Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.01.1905
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1905-01-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-19050117018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1905011701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1905011701
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Anzeiger
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-01
- Tag 1905-01-17
-
Monat
1905-01
-
Jahr
1905
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
BezugS-PrelS stl st« Hanptrxpedttion oder d«u Ausgaba- pell« abgeholt: vierteljährlich ^s 8.—, bet zweimalig« täglicher Z»tz«llu»a tu« Ha»» ^st.7L Durch di« Bost bezogen für Dorisch- Umst «. Oesterreich vierteljährlich 4^0, für die übrig« Länder laut Zeitung-Preisliste. Diese «mm»er tostet auf allen Bahnhöfen und bei d« Leitungs-Verkäufe« k * UeDaktio» ««» GgstestMoar 158 Fernsprecher LW JohanniSgafse 8. Haupt-Filiale Dresse«: Mariensttaßr 84 (Fernsprecher Amt l Nr. 1718lr Haupt-Filiale Berit«: LarlDuacker, Herzal-BayrHofbuchbandlg, Lützowstraß« 10 (Fernsprecher Amt VI Nr. 48031. Morgen-Ausgabe. MpMer Ta-MM Anzeiger. AmtsSlatt -es Königlichen Land- «nd des Königlichen Amtsgerichtes Leipzig, des Rates «nd des Rolizeiamtes -er Ltadt Leipzig. Nr. 29. Dienstag den 17. Januar 1905. An-eigen-Preis die 6 gespaltene Petitzeile 25 Familien- und Stellen-Anzeigen 20 ^s. Finanzielle Anzeigen, GeschSftsanzrtgen nuter Text ober an besonderer Stelle nach Tarif. Di« »gespaltene Rrklamezetlr 75^. Annahmeschluß für Anzeigen: Abend-AuSgabe: »ormtttags 10 Uhr. Morgen-Ausgabe: nachmittags 4 Uhr. Anzeigen find stet» an di« Expedition zu richten. Extra-Beilage« (nur mit ber Morgen- Ausgabe) nach besonderer Vereinbarung. Die Expedition ist Wochentag» ununterbrochen geöffnet von früh 8 bis abends 7 Uhr. Druck und Verlag von E. Pol» in Leipzig lJnh. Dr. V„ R. ch W. KlinkhardtX 99. Jahrgang. Var Mcdtigrte vom rage. * Die Versarßetter i« Ruhr,ettet haben gestern S!ach«ttta« den Generalstreik beschlossen. (E. Lisch, «eich.) * König Friedrich August ist gestern nachmittag in Berlin eingetrofsrn und vom Kaiser persönlich empfangen worden. (S. Dtsch. Reich.) * Die Reichstags st ichwahl im Kreise Calbe - Aschersleben findet am 24. Januar statt. * Nach einer Londoner Meldung würde der Einfall der russischen Truppen, weil diese auf dem Westufer deS LiaoflusfeS, chinesische» Gebiet, durchzogen batten, als NeutralrtätSbruch aufgesaßt. (S. rufi.-jap. Krieg.) ver ffbrcdlurr »er ssanSelrvertrSge «ü üie Meirtbegiinrtigungrvrlttäge. Es wird vielfach so aufgefaßt, als sei mit dem Abschluß der nun an den Reichstag herankommenden sieben Handels verträge, vorausgesetzt, daß auch diese hohe Körperschaft ihnen zustimme, die Sache erledigt. Da- ist aber nicht der Fall. Sie alle betreffen nur Europa, und lassen auch von diesem Weltteil noch eine ganze Anzahl Länder übrig. Amerika wird von ihnen gar nicht berührt. Außer jenen sieben Staaten haben wir noch 33 gewöhnliche Meistbegünstigung-Verträge und mit 13 stehen wir in gar keinem Handelsvertrags verhältnis. Jene 33 Meistbegünstigung-Verträge haben allerdings zum weitaus größten Teile gar kein Interesse für den Kampf der wirtschaftspolitischen Parteien, z. B. die mit Liberia, Korea, Persien, San Salvador. Aber um einige wird ein heftiger Kampf entbrennen. Unter den europäische» Ländern tritt zunächst Frankreich ohne weiteres i» all« den sieben Vertrag-länderu (Rußland, Rumänien, Oesterreich. Ungar«, Serbien, Italien, Schweiz, Belgien) ein geräumten Vorteile ein. Durch den Frankfurter Frieden von 1871 stehen wir mit unserem westlichen Nachbar in einem unkündbare» Meistbegünstigungsvertrag. DaS kann für französischen Wein, Olivenöl, Südfrüchte, junge» Gemüse, frische Blumen von Wichtigkeit werden, denn auf diese Artikel wird sich sicherlich Italien Herabsetzungen ver schafft haben. Freilich dürfte der Zoll immer noch weit höher werde« al» nach den gegenwärtigen, etwa in Jahresfrist ablaufenden Verträgen; aber gegenüber dem neuen Zolltarif müssen e» Ermäßigungen sein. Auch Spanien, mit dem wir einen Meistbegünstigungsvertrag haben, wird in den Besitz der erwähnten Vergünstigungen treten; ebenso Portugal, Griechenland und die Türkei. Ob es etwa angemessen ist, mit diesen Ländern in Verband- lungen einzutreten, um, wie von Italien ffo auch von ihnen für die Zugeständnisse Gegenkonzessionen zu fordern, bleibe vorerst nnerörtert. Mit Schweden haben wir einen Meistbegünstigung» vertrag, durch den es die den Bussen und Oesterreichern eingeräumten Zollermäßigungen (nicht gegen jetzt, aber gegen den neuen Tarif) auf Holz erlangt. Seine Eisenerze gehen wie die au» jedem anderen Lande zollfrei ein. Sollte Schweden sich auf die von einem Teil seiner Interessenten verlangte Schutzzoll erhöhung einlassen, so wäre doch sehr zu überlegen, ob man dann noch die Meistbegünstigung aufrecht erhalten sollte. Mit Holland und Dänemark al» wesentlich frei händlerischen Ländern wird man ohne Mühe fertig werden. Es bleibt also nur noch England übrig. Unsere alten Verträge sind erloschen. Der neue einfache Meistbegünstigungs vertrag kann auf kurzen Termin gekündigt werden. Mit dem europäischen Britannien würden wir un- sehr schnell verständigen können, wenn der Fortbestand seiner alten Zollpolitik gesichert wäre. Das scheint allerdings der Fall zu sein, denn Chamberlain hat noch nicht gesiegt; die Be richt« aus England sagen, daß «r auch auf Sieg bet den nächsten Parlament-Wahlen keine Aussicht hat. Mit der größerbritannischen Zollpolitik oder den Kampszöllrn wird es daher vorerst wohl nicht» sein. Also wird England dann vermutlich eines dauern den MnstbegUnstigung»vrrtrage» keinen Widerstand ent gegensetzen. England ist der größte Abnehmer der Welt für deutsch« Erzeugnisse und e» läßt sie mit Ausnahme von Zucker, Spirituosen, Tabak und Zigarren zollfrei ein. Jährlich bezieht es für beinahe eine Milliarde Mart «der etwa den fünften Teil unserer Gesamtausfuhr; darunter a« Zucker allein für NO—130 Millionen Mark, so daß gerad« auch dir Agrarier die Kundschaft England« sehr schätzen. — Luder« steht es mit den Kolonien, di« jedoch j«tzt ein» gänzlich selbst ständig« Zollpolitik betreiben. Di« Selbftverwaltungskolonien sind jetzt sämtlich schuhzöllnrrisch, gewähre« auch zum Teil dem Mutterland« Vorzugszölle. Dagegen setz«« fir bei uns Lehens mittel und Rohstoffe ab. Wenn ihnen das Meistbegünstigungs recht, da« sie jetzt mit Ausnahme Eanadas und Barbados sämtlich genießen, verbleibt, so erhalten auch si« di« Aollfätz« d«r neue» Hand,lsi»«^räß«. Das wall«, ihn«, di« dmrtsch« Agrarier nicht gewähren; deshalb verlangen sie die Kim- digung des Meistbegünstigung-recht-, da- auf dem Meist begünstigung-Vertrag mit Großbritannien beruht. Weitaus wichtiger sind die Verhältnisse mit zwei ameri- kanischen Staaten: der nordamrrikanischen Union und Argentinien. Alle andern sind ziemlich gleichgültig für die wirtschaftspolitischen Kämpfe in Deutschland. Verträge besserer Art bestehen mit Columbia, Ekuador, Hon duras , Mexiko, Nikaragua, Paraguay, Uruguay, Brasilien, Länder«, die sämtlich keine Artikel auSführen, die mit deutschen Agrarprodukt«» kon kurrieren. Aber Nordamerika und neuerdings in wachsendem Maßstabe auch Argentinien schicken un« Massen von Erzeug nissen deS Getreidebaues und der Viehzucht. Mit beiden haben wir Meistbegünstigung-Verträge. Derjenige mit den Vereinigten Staaten besteht schon seit 1827 (Hansa- städte) und 1828 (Preußen) und ist niemals formell auf das deutsche Reich au-gedehnt. Aber man be handelte sich gegenseitig auf dem Fuß der Meistbegünsti- gung. Eigentliche Tarifverträge haben die Vereinigten Staaten Wohl mit anderen amerikanischen Ländern, aber niemals mit einem europäischen Staat abgeschlossen. Sie haben sich bi» jetzt immer geweigert, die Zollermäßigungen, welche andere Länder einander gewährten, kamen ihnen auf Grund de» bestehenden Vertrag» zu gute. So noch die der deutschen Verträge von 1892 und 1894. Wenn man es genau nehmen will, hätte« die Amerikaner keinen Anspruch darauf. Denn in den Verträgen von 1827 und 1828 findet sich die Bestimmung, daß Einfuhr- erleichterungen, die einer der beiden kontrahierenden Mächte einer dritten gewähre, auch dem andern vertragschließenden Teil (also den Bereinigten Staaten), zufallen sollten und zwar ohne Gegenleistung, wenn auch die dritte Macht sie ohne eine solche erhalten habe; m i t ent- sprechender Gegenleistung, wenn auch die dritte Macht eine solche habe gewähren müssen. Diese Klausel ist aber nie mals angewandt worden. Auch 1892 und 1894 hat Deutsch land den Amerikanern alle« gewährt, ohne Gegenleistung zu fordern. Dafür hätten diese auch einen immerhin gewich tigen Grund gehabt. Denn England und Frankreich erhielten die Ermäßigungen ebenfalls, ohne ihrerseits Zugeständnisse zu machen: also könnten die Amerikaner sagen: auf ein Gleiches haben auch wir Anspruch. Der allerentsckeidendste Grund liegt jedoch darin, daß unser Vertrag nur auf drei Monate Kün digung abgeschlossen ist. Wenn einer der beiden Beteiligten sich ernstlich benachteiligt fühlt, kann er allen Verbindlich keiten in drei Monaten ein Ende machen. Wa» soll nun werden? Bon deutscher agrarischer Seite her drängt man auf alsbaldige Kündigung unmittelbar nach Annahme der neuen Verträge mit Rußland usw., spätestens für den Termin des Inkrafttreten- der letzteren. Sie geben sich dabei al» Anwälte der Industrie, neben deren Erzeugnissen nur noch Zucker al» Ausfuhrartikel in Frage kommt. Deutscher Zucker wird in den Vereinigten Staaten zu Gunsten de» kubanischen unfreundlich differenziert; die Amerikaner wollen die An wendbarkeit der Meistbegünstigung auf ReziprozitätSverträge mit andern amerikanischen Republiken überhaupt nicht gelten lassen. Die deutsche Zuckerausfuhr nach den Vereinigten Staaten hat nahezu aufgehört. Aber nicht allein au» dem erwähnten Grunde sondern auch wegen der starken Zunahme de» Verbrauch- in Deutschland. Zucker ist kein so wichtiger Gegenstand mehr. Wa sbek sehr wichtig ist, das ist di« Fortdauer deS Handels zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland. Er ist das Rückgrat unseres ganzen höheren Seewesen». Eine Unterbrechung der Meistbegünstigung, vollends der Ausbruch eines Seekriege- würde ihn empfindlich stören. Nur zu leicht kann das geschehen, wenn amerikanischer Weizen den voll«« Satz des autonom«» Tarifs, 7b zahlen soll, während russischer mit bk davon kommt. Die Amerikaner find in diesen Dingen ein kampflustige» Volk. Leicht gehen sie zu Repressalien über und machen mit einem ähnlichen kurzen Beschluß, wie wir ihn durch die Kündigung des Vertrages vollzögen, der deutschen Ausfuhr von 450 Millionen ein End«, während wir amerikanische Baumwolle gar nicht entbehren können. Und dann wird die Reichsregi«rung zu Repressalien gedrängt, dann kann sie ihrer seits d«n Zoll auf amerikanisch« Ware» mit 50 Prozent Zu schlag belegen und sogar auf Baumwolle einen Zoll ein führ««. Mög« di« R«gi«ru»g zu Berlin dem Vorbeugen. Wünschens wert wäre die Vereinbarung eines wirklichen Tarifvertrages, wi« di« Amerikaner ibn freilich bisher abgelehnt haben Daß auf ihrer Seit« einsichtig« Sachkenner eine« solchen Abschluß für eine« Segen für beide Teil« halten, ist gewiß. So sagt ». B. George M. Fisk (»Die handelspolitischen Be ziehungen zwischen Deutschland und bin Vereinigten Staaten"): .Es ist nicht leicht zu verst«hen, weshalb es nicht möglich sein sollt«, mit Loyalität und vollkommenster Billigkeit den Ver kehr d«r beiden großen Nationen umfassender zu entwickeln, al« dies heut« der Fall ist. . . , Soll gründlich jeder Anlaß zu subaltern««, jedoch «rditternd«n handelspolitischen Streitig keit«« künftig o«rmi«d«n werd«», so muß unbedingt auch eine präzise Klarstellung der Vertragsbeziehungen beider Länder angestrebt werden. An diesen fehlt es zurzeit in sehr wichtigen Gebieten. Sind sie einmal klargestellt, dann ver mag die jeweilig wechselnde Stimmung der Politiker in beiden Ländern weniger als bisher den Verkehr der beiden Nationen zu gefährden." Dem muß man durchaus zustimmen und hoffentlich kommt man in dieser Richtung vorwärts. vir ssechtramvaHrÄalt beim ffeicbrgekicbl. Zu der akut gewordenen Franc wogen der Rechtsan waltschaft beim Reichsgericht wird uns noch folgendes informatorische Material zur Verfügung gestellt: Am Reichsgerichte bestehen 7 Zivilsenate. Von diesen entscheidet jeder in der Besetzung mit 7 Mitgliedern, einem Senatspräsidenten und 6 Räten. Zu jedem Senate gehören aber in der Regel 7 Räte. Sonach ergibt sich für die 7 Zivilsenate ein Personalbestand von 7 Senats präsidenten und etwa 49 Reichsgerichtsräten. Der Senatspräsident verteilt die einlausenden Lachen zur Bearbeitung unter die Senatsmitglieder. Diese haben nach der Geschäftsordnung des Reichsgerichts einige Zeit vor der Sitzung deni Senatspräsidenten eine schriftliche Ausarbeitung der ungeteilten Sachen zu unterbreiten. Jede Revisionssache wird sonach von einem Reichs- gerichtsrate (dem Berichterstatter) genau durchgearbeitet. Die Anwaltschaft hat aber die doppelte Arbeit zu leisten. Denn es müssen sich zwei Anwälte, der 'des Revisions- klägers und der des Revisionsbeklagten, eingehend mit der Sache beschäftigen. Man wird schwerlich sagen kön- nen, dah die vom Anwalt zu leistende Arbeit geringer sei als dre des gerichtlichen Berichterstatters. Als Ergeb nis dieser Erwägung findet man, daß die Anwaltschaft beim Reichsgerichte die doppelte Arbeit mit der Hälfte der Kräfte leisten muß. Denn Anwälte beim Reichs, geeichte gibt es etwa halb so viel als Richter, freilich darf man nicht außer Betracht lassen, daß an das Reichs- -*' > ^'"ille von Nrmenrechtsgcsnchen in Sachen ge langen, warm Anwälte nicht tätig werden. Hierdurch wird das Arbeitspensum des Gerichts im Vergleich zu dem der Anwälte ganz bedeutsam vermehrt. Die von Oberlandesgerichtsanwältcn eingelegten Beschwerden sollen seit dem 1. Januar 1900 in dieser Richtung nicht mehr so schwor ins Gewicht. Denn infolge der Ab- schaffung der vierten Instanz in Beschwerdesachen und der Einführung einer Bcschwerdesumme ist die Zahl der Fälle, in denen das Reichsgericht im Beschwerdewege an- gerufen werden kann, sehr beträchtlich verringert worden. Auf Grund der vorstehenden Erwägungen drängt sich einem die Frage auf. ob die Anwaltschaft beim Reichs- gerichte denn numerisch noch ihrer Aufgabe gewachsen ist. Zweifel, die sich in dieser Beziehung regen, dürfen nicht ohne weiteres als unberechtigt zurückgcwiesen werden. Wenn die Anwälte beim Reichsgerichte bestrebt sind, dem Gerichtshöfe die Beschäftigung mit gänzlich aus- sichtslosen Rechtsmitteln zu ersparen, so wird dagegen niemand etwas einzuwenden haben. Man fragt sich aber, ob der anqestrebte Zweck dann erreicht wird, wenn der Anwalt die Revision erst cinlegt und dann nach Ab- lauf mehrerer Wochen, vielleicht kurz vor dem Verband- lungStermine dem Auftraggeber mitteilt, daß er das Rechtsmittel für aussichtslos hält. In der Zwischenzeit können der gerichtliche Berichterstatter und der Senats- Präsident eine nachträglich sich als überflüssig erweisende Arbeit bereits geleistet haben. Uebrigens ist, wie jeder untergerichtliche Anwalt bestätigen kann, die Zahl der Fälle nicht gering, in denen der Reichsgerichtskollege das Rechtsmittel als aussichtslos bezeichnete und seine Rücknahme empfahl, das Gericht aber zur Beachtung der Revision gelangte. Die Mitteilung, daß das Rechts- mittel für aussichtslos gehalten wird, wird übrigens in der Regel von den Reichsgerichtsanwälten nicht juristisch begründet. Die Verspätung dieser Mitteilung läßt sich in der Mehrzahl der Fälle nur dadurch erklären, -aß man annimmt, der Reichsgerichtsanwalt nehme die eigentliche Bearbeitung der Sache erst kurze Zeit vor dem Termine in Angriff. Das ist auch leicht erklärlich. Wenn der Anwalt die Sachen in -er Reihenfolge bearbeitet, wie sie im Terminskalender stehen, gelangt er zu einer Arbsitsökonomie, gegen deren Berechtigung sich nicht viel einwenden laßt. Juristische Hülfsarboiter kann ein Reichsgerichtsanwalt zu seiner Entlastung nicht gut an nehmen. Wer seine Sache einem Roichsgerichtsanwalte zur Vertretung anfträgt, will doch gemeinhin nicht daß sie von einem Assessor oder einem jungen Erstinstanz- anwalte bearbeitet werde. Zum Schlüsse soll noch auf eine Vorschrift der Ge- bübrenordnung für Rechtsanwälte bingewiesen Warden. 8 47 Abs. 2 dieses Gesetzes sagt: ..Eine Gebühr in Höbe von fünf Zehntel der Prozeßgebühr steht dem mit Ein. legung der Berufung oder der Revision beauftragten Rechtsanwalt? zu. wenn derselbe von der Einlegung ab rät und der Auftraggeber seinen Auftrag zurücknimmt." War die Revision schon eingelegt, aber noch nicht begrün, det. so ist die volle Prozcßgebübr erwachsen. ————— vr. ver r«rrlrch-japs«ircde Weg. Japanische v-vlnfte unv Ergänzungen. In ihrem Jahresbericht teilt, wi« die „Franks. Ztg." aus T»ki» meldet, die Nippon Busen Kaisha mit, daß sie seit Ausbruch de» Krieges li Schjffe von zusammen 32 372 Ton» im Dienste de» Staate« verloren habe, davon allein ff am 3. Mai lni der dritten Absperrung Port Arthur-. Don Angestellten d«r Kompanie ertranken der Kapitän und 102 Mann von der «Hitachi Maru", 10 Mann von der „Jzumi Maru- und 20 Mann von der „Sada Marn". Der Kapitän der „Kiushu Maru" mit der ganzen Besatzung »«r 72 Mann, der Kapitän der „Jzumi Maru" mit 75 Leuten der Besatzung sowie der Kapitän der „Sado Maru" mit 12 Mann der Besatzung gerieten in russische Gefangen schaft. — Im Beisein des Kaisers fand am 28. November die Entlassung der Kadetten aus der Hauptkadetten anstalt statt. 264 Abiturienten erhielten die Reifezeugnisse. Sie verteilen sich auf die Armee wie folgt: Infanterie 154, Kavallerie 18, Festungsartillerie 48, Küstenartillerie 8 und Pioniere 37. Trainaspiranten sind diesmal sonderbarerweise nicht dabei. Vielleicht sind dort keine starken Verluste. Die Kadetten machten ihr Examen ein halbes Jahr früher als sonst. Sie überspringen weiter die erste Ausbildung in der Front, indem sie sogleich in die Kriegsschule übertreten. Im ganzen gewinnen die jungen Leute also ein Jahr. Die drei besten Kadetten erhielten wie gewöhnlich vom Kaiser eine silberne Uhr. Zwei japanische Arieg»k»rrespen-enten, derjenige der „Nippon Hochi", Osaka Mainichi von Port Arthur und derjenige der „Kokumin" beim 2. Armeekorps sind von der Armeeleitung zurückgeschickt worden, weil sie . Briese abgesandt hatten, ohne sie vorher der Zensur zu unterwerfen. Der A-sakeneinfall wird, nach einer Londoner Depesche der „Boss. Ztg.", in Japan nicht als eine ernste Angelegenheit betrachtet. Die Presse erklärt einstimmig, daß die Bewegung nur dadurch möglich war, daß die Kosaken am westlichen Ufer des LiaoflusseS entlang vorrückten, und sie folgert daraus, daß die Russen die chinesische Neutralität offen ver letzt haben. Nach Pariser Berichten hätten die Kosaken einen großen Teil der japanischen Verbindungslinien im Rücken der Armee Oyamas zerstört. Holländisch« Vsrbengnngsneahnahneen. Aus dem Haag wird der „M. Ztg." depeschiert: Die Bereinigung emer ungewöhnlich starken holländischen Flotte in den indischen Gewässern gilt hier nicht bloß als Schutzmaßregel für die Neutralität von Niederländisch-Jndien, sondern als Rüstung gegen einen etwaigen japanischen Angriff im Falle eines Siege- Japan-. Man ist hier gegenüber den japanischen ZukunftSplänen äußerst mißtrauisch. Verspätete Meldungen über di« Ansnahen« der Aapltnlatisn ^>ort Arthnr«. Wie dem „Berl. Tagebl." au- Mukden gemeldet wird, ist dort die Kapitulation von Port Arthur später bekannt geworden, als bei den Japanern. Bei diesen herrschte großer Jubel. Die Russen glaubten zunächst, die Japaner feierten ihr Neujahr-fest. Da wurde ihnen eine Handgranate zuaeschleudert, an der ein Zettel mit folgender Inschrift befestigt war: „Wir benachrichtigen Sie von der Kapitulation Port Arthurs, die Ihnen nicht angenehm sein wird, aber Sie mußten darauf gefaßt sein. Wir erwarten Sie mit Vergnügen. Die lapanische divisionäre Armee." Veul5ch«s lleicb. Leipzig, 16. Januar. * Ter Generalstreik per Bergarbeiter im Ruhrgebiet. Die Bergarbeiterbewegung im Ruhrgebiet hat nun doch den befürchteten Verlauf genommen. Heute nachmittag ist der allgemeine Ausstand im Ruhrgebiet beschlossen worden. Es wird darüber telegraphiert: Essen, 16. Januar. Die für heute nachmittag ein berufene Delegiertenversammluug der Bergarbeiter be schloß, nachdem die Versammlung einige Zeit auf Eingang der Antwort des Bergbaulichen Vereins gewartet und der Vorstand sich zu einer längeren Beratung zurückgezogen hatte, auf den Bor- fchlag des Vorstandes, der in der vorigen Woche gefaßten Resolution gemäß, in den allgemeinen Ausstand einzutreten. Ausgeschlossen von der Bewegung des Ausstandes sollen die jenigen Zechen sein, wo die Gefahr besteht, daß die Zechenbesitzer sie endgültig ftillrgeu. Man kann dieser noch ziemlich dürftigen Meldung Wohl da» eine entnehmen, daß die Führer eingesehen haben, es werde auch gegen ihren Willen zum allgemeinen Streik kommen, und daß sie demgemäß einen weiteren Widerstand als nutzlos aufgegeben haben. Daß der Streik einen für die Bergleute günstigen Verlauf nehmen werde, darf als aus geschlossen gelten, und so ist leider zu befürchten, daß über viele Familien Not und Sorge in bitterster Form herein brechen werden. Der Bergbauliche Verein in Essen hatte in folgendem, an den Vertrauensmann Herrn Johann Effert in Alten- Effen gerichteten Schreiben der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß es nicht zum allgemeinen Ausstand kommen werde: In Erwiderung Ihrer gedruckten Zuschrift vom >3. d. M. teilen mir Ihnen nachstehenden, in unserer heutigen Bollsitzung einstimmig gesoß ten Beschluß mit: Wir beklagen aus- tiefste, daß ein großer Teil d«r Be legschaft sich hat dazu hinreißen lassen, unter rechtswidrigem Bruch des Arbeitsvertragrs in den Au-stand zn treten, und zwar in de» allermeisten Fallen ohne z« wissen, wa» man wollt« und unter erst nachträglicher Ausstellung zulammengesuchter Forderungen. Wir weisen aufs entschiedenste die Behauptung zurück, daß zu einem solchen Vorgehen irgendwelche unerträglich« od«r allgemeine Mißstände Beranlassung geg«b«n batten. Wir betone» auch nachdrücklich, daß Vereinbarungen aus Grund der Bestimmung«» der Arbeitsordnung nur Sach« einzelner Zechenverwaltung«» «»st einzelner Arbeiter sind. Unseren Mitgliedern werde» wir nie mals empfehlen können, auf diejenige» grundsätzlich«» A«nd«- rnngen de- Arb«itsvertrag»s einzugehen, di« i» Jhtwr Zuschrift aufgezählt sind; ibr« Annahme würde der Rui« st«s rheinisch-westfälische» Bergbaues und d«r für diesen so uuerlLßtichen Disziplin sein. Wir müssen daher die un- ongetragrne Bermstte- lung adlehnr» »,d »«traue» aus d«» gchund«» Stu» d«s Ker«» d«r v«l«,sch»st, da» -« sich nicht«» «»« »st «»ch stAp» »«st«». MtMWWWWWstdW
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite