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Wöchckrüiüt. für Wilsdruff, Tharandt, Roffeu, Siebcnlchn und die Umgcgcndc». Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag rcsp. Donnerstag Mittag. 86. Freitag, den 31. October 1873. Seine Majestät König Johann von Sachsen ist am 29. Oktober früh 4 Uhr 33 Minuten gestorben. Diese zwar nicht unerwartete, aber alle Sachsenherzen tief erschütternde Trauerbotschaft durchfliegt das Land: es hat Gott, dem allmächtigen Herrn über Leben und Tod der Menschen, gefallen, Se. Maj. den allgeliebten König Johann in das bessere Jenseits abzurufen. Unaussprechlich groß ist der Schmerz über diesen Verlust, der in den Palästen der Residenz, wie in der kleinsten Hütte des Landes empfunden wird. Denn Alle sind sich bewußt, daß sie einen Edlen be trauern, der seinem fürstlichen Stande zur Zierde, seinem hohen Hause zu Glück und Freude, seinem ganzen Volke zum Segen gegeben war. Aber nicht blos das sächsische Volk hat seinen Landesvater, einen Vater in des Wortes bestem Sinne, verloren, nicht blos der sächsische Staat einen festen, gerechten und stets milden Lenker, der den Gerechten Schild und Stütze, den Bedrängten Tröster und Helfer war, sondern auch weit über die Grenzen unseres engeren Vaterlandes hinaus wird die Trauerklage um den hohen Verewigten wiederhallen; denn auch Deutschlands Fürsten ist ein ebenso treuer Bundesgenosse, wie erpropter und weiser Berather, dem deutschen Reiche ein Patriot voll hingebendstcr Treue, der deutschen Wissenschaft ein erleuchteter Pfleger und Beschützer entrissen worden. Der Lebensgang des dahingeschiedenen Königs war ein sehr bewegter. Allein der vielfache Wechsel von Leid und Freude, welchen der Rathschluß Gottes über ihn verhängt, die Seelengröße, mit welcher der Vollendete die über sein Haus und Land ergangenen Prüfungen getragen hatte, gab dem sächsischen Volke nur um so mehr Gelegenheit, die Vorzüge seines Königs in den vielseitigsten Lebensbeziehungen zu be wundern, und hatte das Band gegenseitiger Liebe und Treue zwischen Volk und Fürst mir desto fester geknüpft. Wohl ist es ein Trost, daß nach einer langen Reihe schmerzlicher Erfahrungen der Lebensabend des allverehrten Königs noch von Strahlen höchster Freude, die wie das Morgenroth eurer glücklichen Zukunft erglänzten, vergoldet wurde. Der hohe Ver ewigte konnte noch sehen, wie sein geliebtes Sachsenvolk unter seiner Leitung aus schwerer Bedrängniß sich rasch wieder zu kaum gehofftem Wohlstände aufschwang. Er durfte erleben, daß die erlauchten Prinzen seines Hauses an der Wieder geburt Deutschlands zu neuer Macht und Größe einen ruhmvollen, allgemein bewunderten Antheil nahmen. In dem blüh enden Kreise seiner geliebten Enkelkinder erschloß sich ihm ein reicher Quell erquickender Freude und beseligender Hoffnung. Und an der Seite der verehrten Landesmutter, die während einer mehr als fünfzigjährigen Ehe in unerschütterlicher Treue Freud und Leid, Liebe und Schmerz mit ihm getheilt, sollte er bei der unvergeßlichen Feier des vergangenen Jahres die Tiefe und herzergreifende Innigkeit der Liebe und Verehrung erfahren, mit der das ganze Volk von den Höchsten bis zu den Geringsten an seinem Herrscherpaare hing. Doch mit diesem Tröste mischt sich die Wehmuth darüber, daß dem All geliebten nur so kurze Zeit beschieden war, dieses wohlverdienten Glückes sich zu freuen. Der innigste Dank aller treuen Sachsen folgt dem theuren Landesfürsten in seine himmlische Heimath nach; Dank für seine Hingebung an das Wohl von Land und Volk, Dank für seine nie erkaltende und nie ermüdende Liebe, Dank insbesondere für die treue Fürsorge nm die Seinigcn, die es erstrebte und erreichte, in den dem Vorbilde des erlauchten Vaters nachstrebcnden Königlichen Prinzen dem Vaterlande eine Bürgschaft dauernden Segens zu hinterlassen, eine Bürgschaft für Erhaltung und Wetterführung der glück verheißenden Schöpfungen, mit denen er seinem Namen ein unvergängliches Denkmal errichtet hat. Die Erben seiner Tu genden werden auch die Erben seiner Liebe sein. Sein Gedächtniß bleibt in Segen; seine Asche ruhe in Frieden! Wir, Albert, von GOTTES Gnaden König von Sachsen re. ;c. re. thun hiermit kund und zu wissen: Nachdem durch Gottes unerforschlichen Rathschluß des Allerdurchlauchtigsten Königs und Herrn, Johann, Königs von Sachsen, Unseres vielgeliebten Herrn Vaters Königliche Majestät, zum größten Schmerze Seines Hauses wie Seiner gejammten Unterthanen aus diesem Leben abgerufen worden ist, haben Wir die Regierung des Königreichs Sachsen ver möge des nach der verfassungsmäßigen Erbfolge an Uns geschehenen Anfalls der Krone, übernommen. Wir versehen Uns daher zu Unsern getreuen Ständen, den Königlichen, sowie den sonst in öffentlichen Diensten angestellten geistlichen und weltlichen Beamten und Dienern, auch zu allen Unterthanen und Einwohnern Unseres König reichs, daß sie Uns als dem rechtmäßigen, angestammten Landesherrn die schuldige Dienstpflicht, Treue uud Gehorsam so willig als pflichtmäßig leisten werden. Dagegen versichern Wir sie Unserer, auf Handhabung von Recht und Gerechtigkeit und Beförderung der Wohl fahrt und des Besten des Landes unausgesetzt gerichteten landesväterlichen Fürsorge, werden auch die Verfassung des Lan des in allen ihren Bestimmungen während unserer Regierung beobachten, aufrecht halten und beschützen. Damit der Gang dtzr Staatsgeschäfte nicht unterbrochen werde, ist Unser Wille, daß sümmtliche Behörden ihre Verrichtungen bis auf Unsere weitere Bestimmung pflichtmäßig fortsetzen. Gegeben zu Pillnitz, am 29. October 1873. Albert. Richard Freiherr von Friesen. Georg Friedrich Albert von Fabrice. Hermann von Nostiz-Wallwitz. Ur. Karl Friedrich Wilhelm von Gerber. Christian Wilhelm Ludwig Abeken.