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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). AbonnementSpreis betrögt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr»nuw«ran<tc>. Anzeiger für Inserate werden Li« spätestens Mittags de» vorhergehenden Tage» de» Erscheinen» erbeten und die Corpusspaltenzeile mit lv Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und^lmgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 89. Dienstag, den 30. Juli 1878. 3. Jahrg. Bekanntmachung, das diesjährige Impfwesen betreffend. Das diesjährige Impfen beginnt Dienstag, den 30. Juli a. c. Nachmittags 1z2 Uhr. Alle Kinder, welche in den Monaten Oktober, November, December v. I. geboren, sind rechtzeitig nach dem Jmpflocal, Nestaurationszimmer im Nathhause, oben gedachten Tags und Stunde zu bringen. Die übrigen im vergangenen Jahr gebornen Kinder, so auch die wegen Krankheit zurückgestellten älteren Jahrgänge gelangen Dienstag, den 6 August v. zur Impfung. Zwönitz, am 29. Juli 1878. Schönherr, Bürgermeister. Bekanntmachung. Wegen der Neichstagswahl bleibt das hiesige Standesamt für Geburtsanmeldungen Dienstag, den 30. d. M. geschloffen. Zwönitz, am 29. Juli 1878. Der Standesbeamte. — Bürgermeister Schönherr. Bekanntmachung, communliche Anlagen betreffend. Von den communlichen Anlagen ist der III. Termin am 15. dieses Monats fällig geworden, was hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß die Zahlung dieser Anlage ungesäumt zu erfolgen hat. Zwönitz, am 17. Juli 1878. Die Stadtcassenverwaltung. Schuricht. Auktion. Nächsten Sonnabend, als den 3. August e., Nachmittags 4 Uhr sollen auf dem städtischen Ripsgrundstück circa 8V Langhaufen Ausforstungsholz gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Zwönitz, am 29. Juli 1878. Die Forstdeputation. Tagesgeschichte. Berlin, 25. Juli. Das Befinden des Kaisers ist fortwährend ei» sehr befriedigendes, und eS steht jetzt fest, daß Se. Majestät Ente dieses Monats Siw zum Gebrauche der Eur nach Teplitz begeben wirk. Dem Schloßcommandanten von Babelsberg sind, wie man aus Potsdam hört, 120 Mann Infanterie und 100 Mann des Garde» husarcnregimentS unterstellt. Letztere versehen den Patrouillendienst im Park und in der Nähe desselben, bis zum Schlosse Glinike und der Havelbrücke einer- und bis Neu»dabelsberg und NowaweS andererseits. — Bon der kaiserl. Marine liegen in den heutigen Blättern folgende Miuheilungen vor: Die Gutachten der Havariecommission und des Stationschefs in Sachen des „Großen Kurfürst" sind am 22. d. M. bei der hiesigen Admiralität eingegangen. Es ist wiederholt daran zu erinnern, daß die Commission nicht antorisirt ist, ein Verdick zu sprechen, sondern nur berufen, zur Feststellung der thatsächlichen Verhältnisse die Voruntersuchung zu führen. Die eingesendeten Acten werden nunmehr hier geprüft und alsdann das weitere Verfahren, eventuell die kriegs rechtliche Untersuchung eingeleilet werden. Selbstverständlich kann unter diesen Umständen von einem in der Angelegenheit bereits gefällten Urtheil nicht die Rede sein. — Der Admiralität werden die verschieden artigsten Projecte zur Hebung des „Großen Kurfürsten" von allen Seiten, auch von englischen Technikern vorgelegt. So lange jedoch die mittelst Entsendung der „Loreley" und des „Boreas" eingeleitete Voruntersuchung über die Lage der Sache nicht abgeschlossen ist, kann sich die Admiralität auf keines dieser Projecte einlassen. Berlin. Die Frage über die Vollziehung des UrtheilS gegen Hödel ist gegenwärtig Gegenstand der Berichterstattung beS StaatS- Ministeriums an den Kronprinzen. In Bayern scheint man sehr ernstlich darauf bedacht zu sein, den guten Ruf des dortigen Bieres nicht durch Fälschungen, die ander wärts wohl noch als Verbesserungen oder Verschönerungen angesehen werden, schädigen zu lassen. Dieser Tage hat demgemäß der oberste Gerichtshof in München in einem Erkenntniß ausgesprochen, daß die I Verwendung von Biercouleur zum Zweck des Dunkelfärbens von i Bier eine Uebertretung des Art. 7 des Malzaufschlaggesetzes und der Verkauf des mit Biercouleur gefärbten Bieres eine Uebertretung deS 8 367 Ziff. 7 des Neichsstrafgesetzbuches bildet. Nürnberg, 23. Juli. Einem auf falsche Aussage hin zu 12jähriaer Zuchthausstrafe Verurtheilten ist es jetzt, nachdem er be reits l'/r Jahr von dieser Strafe verbüßt hat, gelungen, seine Un schuld nachzuweisen. Die Näherin Elise Treu; von Kirchtumbach hatte sowohl in der Voruntersuchnng als in der Schwurgerichtssitzung vom November 187ß durch eidliche Aussagen den Mühlgesellen Johann Meidenbaner von Königstein eines an sie gerichteten Mordversuchs be zichtigt. Es hat sich nun herausgestellt, daß die ganze Erzählung, welche die Bernrtheilung Meivenbauer's zu I2jühriger Zuchthausstrafe nach sich zog, nur Ausgeburten ihrer Phantasie waren. Die angeblich von Meidenbauer herrührenden Wunden hat sie sich selbst zugefügt. Die Trenz wurde unter Anklage gestellt und zu 12jähriger Zuchthaus strafe verurtheilt und gegen Meidenbauer wird jetzt das Verfahren zu seiner Rehabililirung wieder ausgenommen. Wer entschädigt ihn aber für die ausgestandenen Leiden? Wie». In Goerz hat sich General Graf Radetzky, der einzige Sohn des FeldmarschallS Radetzky, erschossen. Aus Teplitz geht der „Schl. Ztg." von gut unterrichteter Seite folgende Mittheilung zu: „Se. Majestät der Deutsche Kaiser wird in Begleitung Ihrer Königl. Hoheit der Großherzogin von Baden am 31. Juli oder 1. August zum Bädergebrauche hier einlreffen und im Fürst Clary'schen Herrenhause, wo Sein Vater, der hochselige König Friedrich Wilhelm III. so oft gewohnt hat, logiren. Se. Majestät Hal sich jeden Empfang verbeten." Paris, 26. Juli. Der Marschall Mae Mahon und seine Ge mahlin haben heute eine Anzahl Studenten aus Schweden und Nor wegen empfangen. Die allgemeine Lage in den strikenden Kohlende- jirken Ist ans ValencienneS eingegangenen Nachrichten zufolge unver ändert; die Zahl der Arbeiter, welche ihre Beschäftigung wieder auf nehmen, vergrößert sich. ES macht sich indessen noch immer eine gewisse Erregung bemerkbar: unter den Strikenden uud denjenigen.