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Anzeiger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. IV- 76.Sonntag den 17. März. . 1861. Bekanntmachung. ES wird hiermit die ungesäumte Abführung der restirenden Gerichtskosten dringend in Erinnerung gebracht, indem deren Beitreibung auf dem Wege der Erecution außerdem unvermeidlich ist. Leipzig, den 15 März 1861. Das Direetorium des König!. Bezirksgerichtes. Di-. Lucius. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Vstermefse beginnt gm LS. April und endigt mit dem 4. Mai. ,2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten angehörenden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier seilhalten. 3) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zu 56 Lhaler verboten. 5) Jedoch' ist zum Auspacken und Einpacken der Maaren die Eröffnung der Meßlocale in den Häusern in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schließung eines solchen Verkaufslocales wird, außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 25 Lhalern belegt. 7) Das Auspacken und Ausleg^n in den Buden und an den Ständen ist erst vom Donnerstag in der Vorwoche, also vom 11. April an gestattet und wird jede Zuwiderhandlung unnachsichtlich mit einer Geldstrafe bis zu 25 Lhalern geahndet werden. 8) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln seil zu halten gestattet. 9) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. 16) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von Meßspeditionsgeschäften betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 26. October 1837 erlassene Re gulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhier betreffend. Leipzig am 16. Februar 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Mittwoch dm 20. März d. I. Abends ^7 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Fortberathung des diesjährigen HaushaltplanS. Verhandlungen der Stadtverordneten am 13. März 1861. ' (Auf Grund de- Protokoll- bearbeitet und veröffentlicht.) (Fortsetzung.) Ein weiterer, ebenfalls vom Bäuausfchusse begutachteter, vom Vorsteher vorgetragener Berathungsgegenstand war 4. der Umbau der alten Waage. Der Stadtrath hat von einem Neubau dieses Gebäudes ab gesehen und sich für dessen, zwischen der diesjährigen Oster- und Michaelismesse auszuführenden Umbau entschieden, theilS weil, gegenüber dem für den Neubau aufzuwendenden Capitale bet dessen Ausführung ein günstigeres finanzielles Ergebniß, als der Umbau bieten dürfte, nicht zu erwarten ist, theils aber auch mit Rücksicht auf den Zeitgewinn und auf die Arbeitslast der Verwaltung. In letzterer Hinsicht bemerkt der Stt.dtrath: „Sollte ein an Stelle der alten Waage aufzuführender Neu bau nur irgend annähernd da- darauf verwendete Capital verzinsen, so müßte er auch vollständig und ausnahmelos als Miethhaus ausgenutzt werden und dies würde zwei verschiedene Uedelstände nach sich ziehen. Einmal nämlich hätte die Gemeinde dadurch ein bloße- MiethhauS mehr zu den vielen, ja zu vielen, welche sie schon besitzt. Es kann nicht die Aufgabe der Verwaltung sein sollen, sich mit Vermiethungen in so ausgedehnter Weise zu be fassen und auf dieselben eine solche Menge von Zeit und Kraft zu verwenden. Es ist Ihnen sehr wohl bekannt, in welchem Um fange die Miethangelegenheiten unsere Zeit und Arbeitskraft in Anspruch nehmen und wie dadurch so manche eigentliche Verwal- tungsthätigkeit mehr oder weniger beeinträchtigt werden muß. Wir halten eS nicht für heilsam, immer neue Ob jecte der Art zu schaffen und dadurch unsere Kräfte auf Dinge zu verwenden, die in das Gebiet der Pri- vat-Jndustrie gehören, welche letztere ohnehin der artige Ertragsquellen ganz anders und weit ergie biger auszunutzen im Stande ist." Ueber die Ausführung des Umbaues bemerkt der Rath weiter: „Die jetzige unbequeme, finstere, winkelige Beschaffenheit ver schiedener Räume wird beseitigt, und was das Aeußere anlangt, so wird der alterthümliche, interessante Charakter des Gebäudes im Wesentlichen erhalten werden. Der Verschiedenheit der beiden Fanden in der Katharinenstraße (namentlich durch da- verschiedene