber habe nützlich erweisen wollen. Vielmehr sei davon auS- zugehen, daß er nur zur Kurzweil an der Arbeit aus dem Felde teil- genommen habe. Elisabeth Skowronek in Olschoske will sich im Frühjahr 1905 bei der Arbeit im Betriebe des Ritterguts Trebsen Schaden getan haben. Von der Berufsgenossenschaft und dem Schiedsgerichte war sie mit ihrem Ansprüche auf Unsallentschädigung abgewiesen worden, weil der Beweis dafür fehle, daß das Leiden durch einen Betriebs unfall verursacht worden sei. Auf ihren Rekurs verurteilte das LandeSversicherungSamt, daS den Beweis deS ursachlichen Zusammen hangs für erbracht ansah, die Berussgenossenschaft zur Gewährung der gesetzlichen Entschädigung. Einen gleichen Erfolg hatte der Rekurs der Gutsbcsitzersehefrau Anna Marie verehel. Franke in Zschocke», die sich im Betriebe ihres Ehemanns einen Schaden zugezogen hat. Ernst Noack in Großzschachwitz ist mit verschiedenen Beschwerden brhaslet, die er auf einen im Betriebe eines Sägewerks in Klein zschachwitz erlittenen Sturz zurückzuführen sucht. Da nach den vor liegenden ärztlichen Gutachten und den sonst angestellten Erörterungen nicht anzunehmen ist, daß die Beschwerden Noacks mit dem Unfälle Zusammenhängen, wurde er mit seinen Entschädigungsansprüchen auch m der letzten Instanz abgewiesen. Albin Dietze in Cranzahl behauptet, sich im Betriebe einer dortigen Sägemühle beim Ausladen von Pfosten Schaden im Rücken getan zu haben. Sein Anspruch auf Unfallentschädigung ist von der Holz-BerufSgenoffenschast und vom Schiedsgerichte abgewiefen worden, weil nach den ärztlichen Gutachten, die zum Teil auf längerer Beobachtung beruhen, nicht angenommen werden könne, daß sein Zustand (Rheumatismus) aus einem Betriebsunfall beruhe. AuS gleichem Grunde wurde auch sein Rekurs verworfen. Amalie Auguste verehel. Schöne geb. Hübler in Lichtenberg ist seit Jahren gichtkrank und behauptet, daß sich ihr Leiden durch einen Betriebsunfall, wobei sie sich an einem Fußgelenk und an einem Ellenbogen verletzte, so verschlimmert habe, daß sie jetzt völlig erwerbsunfähig sei. Vom Schiedsgerichte ist ihr aus die Dauer eines halben Jahre- eine Teilrente zugesprochen worden; sie verlangt aber eine Dauerrente. Ihr Rekurs wurde verworfen, weil nach den ärzt lichen Gutachten der Unfall die Krankheit nur vorübergehend ver schlimmert habe. Die Unfallrenten deS Drechslers Johann Olbrich in Leipzig- Plagwitz, de- SchneidemühlenbesitzerS Karl Emil Hunger in ClauSnitz, des Handarbeiters Wilhelm Hermann Neupold in Strehla, deS KistenbauerS Emil Rothe in Borstendorf, des GelreidehändlerS Louis Karl Deckner in Blumroda, der GärtnerSehrsrau Anna August« Vogelsang in Ottendorf und deS Wirtschaftsbesitzers Helbig in ZobeS sind neuerdings eingestellt worden, weil nach der Meinung der beteiligten Berussgenossenschasten die erwerbsstörenden Unfallsfolgen beseitigt seien. Bon den hiergegen eingewendeten Rekursen hatten diejenigen Olbrichs, NeupoldS und der Vogelsang Erfolg, während die übrigen zurackgewiesen wurden. Den Vorsitz hatte Hr. Ministerialdirektor Geh. Rat vr. Apelt. Deutsches Reich. Reichstagsstichwahl in Altena-Iserlohn. Essen (Ruhr), 10. Juli. Nach den bi« heute abend ^11 Uhr vorliegenden Meldungen wurden bei der heutigen Reichstagsstichwahl im Wahlkreise Altena-Iserlohn abgegeben für NegierungSrat Klocke (Z) 13 449, für Haberland (Soz.) 14 747 Stimmen. Kolonialpolitisches. * Die Nachricht des „Berliner Tageblatts" über eine umfangreiche Zeugenvernehmung in dem Disziplinar verfahren gegen den früheren Gouverneur v. Puttkamer ist, wie die „Neue politische Correspondenz" erfährt, verfrüht und beruht lediglich auf Vermutung. Die Untersuchung ist einem höheren preußischen Justizbeamten übergeben worden, der allein bestimmen wird, welche Zeugen »u vernehmen sind. * Wie die „Neue politische Correspondenz" mitteilt, wird im nächsten Etat ein selbständiges Reichskolonialamt von neuem gefordert werden. Die Vorarbeiten dazu sind bereits im Gange. * Die „Neue politische Correspondenz" kann die Zeitungs nachricht, daß im Kolonialamt sämtliche Räte bis auf zwei ausscheiden, und daß aus dem Finanzministerium der Geh. Oberfinanzrat vr. Conze dorthin berufen wird, aus bester Quelle bestätigen. Ausland. (Drahtnachrichten.) Aus der französischen Deputiertenkammer. (W. T. B) Paris, 10. Juli. In der heutigen Sitzung beriet das HauS die Amnestievorlage. Berry (Nationalist) er klärte, daß dieser Regierung zum Opfer gefallenen Personen nicht eine Amnestie wünschten; die Regierung solle cingestehcn, einen Scheinanschlag angezettelt zu haben. Piou (Nationalist) war gleichfalls der Ansicht, daß die Einleitung eines gericht lichen Verfahrens die logische Konsequenz des Anschlags sei; eine Amnestie könne nur Schuldigen zuteil werden, nicht An- geschuldigten, die möglicherweise unschuldig seien; die Kammer solle den Angeklagten gestatten, sich zu verteidigen. Der Redner ersuchte den Minister Clömenceau, der erklärte, daß er seine Anschuldigungen gegen die Opposition aufrechterhalte, um die Zusammenberufung des Staatsgerichtshofs. Die Kammer ging dann zur Beratung der einzelnen Artikel der Vorlage über. Auf Befragen erklärte der Justizminister Sarrien, daß die Amnestie, die gutes Einvernehmen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Herstellen solle, sich auf die Teilnehmer an den Unruhen in Fressenneville erstrecke, nicht aber auf die Brief träger, die einen Verstoß gegen ihre Berufspflichten begangen hätten. Er ersuchte sodann die Kammer, die Vorlage un verändert anzunehmen. Der Sozialist Constans forderte Amnestie auch für die entlassenen Briefträger. Minister Barthou erinnerte an die Umstände des Briefträgerstreiks und sagte, daß die Kammer nicht den Beamten, den Trägern eines öffentlichen Amtes, ein Recht zu streiken einräumen könne; dadurch käme man zur Anarchie. (Beifall rechts und im Zentrum.) Er übernehme die Verantwortung für die er griffenen Maßnahmen; er habe auf die entlassenen Beamten die wohlwollendste Rücksicht genommen (Widerspruch links); die Negierung könne vielleicht noch einige Briefträger wieder einstellen, wolle sich aber, wenn sie es gegebenenfalls tue, volle Aktionsfreiheit wahren. Sarrien erklärte, den Antrag ConstanS könne die Regierung nicht annehmen. Dieser Antrag wurde hierauf mit 366 gegen 141 Stimmen abgelehnt und die Sitzung geschlossen. (W. T. B.) Paris, 10. Juli. Die Kammer hat daS Gesetz betreffend die Verpflichtung zur Gewährung eines wöchentlichen Ruhetags, das vom Senat bereits angenommen wurde, endgültig angenommen. Die Handelsvertragsverhandlungen zwischen Frank reich unv der Schweiz. (Meldung der Schweizerischen Depeschen-Agentur.) Bern, 10. Juli. Der französische Botschafter überreichte heute nach mittag dem Bundesrat die Antwort der französischen Regierung auf die letzten Vorschläge de« BundeSratS. Die Antwort ist so wenig entgegenkommend, daß an der Lage der Handelsvertrags- Verhandlungen nichts geändert wird. Die Armee in England. (W. T B) London, 10. Juli In der heutigen Sitzung deS Oberhauses veranlaßte Lord Roberts eine längere Debatte über militärische Angelegenheiten, indem er darlegte, die militärische Erziehung der Nation müsse soweit verstärkt werden, daß jeder Bürger an der Verteidigung deS Landes Anteil nehmen könne Der Unterstaatssekretär Earl of Ports mouth teilte mit, der Kriegkminister werde am 12. d M eine