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Wöchentlich eescheiiicn drei Nummern. PrZnmncrMio»?-Preis 22j Lilöergr. Thlr.) vierieljährti». 3 Tb!r. für La» ganze Jahr, ohne Erhöhung, in allen TKeilen der Preußischen Monarchie. Magazi ri für die Pränumerationen werken von jeder Buchhandlung (in Berlin Lei Beit u. Comp., Iägerstraßc Rr. 23), so wie von allen König!. Post-Acmtern, angenommen. Literatur des Auslandes. 92. Berlin, Mittwoch den 2. August 1843. Moldau und Wallachei. Die Verwaltung der geistlichen und Schul-Angelegenheiten in der Wallachei. An der Spitze der Geistlichkeit steht zwar der Erzbischof, Metropolit der Wallachei, zu Bncharcst, der von der General-Versammlung der Stände er wählt, von dem Fürsten bestätigt und kanonisch von dem Patriarchen zu Konstantinopel anerkannt wird; dennoch aber stehen alle geistliche Angelegen heiten unter einem besonderen Minister, wogegen der Metropolit als Präsident der Stände-Versammlung an der weltlichen Regierung Theil hat. Seine geistliche Gerichtsbarkeit erstreckt sich nicht bloß über die ganze Wallachei, sondern auch über die in Ungarn befindlichen orthodoren Griechischen Kirchen. Er ist zugleich Bischof über 7 Kreise und unterhält in Bucharcst ein Seminar mit 40 Freistellen. In der Kathedrale ist der Leichnam des heiligen Demeter, des Schutzpatrons von Bucharest. Unter ihn» steht der Bischof von Nimnik süber 3 Kreise umfassend), der den Titel von Severinum führt, weil sein Sitz zuerst zu l3miwmum 8«v«wine war. in dem dortigen Seminar sind 30 Frei stellen; der Bischof von Busco süber 4 Distrikte) hat 20 Freistellen, und der Bischof zu Argiche (über 2 Distrikte) eben so viel Freistellen. Jeder Bischof ist Mitglied der Volks-Versammlung und hat einen geistlichen Nath, ein Priester-Kollegium unter einem Archimandrite» zur Seite, welcher die geistliche Gerichtsbarkeit ausübt ; der Protopvpe der Diözese hat die Aufsicht über die Geistlichkeit, die Archimandriten über die Klöster. Der Metropolit sowohl als die Bischöfe haben über ihre Einkünfte durch Vermittelung des geistlichen Ministers Rechnung zu legen. In diesem Ministerium hat die erste Abtheilung die Verwaltung der Kloster-Güter und die Verwendung ihrer Einkünfte zu bearbeiten; die zweite die Angelegenheiten der Scminaricn und der gewöhnlichen Ccrcmonicn; die dritte die Angelegenheiten aller wohlihätigen Anstalten und Schulen. Im Allgemeinen hat das Ministerium die Pflicht, darauf zu sehen, daß die Geist lichkeit eine» vorwurfsfreien Wandel führe und sich nicht von den alten Ge bräuchen entferne. Keine Ordination eines Geistlichen darf erfolgen ohne Bericht des Ministers an den Fürsten und ohne vorgängige Verständigung darüber mit dem Metropoliten. Zu den Obliegenheiten des Kultns-MinistcrS gehört auch die Aussicht über die Geburts- und Sterbe-Register, welche von den Präsidenten der Ge richte erster Instanz geprüft und dann in den Archiven der Bischöfe auf bewahrt werden müssen. Die Kloster-Güter werden auf 3 Jahr in Gegenwart des Metropoliten und des Ministers verpachtet; aus den Einkünften derselben muß ein gewisser Theil in die Central-Kasse abgeliefert werden, woraus schlecht dotirte Kirchen unterhalten werden, besonders aber die Schulen und die WohlthätigkeitS- Anstalten. Aus diesem Grunde findet sich in dem Budget des Fürsienthums kein Fond für die Schulen. Das Schulwesen steht unter einer Ephorie oder Kuratel von 6 Mit glieder». Unter derselben steht in jedem Kreise ein Aufsichts-Comite, aus einem Präsidenten (dem Krcishauptmann oder Präfekten) bestehend und zwei aus den Einwohnern der Stadt gewählten Mitgliedern, welche die Schulen des Bezirks zu überwachen haben. Ein besonderes Schul-Reglement bestimmt, daß Primair- und Volks-Schulen, Mittel-Schulen oder Gymnasien und Spezial-Schulen eingerichtet werden sollen. Die VolkS-Schulcn haben drei Klaffen, und aus der höchsten geht der Zögling auf das Gymnasium mit 6 Klassen über. Wer aber den wissen schaftlichen Unterricht nicht verfolgen will, für den ist durch eine vierte Klaffe der Volks-Schulen gesorgt, in der für Gewerbe aller Art nützliche Kenntnisse gelehrt werde»; so daß damit der Zweck unserer höheren Bürgerschulen erreicht wird. In den Gymnasien wird Französisch, Lateinisch und Griechisch gelehrt: die letzt« Sprache ist aus der Zeit der Fanarioten-Fürsten hier so gewöhnlich, daß alle Damen, welche einigen Unterricht gehabt haben, den Homer und andere Klassiker lesen mußten, indem nie Unterricht im Neu-Griechiichen — als einer lebendigen Sprache, sondern lediglich im Alt-Griechischen gegeben ward; aus diesem Grunde könne» auch viele derselben nicht Wallachisch lesen, wenn sic auch noch so gut Französisch lesen und Deutsch sprechen. Auch Geographie und Geschichte gehören in den Lehr-Plan dieser Gymnasien, so wie Linear- Zeichnung. Der höhere Unterricht, der sogenannten Supplcmentair-Klasse, umfaßt die Literatur der genannten Sprachen, die Philosophie, Physik, Chemie und Mathematik; eine Art von philosophischer Fakultät vorstellend. Eine zweite Klasse ist für das Rechts-Studium des Landes bestimmt, und eine dritte für die auf das Genie-Wesen angewandte Mathematik, worunter hier das allge- meine Baufach verstanden wird. Diese höhere Lehr-Anstalt, für welche auf Deutschen Universitäten Lehrer, namentlich jetzt drei Zöglinge in Berlin, ausgebildet werden, befindet sich in dem Kollegium zu S. Sava zu Bucharest, welches 1778 von dem Fürsten Ipsilanti erbaut ward, um die Griechische Sprache an 100 junge Leute zu lehren, bis 1810 Doktor Lazar zuerst anfing, hier eine Lehr-Anstalt in Wallachischer Sprache zu begründen. In demselben Kollegium befindet sich auch das Gymnasium; in beiden Anstalten werden 637 Zöglinge von 18 Leh rern unterrichtet. Eine Bibliothek von 13,000 Bänden ist öffentlich, unv ein Naturalien-Kabinct enthält zugleich Alterthümer des Landes, worüber ich be sonders berichtet habe. Ein zweites Gymnasium befindet sich in der Hauptstadt der kleinen Wallachei, Krajowa, mit 317 Schülern. Für den Unterricht der Volks- Schullehrer sind Normal-Schulen, für jeden Kreis eine, eingerichtet, in welcher 1732 Zöglinge Unterricht erhalten. Die Anzahl der die Volks-Schulen be- suchenden Kinder beläuft sich auf 41,630. Jedes Dorf über 30 Familien soll eine eigene Schule haben; jetzt schon sind 2107 eingerichtet, wo in 2 Klaffen Lese», Schreiben unv Rechnen nebst dem Katechismus gelehrt wird. In den Normal-Schulen ist eine dritte Klasse für Geographie, Grammatik und Reli gion; nur im Winter besteht die Pflicht der Aeltern, die Kinder in die Schule zu schicken. In dem Kollegium von S. Sava befindet sich ein Pensionat von 48 Zög- lingen, unter dcncn 12 auf Kosten des Staats zu Lehrern für die verschiedenen Schulen herangcbildet werden. Die Central-Kasse der Klöster hat sür den öffentlichen Unterricht jährlich 330,000 Piaster (zu 3 Sgr.) auSgcworfcn. Auch mehrere Privat-Erziehungs-Anstalten, meist von Franzosen eingc- richtet, werden vom Staate unterstützt. Die Zahl aller die Schulen besuchenden Zöglinge beträgt 47,377. Die Wohlthätigkeits-Anstalten sind bedeutender, als man in diesem Fürstcn- thume erwarten sollte. Das Hospital von Cvltza, von dem Spatar Kantaku. zcno 1713 gestiftet, enthält 60 Kranke aller Rationen und Religionen, das von dem Fürsten Ghika 1732 gestiftete Hospital S. Pantclcmon 36 Betten, und das 1815 gestiftete Hospital der Philanthropie 30. Jeder Arme wird hier umsonst sehr gut verpflegt, und die fremden Konsuln haben sich nur für er krankte Fremde zu verwenden, so erfolgt sofort die Aufnahme. In dem Hospital Pantclcmon ist zugleich eine Entbindungs-Anstalt mit einer Hebammen- Schule verbunden; mit dem von Coltza eine Chirurgen-Lehr-Anstalt. Das Militair-Hospital hat 130 Bctten, ein gleiches zu Krajowa 30. Das Hospital Brankovan hat seine eigene stiftungsmäßige Aufsicht und kann 60 Kranke auf- nchmcn. Die anderen Civil-Hospitäler stehen unter einer Ephorie der Wohl- thätigkeits-Häuser angeordnet, welche I) ein Finvclhaus für 476 Kinder unterhält; 2) ein Bettlcrhaus, wo 48 Arine unterhalten und 44 Familien mit Geld unterstützt werden, auch jährlich zu Ostern einen neuen Anzug erhalten; 3) die Armen-Untcrstiitzungs-Kasse giebt 700 Unglücklichen zu Bucharest eine mehr oder weniger bedeutende Beisteuer. Endlich gehört hierher noch das Waisen-Amt, bestehend aus dein Metropo- litcn, dem Kultus-Minister und einem dritten von der Regierung ernannten Mitglied«; diese Behörde hat nicht nur für die Vermögens-Verwaltung, son dern auch für die Erziehung der Waiseu-Kinder zu sorgen. Neigebaur. England. Erinnerungen cm den Aufenthalt Napoleon's auf St. Helena. Von Elisa Abell. (Fortsetzung.) Wir kehrten dieselbe Nacht noch nach den Lriarx zurück, um von Napoleon zu sprechen und zu träumen. Am folgenden Morgen nahmen wir eine große Kavalkade wahr, die sich längs dem Pfade um den Berg zog, an dessen Fuß sich unsere liebe kleine Hütte in ihrem laubigen Neste verbarg. Der Effekt dieses Zuges war sehr malerisch. Er bestand aus fünf Reitern, die, den Windungen der Bergstraße folgend, eincn Augenblick in den Strahlen der Sonne Hero erglänzten und durch den düsteren Hintergrund in ein Helles Licht