Volltext Seite (XML)
Dienstag. Nr. 114. 27. September 1881. Weißerih-Feitung. Amts-Matt sirr die Königliche Amtsßauptrnannschast Dippoldiswalde, sowie für die Königlichen Amtsgerichte und die Stadträthe zu Dippoldiswalde und Irauenstein. Verantwortlicher Redactmr: Carl Ichne in Dippoldiswalde. Dieser Blatt erscheint wöchentlich drei Mal: Dienstag», Donnerstag» und Sonnabend». — Zu beziehm durch alle Post- Anstalten und die Agenturen. — Preis vierteljährlich 1 Mark 88 Pfg. — Inserate, welche bei der bedeutenden Auflage de» Blatter eine sehr wirksame Verbreitung finden, werden mit 10 Pfg. für die Spalten-Zeile, oder deren Raum, berechnet. Amtlicher Theis. D Zu Commissaren für die Wahlen zum deutschen Reichstag sind ernannt worden für den 1. Wahlkreis der Amtshauptmann von Zahn in Zittau, 2. Wahlkreis der Regierungsassessor von Witzleben in Löbau, 3. Wahlreis der Regierungsrath von Döring in Bautzen, 4. Wahlkreis der Amtshauptniaun von Metz sch in Dresden-Neustadt, 5. Wahlkreis der Stadtrath Bönisch in Dresden, 6. Wahlkreis der Amtshauptmann vr. Schmidt in Dresden-Altstadt, 7. Wahlkreis der Amtshauptmann von Bosse in Meißen, 8. Wahlkreis der Regierungsrath Lingkc in Dresden, 9. Wahlkreis der Regierungsrath Hasse in Dresden, lO. Wahlkreis der Amtshauptmann Wittgenstein in Döbeln, Verordnung, die Ernennung der Wahlcommissare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. Ans Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 31. August dieses Jahres (Reichsgesetzblatt Seite 257) auf den 27. October 1881 festgesetzten Wahlen für den deutschen Reichstag hat das Ministerium des Innen: für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter (A nam haft gemachten Wahlcommissare ernannt Indem dies unter Bezugnahme auf die Verordnung des Ministeriums des Innern, die Wahlen zum Reichstage betreffend, vom 2. Sep tember dieses Jahres hierdurch zur Nachachtung veröffentlicht wird, ist zugleich ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlkreise auch für die bevorstehenden Wahlen durchgängig in ihrer zcitherigen Zusammensetzung verbleiben. Es haben daher die einzelnen Ortschaften in und mit demjenigen Wahlkreise zu wählen, welchem sie in der Anlage 6 zu dem Wahlreglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275 fg.l zugewiesen worden sind, beziehentlich welchem darin das vormalige Gcrichtsamt zugewiesen worden ist, in das sie zur Zeit des Erlasses des angezogenen Wahlreglement einbezirkt waren. Im Uebrigen ist bezüglich der bevorstehenden Wahlen allenthalben der vorerwähnten Ministerialverordnung vom 2. September dieses Jahres, sowie den Vorschriften des Wahlgesetzes vom 3l. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145 fg.) und des angezogenen Wahlreglements vom 28. Mai 1870 nachzugehen. Dresden, dm 19. September 1881. Ministerium des Innern. v. Rostitz-Wallwih. Mutze. 11. Wahlkreis der Amtshauptmann von Gott schalck in Grimma, 12. Wahlkreis der Brgmst. Justizrath vr. Tröndlin in Leipzig, 13. Wahlkr. d. Geh. Reg.-R. Amtshauptm. vr. Plahmann in Leipzig, 14. Wahlkreis der Regierungsasfessor von Brück in Borna, 15. Wahlkreis der Amtshauptmann Frh. v. Weissenbach in Flöha, 16. Wahlkreis der Oberbürgermeister vr. Andrö in Ehemnitz, eq 17. Wahlkr. d. Geh. Reg.-R. Amtshauptm. Frh. v. Hausen in Glauchau, 18. Wahlkreis der Amtshauptmann von Bose in Zwickau, 19. Wahlkreis der Regierungsrath Ficker in Zwickau, 20. Wahlkreis der Amtshauptmann v. Kirchbach in Marienberg, 21. Wahlkreis der Amtshauptm. Frh. v. Wrrsing in Schwarzenberg, 22. Wahlkreis der Amtshauptmann von Polenz in Auerbach, 23. Wahlkreis der Amtshauptmann von Welck in Plauen. Bekanntmachung. Die anläßlich der bevorstehenden Reichstagswahl aufgestellte Liste der Stimmberechtigten hiesiger Stadt liegt vom 28. September d. I. ab an Rathserpeditionsstelle während der gewöhnlichen Expeditionsstunden zu Jedermanns Einsicht aus, was hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenttniß gebracht wird, daß Einsprachen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit derselben binnen 8 Tagen und spätestens am «. October d. I. schriftlich oder mündlich hier anzubringen sind. Da» Stabtrath. Dippoldiswalde, am 22. September 1881. Voiqt, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die Wählerliste für die am 27. Oktober dieses Jahres stattfindende Wahl eines Abgeordneten für den deutschen Reichstag wird vom 28. September bis 6. Oktober dieses Jahres in hiesiger Stadtkaffen-Expedition während der bestimmten Expeditionsstunden zu Jedermanns Einsicht ausliegen und sind etwaige Erinnerungen gegen dieselbe bei Ver meidung deren Verlustes innerhalb der vorgedachten Frist bei uns anzubringen. In Gemäßheit Z 2 des Reglements vom 28. Mai 1870 wird Solches hiermit bekannt gemacht. Frauenstein, den 25. September 1881. Da» StadtgemeiubevatH» Grobmamr, Brgrmstr.