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MMgenz- und WochenbM^ für M " Frankenberg mit Sachsenburg und, Umgegend. 18, Mittwochs, ocn 4. Octobcr. 1854. Bekanntmachung. Künftigen Montag, - ' den 9. October 183L, Vormittags von 9 Uhr an, sollen die zunächst hiesiger Stadt an der Straße nach Altenhain stehenden Pappeln, ungefähr 100 Stück, welche vor etwa 25 Jahren angepflanzt worden sind, gegen sofortige Zahlung an den Meist bietenden auf dem Stocke versteigert werden, worauf Erstehungslustige hiermit aufmerksam gemacht werden. Frankenberg, den 27. September 1854. Der Stadtruth. Stöckel, Bürgermeister.- - Bekanntmachung. Vom Gesetz- und Verordnungsblatts dieses Jahres ist erschienen: Z das I2te Stück, enthaltend: Ho. 69. Verordnung, zu Bekanntmachung der mit der Großherzoglich Sachsen-Weimar'schen Re gierung getroffenen Uebereinkunft wegen kostenfreier Erledigung von Requisitionen in Crimi nal- und Polizeistrafsachen; voni 30. August 1854. Ho. 70. - V e rord nun g, die Modisicationen des allgemeinen Niederlageregulativs betreffend; vom 12. September 1854. Ho. 71. Verordnung, eine Ernennung für die erste Kammer der Standeversammlung betreffend; vom 15. September 1854, das 13 te Stück, enthaltend: Ho. 72. Verordnung, den Eingangszoll für Getraide, Hülsenfrüchte, Mehl und Mühlenfabrikate betreffend; vom 26. September 1854, und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhause hier angeschlagen, als auch in der Sohr'schen, Wagner'schen und Weinhold'schen Schankwirthschaft ausgelegt, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Frankenberg, den 3. October 1854. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. Notbveuäixs LudliLstLtiou. -- Von dem unterzeichneten Königlichen Justizamte soll das dem Handarbeiter Johann Gottlieb Kirchner zu Lichlenwalde gehörige, unter 51>53 dasigen Branvcatasters gelegene und im Grund- und Hypolhekenbuche Fol. 49 eingetragene Wohnhaus mit Zubehör, ^4? 11* und 11^ des Flurbuchs, welches unter Berücksichtigung Der darauf liegenden Oblasten, jedoch ausschließlich eines