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«rsch. tilg!.«»«. 7 ». Alst«»,, ».«paU^tle » Ps, »nbr» » «. i »ISA».) a»g»«o»»e» i»b««rpedttto»: Joß»»»^.«lle« »ad Watse»-L>«straßt S. Tageblatt i» Unterhaltung »nd GefchästSverkrhr. «itredartmr: Theodor Arabisch. «Zoa». »trrteljä-rltch »0 Ng«. b«t «nentgelbl. rüsenlna t»'s Hart«. »«» »iekkgl. Post »lerteljä-rttch S» Nzr. «injtlne Na»««» 1N„. Dr-Sden, dm 10. Mai. — Se. M. der König hat dem Einnehmer bei dem Unter Gteueramt« in Radeburg, Karl August Wille, die zum Verdienst orden gehörig« Medaille in Gold verliehen — Di« Erste Kammer nahm vorgestern, wie schon in der Zweiten Kammer geschehen, den Gesetzentwurf wegen Verbindlich keit zu Anwendung gestempelter Alkoholometer an und bewilligte, gleichfalls in Uebereinstimmung mit dem Beschlüsse der Zweiten Kammer, die für Herstellung einer Schießbahn für gezogene Ge schütz« postulirten 30.000 Thlr. Sodann wurde in die vierte Deputation als Ersatzmitglied Prof. Hänel gewählt. Auf der Re- 'istrande befand sich ein k Dekret, wodurch ein Gesetzentwurf über Erläuterung einiger Paragraphen des MllitärstraigesetzbuchS den Ständen vorgelegt wird. — Di« Zweite Kammer hat die Special- berathung de- Ausgabebudgets für das Departement des Eultus begonnen und die Positionen 62 bis 66». desselben in der postu lirten Höhe bewilligt. — Dem in unserm gestrigen Blatte abgedruckten und dem Dresdner Journal entnommenen Bescheide des Ministeriums des Innern an den hiesigen Stadtrath ist in letzterm Blatt« auch die vorher vom Stadtrathe an das Ministerium ergangene Eingabe vorgedruckt, welche bekanntlich der Erklärung des Dresdner Stadt- verordneten-Collegiums sich beistimmend anschließt. — Oeffentliche Gerichtsverhandlungen: Das k.stersen deshalb in Verdachtem sie auch auf das Bestimmteste als Bezirksgericht erledigt« vorgestern 4 Einsprüche gegen Erkenntnisse s denjenigen recognoscirte, der als Nähnadelkäufer en §ros bei ihr erster Instanz. Der erst« war erhoben von dem schon oft bestraf- l im Laden gewesen war. Allein er leugnete standhaft und behaup- ; Subjekten, welche, kaum aus dem Arrest entlassen, sofort wieder auf nicht- weiter rasfiniren, als wie sie irgendwo von Neuem stehlen können. Namentlich ist sein und seiner Bande Augenmerk auf Geldkästen in Läden, Verschwindenlassen von Werthgegenstän den u. s. w. gerichtet, während sie sich für einen Pfennig orer Dreier irgend etwas kaufen. So war am 16. Febr. d. I. Abends zwifchen 7 und 8 Uhr in dem Bandlanven der Fr. Schicker auf der gr. Ziegelgaffe ein junger Mensch erschienen, der sich für einen Pfennig Nähnadeln kaufte Ihr war es schon ausgefallen, daß derselbe sich ungebührlich lange mit dem Züsammenwickeln dieser Kleinigkeit im Laden beschäftigte, doch war sie, bis er sortgcgan- giy, wartend stehen geblieben. Kurze Zeit darauf wird an der in der Hausflur befindlichen Thür geflügelt; Fr. Schicker öffnet, und draußen steht ein junger Mensch, der nach der Wohnung ei nes gewissen I). Petzold fragt; allein ein Mann solches Namen« befindet sich gar nicht dort. Al« sie wieder in den Bcrkaufsladen zurücktritt, sieht sie, daß das Licht unterdeß ausgrlöscht worden ist, aber immer noch glimmt, und, nachdem sie es wieder entzündet, daß ihr Geldkästchen mit 1 Thlr. 11 Ngr Geld und einige» Ge wichtsstücken spurlos verschwunden ist. Sofort wird ihr klar, daß hier zwei Diebe concurrirt haben müssen, von denen der eine, während sie nach der Hausflur gesehen, den Diehstahl ausgeführt j haben mußte. Es dauerte nicht lange, so kam ein gewisser Pe. ten Maurer G T. Stephan zu Dresden, welcher geständig gewe srn war, au« einer Wohnung in Neudorf eine Schaufel, ein Stück Brod, Speck und Käse, demnach Gegenstände höchst geringfügiger Natur, von denen auch die Schaufel wieder erlangt worden war, gestohlen zu haben. Es traf ihn dafür nach Art. 300 Absatz 2 eine BrbeitShausstrafe von 4 Monaten, was ihm bei der Gering fügigkeit der Sache doch etwas haarsträubend Vorkommen mochte- Herr Staatsanwalt Held machte ihm indeß bemerkbar, daß er noch froh sein solle, so weggekommen zu sein, denn eigentlich hätte der Absatz l des Art. 300 gegen ihn in Anwendung gebracht, er daher mit 1 Jahre Arbeitshaus bestraft werden sollen, welche Straft auch für ihn bei jedem wiederkehrenden, auch noch so ge ringfügigen Falle unausbleiblich sein werde. Der Gerichtshof be- stätigte daher auch da- erstinstanzliche Erkenntniß. — Die folgende Verhandlung betraf den als Mitglied einer jugendlichen Diebesbande berüchtigten, noch nicht 18 Jahre alten und wiederholt mit Ge- sängniß, auch nach dem Grundsätze „wslitis supplet »olktem" im Jahre 1858 in Äemeinschafi mit seinen Diebsgenossen Steuer tete, daß «' den ganzen Abend mit Neumann gebummelt habe und gar nicht auf die Ziegelgasse gekommen sei. Endlich aber legte er, der zeither noch ganz unbescholten war, «in offenes und reumüthigeS Bekenntniß ab. Nachdem er wieder aus dem Laden gekommen, so sagte er, habe er mit dem draußen harrenden Reu mann überlegt, wa« nun zu macken sei. Petersen babe nun in der Hausflur geklingelt, Neumann, der wahrscheinlich die Gelegenheit schon gekannt, sei hineingegangen und habe das Kästchen geholt. Dann wären Beide ein Stück fortgerannt und in ein Haus ge treten. wo Neumann da- Geld eingesteckt, das Kästchen aber habe stehen lassen. Dann seien sie weiter durch die Neue- und Langr- gaffe bis auf die Bürgerwiese gegangen, wo Reumann ihm als angebliche Hälfte 6 Ngr. gegeben habe. Man sieht also, daß die ser Bube selbst seine eignen Complicen betrügt! Hierauf hätten sie das kaum schändlich Gewonnene in mehreren Wirthschaften ver- dominirt. Neumann leugnete jedoch ave und jede Theilnahme auf das Entschiedenste. Er wollte von gar nichts wissen, obschon ihm nachgewiesen wurde, daß er während des ganzen Abends un- und Stemang mit 4 Monaten Arbeitshaus bestraften Handarbei-^ unterbrochen mit Petersen zusammengrwesen war. Petersen wurde trr L. W. Neumann allh er. Tr gehört zu den unverbesserlichenmit 12 Tagen Gesängniß belegt, welcher Strafe er sich auch un-