Volltext Seite (XML)
Kehwai«a! Scbn«»v«^q IS. Ans St MMkW sl ksfreunö. r-'-Ls^f N Uageblatt und Mntsblatt G für Lis kal.un- LtSWLchmDchMrn m Mls.Grünham.Karknsf-inSohaE -»«gMM8M.<LSßmtzLsuM1el.«ZLhMberg.ScNwWenberL bAkMörnsr» Sk. l«l. Vir „SrMdlrglste Volk,freund" nschelut Hzllch m» der tooe noch de« Sonn- «»d FeNdege». AdonuemenI «»naUUd co VfL 3»ferale: I» LmtiblaUdnIrd du «oom der 1s». PeMMe IL Pf^, d»»l. »o« »»würfe IS vfo-, im «mlliten Seil der voom du Ss». « Pf,., im «M.-IUl »I« Zelle 4L »s,. ;»»>»ss. m r. Nii ml. S-seniu-Ann-dm« für die «» v»-mltta» ,rf-,Im«de N,m«u dl» »»»- »lllo, !l Uhr. Sine dffrglcholt »r die «üchiiiägioe z«k«oh»e der z«>et«e« dy. «« de« «orgefchriedene» I,,eo, sowie «n deftimmier Äeiie mied »>ch> gegede«, edenso wird s«r die «l»»,keU tiie,ho>ilL »ustegedeou z«>r>sn> niLt goronlierl. Ziuwiirlige Xosirilge n>r oeoeu verooedijohlouz. Zdr «li«. >ade eiooelendin «»»usdelsle omchl Ach die UedikUo» «cht »er«ila«rIUch. «V. Jahrg. Mit Rücksicht auf die warme der Entstehung von Waldbränden günstige Witterung werden nachstehend die 88 31 und 32 des Forst- und Feldstrafgesetzes vom 26. Februar 1909 zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 8 31. Mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder mit Hast bis zu zwei Wochen wird bestraft: 1. wer in gefahrbringender Weise mit unverwahrtem Feuer oder Licht einen Wald betritt oder ihm sich nähert; 2. wer im Walde oder in gefährlicher Nähe eines WaldeS brennende oder glimmende Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt; 3. wer, abgesehen von den Fällen des 8 368 Nr. 6 des Strafgesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe eines Waldes unbefugt Feuer an zündet oder in befugter Weise angezündetes Feuer gehörig zu beauf sichtigen oder auszulöschen nnterläßt. 8 32. Mit Geldstrafe bis zu sechzig Mark oder Haft bis zu zwei Wochen wird be straft, wer, abgesehen von den Fällen des 8 360 Nr. 10 des Strafgesetzbuchs, bei Wald bränden, von der Polizeibehörde oder dem Waldbesitzer oder ihren Vertretern zur Hilfe auf gefordert, keine Hilfe leistet, obgleich er der Aufforderung ohne eigenen erheblichen Nachteil genügen konnte. Nr. 667. V. .Zwickau, den 30. April 1914. Königliche Amtshauptmannschaft. Der Vorstand des unterzeichneten Amtes, Herr Brandvers.-Jnspektor Fricke, ist vom 4.—30. Mai 1914 beurlaubt. Mit der Vertretung ist Herr Brandvers.-Assistent Hoff beauftragt. Schwarzenberg, 2. Mai 1914. Königl. Brandversicherungsamt. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bauunternehmers Wilhelm Bret schneider in Zschorlau wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Schneeberg, den 29. April 1914. Königliches Amtsgericht, Auf Blatt 147 des hiesigen Handelsregisters, betreffend die Firma Nestler L Breitfeld, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Wittigsthal ist heute eingetragen worden: Der Geschäftsführer Richard Wilhelm Breitfeld in Erla ist zufolge Todes aus- geschieden. Zum Geschäftsführer ist der seitherige Prokurist Ernst Richard Breitfeld in Erla bestellt. Zu stellvertretenden Geschäftsführern sind bestellt a) der Stadtrat Paul Landmann in Schwarzenberg, b) der Fabrikbesitzer Gustav Frommelt in Pöhla-Pfeilhammer. Die Vertretung der Gesellschaft steht jedem von ihnen sebständig zu. Prokura ist erteilt a) dem Buchhalter Friedrich Görk in Schwarzenberg, b) dem Kassierer Robert Illig in Schwarzenberg, o) dem Ingenieur Curt Edlich in Erla, 6) dem Kassierer Rudolf Wagemann in WittigSthal, s) dem Buchhalter Emil Windisch in Johanngeorgenstadt, y dem Kaufmann Gustav Adolf Seidel in Witttgsthal. Jeder der Prokuristen darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Prokuristen vertreten. Johanngeorgenstadt, am 29. April 1914. Königl. Amtsgericht. Neustädtel. Haushaltplan. Der Haushaltplan für Neustädtel auf daS Jahr 1913 ist in Druck fertiggestellt «ud wird, soweit der Vorrat reicht, den Bürgern unserer Stadt gegen Zahlung von — KM. 15 Pfg. für jeden Druckabzug ausgehändigt. Neustädtel, am 29. April 1914. Der Stadtrat. vr. Richter, B. Neustädtel. Impfung. Die öffentliche und kostenfreie Impfung soll hier Montag, den 4., Dienstag, den 5., Mittwoch, den S. Mai dieses Jahres stattfillden und zwar werden geimpft: am 4. Mai die Erstimpflinge, deren Familiennamen mit den Buchstaben bis mit IlL beginnen, am 5. Mai diejenigen mit den Buchstaben Sl bis L, am «. Mai die Wiederimpflinge, sämtlich von nachmittags 4 Uhr ab in der hiesigen Turnhalle. Zur Erstimpfung sind alle diejenigen Kinder verpflichtet, die 1. im Jahre 1913 geboren sind und der Jmpfpflicht noch nicht ge nügt haben, 2. im Jahre 1913 wegen Krankheit zurückgestellt oder ohne Erfolg ge impft worden sind, 3. im Jahre 1213 oder früher aus irgend einem Grunde zurückgehalten worden sind. LS werden deshalb alle Eltern, Pflegreltern nnd Vormünder der nach S 1 Ziffer 1 des Gesetzes vom 8. April 1874 impfpflichtigen Kinder bei Vermeidung einer Geldstrafe bt- -u 50 Rik. oder Haftstrafe bis zu 3 Tagen angewiesen, zur genannten Zeit die impfpflichtigen Kinder zur Impfung vyrzustellen oder einen BefreiungSgrund von der Impfung durch ärzt liches Zeugnis nachzuweisen. ... Ä wird hierbei insbesondere noch auf folgende gesetzliche Bestimmungen hmgewiesen. Au- «inem Hause, in welchem ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Mosern, Diphtherie, Troup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündungen oder die natürlichen Docken btöckckm. oüastn allaemeineu Llnuritawum türm as-rackst werden. Die Kinder müssen zum Impftermine mit reingewaschenem Körper und mit rein« Kleidern gebracht werden. 3 Eine besondere Einzelaufforderung erfolgt nicht. Neustädtel, am 28. April 1914. Der Stadtrat. vr. Richter, B. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuerein- schätzung den Beitragspflichtigen bekannt gegeben worden sind, werden gemäß der Be stimmungen in 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 bez. 8 28 de» Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, welche hier ihrs Steuerpflicht zu erfüllen habe», denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können,, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebnisses sich bei der hiesigen Ortssteuer einnahme zu melden. Niederfchlema, am 1. Mai 1914. Der Gemeindevorstand. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- iO- f und Ergänzungssteuereinschätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden alle Personen, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfülle« haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergebniffe» sich bei der hiesigen Ortssteuereinnahme zu melden. Der Gemeiudevorstaud. Nachdem die Austragung der Staalseinkommen- und Ergänzung^ steuerzettel auf da» laufende Jahr erfolgt ist, werden gemäß H 46 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900 und 8 28 de» ErgänzungSsteuergesetze» vom 2. Juli 1902, alle diejenigen Personen, die hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen, haben, denen aber die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufge fordert, sich wegen Mitteilung de» Schätzungsergebnisse» bet der hiesigen OrtSsteuer- Einnahme zu melden. Pöhla, 30. April 1914. . Der Gemeindevorstau-. Leonhardt. , Straßenbau betreffend. Die Gemeinde Wildbach beabsichtigt im laufenden Frühjahr zirka 360 Meter« Straße in der Richtung nach Langenbach vorschriftsmäßig ausbauen zu lassen und! »verden leistungsfähige Bauunternehmer hiermit in Kenntnis gesetzt, sich wegen näherer! Auskunft an den unterzeichneten Gemeindevorstand zu wenden und Kostenanschläge bis 10. Mai einzureichen. Wildbach, am 2. Mai 1914. Reuther, Gem.-Vorst. Nr. 21 des diesjährigen Reichsgefetzblattes ist erschienen und liegt in dem Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme aus. Inhalt: Gesetz über die Folgen der Verhinderung wechsel- und scheckrechtlicher Handlungen im Ausland. — Beknntmachung, betr. die Orte, die im Sinne der 88 499, 604 der Zivilprozeßordnung als Ein Ort anzusehen sind. — Bekanntmachung, betreffend benachbarte Orte im Wechsel- und Scheckverkehrs. Die Stadträte von Aue, Lössnitz, Neustädtel, Schneeberg u. Schwarzenberg, die Bürgermeister von Grüuhain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. Wildenfels, die Gemeindevorstände des amtshauptmauuschaftliche» Bezirks Schivarzenberg. UMkWkU. WWkl MMOkM. Bahnhofsrestauration Wilzfchhaus, Montag, den 11. Mai 1914, vorn». h,19 Uhr: 19296 fi. Klötze, 7—15 om stark, 4564 fi. Klötze, 16—22 om stark, 2672 - - 23—29 - - 1199 - - 30—53 - - 14 rm fi. Nutzknüppel, 193,5 rm fi. versch. Brennhölzer, 75,5 rm fi. Stöcke, Kahlschläge in Abt. 4, II, 14, 15, 24, 31, 35, 36, 38, 43, 44, 45, 51, 52, 53 u«d Eiuzelhölzer in Abt. 26, 30, 31, 32, 36, 43, 45, 46, 59, 65, 66, 76, 78, und 79. Königl. Forstrevierverwaltung Königl. Forstrentamt Carlsfeld. Eih-nftvck. Dank. Herr Fabrikbesitzer Hermann Nier in Beierfeld hat der hiesigen Kirche ein Legat im Betrage von - Gtn Taufend Mark mit der Bestimmung vermacht, daß die Zinsen dieses Kapitals alljährlich in der Adventszeit an Arme des Ortes Beierfeld zur Verteilung kommen sollen. Wir sprechen Herrn Nier für diese schöne Betätigung barmherziger Liebe und kirch lichen Sinnes unsern herzlichsten Dank aus, mit dem Gebetswunsche, daß Gott ihn und sem Haus reichlich segnen wolle, Beierfeld, 28. April 1914. Der Ktrcheuvarstand. Pfarrer Geidel, Vorsitzender. Erster Jahrmarkt in Lößnitz Montag, den 11, Mat L»I4 Oberschlema. Oeffentliche Gemeinderatsfitzuna Bockau. Oeffentliche Gemeinderat! de« A, «äi M4 eteud, 8 «M W "7^1