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—— — erer befürwortet die An- ,. s« Neustadt- Dre-de«, m der Expedi- tion, tl.Meißn. Gaffe Nr. 3, zu haben. Politische Weltschau. Deutschland. Das Zollparlament genehmigte am 4. d.M. den Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Spanien. So dann wurde der Gesetzentwurf, Abänderung einzelner Bestimmun- Ein unterhaltendes Blatt für den Bürger und Landmann Erscheint jeden Dienstag und Freitag früh. »tetteljährNch -eztehen durch § ave tgl. Poft- Anstalten. . — —-— Redigirt unter Verantwortlichkeit des Verlegers C. Heinrich. gehört und sodann in materieller Beziehung sowohl die Aufhebung des Personal-Arrestes, wie die sofortige Erlassung eines desfallfigen Gesetzes befürwortet, unter ausdrücklicher Zustimmung zu dem Entwürfe, welchen die zur Ausarbeitung der gemeinsamen Civil- prozeß-Ordnung bestellte Kommission vorgelegt hatte. Bei den Berathungen des Ausschusses kam es auch zur Sprache, daß die Aufhebung des Personal- Arrestes, als eines Exekutionsmittels, auch in Bezug auf Wechsel-Verbindlichkeiten zugleich eine Aen- derung des deutschen Wechselrechles in sich schließt. Es gewann hierbei die Ueberzeugung Raum, daß die erwähnte Aenberung auf die übrigen Vorschriften der deutschen Wechselordnung keinen wesentlichen Einfluß üben werde, weil das Wesen und die recht liche Bedeutung der Wechselverbindlichkeit nach der richtigen, auch der Wechselordnung zu Grunde liegenden Theorie von der Zu lässigkeit des Personalarrestes völlig unabhängig sei. Daneben mußte aber noch eme andere Frage m Erwägung kommen, näm lich, auf welchem Wege man die so wünschenswerthe und gegen wärtig bestehende Gemeinsamkeit des deutschen Wechselrechtes erhalten könne, wenn eme Abänderung beschlossen wird, welche nur für das Gebiet des norddeutschen Bundes, nicht aber für die tidrigen deutschen Staaten Wirksamkeit hat. Für eine Vertagung des neuen Gesetzes bis nach erfolgter Verständigung mit den süddeutschen Staaten wollte man bei der Dringlichkeit der beab sichtigten Reform nicht- stimmen, da ja überdies kein Vertrag besteht, welcher die Bundesgewalt hindern könnte, eine Aenderuna des Wechselrechts auf eigne Hand vorzunehmen. Deshalb fand man es für angemessener, die süddeutschen Regierungen von der bevorstehenden Aufhebung der Schuldhaft innerhalb des Bundes gebiets zu benachrichtigen, mit dem gleichzeitigen Ersuchen, ihrer seits das Geeignete zur Erhaltung der Gemeinschaftlichkeit des Wechselrechts zu veranlassen. Der Justiz-Ausschuß hat daher auch schließlich den Antrag gestellt, der Bundesrath möge den Bundeskanzler beauftragen, eine Notifikation und ein Ersuchen der gedachten Art an die Regierungen von Kaiern, Würtemberg, Baden und Hessen zu richten. Preußen. Die angeordnete Einstellung der Marine- Arbeiten wird von der gesummten deutschen Presse als eine vertriebene Empfindlichkeit des Bundeskanzlers, oder wenn man will des Bundesrathes, verurtheilt und namentlich machen die Organe der großen Seestädte auf das Unangemessene der Maß regel aufmerksam. „Uns steht die Marine zu hoch/' sagt Hamburger Borsenhalle, „als daß wir sie gerne zu der Rolle des Sackes in dem bekannten Sprichwort verurtheilt sähen, auf den die Schläge niederfallen^ die anderswohin gezielt find; auch dürste vielleicht daran gezweifelt werden, daß der Reichstag die andere ihm zugetheilte Rolle bereitwillig acceptiren würde. Wir und mit uns Alle, denen an einem fleißigen und Dauer ver sprechenden Ausbau des norddeutschen Bundes etwas gelegen lst, wünschen nichts sehnlicher, als ein festes und einmüthiges Zu sammenwirken der Bundesregierungen Und des Reichstages, und bedauern das eingetretene erste Zerwürfniß, sowohl um seiner selbst willen, als wegen der etwa sich daraus entwickelnden Folgen. Auf die Weise, wie es jetzt ver ucht wird, kann aber daS bestehen de Verhältmß unmöglich gebessert werden. Wir glauben, nach Allem was vorgefallen ist, kann nicht daran gezweifelt werden, fpngen. — Die Adreß de batte ist für die Donnerstagssitzung an beraumt, da Mittwoch die Verhandlungen wegen des preußischen Bußtags -ausgesetzt wurden. Als Referent für den Adreßent- wurf sungirt der Abg. v. Bennigsen, als Correferent der bairische Äbg. von Thüngen. Ersterer befürwortet die An nahme der Adresse, Letzterer dagegen den Uebergang zur einfachen Tagesordnung. Bei einem Anträge auf einfache Tages ordnung schreibt die Geschäftsordnung vor, daß von jeder Seite nur ein Generalredner sprechen darf und daß dann sofort die Abstimmung eintritt. Für den Fall, daß die Mehrheit des Zollparlaments sich gegen den Uebergang zur einfachen Tages ordnung aussprechen sollte, beschlossen die Süddeutschen, unter Protest gegen die Inkompetenz des Zollparlaments zur Behand- umg politischer Fragen den Saal zu verlassen, um nicht den Verhandlungen über Dinge beizuwohnen, zu denen dem Zoll parlament die Berechtigung abgeht. Dieser Schritt wäre keine Riederlegung des Mandats, denn man würde sich von der wei teren Theilnahme an Zolldebatten nicht ausschließen. Allgemein Ist man auf die Haltung des Grafen Bismarck in dieser Ange legenheit gespannt, da jedoch die äußerste Rechte einen Wink be kommen haben soll, gegen die Adresse zu stimmen, so läßt sich wohl erwarten, daß der preußischen Regierung nicht viel an dieser national-liberalen Kundgebung gelegen ist. Auch die „Kreuzztg." Kat sich dagegen ins Zeug, indem sie schreibt: „Wir hören, daß hie große Mehrheit der süddeutschen Abgeordneten fick nicht wer ter an den Debatten betheiligen will, falls der Adreß-Entwurf hex Nationalliberalen nicht durch Tagesordnung besei'vgt Würde. Pir^ finden die Verstimmung der Süddeutschen wegen der Adresse erklärlich genug,, wünschen die Annahme der Tages ordnung und fordern unsere Freunde auf, sich wo möglich alle »u der Debatte einzufinden. Aber wir müssen doch bemerken, daß die Ablehnung der Tagesordnung - wie bedauerlich auch - noch immer nicht über die Annahme der Adresse entschiede, und wir würden, falls es nach abgelehnter Tagesord nung also zu einer Debatte käme, doch dringend wünschen, daß die Süddeutschen sich an derselben betheiligen, ihren Standpunkt harlegen und durch ihr Votum mithelfen, daß die Adresse ab- geleynt würde. Das scheint uns daS richtigere Verfahren zu sein." — Der Justiz-Ausschuß deS Bundesrathes hat konstattrt, daß die Schuldhaft-Frage zur Kompetenz der Bundesgesetzgebung Vrrr-tgster Jahrgang. II. Guartat. " gen der Zollordnung und der Zollgesetzgebung betreffend, zu Ende berathen. Das Haus nahm hierbel folgenden Antrag des Abg. Müller an: ,,l) möglichste Erleichterung der Zollab fertigung in Bezug auf Zeit, Art und Kompetenz der Zollstelle; 2) möglichste Erweiterung des Niederlageverkehrs; 3) Zulassung jeder Veränderung in der Disposition über die vom Auslande eingesandten Waaren, deren unmittelbare Umpackung und Ver- thettung auf dem Transport unter amtlicher Aufficht; 4) mög lichste Beschränkung der Kontrolle in Grenzbezirken und im Bmnenlande." Schließlich beschäftigte man sich mit Wahlprü- fpngen. — Die Adreß beraumt, da Mittwoch