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69. Jahrgang. achsens Dienstag, den 5. Mai 1903. Nr. 52. — 2 et", eine wpt kein bringt,! »es Um- nis der »s den end ge- Reifen hrenden ue Auf- »e Aus- l Fahr- einhefte rn auf- en ver- rächtige! ern den SO Pf«. 'N ^-1Z — 4 -- 5 --1Y -- 0 Jnlerate, welch« bei der bedeutenden Auflage de« Blatte» 'ine sehr wkk- Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Mit land- und hauswirtschastlicher Monats-Beilage. Veranlworllichrr Redakteur: Paul Jehne. — Mit achtseitige» „Illustrierten Anterhaltungsblatt". -- 7 -- i! -- 0! - 1 Gesperrt wird voin 4. bis 7. Mai d. I. die Dorsstraße in Wilmsdorf vom Gasthof bis zum Restaurant zum „Rosengarten". Der Verkehr wird währenddessen über Possendorf gewiesen. Königliche Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde, am 30. April 1903. 432-^. I. V.: Böttger. Snl. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, oah ui^ m welcher Welse sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Mlktarpfkchkg-n wahrgenommen haben. Diese Zeugen sind mehrere Tag- vor dem Aushebungsgeschaft zum Zwecke der Abhörung anher namhaft zu machen. Der Nachweis über ein solches Leiden kann auch durch das Zeugnis eines beamteten Arztes erbracht werden. Stotterer haben noch vor dem Oberersahgeschäft Zeugnisse von beamteten Aerzten beziehentlich Lehrern beizubringen. Volksschullehrer haben den Nachweis zu führen, daß sie die Schulamtskandidaten- Prüfung bestanden haben und bei einer Volksschule angestellt find, bezügliche Zeugnisse sind vor dem Aushebungsgeschaft anher einzureichen. Behinderung am Erscheinen infolge Krankheit ist durch das Zeugnis eines be amteten Arztes sofort zu bescheinigen. Diejenigen Militärpflichtigen, welche inzwischen ihren Aufenthaltsort wechseln, haben dies sofort der Ortsbehörde ihres seitherigen als auch ihres künftigen Aufenthaltsortes zu melden. Seiten der Ortsbehörden sind solche An- und Abmeldungen mit möglichster Beschleunigung in Form eines Stammrollenauszuges anher anzuzeigen. Dippoldiswalde, den 28. April 1903. Der Zivilvorsitzende der königl. Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Dippoldiswalde. 345^. I. B.: Böttger, Regierungsassessor. Hn. — bj — 2 erscheint wöchentlich drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend und wird an den vorhergehen- denWenden ausgegeben. Preis vierteljährlich 1M. 25 Pfg., Zweimonatlich ' — M »irrte Inserate mit ent- Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Amtsblatt fiir di- Königliche Amish-upwamschast, das Dingliche Umlsgeiicht und den Stndtrat zu MpMiswalde. same Verbreitung finden, werden mit 12 P^g., solche aus unserer Amtshaupt- Mannschaft mit 10 Pfg. die Spaltzeile oder deren Raum berechnet. — Ta- bellarische und kompli- Das Obererfatzgeschäst im Aushebungsbezirke Dippoldiswalde findet am 15. Mai dieses Jahres, von früh 3/4 9 Uhr an, im Gasthof „zum Stern" in Frauenstein, am 16., 18. und 19. Mai dieses Jahres, von früh 1/48 Ahr an, im Rathause allhier ANd am 20. Mai dieses Jahres, von früh l/49 Ahr an, im Gasthof „znm Löwen" in Lauenstein statt. Alle zur Gestellung vor der Königlichen Oberersatzkommission verpflichteten Per sonen werden daher aufgefordert, an den ihnen durch besondere Gestellungsbefehle noch bekannt zu gebenden Tagen pünktlich und in reinlichem Zustande zu erscheinen, ouch ihre Losungsscheine mit zur Stelle zu bringen. Zuwiderhandlungen hiergegen oder gegen sonstige, während der Aushebung er gehende Anordnungen der behördlichen und polizeilichen Organe werden ebenso wie ungebührliches Betragen in oder vor den Avshebungslokalen, sofern nicht andere gesetz liche Strafen verwirkt sind, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder Haft bis zu 3 Tagen geahndet werden. Die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des Bezirks erhalten hiermit Veranlassung, für rechtzeitige Aushändigung der ihnen demnächst zugehenden Gestellungs- ordrcs Sorge zu tragen, übrigens aber auch sich selbst in den betreffenden Aushebungs lerminen zu den obgedachten Zeiten zum Zwecke etwaiger Auskunftserteilung einzu finden und die Stammrollen mit zur Stelle zu bringen. Sind die Gestellungspflichtigen eines Ortes für verschiedene Tage beordert, so haben die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände, sofern sie nicht an mehreren Tagen im Aushebungsorte anwesend sein wollen, am betreffenden letzten Terminstage mit zu erscheinen. Sind Zurückstellungsgesuche auf die durch Krankheit bedingte Arbeits- oder Aufsichts- unfähigkeit unterstützungsberechtigter Angehöriger der Gestellungspflichtigen gestützt und ist deren Krankheit nicht durch Zeugnisse beamteter Aerzte bescheinigt, so haben sich diese Angehörigen im Aushebungstermine persönlich vorzustellen. Parlamentarische Rückblicke. Inmitten der immer lebhafter betriebenen Vorbe reitungen zu den Reichstagswahlen hat nunmehr der § Reichstag von 1898 friedlich und sanft sein Dasein be- - schlossen. Gar manchen berechtigten Spott und Tadel verdient gewitz dieser Reichstag, namentlich dadurch, daß 1 in ihm das parlamentarische Uebel der Beschlußunfähig- z keit allmälich chronisch geworden war, während zugleich sein geistiges Niveau überhaupt immer tiefer sank, und hiermit sein gesamtes Ansehen nach autzen. Solche leiden schaftliche Debatten und solche unwürdige Skandalszenen, wie sie sich bei der Beratung des neuen Zolltarifs infolge der rücksichtslosen Obstruktionsbestrebungen der sozialdemo kratischen Fraktion entspannen, sind in der deutschen Volks vertretung seit ihrem Bestehen noch niemals dagewesen, vnd schon darum wird in der Nation kaum besonderes s Bedauern darüber empfunden werden, daß dieses Parla ment jetzt also für immer von der politischen Schaubühne abgetreten ist. Dennoch mutz man anderseits trotz alle dem zugestehen, daß der Reichstag vom Juni 1898 in feiner fünfjährigen Tätigkeit zahlreiche Gesetze zu stände gebracht hat, unter denen sich sogar mehrere von grotzer Bedeutung befinden. Vor allem ist als seine hervor- . ragendsle gesetzgeberische Leistung die Reform der deutschen , Zollgesetzgebung zu verzeichnen, zumal dies schwierige und langwierige Werk erst nach Ueberwindung großer Hindernisse vollendet wurde. Das neue Zolltarisgesetz, wie es schließlich aus den Beratungen des Reichstages hervorgegangen ist, paßt sich allerdings noch keineswegs allen Bedürfnissen des deutschen Erwerbslebens an, aber j mindestens stellt es doch eine brauchbare Grundlage dar, auf welcher der nächste Reichstag die neuen Handels verträge des Reiches fertigzustellen vermag. Bedeutsam ' in ihrer Art sind ferner die Reichstagsbeschlüsse zur Er- I höhnng der Wehrfähigkeit Deutschlands, das Flotlen- I verstürkungsgesetz vom 12. Juni 1900 und die Ver- M mehrung des stehenden Reichsheeres um drei Armeekorps. N Besonders reichhaltig waren die Ergebnisse der beendigten I Legislaturperiode auf sozialpolitischem Gebiete, die No- W vellen zum Unfall- und zum Jnvaliditätsversicherungs- W gesetz stellen eine sorgfältige reformierende Neugestaltung D dieser wichtigen Rrichsgesetze dar, während in der noch I in zwölfter Stunde verabschiedeten Novelle zum Kranken- »kassengesetz eine notwendige Reform auch des letzteren I Versicherungsgesetzes zu betrachten ist. Weiter fallen in W den Kreis der sozialpolitischen Leistungen dieses Reichs- U kages die Novelle zur Gewerbeordnung lMIndestruhezeit I für die Angestellten im Gastwirtsgewerbe), das Gesetz W über den Schutz der gewerblichen Kinderarbeit, das Der- W Lot der Fabrikation und des Verkaufs von Phosphor zündwaren und die Seemannsordnung. Betreffs der Steuergesetzgebung sind die Novellen zum Branntwein steuergesetz und zum Zuckersteuergesetz sowie das Schaum weinsteuergesetz zu erwähnen. Auf dem verkehrspolitischen Gebiete kamen die Novelle zum Postgesetz, die Fernsprech gebührenordnung und das Telegraphenwegcgesetz zu stände. Die Bankgesetzgebung erfuhr eine Ergänzung durch das Hypothekenbankgesetz. Von sonstigen gesetzgeberischen Früchten der abgelaufenen Legislaturperiode des Reichs tags wären z. V. noch zu nennen: das Süßstoffgesetz, die Novelle zur Strandordnung, das neue Wahlreglement, das formell allerdings nur auf einer Bundesratsverordnung beruht, das Gesetz über die obligatorische Schlachtoieh und Fleischbeschau, das Reichsseuchengesetz, die Gesetze über die Regelung des Privatversicherungswesens und über das Urheber- und Verlagsrecht und noch eine ganze Reihe kleinerer Gesetze. Gescheitert sind nur wenige Re gierungsvorlagen, zu ihnen gehört besonders die „Zucht hausvorlage". Endlich verdient noch registriert zu werden, daß der Reichstag die käufliche Abtretung der Karolinen, Marianen usw. seitens Spaniens an Deutschland sanktionierte. Demnach hat der nun verabschiedete Reichstag von 1898 auf verschiedenen Gebieten immerhin eine große Wirksam keit entfaltet und zahlreiche gesetzgeberische Beschlüsse von teilweise mehr oder weniger hervorragender Bedeutung gefaßt. Diese Tatsache ist allerdings geeignet, mit den mannigfachen bekundeten Schwächen, Seltsamkeiten und Unterlassungssünden dieses Parlaments wieder einiger maßen auszusöhnen, zumal ja doch durchaus abzuwarten bleibt, meß Geistes Kind sein Nachfolger sein wird. Zum Schlüsse möge noch daran erinnert sein, daß der jetzt aus einandergegangene Reichstag den jüngsten Kanzlerwechsel, die Ersetzung des zurückgetretenen Reichskanzlers Fürsten Hohenlohe durch den bisherigen Staatssekretär Grafen Bülow im Jahre 1900, mit erlebte. Lokales and Sächsisches. Dippoldiswalde. Wie am Mittwoch vorher hatte die Lehrerschaft unserer Stadtschule auch am Freitag noch einmal die Freude, eins ihrer Mitglieder beglückwünschen zu können und zwar galt es diesmal Herrn Oberlehrer Buckel, welcher am genannten Tage sein 25 jähriges Ortsjubiläum begehen konnte. Die Feier fand ebenfalls im Konferenzzimmer statt und wurde durch die Ansprache des Herrn Bürgermeister Voigt eröffnet, der den Jubilar im Namen der städtischen Kollegien begrüßte und beglück wünschte und ihm als äußeres Zeichen der Anerkennung für sein ersprießliches Wirken eine wertvolle Standuhr überreichte. Den schönen, sinnigen Worten des ersten Gratulanten schlossen sich, in gleich herzlicher Weise ihre Glückwünsche darbringend, Herr Stadtverordneter Albin Ulbrich, sowie auch wieder die Herren Stadtrat Heinrich, welcher den Schulausschuß, und Herr Direktor Schulze, welcher das Lehrerkollegium vertrat, an. Letzteres spen dete einen prächtigen Blumenkorb, und ein eingegangenes Glückwunschschreiben der Schulinspektion erhöhte besonders noch die dankbar freudige Stimmung des Jubilars. Herr Buckel, 1850 in Münchenbernsdorf in Sachsen-Weimar geboren, fand seine erste Anstellung im Königreich Sachsen 1874 in Markneukirchen, 1876 ging er nach Penig, von wo er 1878 in den Verband der hiesigen Stadtschule eintrat. — Am Abend des obengenannten Tages vereinigte sich sodann das Kollegium in „Stadt Dresden", um beiden Jubilaren in ungezwungener Weise noch einige festliche Stunden zu bereiten Der Einladung dazu hatten in erfreulicher Weise Herr Schulinsp. Bang, Herren des Stadtrates und des Stadtverordnetenkollegiums, das Kollegium der Deutschen Müllerschule und die Kollegen aus Reinholdshain ent sprochen und wurden die zahlreichen trefflichen Toaste durch Klavier-, Violin- und Gesangsvorträge in ebenfalls angenehmster Weise unterbrochen. — Im Monat April sind in hiesiger Stadt 130 Hotel- und 160 Herbergsfremde über Nacht geblieben. An letztere sind für 37 Mk. 30 Pf. Verpflcgungsmarken ver ausgabt worden. — Von der hiesigen Schutzmannschaft ist ein von dem königl. Amtsgericht Zöblitz steckbrieflich verfolgter Schlosser F. V. K. festgenommen und dem königl. Amts gericht hier zugeführt worden. — Geschäftsbericht des Vorschubvereins für Dippoldis walde u. Umg. (e. G. m. b. H.) auf den Monat April: Einnahme: 10 Mk. Geschäftsanteile, 12,985 Mk. Spar einlage, 20,234 Mk. zurückgezahlte Vorschüsse, 261.55 Mk. Zinsen, 1084.70 Mk. Provision. — Ausgabe: 20,425 Mk. Vorschüsse, 2500 Mk. Bankeinlage, 245 Mk. aus dem Reservefond, 10,986 Mk. zurückgezahlte Spareinlage, 9.66 Mark Zinsen, 998 Mk. gezahlte Dividende. — Untersuchungen der Blitzableiter müssen perio disch immer wieder erfolgen. Nach den gewaltigen Stürmen der letzten Wochen und bei der starken Neigung zu Gewittern in den kommenden Monaten sind solche Untersuchungen geradezu notwendig. Die oberirdischen Leitungen lassen sich durch genaue Besichtigungen leicht kontrollieren, allein bei den unterirdischen Leitungen muß die Prüfung mit elektrischen Meßapparaten erfolgen, um so den Grad der noch vorhandenen Widerstandsfähigkeit fcstzustellen. In Reinhardtsgrimma wurden wiederholt nachts im Garten gelassene Wäschestücke gestohlen. — Dem Wirtschaftsbesitzer Boden aus Gombsen wurden in der Brandmühle bei Kreischa 2 Finger der linken Hand beim Holzschneiden abgeschnitten.