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Donnerstag, ^90 M. Ium ISIS. Diese« Blatt erscheine täglich AdenL« uni ist durch alle Post- anftalten de«3»« »nd Auslände« zu beziehen. Dresdner Journal, Preis ißr, »a« Pierrellrh« Tblr. Z«fcrtevn«gebüh» een tür den Stau» einer gesralreue» Zeile l, Pf. Herold für sächsische und deutsche Interessen. Redtgirt von Karl Bieder»«»«. Inhalt. Mittelbare oder unmittelbare Wahlen? — Lagesgeschichte: Dresden: Sechszehnte Sitzung der zweiten Kammer. Lus dem Voigtlande: Die Gefahren der Abtretung der kirchlichen Kollaturrechte an die Gemeinden an einem Falle nachgewiesen. Frankenberg: Deutscher Vaterlandsverein. Zöblitz: Bürgerverein. Kühnhride: Empfang des Pfarrers Lünrmann; Kommunalgarde; geselliger Verein. Elster: Ein» wrihung des Bades. Berlin. Posen. Frankfurt. Kassel. Wien. Kronstadt. Mailand. Paris. Straßburg. — Wissenschaft und Kunst: Hofthrater: „Robert der Teufel." — Kirchliche Umschau. — Eingesendetes. — Geschäftskalender. — OrtSkalender. — Angekommene Reisende. Bekanntmachung. Das „Dresdner Journal" beginnt mit dem 1. Juli sein zweites Vierteljahr und ein neues Abonnement. Dasselbe wird, durch die fortwährend sich steigernde Theilnahme des Publikums ermuntert, auch ferner im Geiste des entschiedenen Fortschritts die Fragen der Zeit erörtern und die Ereignisse des Tabes in übersichtlicher Darstellung zur Kenntniß seiner Leser bringen, wobei die Redakzion durch einen großen Kreis von Mitarbeitern in Sachsen und den Hauptstädten Deutschlands kräftigst unterstützt wird. Neben den allbemeinen Interessen des gesammten deutschen Vaterlandes wird das Dresdner Journal wie seither den Zuständen und Ereignissen Sachsens fortan seine besondere Aufmerksamkeit widmen, und namentlich wichtige Verord nungen und Gesetze, die Verhandlungen des Landtags, Mittheilungen über die politischen Vereine u. s. w. stets möglichst schnell zu veröffentlichen suchen. Das Abonnement beträgt bei allen Postanstalten des In- und Auslandes Thaler vierteljährlich. Anzeigen aller Art finden unbeschränkte Aufnahme. Jnsertions gebühren: 10 Pf. für die gespaltene Petit zeile oder deren Raum. Dresden, den 28. Juni 1848. Die Redakzion und Berlagshandlung. Mittelbare oder unmittelbare Wahlen? Bekanntlich hat unsere Regierung gleich während der ersten Sitzungen des gegenwärtigen außerordentlichen Landtag- der Stände versammlung einen Gesetzentwurf bezüglich der Reform unser- Wahl gesetze- vorgelegt. Derselbe unterliegt bereit- seit einigen Tagen der Be- rathung der zweiten Kammer, und e- erscheint daher wohl an der Zeit, daß, bevor derselbe, sei eS unverändert oder mit Modifikazionen, zum Gesetze erhoben wird, sich auch die Presse über denselben ausspreche. E- enthält der Entwurf so tief eingreifende Bestimmungen, so bedeu tende und wesentliche Veränderungen unser- bi-h,rig,n Wahlsystem-, daß eine unbefangene Besprechung wenigsten- der wichtigsten derselben um so mehr an der Zeit zu sein scheint, als bei der Schnelligkeit, wo mit gegenwärtig die bedeutsamsten Ereignisse einander folgen, die Auf merksamkeit de- Einzelnen ohnehin schon so in Anspruch genommen wird, daß sie sich von selbst vielleicht nicht gehörig auf das unS zunächst Liegende und uns vorzugsweise Berührende richtet. Nächst den Sätzen, welche die künftige Art und Weise unserer Volksvertretung überhaupt betreffen, scheint uns in dem Wahlgesetz entwürfe die wichtigste Bestimmung die zu sein, welche sich über die künftig stattzuhabende Modalität der Wahlen selbst ausspricht. Man ist hier bei der früher beliebten Wahlmethode, den Abzuordnenden nicht unmittelbar auS Urwahlen hervorgehen, sondern durch von den Urwäh lern zu wählende Wahlmänner wählen zu lassen, stehen geblieben. Wir wissen natürlich nicht, ob bei der ständischen Berathong der Regie rungsvorschlag die Oberhand gewinnen oder ob derselbe insofern eine Modifikazion erleiden wird, al- für die künftigen Volksvertreterwah len da- Prinzip der Unmittelbarkeit zu Grunde gelegt wird; ebenso wenig ist unS bekmnt, für welche von beiden Wahlmethoden der Wunsch der Mehrheit de- Volke- sich ausspricht, da, wenn auch be reit- mehrere Petizionen an die Ständeversammlung abgegangen sind, 4n welchen man sich für Einführung unmittelbarer Wahlen ausge sprochen hat, die Zahl der Unterzeichner derselben bi- jetzt doch schwer lich mehr al- vielleicht zehntausend Personen, mithin immer noch erst eine sehr kleine Anzahl der zu Abgabe ihre- Gutachten- in dieser Be ziehung fähigen sächsischen Staatsbürger erlaufen möchte. WünschenS- werth indessen können wir nur die Aufgabe de- RegierungSvorschlage- unter Substituirung de- Prinzip- der unmittelbaren Wahlen finden. Den einzigen, einigermaßen durchschlagenden und praktischen Grund für da- Slstem der mittelbaren Wahlen vermögen wir nur darin zu finden, daß dadurch die Schwierigkeit der Zusammenkunft und der Besprechung unter den Wählern umgangen wird, welche die nothwendige Folge davon ist, wenn die einzelnen Wahldistrikte ein ent weder an und für sich schon umfangreiche- oder doch seiner Abgren zung nach noch nicht zweckmäßig abgerundete- Areal haben, oder wenn die Distrikte »ine so bedeutende Wählerzahl enthalten, daß die Vereini gung derselben nicht nur an und für sich schwer fällt, sondern auch zu Bedenken anderer Art, z. B. wegen ihre- Unterkommen- zum Wahl tage, wegen der Versäumnis in ihren Beruf-geschäften, welche sie er leiden, wenn sie zur Wahl erscheinen und sich daran betheiligen wollen, Anlaß giebt. Au- diesem Grunde, aber auch nur au- diesem, haben wir un- früher selbst für die Angemessenheit mittelbarer Wahlen, da, wo dergleichen Bedmken zu berücksichtigen sind, ausgesprochen. Auch unsere Regierung scheint diesen Grund al- den gewichtig sten und stichhaltigsten anzuerkennen, wie wir wenigsten- darau- ab nehmen möchten, daß der Wahlgesetzentwurf die Mittelbarkeit der Wahlen nur für die von Stadt und plattem Lande zu wählenden Ver treter, an deren Wahl sich vorzugsweise eine bedeutende Anzahl von Wählern in jedem Distrikte zu betheiligen haben wird, festsetzt, wäh rend für die Wahlen der Rittergutsbesitzer die Unmittelbarkeit dersel ben angenommen ist. Indessen scheinen hier die Motive, welche wir vorher für die Zweckmäßigkeit mittelbarer Wahlen angeführt habm, doch nicht ganz durchschlagend zu sein. Wa- nämlich die Bedenke« wegen zu schlechter Abrundung der Wahlbezirke anlangt, so steht es