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M! ! Anzeiger. Amtsblatt des Königl. Bezirksgerichts and des Raths der Stadt Leipzig. M 75. Sonnabend dm 16. März. 1861. Bekanntmachung. ES wird hiermit die ungesäumte Abführung der restirenden Gerichtskosten dringend in Erinnerung gebracht, indem deren Beitreibung auf dem Wege der Erecution außerdem unvermeidlich ist. Leipzig, den 15. März 1861. - Das Direktorium -es Königl. Bezirksgerichtes. vr. Lucius. Bekanntmachung. Der höchste und niedrigste bei unS angezeigte Verkaufspreis des RoggenbrodeS vom 15. März 1861 an bis auf Weiteres ist: I. Da- Pfund Brod erster Qualität: höchster Preis 1L Pfennige bei dem Bäckermeister Büchner, Grimma'sche Straße Nr. 31, und bei den Landbrodbäckern . i: Nr. 14. Sander, - 31. Schmidt, - 59. Müller, niedrigster Preis S Pfennige bei den Bäckermeistern >ertzog, Windmühlenstraße Nr. 50, k!ühne, Aeitzer Straße Nr. 1, Da- Pfnnd Brod zweiter Qualität: höchster Preis 1L Pfennige bei den Landbrodbäckern Nr. 66. Leonhardt, - 112. Dürr; Langkamrner, hohe Straße Nr. 1l, Luther, Nicolaistraße Nr. 12. Nr. 14. Sander, - 31. Schmidt, Nr. 59. Müller, - 112. Dürr; Arras, Halle'sche Straße Nr. 4, Fritzfche, Gerberstraße Nr 20, Gebert, Frankfurter Straße Nr. 6, Leipzig, den 14. März 1861. niedrigster Preis 8 Pfennige bei den Bäckermeistern Heistnger, Nicolaiftraße Nr. 21, Schnnrbusch, Glockenstraße Nr. 6. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. JunghanS. Bekanntmachung. In Folge neuerer Vorkommnisse sehen wir uns veranlaßt, die Bestimmung in §. 132 der Armenordnung in Erinnerung zu bringen, wornach Zeder, -er wissentlich von öffentlichen Armen Kleidungsstücken, Brod, Feuerungsmaterial und andere Gegenstände, welche denselben von der Armenbehörde zur Unterstützung gegeben worden find, kauft, oder darauf Geld leiht, nicht nur das Gekaufte oder Verpfändete unentgeltlich an die Arwenanstalt zurückzugeben hat, sondern noch über dies in eine Geldstrafe von L bis S Thaler oder verhältnistmästige Gefängnisstrafe verfällt. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß die aus der Armenanstalt herrührenden Bekleidungsgegenstände und Bettbezüge an dem ausgedrückten Farbestempel kenntlich sind. Leipzig, den 13. März 1861. Der Rath der Stadt Leipzig. . - . Berger. Bekanntmachung. Im Bau- und Holzhofe sollen Dienstag den LV. März d. I. früh von 8 Uhr an folgende Hölzer: kantiges weiches Holz, 1 bis 16 Ellen lang, ^ 4 bis Zoll stark, - eichneö Holz, 1 - 14 - - - "/i« - - . eichene Pfosten, 2 blS 6 Ellen lang, 2 bis 3 Zoll stark, Bieter, 1 bis 7 Ellen lang, . eichneS Lagerholz, weiches Stammholz, 1 bis 1v Ellen lang, 1 Ahom-, 1 buchner, 1 lindener und 8 pappelne Rutzklötzer, Fenstergewände, Treppen, Thore, Rüstböcke, Kalkbuchten, hölzerne Rinnen, so wie eine größere Quantität hartes und weiches Brennholz in kleineren Partien, gegen entsprechende Anzahlung und unter den an Ort und Stelle bekannt zu machenden, vorher schon beim RathSbauamte einzusehenden Bedingungen an die Meistbietenden verkauft werden. Leipzig den 12. März 1861. Des Raths der Stadt Leipzig Deputation zum Bau- und Holzhofe.