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Freitag, Sm 18. «nS Sonnabend, dm IS. Oktober 1SS1, werden die Geschäftsräume des unterzeichneten Königlichen Amtsgerichts gereinigt und daher nur dringliche, unaufschiebbare Geschäfte erledigt. Bischofswerda, am 28. September 1901. Königliches Amtsgeri A t. Ein Geldtäschchen mit Inhalt, welches als Fundgegenstand anher abgeliefert worden ist, kann vom rechtmäßigen Eigenthümer in Empfang genommen werden. Bischofswerda, den 9. Oktober 1901. Der Stadtrath. »r. Lange. Thronbesteigung anerkannt. Aber englischersrttS besitzt man rin offenbare- Interesse daran, die infolge de» Ableben» de» thatkräftigrn und ener gischen Abdurrhaman geschaffene Lage in Afghanistan in einem möglichst günstigen Lichte erscheinen zu lassen. Thatsächlich können in diesem centralasia tischen Lande jeden Tag ernste Wirren auSbrechen, die im Handumdrehen eine russische Invasion in Afghanistan nach sich zu ziehen vermöchten, seit Jahren stehen ja schon verhältnißmäßtg starke russische Streitkräfte an der afghanischen Grenze. Allerdings erscheint r» einigermaßen zweifelhaft, ob rin Vorstoß nach Afghanistan zum jetzigen Moment von der bedächtigen russischen Politik al- opportun erachtet werden würde, da Rußland die Zeit zu einer solchen al»dann sicherlich anhrbraden großen Auseinandersetzung mit seinem englischen Rivalen in Asten vermuthlich für noch nicht ge kommen hält, aber unverkennbar wäre die Gelegm- hrit^sür Rußland in Hinblick auf di« fortdauernden den brtheiligten Mächten gefehlt, die unter Um ständen schließlich eine Auseinandersetzung mit den Waffen hätten zeitigen können. Glücklicher Weise ist e» aber doch gelungen, den chinesischen Feldzug unter Aufrechterhaltung des Einvernehmen« zwischen den Mächten zu beendigen, und wenngleich von einer wirklichen Lösung de» ostasiatischrn Problem» noch lange nicht gesprochen werden darf, so hat «» doch immerhin seine bedenklichsten internationalen Spitzen eingrbüßt. Kaum erscheint indessen die chinesische Affäre einigermaßen geregelt, io girbt Asten an anderen Punkten der Wrltpolitik zu rathen auf. Der Tod de» Emir« Abdurrhaman von Afghanistan kann recht wohl den Anlaß zur Wiederaufrollung der centralastatischen Frage geben, wenngleich Meldungen von englischer Seite versichern, die Thronbesteigung Habib Ullah Khan'», de» ältesten Sohne» de» ver storbenen Herrscher», habe sich ohne Schwierigkeiten "" ' im Lande vollzogen, Zum Schutze der Arbeiter gegen Bleierkrankungen namentlich in Töpfereien, Ofenfabriken, in Werkstätten der Anstreicher und Lackirer, in Buchdruckereien, Metallgießereien, Gürtlereien, Glasfabriken, sowie in Betrieben, wo mit metallischem Blei, mit Bleifarben oder Bleipräparaten umgegangen wird, werden auf Veranlassung des Königlichen Ministeriums des Innern folgende Vorsichtsmaßregeln hiermit angeordnet: 1) Arbeiten, bei denen Blei und Bleipräparate zur Verwendung kommen, dürfen nicht in Wohn- oder Schlafräumen — sofern es sich nicht um eine Instandsetzung solcher Räume durch Maler pp. handelt — vorgenommen werden. 2) Die Arbeitsräume müssen stets möglichst rein gehalten und insbesondere die Fußböden durch tägliches Aufwaschen oder feuchtes Abwischen von dem sich ablagernden Bleistaub und sonstigen Bleiabfällen gereinigt werden. Auch sind die Räume täglich gründlich zu lüften. 3) Für die Arbeiter müssen genügende Wascheinrichtungen, sowie ein geeigneter Raum zum Ablegen und Aufbewahren ihrer gewöhn lichen Kleider vorhanden sein. 4) Die Arbeiter haben bei der Arbeit besondere Arbeitskleider zu tragen. 5) Das Tabakrauchen und Tabakkauen ist während der Arbeit zu unterlassen. 6) In den Arbeitsräumen dürfen Speisen und Getränke nicht aufbewahrt und nicht genossen werden. 7) Ihre Mahlzeiten haben die Arbeiter in einem hierzu besonders bestimmten, von den Arbeitsräumen vollständig getrennten Raume einzunehmen. Vor dem Essen müssen dieselben die Arbeitskleider ablegen, sich den Mund durch Ausspülen und Gurgeln mit reinem Wasser reinigen und Hände und Gesicht mit heißem Wasser und Seife, und zwar die Hände unter Verwendung einer Bürste, sorgfältig waschen. 8) In gleicher Weise haben sich die Arbeiter vor dem Verlassen der Arbeitsstätte gründlich zu reinigen. 9) Personen, bei denen sich Erscheinungen von Bleikrankheit zeigen, sind von der Beschäftigung in den vorgenannten Betrieben bis zur völligen Genesung auszuschließen. Bischofswerda, den 11. Oktober 1901. Der Stadtrath. »i>. Lange Streifblicke auf die Weltlage. Am 11. Oktober ist der südafrikanische Krieg in sein dritte« Jahr ringetrrten, und noch immer läK sich kein Ende diese» langen, blutigen und verheerenden Ringen» absehen; hat doch soeben die englische Regierung da» Standrecht über die ge- sammle Eapcokvnie verhängen müssen! E» ist da» sür unser Zeitalter rin geradezu beschämender Zu stand, und höchsten» der Gedanke vermag mit dem selben wieder in etwa» auSzusöhnen, daß der er bitterte Kampf zwischen England und den beiden Burenrrpubliken wenigsten» zu keinen für den Weltfrieden bedrohlichen Weiterungen geführt hat. Diese Thatsache besitzt allerding» ihren unleugbaren großen Werth, so sehr man auch den Fortgang de» Burenkriege» beklagen mag, und au» den nämlichen Erwägungen heran» kann darum nur mit Grnugthuung ver äußerliche Abschluß der chiarflsM^ WUre« eoustatirt «erden. Hat e» - - - wahrlich nicht an mancherlei und bei vollkommener Ruhe im Lande vollz 1SV1 Dienstag, den 15. Oktober Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich drei Mal, Lounen-ta«» urd SannabenHs, und koket einschließlich der Sonnabends erscheinenden „Helle- Wistisch«, vierteljährlich Mark 1 SV Pf. Nummer der ZritungSpreiSlistr S«70. Sermfprechstrtte «r. Bestellungen werden bei allen Postanftalten de» deutschen Reiche«, sür Bischofswerda und Umgegend bet unseren ZettungSboten, sowie in der Exprd, d. Bl. angenoulmen. SechseruHfiiuf,taste* Jahrgang. Blutlaus. Während der Herbst- - und Wintermonate wird die Bekämpfung der Blutlaus dadurch begünstigt, daß der blattlose Zustand der Bäume das Erkennen der befallenen Stellen erleichtert. Die Besitzer von Obstbäumen werden erneut auf ihre Verpflichtung zur Vertilgung der Blutlaus hingewiesen und veranlaßt, unge säumt ihre Bäume zu untersuchen und nöthigenfalls die Vertilgungsarbeiten vorzunehmen. „ Eine Beschreibung des Schädlings und der wirksamsten Bekämpfungsarten ist in den Gemeindeämtern ausgehängt. Auch wrro auf das m dem-Verlage von C. Heinrich in Dresden erschienene Merkchen: „Die wichtigsten Obstbaumfchüdliuge und die Mittel zu ihrer Vertilgung , bearbeitet von Otto Lämmerhirt (Preis für das Exemplar gebunden M. 1,—), aufmerksam gemacht. . _ Säumige werden mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft, auch wird nach Befinden auf ihre Kosten die Vor nahme der Vertilgungsarbeiten durch die Behörde angeordnct werden. , . Der Herr Bürgermeister zu Schirgiswalde, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher des Bezirks werden veramaßt, durch ortsübliche Bekanntmachung auf vorstehende Anordnung noch besonders aufmerksam zu machen, die Vertilgungsarbeiten, soweit thunlich, durch Sachver ständige überwachen zu lassen und Säumige der Königlichen Amtshauptmannschaft zur Bestrafung anznzeigen. Bautzen, am 5. Oktober 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. 2107 ISr Hempel. «Mttate, wrlche «n diesem Blatte die wettest« Verbreitung Men, »erden bi» Montag, Mittwoch und Freitag früh 9 Uhr angenommen und kostet die viergespaltrne EorvuSzrll« 10 M-, unter „Eingesandt" 20 Ps. Geringster Meratenbetrag 2b Ps. — Emzelne Nummer 10 Pf. er sächsische FrMer, Bezirksauzeiger fSr Bischofswerda, Stolpe« «ad Umgegend. ««»blatt da «gl. «MhmMamschast, da «gl. Schuliuspectiou -. des Kgl. Himtztzoll-mtcs zu Bautzen, sowie des Sgl. Amtsgerichts und des StadtrsttzeS zu Bischosswerda. 1S1