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Dresdner Journal : 05.10.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-10-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186910057
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18691005
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18691005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1869
-
Monat
1869-10
- Tag 1869-10-05
-
Monat
1869-10
-
Jahr
1869
- Titel
- Dresdner Journal : 05.10.1869
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U 231 I»mmr«tiu-»retsr: I» »»räü. >»L«: iLörlieö: 6N»Ir. — ^jiidrliekr 1 .. l» „ Iloiotlieö:— „ lb „ Li»»«l»«Iiuiaioori>: 1 „ I» Nr««»»«» tritt )IU>rU«k S ^tzlr. »temp-Iss-bllkr, «u»«rU»It> ass ^oräri. Suu<I«» ?o»t- «oä 8t«ivp«^u»cUI»^tzio»v. rnsrrattnprtift: kür ä«o 8»llw einer ^«»p»Iteoen Lell»; 1 Kxr. v»t«r „Lioxe,«vät" äi« 2eil«: > Xxr. Lrschttar«: Hi^Uvd, wit Xuenekin« 6«r 8ouo voü k«i»rl»I«, Nir ü«o kolxenäen Dienstag, de» 5. October. Dres-mrIomnal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. 1869. rnseralemmnahnu auawärt»: LelxilU: k«. v«L»o»i»rr»>, 6olnnüi»io»Ir - äe» vreiäner ^aurn»I,z «irenä»».: 8. D«oi.i«, Lvo«« ko»r; S»md«rG-I«rll»- Vi,n - I-eiprix - L»e«I - Nr»l>Ice«rt » ll: t Voar.««, LerU». 6«urlv»'»cl»o LncUU., Lure«u, livvor.ri> 8oe»r: Nrsw»«: L. 8c»l.oir»; Lr««I»u: l, 8r«»crk»'« Xununceoollro»«, 3»»«», k i'uerxn>.L: ^rctrn iivlie Luodk.; Lil»! >iv. IHv««««, k»ri»! H«VL«, r,«««ir«, Novi-l»» L6o., (8, ?Ino« äo I« liourss); kr«x^ kn Lsuvicil'» Locdd.; Vien Li.. Orr«l.r« qrraurgebrr: ,, LLnixI Lrpsäitioo äs, vreiäoer ^onrn»!«, Oreeäen, Ll»ri«n,tr»«»» Uv. 7. Amtlicher Theil. Bekanntmachung, das Erscheinen von Reductionstafeln für Anwen dung der neuen metrischen Maase und Gewichte betreffend. Mit Verordnung vom 7. Mai dieses Jahres (Ge setz- und Verordnungsblatt p. 149) sind die Verhält- nißzahlen festgestellt worden, nach denen die Umrech nung der bisherigen Landes-Maase und Gewichte in die nach der Maas- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. August 1868 künftig zu gebrauchenden neuen zu erfolgen hat. Zur mehreren Erleichterung beim Gebrauche der letztern hat die Nor- malaichungscommission mit Genehmigung des Ministe riums des Innern nunmehr auch spccielle „Reductionstafeln zur gegenseitigen Verwandlung der bisherigen Maase und Gewichte des König reichs Sachsen und der im Norddeutschen Bunde einzuführenden metrischen Maase und Gewichte" ausarbeiten lassen, welche gegenwärtig im Druck und Verlag von B. G. Teubner in Leipzig erschienen sind. Da mit dem 1. Januar 1870 der Zeitpunkt heran naht, mit welchem bereits die freiwillige Anwendung der neuen Maase und Gewichte gestattet ist, so werden alle Behörden auf das Erscheinen der nurgedachten „Re ductionstafeln" hiermit noch besonders aufmerksam ge macht und ihnen deren Anschaffung an.mpfohlen. Dresden, am 30. September 1869. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Nichtamtlicher Theil, llrdersickt. TageSgeschichte. Dresden: Vom Landtage. Staats- mimster v. Nostitz-Wallwitz nach Fraucnstein. — Berlin: Hofnachricht. Landragsangelegenheiten. Die Beziehungen zu Oesterreich. Stadtvcrordnetcnbeschlüsse. Volksversammlung aufgelöst. —Wiesbaden: Vom Landtage. — Neustrelitz: Ausführung der Ge werbeordnung. — Schwerin: Landtag einberufen. — Lübeck: Neues Preßgrsetz. — München: Noch kein Kammerpräsident gewählt. — Karlsruhe: Kammerverhandlungen. — Wien: Neuer Landcs- chef für Salzburg. Dotation dem Bischof von Linz entzogen. Vom Hilfscomits für den Plauenschen Grund. Von den Landtagen. — Prag: Ernennung. Vom Landtage.—Brüssel: Verkauf der Südcitadcllc in Antwerpen.— Bev«? Bem tvr G«tchDrd«nst„nz —Floren»: Circular betreffs deKConcils. LandtagSverhandlungen. (Sitzung der 11. Kammer vom 4. Octvber.) Beilage. Ernennungen, Versetzungen rc. im öffentl. Dienste. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Bad Elster.) Telegraphische Nachrichten. Chemnitz, Sonntag, 3. October, Mittags. (Tel. d. Drcsdn. Journ.) In Frauenstein ist in voriger Nacht Feuer auSgebrochen und hat bis heute Morgen fast das ganze Städtchen innerhalb der Stadtmauern in Asche gelegt (vgl. unter „Pro vinzialnachrichten"). Paris, Sonntag, 3. October, Morgens. (W. T B.) Durch kaiserliches Decret ist der Senat und der gesetzgebende Körper zum 29. November rin- berufen. Der frühere Botschafter am russischen Hofe, Baron Talleyrand-P^rigord, ist zum Senator er nannt worden. Kopenhagen, Montag, 4. Octvber, Vormitt. (W.T. B.) Ter König hat soeben den Reichstag mit einer Thronrede eröffnet, in welcher eS bezüg lich der nordschleSwigschen Frage heißt: Wir die Nordschlccwigcr, so verträum auch Wir auf die Wiedervereinigung mit Dem, was dänisch ist und sein will. Die preußische Regierung hat allerdings nicht in den Verhältnissen genügenden Anlaß gesun den, um die begonnenen Verhandlungen wieder auf- zunehmen; Unsere Ueberzengung betreffs Dessen, was die Gerechtigkeit und die wohlverstandenen Interessen bei der Staat.n fordern, ist aber so fest, daß Wir hoffen, die entsprechende Auffassung werde auch feiten der preußischen Regierung sich geltend machen und einen Ausglcich hcrbciführen, welcher die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Dänemark und Preußen dauernd befestigen kann. Tagesgtschichte. Dresden, 4. October. In der heurigen Sitzung der Zweiten Kammer rst durch den Vicepräsidenten Streit ein Antrag, die Wahiunz der Redefreiheit in den Kammern betreffend, eingebracht und begründet worden, worüber wir umstehend (unter „Landtagsver- handlungen") ausführlicher berichten. Auf der Tages ordnung stand zunächst die Wahl der außerordentlichen Deputation für die Berathung der neuen Geschäfts ordnung, welche Wahl auf die Abgg. Mannsfeid, Oeh michen, Günther, Pornitz, l)r. Wigard, Or. Biedermann und Ludwig gefallen ist. Hierauf erfolgte ein Dircc- torialvortrag über Wahlen, gegen welche Einspruch er hoben worden ist, infolge dessen von der Kanimer be schlossen wurde: die Wahlen der Abag. Schulze und Nestler (36. und 42. ländlicher Wahlbezirk) für nichtig zu erklären. — Wie bekannt, hatte die sächsische Regierung infolge ständischer Anträge vor einigen Jahren einen Entwurf, zu einem das gesammie fiskalische und nicht fiskalische Straßenbauwescn trschöpfenden Gesetze bearbeiten und durch den Druck veröffentlichen lassen, durch welchen sür wichtigere Straßenzüge das Bczirksprincip ciu- geführt werden sollte. Im Verlaufe der Zeit war man jedoch zu der Ucberzeugung gelangt, daß eine befriedi gende Lösung der Frage wegen Anwendung des Bc- zirksprincipcs auf den Straßenbau zur Zeit noch nicht und erst dann möglich sein w.rde, wenn die Pläne wegen allgemeiner organisatorischer Veränderungen und wegen Einführung von Bezirksvcrbändcn auch für andere Gebiete der Verwaltung zu einem Abschlusse gelaugt sein würden. Aus diesen Gründen wurde der damalige Entwurf zurückgezogen, und hat die Regierung auch jetzt noch Bedenken getragen, ein allgemeines Wegegcsctz den Kammern vorzulegen. Um aber den hauptsächlichsten in der gegenwärtigen Gesetzgebung, be gründeten Mängeln und Zweifeln abzubelsen, hat sie einen, gewissermaßen nls Novelle zum Straßcu baumandate zu betracht-nden Gesetzentwurf an die Zweite Kammer gelangen lassen. Derselbe soll nur aus die nicht fiskalischen Wege Anwendung leiden, und soll durch ihn vor Allem den Unzuträgligkeitcn abgeholfen werden, welche sich im Lause der Zeit bei Anwendung des in §. 9 des Straßenbanmandates von 1781 enthaltenen Grundsatzes, daß bei Wegcbauten vor Allem die obscrvanzmäßige Verpflichtung zum Straßen bau Berücksichtigung finden solle, hcrausgestellt ha ben. Zu dem Zwecke stellt der Entwurf die Wcge- pflicht der Flurgemcindcn und der Besitzer exemter Grundstücke als ausnahmslose Regel hin (8 2), erklärt die Observanzen unter gewissen Voraussetz ungen sür aufgehoben (K 6), räumt ihnen unter andern Voraussetzungen wenigstens nur eine beschränkte Wirkung, durch welche in keinem Falle die gesetzliche Verpflichtung an sich geändert werden kann, cin (§§ 5 und 7), und erklärt dieselben als ablösbar, und zwar auf Antrag der nach der Observanz Verpflichteten durch Zahlung des zwanzigfachen Betrags des zur gehörigen Instandhaltung des betreffenden Weges in einem dem Bedürfnisse zur Zeit der Ablösung entsprechenden Zu stande nach sachverständiger Schätzung erforderlichen durchschnittlichen Jahres aufwandes an die gesetzlich Verpflichteten. Wege, welche die Grenze zwischen zwei Gemcindebczirken, bcz. selbstständigen Grundstücken bil den,' müssen von beiden Theilen gemeinschaftlich unterhalten werden. Als Regel ist sür Fahrwege die Breite von mindJtenö 1ö Ellen außerhalb und von mindest ns 12 Ellen innerhalb bewohnter Ortschaftcn, für Fußwege aber eine 3füßige Breite festgestellt. Endlich erklärt cs der Entwurf für zulässig, da» meh rere benachbarte Gemeinden, resp. Besitzer selbstständi ger Grundstücke sich zu gemeinschaftlicher Bestreitung der Bau- oder Unterhaltungskosten eines Weges, oder' auch sämmtlicher durch ihre Fluren und be ziehentlich Grundstücke führender Wcge vereinigen. — Der ebenfalls an die Zweite Kammer gelangte Entwurf eines Gesetzes, die Tagewachen in Orteu des platten Lande- betreffend, hebt die jetzt als Regel sür alle ländlichen Mmcürdeu bestehende Verpflichtung zur Haltung bePnderer Tag-wächtrr auf, hält aber an dem Grundsätze fest, daß die Gemeinde da, wo eine örtliche Bewachung auch während der Tages',cit sich nothwcndig macht, zu deren Beschaffung auch künftig verpflichtet blctbcn soll. Die Frage, ob cin solches Bcdürsniß vorhanden, und welche Einrichtung deshalb zu treffen sei, soll zunächst dem eigenen Ermessen der betreffenden Gemeinden überlassen, jedoch sür Fälle, in denen die Gemeinden ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, den Obrigkeiten das Recht Vorbehalten bleiben, erstere zur Trcffung der erforderlichen Vorsorge anzuhaltcn. Wo es die Größe und die Lage der betreffenden Ortschaften gestattet, soll die Vereinigung mehrer Gemeinden zu einer gemeinschaftlichen Einrichtung gestattet sein. Dresden, 4. October. Sc. Exccllcnz der Herr Minister des Innern, Staatsministcr v. Nostitz-Wall witz, hat sich in Begleitung Sr. Excellenz des Herrn KretSdirectors v. Könne ritz, heute Morgen nach Frauenstein begeben und ist Nachmittags wieder hier her zurückgekehrt. * Berlin, 2. October. Se. Majestät der König wird spätestens am 6. October früh von Baden-Baden hier zurückerwartet. — Der Landtag wird, wie die „N. Pr. Ztg." hört, am 6. d. M. Mittags um '/--l Uhr eröffnet werden. Die k. Staatsrcgierung soll sür den selben an 40 Vorlagen in Bereitschaft halten. Außer den Gesetzentwürfen von allgemeiner Wichtigkeit, die schon früher bezeichnet wurden, werden noch folgende hervorgc hoben: Ueber das Alter der Großjährigkeit; über Aufhebung der bcsoudern bei Jntercessioncn der Frauen geltenden Vorschriften; über Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums; über Schenkungen rc. der Corporationcn; über Abänderungen einiger Be stimmungen des Klassen- und Einkommcnsteuergcsctzes vom 1. Mai 1851; über Eigenthumserwcrb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbststLMgernGercchtigkeiten; über dieRheinschifsfahrts- gcrichte; über eine Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig-Holstein, Hannover und Hessen- Nassau und dem Kreise Meisenheim; über eine Stran dungsordnung sür die Provinzen Preußen und Pom mern; über einen Vertrag mit dem Königreiche Sach sen wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung der bei derseitigen Staatsangehörigen. — Einige süddeutsche Blätter hatten die Nachrichr verbreitet, dass infolge einer Vereinbarung zwischen Preußen und Oesterreich von diesem letztern Staate eine „immer weiter gehende Ueberschreitung des Prager Friedens durch Preußen förmlich garantirt worden sei." Dieser Nachricht ge genüber bemerkt jetzt d e gewöhnt ch gut unterrichtete „Zcidl. Corresp.": Ohne die politischen Intentionen des preußischen Cabinets zu kennen, müsse sie doch sagen, daß der gesunde Menschenverstand diese Gerüchte Lügen straft. Preußen werde nicht daran denken, sich über die Bestimmungen des Prager Friedens hin wcgzusetzcn, oder gar sich eine Verletzung derselben von Oesterreich garanlircn zu lassen. — In der vorgestrigen geheimen Stadtverordnetcnsitzung erledigte die Versamm lung den Magistratsantrag, gegen einen hiesigen Bür ger, der die Annahme der Wahl zu einem unbesoldeten Gemcindcbeamten verweigert hat, die Strafbestim mungen des K 74 der Städtcordnung anzuwenden. Diese lauten aus 3—6jähngcn Verlust der Ausübung des Bürgerrechts und stärkere Heranziehung (um ein Achtel bis zu einem Viertel) zu den dircctcn Gcmcindc- abgaben. Die Versammlung soll im Einklänge mit der vorberathendcn Deputation die Anwendung dieser Strafbestimmungen genehmigt haben; doch schreibt die Städtrordnnng vor, erst die Bestätigung der Aufsichts behörde hinsichtlich solcher Beschlüsse cinzuholeu. Berlin, 3. Octobcr. (W. T. B.) Die heute von dem Berliner Arbeiterverein zur Diskussion einer Pe tition an das Abgeordnetenhaus bezüglich der Kl ost er frage einbcrufcne zahlreich besuchte Volksversamm lung wurde wiederum durch die Leidenschaftlichkeit der überwiegenden Mehrzahl der Versammelten resultatlos gemacht. Es wurde gleich zu Anfang cin specifisch ge färbtes Bürcau proclamirt, und noch ehe die cigent- lich-.n Verhandlungen begannen, veranlaßte der Aus bruch einer Schlägerei die polizeiliche Auflösung der Versammlung. * Wiesbaden, 2. Oktober. Der Communal- landtag hat Beschlüsse gegen die Einführung confes- sioncllcr Lesebücher sür Volksschulen und für Abände rung der Gerichtskostcnansätzc angenommen. Schwerin, 2. Oktober. Laut einer ministeriellen Bekanntmachung wird der mccklenburgsche Landtag auf den 10. November nach Sternberg einberufen. Die demselben zu machenden Vorlagen betreffen die ordentliche und außerordentliche Contribution, sowie die Revision des Contributionsmodus. Neustrelitz, 2. Octobcr. Der „Officielle Anzei ger" enthält heute die Verordnung zur Ausführung der Gewerbeordnung für den Norddeutschen Bund, sowie die Bekanntmachung, betreffend die Errichtung der „großherzoglichcn Gewerbecommission zu Neustre litz". Zu Mitgliedern dieser Commission sind ernannt: r Justizrath Blanck, der Kammerherr v. d. Wense d der Rath Kühne. (Jn die Schwerinsche Gewerbe- c Mission sind berufen: der Ministcrialrath Losehand, M istcrialrath v. Bülow, Baurath Richter, Rcvisions- ra- Balck als ordentliche Mitglieder, der Medtcinal- rath 0r. Stahl als außerordentliches Mitglied.) Lübeck, 1. October. Der Senat publicirt das Gesetz, die Presse betreffend, welches am Montag die Bürgerschaft passirtc. Die wichtigste Bestimmung des Gesetzes enthält § 7 in Folgendem: „Für Verbrechen, welche durch die Presse begangen wer- den, kommen fortan lediglich die allgemein sür Verbrechen ge troffenen Strafbestimmungen deS Lübeck'schen Strafgesetzbuchs ,ur Anwendung 8 8 hebt sammtliche entgegenstebcode früheru Gesetze und Verordnungen aus, während 88 l—» OrdnungS- maßregeln und Strafen enthalten, z. B. Angabe des Namens oder der Firma und des Wohnortes des Druckers sogar bei Straßenanschlägen; bei periodischen Zeitschriften Angabe deS verantwortlichen RedacteurS, der >m Bereiche deS Norddeut schen BurweS seinen persönlichen Gcrrchtsüand haben muß: bei Druckschriften sür den Buchhandel Angabe des Verfassers oder Herausgebers oder Desjenigen, bei dem die Druckschrift als Verlags oder Commissionsartikel erscheint. Bon allen Druckschriften, welche im Lübeck'schen Freistaate gedruckt oder verlegt werden, hat der Drucker, beziehungsweise der Verleger ein Exemplar, längstens innerhalb eines halben Jahres nach dem Erscheinen an die Stadtbibliothek unentgeltlich abznliefern. Uebertrelungcn dieser Vorschriften werden von den Polizeibe hörden mit Geldbuße bis zu 50 Mark, im Wiederholungsfälle bis zu loo Mark geakndet. Eine Verjährung solcher lieber- wctungen tritt in 6 Monaten ein." Münche», 2. Octobcr. (A. Z.) Nachdem auch der heutige, sechste, Wahlgang der Präsidentenwahl der Kammer der Abgeordneten nicht zum Ziele führte, indem die beiden Präsidentschaftskandidaten Edel und Weis obermats nur je 71 Stimmen erhielten, traten die Mtigliedcr der Fortschrittspartei über die Frage in Berathung, was nunmehr zu thnn sei; es scheint aber, daß dieselben noch keinen definitiven Beschluß ge fasst haben. Mehrere Abgeordnete haben den Alters präsidenten ersucht, er möchte, was ganz in seiner Ccmpclenz stände, der Staatsregierung die Anzeige er statten, daß die Kammer bisher nicht im Stande ge wesen, einen Präsidenten zu wählen, und der Alters präsident versprach sich hierüber mit seinen politischen Freunden zu benehmen. Die nächste Versammlung der Kammer ist übrigens erst auf nächsten Dienstag anbe raumt. — Der Club der patriotischen Partei hat gestern die Frage eines allfälligen Compromisses in Bezug auf die Präsidentenwahl einer Diskussion unterzogen, deren Feuilleton. Dresden. Zu der am 11. Ociobcr in Wien unter dem Vorsitze des Freiherrn v. Münch-Bellinghau sen stattfindcnden Generalversammlung der deut schen Schillerstiftung sind sür die wichtigste Zweig stiftung dcrselben, für die Dresdner, die Herren Dü- boc (Robert Waldmüllcr) und Hofrath vr. Pabst als Delegirte bestimmt worden. Hauptgegcnstand dcr Ver handlung ist die Wahl eines neuen Vororts auf wei tere fünf Jahre. — Emil Palleske, durch seine literarische Thätig- keit, besonders aber durch seine Shakespearevorträge seit Jahren vortheilhast bekannt, wird in den nächsten Tagen hiersclbst einen CyNus von Vorlesungen eröff nen, in dem er Dramen von Shakespeare, wie einige Dichtungen von Fritz Reuter zu Gehör bringen wird. Die Vorlesungen, auf welche hiermit aufmerksam ge macht sei, stellen eine genußreiche Abcndunterhaltung in Aussicht. Die Reformen im russischen Kirchevleben. D St. Petersburg, 8. September. Die Reform bestrrbunaen auf dem Gebiete des kirchlichen Lebens scheinen sich in anerkennenSwcrther Stetigkeit der Reihe nach auf sämmtltche Hauptschäden der russischen Kirche erstrecken zu wollen. Wenn die Regierung bei ihrer diesbezüglichen Thätigkett einerseits durch die an der Erhaltung der bestehenden Einrichtung stark interessir- ten höhrrn Würdenträger der Kirche, als deren Ober haupt der Zar zu mancherlei Rücksichtnahme sich ge- nöthtat siebt, vielfach gentrt und behindert wird, so hat sie sich dabei andererseits der vollen beifälligen Mitwirkung aller maßgebenden Preßorgane zu erfreuen, welche, neben den Eisrnbahnangelegenhettrn und der Russificirung der westlichen Provinzen, die Kirchcn- rcform zu ihrem Licblingsthema erhoben habcn. Die selben finden an den bisherigen Neuerungen ncch Man ches auszusetzcn und drängen zu conscqucntrr, ener gischer Durchführung dcr Rcforwplänc. Infolge der Aushebung dcr Erblichkeit des geistlichen Standes hat der Reichsrath über die nunmehrige Lage dcr geist lichen Kinder die erforderlichen Verfügungen zu tref fen gehabt: nach dessen allerhöchst bestätigtem Gut achten gehören die Kinder der orthodoxen Geist lichen persönlich nicht mehr zum geistlichen Stande und werden nur des Nachweises wegen noch in den Dienstlisten ihrer Väter verzeichnet. Die Kinder von Priestern und höhern Kirchendienern, welche nicht die Vorrechte des erblichen Adelsstandes genießen, werden in ihren Personalrechten den Kindern persönlicher Edel- leute rcsp. denen dcr Ehrenbürger gleichgestellt und können in den Militär- oder Civildienst treten, oder dem Handel, der Industrie oder einer andern bürger lichen Beschäftigung sich widmen. Die Kinder der ntedern Kirchendiener können sich nach erreichter Volljährigkeit zu einer Stadt- oder Landgemeinde anschrciben lassen, bleiben jedoch von Leistung dcr Militär und Abgaben- pflichten befreit. Es läßt sich nach dieser Befreiung der russischen Kirche von dem ihr- riesigen Einkünfte zum großen Theile auszehrenden Proletariat« mit dcr Zeit auch wohl die dringend nothwendige Besserung der pccuniären Lage dcr nicdcrn Geistlichkeit r,warten, während für Hebung ihres Bildungsstandes bereits durch Reform der geistlichen Lehranstalten ge sorgt wird. Auf diesem Felde blcibt der Regierung aber ncch viel zu thun übrig. Gearn die jüngste Rc organisation der geistlichen Akadcmicn macht sich, ncbcn den Mängeln eines unlogischen, unzureichenden Lehr planes, mit besondrr'm Gewichte das Bedenken geltend, daß diese theologischen Facultäten leider ganz dem Ein flüsse der aus der schwarzen Geistlichkeit sich recru- tirenden Eparchialvor stände unterstellt worden sind und somit auf eine freiere Gcstaltung wissenschaftlicher Forschung im Cchooßc dcr russischen Kirche noch nicht zu rechnen ist. Mittlcrwcile ist aber auch bereits auf dem Gebiete dcr Mönchswclt eine Reform angebahnt worden. Es giebt nämlich drei Arten von Klöstern in Rußland: solche mit gcmeinschaftlichcm und solche mit gesondertem Leben und Strafklösicr (die Bischofshäuser werden auch von einer Anzahl Mönche, welche den bischöflichen Hofstaat bilden, bewohnt, sind nach Klo stervorschrift eingerichtet und haben gleiche Vorrechte). Während bet gcmeinschaftlichcm Leben sämmtliche Be dürfnisse aus dem Klosterfoud bestritten werden, ge schieht das in den Klöstern mit gesondertem Leben nur für einige wenige Vcrwaltungszweige, und können die Mönche die überschüssigen unter sic vertheiltcn Sum men nach Belieben verwenden. Letzterer Modus, wel cher den Angehörigen reicher Klöster ohne alle Rechen- schastsablegung cin sclbstständigcs, genußreiches Leben gestattet, ist begreiflicherweise dcr bei Weitem belieb tere und häufigere. Diesem Unfuge soll nun auch ge steuert werden, der Synod hat sich auf Anregung des Obcrprocurcurs (des Unterrichtsministers Grafen Tol stoi) im Principe für die Nothwcndigkeit eines ge meinsamen Lebens in den russischen Klöstern er klärt und die Klostcrvorstände mit Abgabe ihrer Mei nungen darüber beauftragt. Diese Maßregel soll sich dann auch auf die Nonnenklöster erstrecken, und dürfte bald eine Verminderung der gegenwärtig auf 385 mit 10,000 Insassen geschätzten Klöster in Rußland in ihrem wohlthätigen Gefolge haben. Eine gänzliche Auf hebung der wrgcn ihres üppigen Leben- vielfach an- gefetndeten Klöster erachtet der Oberprocureur des Sy- nods „im rechtgläubigen Rußland für eine radicalc Unmöglichkeit." 's Im Selbstverläge des österreichischen Mu seums ist dcr systematische „Katalog der Bibliothek des Museums", verfaßt vom Custos Franz Schestag, erschienen. (181 Leiten, gr. Octav.) ES ist dies der erste Versuch, eine für die Zwecke der Kunstindustrie angelegte Bibliothek wissenschaftlich zu ordnen. 's In München wurde am 29. September die 10. Plenarversammlung der historischen Commission eröffnet. st Aus dem Siegen'scheu schreibt man dcr „K. Z." Vor länger als 30 Jahren wurde nahe bei dem Dörf chen Grund, dem Geburtsorte Jung-Stilling's, der Grundstein zu einem Denkmale dicsis merkwürdigen Mannes gelegt. Jetzt hat der zu Kreuzthal bestehende „Jung-Stilltng-Comttä" die Sache wieder ausgenom men. Außer dem Monumente, das in einem mächtigen, mit Erzstufen des Siegerlandes umgebenen Gedenksteine bestehen soll, beabsichtigt der Comits zu Ehren des aus einem Schneidergescllcn nacheinander zum Lehrer, Arzt und Operateur, Professor der Cameralwissenschaf- tcn und badenschen Geh.-Nath aufgcstiegenen, durch seine Schriften einst sehr bekannten Gelehrten, über dessen Persönlichkeit Goethe aus der Zeit seines Straß- burgcr Aufenthaltes so anziehcnd berichtet, in dem Städtchen Hilchenbach einen Obelisk zu errichten. 7 Die sogenannte „Kings Library" im britischen Museum ist neucrdings durch eine Anzahl der bcrühm testen Rembrandt'schen Kupferstiche bereichert worden.
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