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Schönburger Tageblatt Erscheint täglich mit Ausnahme der Tage nach Sonn« «nd Festtagen. Annahme von Inseraten für die nächsterscheinende Nummer bis Vormittag ^,1l Uhr. Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 1.65 Mr., str den 2. und 3. Monat 1.1V Mk., für den 3. Monat 55 Pf. Einzelne Nr. 10 Pf. Inserate 1 Zeile 12 Pf., für auswärts u. im amtlichen Teile 15 Pf. X und Valdentmrger Anzeiger. Filialen: in Altstadt Waldenburg bei HerrnSOtto Förster; in Callenberg bei Hrn. Strumpfwirker,Fr. Hermann Richter; in Kaufungen bei Herrn Fried. Ianaschek; in Langenchursdorf bei Herrn Heinrich Stiegler; in Penig bei Herrn Wilhelm Dahler; in Wolkenburg bei Herrn Linus Friedemann; l in Ziegelheim bei Herrn Eduard Kirsten. bNUKN?V Amtsblatt für das Königlicke Nmtsgerickl und den Stsülrst zu Waldenburg. Zugleich weit verbreitet in den Ortschaften der StandeSamtsbezirke Altstadt Waldenburg, Bräunsdorf, Callenberg, Frohnsdorf, Falken, Grumbach, Kaufungen, Langenleuba- Niederhain, Langenleuba-Oberhain, Langenchursdorf, Niederwiera, Oberwiera, Oberwinkel, Reichenbach, Remse, Schlagwitz, Schwaben, Wolkenburg und Ziegelheim. 179. Donnerstag, de« S August 1915 Wittcrungsbrricht, ausgenommen am 4. August, Mittag 1 Uhr. — Barometerstand 759 mm reduziert aus den Meeresspiegel Thermometerstaud -j- 21° L (Morgens 8 Uhr -s- 20° L. Tiefste Nachttemperatur -s- 13° L.) Feuchtigkeitsgehalt der Luft nach Lambrechts Polymeter 40°/«. Taupunkt -s- 8°. Windrichtung: West. Niederschlagsmenge m den letzten 24 Stunden bis früh 7 Uhr: 0,» mm Daher Witteruugsausfichteu für den 5 August: Halbheiteres windiges Wetter. Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 27. Juli 1915, betreffend den Handel mit Mehl (Reichsgesetzblatt Seite 477) zur Kenntnis gebracht. Dresden, den 30. Juli 1915. Ministerium des Inner«. Bekanntmachung, betreffend den Handel mit Mehl. Vom 27. Juli 1915. Auf Grund von § 67 der Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Brot getreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetzbl. S. 363) bestimme ich folgendes: Artikel l. Mehl darf ohne Genehmigung der Reichsgetreidestelle weder von dem Kommunalvcrbande noch von einem Anderen aus dem Bezirk eines Kommunalverbandes in den eines anderen ab gegeben werden. Mehl darf innerhalb des Bezirkes eines Kommunalverbandcs ohne Genehmigung der Reichsgetreidestelle von dem Kommunalverband oder einem Anderen nur nach Maßgabe der sür den Kommunaloerband bestehenden Bestimmungen über die Verbrauchsiegelung abgegeben werden. Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht für Mehl, das nach dem 31. Januar 1915 aus dem Ausland eingeführt ist, oder das aus Brotgetreide ermahlen ist, das nach dem 31. Januar 1915 aus dem Ausland eingeführt ist. Artikel II. Unter Vorräte im Sinne des § 650 der BundcSratSverordnung über den Verkehr mit Brot getreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915 vom 28. Juni 1915 (Reichsgesetzbl. S. 363) find nur solche Vorräte zu verstehen, die durch einen Kommunalverband an Händler, Ver arbeiter oder Verbraucher seines Bezirkes nach Maßgabe der sür den Kommunalocrband be stehenden Bestimmungen über die Verbrauchsregelung bereits abgegeben find. Artikel III. Diese Vorschriften treten mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 27. Juli 1915. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Richter. Tetanusera mit den Kontrollnummern 318 und 324 aus den Höchster Farbwerken und 136, 149 und 157 aus den Behringwerken in Marburg find wegen Mangels an Keimfreiheit zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 2. August 1915. Ministerium des Innern. Nr. 93. Tie von den Mühlen, Bäckern, Händlern und Konditoren am 1, 10. und 20. jeden Monats zu erstattenden Bestandsanzeigen — vgl. Bekanntmachung der Königlichen Amts- hauptmannschast Glauchau vom 30. Januar 1915 — Reg.-Nr. 261 I 6 — Amtsblatt Nr. 25 — find nicht mehr einzurcichen. Glauchau, den 2. August 1915. Der Bezirtsverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau. Amtshauptmann Graf v. Holtzendorff. Feld- und Forstdiebstähle betr. Es ist bedauerlicherweise wahrzunehmen gewesen, daß daS Eigentum des Land» Mannes auf dem Felde nicht geachtet wird, was sich in zahlreichen Felddiebstählen aus den Getreide- und Kartoffelfeldern äußert. Die Königliche Amtshouptmanuschaft steht sich dadurch veranlaßt, daraus Hinzuweisco, daß der Felddiebstahl ebenso verwerflich ist wie jeder andere Diebstahl und ebenso mit schwere» Strafe« bedroht ist. Auch die Beschädigung von Feldfrüchten ist strafbar und in dieser Zeit be sonders Unrecht. Die Polizeiorgane sind zu strengem Vorgehen angewiesen worden. Glauchau, den 3. August 1915. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Nach einer Verfügung des Oberbefehlshabers Ost sind vom 1. August. 1915 ab alle Personen, welche das preußische Gebiet nördlich des Memel Ruß Skierwieth-Stromes, sowie die Kurische Nehrung von Nidden einschließlich ab nach Norden bereisen, oder das Kurische Haff nördlich der allgemeinen Linie Karkeln-Nidden befahren wollen, verpflichtet, einen vor» schriftsmätzigen Jnlandspatz oder einen polizeilichen Ausweis bei sich zu führen. Der Ausweis muß von der heimatlichen Polizeibehörde seit dem 1. Januar 1915 ausgestellt sein und eine aus neuester Zeit stammende, behördlich abgcstempcltc Photographie enthalten. Zuwiderhandlungen werden bestraft. Für deutsche einzelne Militärpersonen und Zivilbeamte genügt jeder amtliche Ausweis ihrer vorgesetzten Dienststelle über ihre Person. Waldenburg, den 4 August 1915. Der Stadtrat. Lügenreden in der Duma. Der Kaiser hat dem preußischen Kriegsminister den vrdeu konr Iv mörilv verliehe». Die Kaiserin ist wieder in Potsdam eingetroffe». Auf die Bahnlinie» östlich von Warschau wurde ei» erfolgreicher Luftangriff unternommen. Bei Iwangorod wurde» wieder 32 Geschütze, darunter 21 schwere, »ud 2 Mörser erbeutet. Le«cz»a wurde von österreichisch-ungarischen Truppen eingenommen. Ein amerikanische» Vollschiff mit Baumwolle nach Archangelsk a» Bord, wurde erst von EuglSuderv, dauu von Deutschen gekapert. Ein deutsche» Unterseeboot hat wieder einen englische» Truppeutrausportdampser versenkt. Die Verluste der Engländer betrugen im Mai und Juni 5774 Oifiziere und 90,317 Mau». Die Engländer bereiten eine neue Land» und Seeaktio» «egen Kleinasien vor. Fünf Augriffe der Italiener auf die Isouzofront wurde« «uter schwere» Verlusten abgeschlagen. Tripoli« und Libyen ist für Italien verloren. Die russische» Zivilbehördeu räumen Brest-Litowsk. I« Bessarabien herrscht große» Elend, da» durch Plünderung der Kosaken gesteigert wird. Die Kriegsausgabeu Rußland» wc>deu bi» Ende d. I. 27 Milliarde» Mk. betragen. Dl« russische Aussahr ist vpm 1. Iauuar bis 14. Juni vs» «10,4 Millionen Mk. im Vorjahre ans 72,7 Milli»»«« inrückgegaugro. I« d«r serbisch«» Skupschtina kam es zu stürmisch«» ^z««r» w«g«u der Forderung Rußland«, Durazzo z« räumm. Der Direktor der Türkische« Bank in Konstantinopel wurde ermordet. *Waldeuburg, 4. August 1915. In der Duma in Petersburg hat am Sonntag der russische Minister des Aeußeren Herr Ssasonow eine Rede gehalten, die von Lügen und Verdrehungen strotzte. Interessant ist hierbei sein Eingeständnis, daß Italien zu seinem Verrat von Anfang an ent schlossen war. Seine Verleumdungen des deutschen Heeres hat bereits die „Norddeutsche" zurückgewiesen. Alan kann im Zweifel sein, ob man den Vater der Lüge in Petersburg oder in London wohnhaft zu denken hat, jedenfalls hat der Vierverband die bei allen seinen Mitgliedern schon vordem vorhandene see lische Verwandtschaft als Lügensippe nur zu festigen nötig gehabt, wenn einer aus dieser Familie einmal ein wahres Wort spricht, so hat er sich versprochen; Wahrheit ist ihnen Entgleisung, Druckfehler, Gedächt nisschwäche; in der Lüge schwimmen sie als in ihrem Element. Der russische Minister des Aeußeru, Herr Ssasonow, geizt mit seiner DlMlarede nach dem Ehrentitel des Vaters der Lüge. Seine Kollegen Goremykin und Poliwanow haben ihm den Lorbeer der Lüge, streitig zu machen gesucht, doch Ssasonow blieb Meister. Bei seinen Parlamentsreden „mit Erlaubnis des Zaren" wird nicht einmal die Seele rot vor Scham, er be wahrt das gute Gewissen des Schamlosen, er sühlt sich in der Gesellschaft mit sich selber durchaus wohl. Scbon zum dritten Mal spricht er in diesem Jahre zur Duma, du mußt es dreimal sagen! Dies Lügenkabinettstück wird nach Gebühr gewür digt. Nur sei gestattet, noch aus einzelne besonders kennzeichnende Züge in dieser TeufeVfratze Hinzu zeisen, nicht ohne, wie unser Volk in seiner sittlichen Gesundheit sagt, des „dummen Teusels" zu lachen. Italien hat der Dmnaredner als jüngst aufgenomme- nes Familienglied recht herzlich begrüßt; dabei ist ihm, wie bereits bemerkt, eine Wahrheit entglitten: unser langjähriger Bundesgenosse habe seit langer Zeit schon danach gestrebt, seine Mitbürger vom fremden Joche zu befreien und Ehrensalandra hab« „im Laufe der ersten Kriegsmonate sorgfältig de» Eintritt in die Aktion vorbereitet", das also zur glei ch'» Zeit, da in Berlin und Wien von Italien die „wohlwollende Neutralität" der römischen Regierung feierlich zugesagt ward. Vielleicht weiß das italie nische Volk von deni Treubruch, mit dem es durch seine ministeriellen Missetäter bemakelt worden ist, im Grunde so wenig, wie das breite Russenvolk, dem es jüngst Erzbischof Nikon bescheinigte. Doch di« Duma sollte, statt Beifall zu toben, Rechenschaft fordern. Weder Rußland noch seine Verbündeten, liest Ssa sonow gelassen vom Blatt ab, tragen die Schuld an den Leiden des Weltkrieges, sogar die Schandtaten der russischen Soldateska in Ostpreußen nennt diese- Sarmatengemüt aus dem Klub der Harmlosen er logen. Man denkt an den Bericht des Berliner Schusterjungen an die feine Dame, die nach dem An laß eines Auslaufs sich erttrndigte: Ach, een Mann hat eene Fliege getreten." Und als sie ihm sein« Frechheit verwies, verbesserte sich der Bengel: „Ent-