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Nit ar offi- g rr- letzten nichts mst ist i, das i auf- Bor g nor t: Der Kück- anö - »deute sfisch'« idltchcr ;nüg«n era- i den n ha griffe Mitt a ha d 700 n der ind 7 n ein Ver ¬ des großem it stellt >«n Te ig, weil «stimmt , wenn der alle bedeute. z«schickr einen Januar es für in die lerem cieger den de» ins. hlbar einer auf, i er find K- «e v »8. h«. ümtz- UN- änzeigebl alt für den^lmtsgerichtsbeZirk Eibenstock und dessen Umgebung vezugspreisvierteljährl.M.1.50einschliehl. des „Jllustr. Unterhaltungsblatts" und der humoristischenveilage„8eifenblasen"in der Expedition, beiunserenVotenlowiebei allen Neichspostanstalien. Eibenstock, Larlrfeld, Hundshübel, ^ugrutuzz Neuheide, tvderstützengrün, Schönheide, Schönheiderhammer, Sosa, Unterstützengrün, wildenthal usw. Zeile ZO Pfennige. r Z Erscheint täglich abends mit Ausnahme der Sonn-und Feiertage für den folgenden Tag. ; Unzeigenprsis: die kleinjpaltige Zeile 12 ; Pfennige. Zm amtlichenTeilediegespaltene Lel.-Lkdr.; Kmlsblftt. -- --- -- Fernsprecher Ur. llO. Brrantwortl. Redakteur, Drucker und Verleger: Emil Hannrdohn in Eibenstock. 62. JahkAaa». d—>> », > ,» > 144 Frcitast, des 25. Ium ISIS Verordnung, die Erhebung über die Ernteflächen de- feldmäßigeu Anbaues von Getreide und Kartoffeln Anfang Juli 1V15 betreffend, vom 18. Juni 1915. Der BundeSrat hat auf Grund des ß 3 des Gesches über die Ermächtigung des Bundes räte« zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4 August 1914 (Reichs-Gesetzblatt S. 327) eine ErnNflächenerhebung Anfang Juli 1915 (ReichS-Gesetzblatt Seite 331) angeordnet. Zur Ausführung dieser Verordnung wird für das Königreich Sachsen folgendes bestimmt: 1. In der Zett vom 1. bi» 4. Juli 1915 find die Ernteflächen beim feldmäßigen An bau von Winter- und Sommerweizen, Spelz — Dinkel, Fesen — sowie Emer und Einkorn (Winter- und Sommerfrucht,) Winter und Sommerroggen, Gerste (Winter- und Sommer gerste-, Menggetreid», Mischfrucht, Hafer und Kartoffeln, mit Ausnahme der Frühkartoffeln, durch Befragung der Betriebsinhaber oder ihrer Stellvertreter zu erheben. 2. Dir Erhebung erfolgt gemeindeweise. Die Angabe der Ernteflächen hat zur OrtS- liste derjenigen Gemrlnd« zu erfolgen, von der au» die Bewirtschaftung erfolgt. Die Aus führung der Erhebung liegt den Gemeindebehörden auch für die selbständigen GutSbezirke ob. 3. Die Erhebung erfolgt durch Ortslisten, die den Verwaltungsbehörden (in den Städten mit Revidierter Städteordnung den Stadträten, im übrigen den AmtShauptmann- schaften) bis zum 26. Juni durch dar Statistische LandeSamt übersandt werden 4. Dir AmtShauptmannschaften haben die ihnen zugehenden OrtSlisten bis zum 28 Juni an die Bürgermeister und Gemeindevorstände ihres Bezirks zu verteilen 5 Die Stadträte, Bürgermeister und Gemeindeoorstände haben am 5. Juli die Orl«- list, aufzurechnen, abzuschließen und auf Seite 4 zu bescheinigen. 6 Die Stadträte der Städte mit Revidierter Städteordnung haben die abgeschlossenen und bescheinigten OrtSlisten bi« zum 9. Juli an da» Statistische LandeSamt einzusenden. 7. Dte übrigen Gemeindebehörden haben di» OrtSlisten bis zum 7. Juli an die AmtS hauptmannschaften abzuliefern. Die Amtihauptmannschaft hat di« OrtSlisten der Gemeinden ihre» Bezirk« zu sammeln und nachzuprüfen, ob die Ernteflächen richtig ausgerechnet find und die OltSltste dte Bescheinigung des Gemeindeoorstände» trägt. Bon den Amrshaupt- Mannschaften find sämtlich« OrtSlisten bis 12. Juli dieses Jahres alphabetisch geordnet mit Lieferschein an das Statistische LandeSamt einzusenden. 8. Zuständige Behörde im Sinne von § 6 der BundeSralSverordnung ist in den Städten mit Revidierter Städteordnung der Gtadtrat, in den übrigen Städten der Bürger meister, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand. 9. Auf die Strafbestimmungen in 8 9 der BundeSratSverordnung (vergl. Punkt 8 der auf Seite 1 d«r OrtSlist« obgedruckten Anleitung) wird besonders hingewiesen. Dresden, am 16. Juni 1915. MinisteriumdesJnuerll. Im Handelsregister des hiesigen Königlichen Amtsgericht« ist auf Blatt 255 für den Landbezirk (Firma lAolnrled in Schönheide) heute eingetragen worden: 1. Die Prokura de« Eisenbahnbau-Unternehmer» OSkar Trommer in Adorf i.V. ist erloschen. 2. die bisherige Inhaberin Lmlll« Lsrklra verw. Trommer geb. Hüadel in Sch-»- Heide ist auSgeschiedrn, 3. dte Firma lautet künftig: Tiefbannnternehmung Valk»!' in Schönheide; Inhaber ist der Baumeister Oskar Brommer in Schönheide. Eibenstock, den 22. Juni 1915. Königliches Amtsgericht. Städtischer Kartossclvcrkaus. Von heule ad wird der Preis für gnte Speisekartaffel« (rat und weiß) auf 4 Mk. LV Df. für de« Zentner festgesetzt. Der Verkauf findet weiter Sannadend, de« 28. dss. Mts., nachmittags VS« 4- 8 Uhr, und «antag, de« »8. dss. Mts., vormittags vo« »12 Uhr stau Gtadtrat Eibenstock, den 24. Juni 1915. MahuW zur Sparsamkeit im Wasscrverbrauche. Die Quellzuflüsse unserer Wasserleitung find infolge d«r langanhallenden Trockenheit erheblich geringer geworden. Immerhin reicht der Wasservorrat noch auS, wenn nicht Was serverschwendung getrieben wird. Letztere zu verhüten, rst Pflicht eines jeden Wasserabneh mers. Damit eS nicht erst dazu komme, daß die Bewohner hoch gelegener Grundstücke längere oder kürzere Zeit Wassermangel leiden, ordnen wir bis auf weiteres an: 1. Die Springbrunnen sind außer Betrieb zu setzen. 2. Da» Sprengen der Gärten mit Sprengschlauch ist verboten. 3. Rasenplätze und Wege dürfen mit Leitungswasser nicht begossen werden, e» sei denn, daß in der Hauswirtschaft bereit» gebrauchte« Wasser dazu verwendet wird. Unzulässig ist das Besprengen der Straße mit Leitungwaffer von anliegenden Grundstücken auS. E« wird ferner auf folgendes hingewiesen: 4 Die Wasserhähne dürfen nur während der Dauer der jeweiligen Wasserentnahme geöffnet werden. 5. In Grundstücken ohne Wassermesser darf das LeitungSwasser nichl stundenlang zum Wässern von Wäsche oder zum Frischhalten von Nahrungsmitteln u. dergl. laufen gelaffen werden. 6. Ebensowenig dürfen Gän«n, Felder und Wiesen mit Leitung-wasser bewässert werden. Mäßige« begießen von Blumen und Gemüse soll vorläufig (noch zu- gelassen sein. Wir hoffen, daß die strenge Einhaltung dieser Anordnungen un« weiterer Maß nahmen enthebt. Gtadtrat Eibenstock, den 24. Juni 1915. Die Brotmarkentaschen sind zur Neufüllung für Juli von den Hausbesitzern oder deren Vertretern je für sämtliche beteiligte Haushaltungen morgen Irettag, den 25. dieses Monats, v-rm. vo« 8—12 Uhr ««» «achm. vs« 2-5 Uhr rn der Markenausgabestelle de« Rathauses abzugeben. Wir sind mcht in der Lage, später abgegebene Taschen rechtzeitig zu füllen. — B«i der Rückgabe der Taschen sind alle «twa noch nicht «»gezeigten Veränderungen im Bestand« der versorgungSberechtigten Bewohnerschaft zu meld«». Gtadtrat Eibenstock, den 24. Juni 1915. Fortsetzung des Schmalz- uud Reum-Berkauses Sonnabend, de« 28. J»«i ISIS, vormittags vo« 7—12 Uhr. Gtadtrat Eibenstock, den 24. Juni 1915. Das Verbot des Verkaufs vou Hcsc »ud Backpulver wird für den Stadtbezirk hiermit wieder a«fgehobe«. Gtadtrat Eibenstock, den 24. Juni 1915. In letzter Zeit ist die Bedürf«isa«ftalt t« de« vrühla«laOe» wieder schamlos beschmutzt worden Mir weise« dara«s hin, »atz derartiger Mttzbrauch der Räume mit Strase bedroht ist. Wir «rsuchen Eltern und Erzieher, ihre Kinder oder Pflegebefohlenen hierüber «rnstlich zu belehren; wir richten aber auch an die ganze Bevölkerung dte Bitte, zur Ermittelung der Täter helfen zu wollen. U«b«rtrerung,n werden mit Geldstrafe vo« 10 bis 60 Mk. oder «ach ve« finden mit Haststrase gesühnt. Gtadtrat Eibenstock, dm 24. Juni 1915. Weiteres Vordringen über Lemberg hinaus. Plakate des niMen GeneralstabcS. Unaufhaltsam drängen die Verbündeten die Russen weiter der Reichsgrenze zu, sodaß Galizien bald vollstän dig vom Feinde gesäubert sein dürfte. Ueber die Einnahme Lembergs und den Jubel der dortigen Bevölkerung liegen heute nähere Mitteilungen vor, die wir nachstehend folgen lassen. Zunächst sei eine Betrachtung der „Nordd. Allg. Ztg " wiederge geben: Berlin, 23. Juni. Die „Nordd. Allg Ztg." i schreibt zur Wiedereroberung Lembergs: Nach langen Monaten der Fremdherrschaft leuchtet der ! Hauptstadt Galiziens die Freiheit Gleich einem brau senden Wirbelsturm haben die verbündeten deut- sck-en, österreichischen und ungarischen Truppen den Feind vor sich hergefegt. Mit allen Mitteln neu zeitlicher Befestigungskunst hatte der Feind das Land in eine gewaltige Festung umgewandelt, Linie an Linie gereiht und sie mit unabsehbaren Truppen massen belegt Sie galten ihm und seinen Bundes brüdern als unübersteigliche Schranke. Galizien wurde als russisches Land behandelt und zum weithin sicht baren und fühlbaren Zeichen dessen all den Gewaltmaß-! regeln einer Regierungskunst unterworfen, deren Scho-' »ungslosigkeit allenthalben tust Male hinterläßt, wo sie sich ungehemmt zu entfalten Gelegenheit findet. Doch als die Zeit gekommen war, brach der Tag an, der die erste Bresche in die russische Feste auf gali zischem Boden legen sollte. Bon da ab ging es unauf haltsam vorwärts, Schlag folgte aus Schlag, ein Glied der lunstvoll angelegten russischen Stellungen nach dem andern siel. Przemysl wurde genommen, Uno »un ist Lemberg im Besitze der verbündeten Heere Die ganze Größe der Taten, die hier von einer genialen Führung. dank der staunenswürdi^eu Opsersreudigkeit und Aus dauer der Truppen vollbracht wurden, können wir. Heimgebliebenc im gegenwärtige» Augenblick erst ah nen, nicht voll ermessen. Nach Bekanntwero m der einzelnen Züge des gewaltigen Kriegsfchaujpi.'les, das sich seit Anfang Mai auf galizischem Boden ereignet hat, wird sich cin Bild von packendster Macht entrollen Dann wird offenbar werden, was über i ragende Führung in schwierigster Lage geleistet hat. j Dann werden auch der Heldenmut und die Hingebung der Truppe» noch glänzender hervortreten, und dann wird die unerschütterliche Waffentreue Deutschlands und Oesterreich-Ungarns abermals und in höchster Steige rung vor her Welt leuchten. Hier hat die Bundes brüdcrschaft die ernsteste Probe in einer Weise be standen, die nicht zu übertreffen ist. Die Völker Deutschlands und Oesterreich Ungarus sind jo stark wie je von dem Gefühl der Zus a m m e n ge Hörigkeit beseelt Dieser Geist wird sie auch weiterhin von Sieg zu Sieg führen in einen: Kampfe, kn» sie nicht nur für ihre eigene Freiheit und Zu tuns», den sie in Wahrheit für die europäische Bil düng und Gesittung kämpfen Generaloberst von Mackensen soll für seine Ber dienste um die Wiedereroberung Galiziens zum Ge »elalseldmarschall ernannt worden jein: Danzig, 23. Juni. Wie die „Danziger Zei tung" zuverläjjig erfährt, ist Generaloberst von Mackensen anläßlich der Siege in Galizien zum G e n e r a l f e l d m a r s ch a l l ernannt worden Der österreichisch-ungarische Heeresbericht meldet über die Einnahme lnr galizischen " auptstadt: Wien, 23. Juni. Amtlich wird verlautbart: Russischer Kriegsschauplatz. Die Nordwest und Westfront des Gürtels von Lemberg waren im Zuge der russischen Vertei digungsstellung Zolkiew Mikolajow von starken rus sischen Kräften besetzt Um 5 Uhr vormittags de» 22. Juni erstürmte Wiener Landwehr das Werk Rjosna an der Straße Janow- Lemberg Von Nord weste» drangen zu dieser Zeit Misere Truppen über die Höhe» östlich des Mlynowka Baches vor und er-