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1870 Vonnerstag, de« S.Zmii Aachrichlm. ZLauhener Mettler. Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht Bautzen, den 4. Juni 1870 Der Stadtrath. 70 40 32 23 98 Klaftern weiches Scheitholz, Klaftern weiches Klöppelholz, Schock geringes hartes Reißig, Schock gutes weiches Reißig und Löbau. - Hr> Her in - iPsau D «rl.E. > rl.Jda I mer in l Everth I DreS- emnlh. nil Sri. .--r. urg.— »riiner Verdau I cemicr- I Zschille I läußler I nfuß in I nnia in I l. Olga V Nerz in I n;Hrn. I Zittau; I >richt in I )auptm. I z; Hin. I Kohren, > öhme in I i. Kirch-1 stirchen-1 S! Srau l »töricht, I Silber-1 lernard« I ragcr inl lümbaldl ,Scheidt I i. Würz- rath I>r ler-Eon- chrin ei« mbach d,> in Neu« Montag, den 13. Juni dieses Jahres, von Vormittags 9 Uhr an, sollen aus dem Forstreviere des Kottmars im Scholze'schen Gasthose lKretscham) zu Wal-Hors .iger nhard lugust »vers. OreS- .ich in Noriy enz in rl. M. fert in -Hr. Bekanntmachung. Für den abwesenden vormaligen hiesigen Hausknecht Johann Gottlieb Probst aus Schönberg ist hier der Tagcarbciter Carl August Probst zu Pielitz als Abwesenheitsvormund bestätigt worden. LreiMM für dm Kreis-Nrectmls-Lyirk Sausten. FmtsktaU M die Gerichts- und Vermattungsbezirke Rautzen, Schirgiswalda, Rönigsmarlha, Weidenberg, Herrnhut, Lstritz unö Hernstadt. Kedaettur usd Verleger: 8. M. Mo«se i» KkUtzr«. Schock geringes weiches Reißig unter Vorbehalt des Angebots gegen sofortige Baarzahlung versteigert werden. Löbau, am 7. Juni 1870. Verordnung, betreffend die Einführung der Correspondenzkarten. Aus GruNd des H 57 des Gesetzes über das Postwesen des Norddeutschen Bundes vom 2. November 1807 werden folgende Bestimmungen getroffen. Behufs Erleichterung des brieflichen Verkehrs werden fortan Gorrespondenzkarte» zur Beförderung durch die Post zugelaffen. Die Vorderseite der Correspondenzkarte enthält einen zur Einrückung der Adresse bestimmten Vordruck. Die Rückseite kann in ihrer ganzen Ausdehnung zu schriftlichen Mittheilungen benutzt werden. Die Adresse und die Mittheilungen können mit Tinte, Bleistift, Rothstift oder sonstigem färbenden Material geschrieben werden, nur muß die Schrift hasten und deutlich sein. Die Mittheilungen auf der Rückseite können auch durch Druck, Lithographie u. s. w. hergestelit werden, wobei alsdann anch schriftliche Einschaltungen zulässig sind. Der Absender braucht sich nicht zu nennen. Formulare zu den Corre- spondenzkarten können bei allen Postanstalten, sowie bei den Briesträgern und Landbriesträgern bezogen werden. Diese Formulare sind bereits mit der die Gebühr für die Beförderung der Correspondenzkarten darstellenden Freimarke von 1 Sgr., beziehungsweise 3 Kreuzer beklebt. Für den Stadtpost verkehr und für den Verkehr aus dem Orte'nach dem Landbestellbezirke und umgekehrt, werden an denjenigen Orten, wo eine geringere, als die eben bezeichnete Taxe besteht, Formulare mit den entsprechenden Marken des geringeren Werths beklebt zum Berkans an das Publicum bereit gehalten. Nur der Betrag der aufgeklebten Marken ist bei Entnahme der Formnlare zu Correspondenzkarten zu entrichten; das Formular selbst wird unentgeltlich geliefert. Aus Wunsch sollen den Correspondenten aber anch unbeliebte Formulare in Portionen von wenigstens 100 Stück verabfolgt werden; in diesen Fällen wird für jedes Hundert der Selbstkostenpreis von 5 Groschen oder 18 Kreuzer berechnet. Die mit der Marke von 1 Groschen beziehungsweise 3 Kreuzer beklebten Correspondenzkarten werden ohne weiteren Portoansatz nach allen Orten des Norddeutschen Postgebiets, seiner nach den süddeutschen Staaten, nach Oesterreich und Luxemburg offen befördert. Das Verfahren der Recommandation und der Expresibestelluna ist auch aus die Correspondenzkarten anwendbar; dagegen können Postvorschüsse aus dieselben nicht entnommen werden. Wo es im Bedürfnisse liegen sollte und ohne Auswendung besonderer Kosten geschehen kann, wird den Absendern namentlich bei größeren Pvstanstalten eine Schreibgelegenheit zur Aussüllung der Correspondenzkarten in der Nähe der Postausgabestellen gewährt werden. Wenn ein mit der Marke beklebtes Formular zur Correspondenzkarte vorder Einlieferung zur Post beschädigt, oder sonst unbrauchbar werden sollte, so wird die Post den Umtausch desselben gegen ein unverletztes mit der entsprechenden Marke beklebtes Exemplar unentgeltlich bewirken. Die vorstehenden Bestimmungen treten mit dem 1. Juli 1870 in Kraft. Berlin, den 0. Juni 1870. Der Canzler des Norddeutschen Bundes. Graf von BiSmarok. ;70. M eben Wege Rathsregistrator und Stadtkämmerer gesucht. Beim unterzeichneten Stadtrathc ist in Folge freiwilligen Abganges des zeitherigcn Inhabers die Stelle eines Rathsregistrators zur Erledigung gekommen. Nachdem mit dieser Stelle annoch die Verwaltung der hiesigen Stadtkämmcrei verbunden und deren Wiederbesetzung beschlossen worden ist, so werden Bewerber um dieselbe hierdurch aufgcfordert, ihre Gesuche resp. Zeugnisse bis zum 21. Juni 187V beim unterzeichneten Stadtrathc cinzureichen. Der jährliche Gehalt beträgt 350 bis 400 Thlr. und bemerkt man noch, daß nur gut routinirte, insbesondere im Steuerfache und Easscnwesen geübte Personen, welche eine Caution von 600 Thlr. zu stellen im Stande sind, Berücksichtigung finden können. Die Anstellung erfolgt gegen einvicrteljährige, beiden Theilen freistehende Aufkündigung. Pulsnitz, am 5.Juni 1870. Der Stadtrath. Lotze, Bürgermeister.