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Md Anzeiger. 271. Dienstag, den 28. September 1847. Mttthetturrgen ! und milden Stiftungen, den Beschlüssen des Magistrats allent- aus den Plenarverhandlungen der Stadtvero.rd-1 halben bei. neten vom 15. u. 20. September 1847. I Hieran knüpfte sich der Borttag de-Gutachten- derselben Beim Vortrage aus der Regiftrande beschloß das Solle-1 Deputation über die vom Stadttathe beschlossene Reftaura- gium zuvörderst dem Herrn Rathmann Conradi in Pirna! tion der Kirchenstühle in der Lhomaskirche. seinen Dank für die gefällige Mitteilung der von ihm über I ES hat nämlich ein Freund deS Gottesdienstes, der nicht die Errichtung von Communbäckereien in Städten verfaßten I genannt sein will, sich bereit erklärt, die Frauenstühle in der Schrift schriftlich zu erkennen zu geben und trat sodann den I Lhomaskirche auf seine Kosten mit messingenen Nummern nachfolgenden Beschlüssen des StadtrathS: I versehen zu lassen, dabei aber den Wunsch zu erkennen gege- 1) Der hiesigen Deutsch-Katholischen Gemeinde für das Iben, daß dieselben bei dieser Gelegenheit von neuem weiß laufende Jahr eine Unterstützung von 200 Lhlr. zu I angestrichen werden möchten. Der Stadtrath, von der An- Lheil werden zu lassen, I ficht ausgehend, daß ein solches Zeichen kirchlicher Gesinnung, 2) Herrn i)r. Römisch zu Geltendmachung der der Stadt I in unserer Zeit ohnehin seltener, nicht von der Hand zu Leipzig wegen Aufhebung des BierzwangsrechtS an! weisen sei, hat dieses Geschenk anzunehmen und dabei zu- den Staatssiskus zustehenden Entschädigungsansprüche I gleich die sämmtlichen Kirchenstühle in der Lhomaskirche weiß auf dem Rechtswege mit dem erforderlichen Actorium I lackirrn zu lassen beschlossen, was für die Kirche selbst einen zu versehen, »Aufwand von circa 836 Lhlr. verursachen wird. 3) auf die vom Herrn Adv. Herrmann beantragte Ab-1 Die Deputation hatte sich beifällig darüber ausgesprochen lösung des auf seinem Grundstücke in Reudnitz haften-1 und das Collegium gab, in Anerkennung der ehrenwerthen den jährlichen Erbzinses von 24 Ngr. 4 Pf. gegen I Gesinnung deS Gcheakgeders, svwre in Hinsicht auf die-Zweck- Gewährung de- 25 fachen Betrags einzugehen und I chäßigßek des gedachten Vorhabens, zu dem Beschlüsse des 4) den Mitgliedern des Callexti «ttocdettei an der Pr-1 SkadrEhs »nd de« zu dessen Ausführung erforderlichen Auf- terskirche eine Gratifikation von 00 Lhlr. zu gewähren, I »mrde seine Zustimmung, verband jedoch damit den Wunsch, einstimmig bei. " »daß der Stadtrath bei Verdingung dieser Arbeit freie Con- Hiernächst ergriff Herr Adv. Koch das Dort, bezeichnete»currenz emtreten lassen möge, die nahebevorstehende Ausführung einer direkten Verbindung! Der dritte Gegenstand endlich, welcher der Deputation der Thüringischen Eisenbahn mit den in Leipzig ausmünden-1 zu den Kirchen, Schulen und milden Stiftungen zur Be den Bahnen als eine höchst wichtige Frage für unsere Stadt I gutachtung Vorgelegen hatte, war der Beschluß des Stadt- und beantragte deshalb, den Stadtrath um ungesäumte Mit-1 raths, die Gehalte der ordentlichen Lehrer an der 11 Bür- theilung der Schritte zu ersuchen, welche derselbe im Interesse I gerschule mit denen der Lehrer an der 1. Bürgerschule vom der Commun in dieser Angelegenheit gethan habe, womit sich I Jahre 1848 an völlig gleichzustellen, was einen Mehraufwand das Collegium vollkommen einverstanden erklärte. I von alljährlich 775 Thlrn. beim Etat dieser Schule nöthig macht. Nachdem sodann Einer von den Ersatzmännern aus der I Wollte man auch darauf, daß diese Gleichstellung die im Klaffe des Handclsstandes für das Jahr 1847, welcher wegen I Publicum mitunter laut gewordene irrige Meinung, als stehe Ueberzähligkeit dieser Klaffe mit Ablauf dieses Jahres aus I der ersten Bürgerschule vor der zweiten irgend ein Vorzug dem Collegium auSzuscheiden hat, durch das Loos bestimmt! zu, am besten zu widerlegen geeignet sein dürste, ein beson- worden war, ging man zur Tagesordnung selbst über. Letz-1 deres Gewicht nicht legen, so wird doch solche bei gleichen tere umfaßt nachbemerkte Gegenstände: I Anforderungen an die Lehrer beider Schulen schon durch die Durch die Bestimmungen des neuen Regulativs für die I Regeln der Billigkeit geboten und es nahm denn auch das Gelehrtenschulen ist die Anstellung eines Hilfslehrers an der »Collegium aus diesem Grunde nach dem Gutachten seiner Nicoürischule für den naturhistonschen Unterricht nöthig ge-»Deputation keinen Anstand, dem diesfallsigen Beschlüsse des worden. Der Stadtrath hat demnach beschlossen, einen sol-1 Stadtraths beizutreten und die dazu alljährlich erforderlichen - chen mit einem jährlichen Gehalte von 225 Lhlr., und unter 1775 Lhlr. zu verwilligen. der Verpflichtung anzustellen, daß derselbe die Ertheilung des I Schlüßllch gelangte noch das Gutachten der Deputation arithmetische« und geometrischen Unterrichts m den untern! zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über die Erbauung Claffen zugleich mit übernehme. Dagegen soll der Schreib-I einer Halle und eines Wächterhauses auf dem neuen Fried- uMerricht an der gedachten Schule in Zukunft nach Stun-1 Hofe zur Berathung. den remunerirt werden. I Um letzteren unter fortwährender Beaufsichtigung zu In Betracht der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit dieser! halten und den Theilnehmern an Leichenbegängnissen ein EiurichtunGen und mit Rücksicht daraus, daß der dem anzu-! Unterkommen bei ungünstiger Witterung, sowie eine ent stellenden Hilfslehrer zu gewährende jährliche Gehalt der von I sprechende hocalität zu Abhaltung etwaiger Leichenfeierlich- sellngem allwöchentlich zu errheilenden Stundenzahl entsprr-1 keittn zu bieten, hat der Stadtrach beschlossen, eine hierzu chend erscheine, trat daS Collegium, nach dem diesfalls abge-1 geeignete Halle, welche zugleich die Expedition für den Todten- gebenen Gutachten seiner Deputation zu den Kirchen, Schulen I gräber mtt in sich fassen soll, und ein Wohnhaus für dm .