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Voiglländiläser Anzeiger. Amtsblatt für die Gcrichtsämter u»d Stndträthe zu Planen, Pansa, Elsterberg, Schöneck und Mühltroff. Reimund sechzigster Jahrgang. Verantwortliche Revactlon, Druck unv Verlag von Moritz Wieprecht in Plauen. Dieses Platt erscheint wöchentlich dreimal, und zwar Dienstags. Donnerstags und Sonnabends. Jährlicher A b o n n e m e^nt S p r e i S, auch bet Verletzung durch die Post. I rhlr. 10 Ngr. — Annen een. die bis Mittags 12 ttar eingehen. werden in die TagS darauf erscheinende Nummer ausgenommen, später eingehende Annoncen rinden in der nächstfolgenden Nummer Ausnahme. — Inserate werden mit 1 Ngr. für die gespaltene Corpus-Zeile berechnet. Sonnabend. 88» 31. Juli 1888. Zeitungen. Sachsen. Dresden, 24. Juli. Landtag. Die erste Kammer ver abschiedete die Petition von 6b obererzgcbirglschen Stadt- und Landge meinden, um Erbauung einer Eisenbahn von Chemnitz nach Annaberg m der von der zweiten Kammer beschlossenen Weise, dieselbe an die StaatS- regierung zur Erwägung abzugebcn. Eine Petition deö Abg. Aov. von Könncritz, die Auslegung des Gesetzes vom 23. Juli 1846 wegen Ein führung einer kurzen Verjährungösrist betreffend, beschloß man aus sich be ruhen zu lassen. — Zur Zwischendeputation für die Gesetzvorlage, die Reform dec Kirchenvcrsaffung betreffend, wurden Sup. vr. Lechler zu Leipzig, Kammerherr v. Zehmeu, Kammerherr v. Erdmannsdorf, Kloster- voigt v. Posern, Oberbürgermeister Pfotenhauer, Kammerherr v. Beschwitz zu Mitgliedern, und v. Römer, Kammerherr v. Metzsch, Bürgermeister Clauß, v. Könneritz, Bürgermeister Hennig, Frech, v. Schönberg-Bibran, v. Heynitz zu Stellvertretern erwählt. In der zweiten Kammer stand der Bericht über das provisorische Stcucrausschrelben aus der Tagesordnung. Die Deputation räch der Kammer an, den Antrag an die StaalSregierung zu richten: „es wolle dieselbe ein Gesetz vorlegen, durch welches die in h. 6 des Gesetzes vom 5. Mai 185l der Staatsregierung unter gewissen Voraussetzungen und Bedingungen eingeräumte Bcfugniß, die bestehenden Steuern und Abgaben nach Ablauf der Bewilligungssrist noch auf ein Jahr vorbehaltlich der Bewilligung des Ausgabebudgets in der bisherigen Weise fortzuerheben, dahin modificirt und erläutert werde, daß eine solche Forterhebung ohne vorgängige ständische Zustimmung nur dann stattsindcn dürfe, wenn, außer dem Eintritt dec in den gedachten h. 6 ausgesprochenen Voraussetzungen, auch noch 1) der Landtag mindestens 7 Wochen vor Ablauf der Bewilli- gungsfrist einberufen und ihm alsbald nach seiner Eröffnung ein Gesetz über provisorische Fortcrhebung der Steuern vorgelegt, die Genehmigung dieses Gesetzes aber bis 14 Tage vor Ablauf der Bewilligungsfrist ent weder verweigert, oder doch nicht erfolgt sein sollte, oder endlich 2) die Verhältnisse eine rechtzeitige Einberufung oder auch den Zusammentritt der Kammern durchaus unmöglich machen, welche Unmöglichkeit vor den Kam mern nachträglich zu rechtfertigen sein wird." Diesen Antrag nahm die Kammer einstimmig an und verhandelte sodann über die Beschwerde der Stadtverordneten in Dresden über zwei Entscheidungen deö Ministeriums dcS Innern, wodurch dieselben sich in ihrem Wahlrechte für den Stadtrath gegen "den Sinn der Städteordnung beschränkt wähnen. — Zum Schluß wurde die Zwischendeputatiou zur Berathung der neuen Kirchenverfassung gebildet; die Abgg. Rittner, Kölz, v. König, Reiche-Eisenftuck, Jungnickel, Bürgermeister Koch aus Buchholz, Vicepräs. Haberkorn wurden zu Mit gliedern, die Abgg. Hofmann, Kleeberg, Fincke, Gruner, Söruitz, v. Nostitz- Paulodorf und Werdauer zu Stellvertretern erwählt. Dresden, 26. Juli. Die erste Kammer erledigte die noch vor handenen Differenzpunklc über die Advocaten- und Notariatsordnung und nahm daS Gesetz über Errichtung einer AlterSrentenbank mit den von der zweiten. Kammer beschlossenen Aenderungen an. Die Petitionen mehrerer Einwohner und Gemeinden zu Ossig u. s. w. ließ die erste Kammer auf sich beruhen. In der zweiten Kammer war ein k. Decret eingegangen, nach welchem die Militärgerichtsordnung wegen Kürze der Zeit für diesen Landtag zurück gezogen wird und eine Zwischendeputation dafür bestellt werde» soll. So dann wurde über die Differenzpunkte betreffs des PostgesetzeS und deS Gesetzes über die Verhältnisse der Elementarvolksschullehrer berathen, in welchem letzteren die Differenz über die Zustimmung der Patrone bei Ver gebung gewisser Stellen stehen blieb. Den Gesetzentwurf, erläuternde und zusätzliche Bestimmungen zur Armenordnung betreffend, beschloß man gleich der ersten Kammer der Staatsregierung zurückzugeben und dieselbe um Wiedervorlegung für den nächsten Landtag, inzwischen aber um fortgesetzte Begünstigung der Armenvereine zu ersuchen, welches letztere der k. Csm- missar zusagte. — Bei anderweiter Berathung der Petition dcS Abg. Vr. Wahle, die Abkürzung der Landtage betreffend, lehnte die Kammer den von der ersten Kammer angenommenen Antrag v. Schönberg-BibranS, daß die Einführung einjähriger Landtage unter Beibehaltung der dreijährigen Finanzperiode erwogen werden möge, ab, weil derselbe eher zur Verlänge rung der Landtag'e führen würde. Der Schluß deö Landtags ist nunmehr auf den 7. August fest gesetzt. Altenberg, 24. Juli. In dankbarer Erinnerung des vor 400 Jahren entdeckten und von da in ununterbrochenem Betriebe gestandenen Zinnberg- baueö zu Altenberg und deS'mit dem Bergbaue in engster Verbindnng stehenden Ursprungs der hiesigen Stadt, findet am 13., 14. und 15. Au gust d. I. eine solenne Jubelfeier statt. Aus dem obern Erzgebirge, 26. Juli. Am gestrigen Tage . waren in einem geringen Umkreis 4 Schadenfeuer zu bemerken, bei welchen sämmtlich der herrschende Sturm die Löschungsbemühungen sehr erschwerte. In Dittersbach und DorntHal bei Saida soll je 1 Gut, in Mit telsaida aber 7 Güter abgebrannt sein. Auch in Ansprung bei Zöblitz finden wir heute 5 Brandstätten. Dort ging das Feuer gestern Abend gegen 8Uhr im Gasthof „zur goldnen Sonne" auf und verzehrte dieses Ge bäude sowie noch 3 Wohnhäuser und 1 Gut in kurzer Zeit. Besondere Unglücköfälle sind bei sämmtlichen Bränden nicht vorgekommen. Zwickau, 25. Juli. Am 22. d. M. fanden 2 Bergarbeiter im Arndtschachte — einer herrschaftlichen Kohlengrube in Planitz — während sie vorm Ort arbeiteten, dadurch ihren Tod, daß sie durch Deckenbruch und Eindringen der Muldcnschicht, welche man in dieser Tiefe nicht vermuthet hatte, verschüttet wurden. Eine Vernachlässigung in der Auszimmerung rc. soll nicht obgewaltet, sondern daS Unglück lediglich in dieser GebirgSart, welche nicht steht, seinen Grund haben. Sic scheinen mehr erstickt, als durch äußere Verletzung getödtet worden zu sein. S ch w arzenberg, 25. Juli. Gestern wurde durch die Lokomotive cm aus Bärnbach gebürtiger Arbeiter dergestalt verletzt, daß er nach we nigen Minuten verschied. Ein unvorsichtiger Gang während des Laufs der Lokomotive im Bahnhofe war die Ursache dieses TodeS. Hohenstein, 26. Juli. In verflossener Nacht entstand in der Ächankwirthschaft zu Kuh sch na pp el bei dem Tanz zwischen Gästen auS dasigem Orte und solchen aus St. Egidien ein Handgemenge, wobei der Handarbeiter und beurlaubte Soldat Göbhardt auS St. Egidien durch