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MWaAWMi » »«haltend die «»Mche« «eh»»»I»ach»«,« der Amfth«wta«nms-afi und der -LU^LVtUtt * Aiaaigdthvrdtn w Schwarzenberg, der Staals- a. städtischen Bqörden in Schneeberg, Lößnitz, Neusttidtel, Srünhaln, sowie der Finanzämter in Aue und Schwarzenberg. «Mit«—Wm«»« ->r dl, «» «ach,« «E» dl, » Uhr b, »« ft, ft, »lrd «li,. , Smqpr,»«r -us,,„»«>« — jM x«l«n,> <k,,iandl« S^lKL »d«,l««i ttMlrlÄ« d«zrüild« «O» »»>'«<»«. «d NlMm,««X», Ä,»», öLLo«» I»: o^. »d »k ^»«»l^llch« «»««««,»» «a«M Utz»» »n »«ch«, d« L«ft »a e-x» «» s^n««. »« w«» l«r dl, »4 mm dktll« a»l-»^.«»i^,«q4U. t» > w >a la-mmm«ftl,m M» su»«ftiiia« !»<d«rstM es», SS. I°r dl. «o mm d«M« Müt- «Mmmftll, »« «i«»N» »»». f»r d^ »0 mm »mU, !mm.Lolm,lM« «5 «M-Oru as «»ldoftme» w»»fch,»R»»«» I vapp, Lr. wer». l G<»«l»»^Otr».aox«»> V,,. Nr. 7«. So werden anderb«» verösftnllichi: Vie «ebanntmachema« der SladlrSt« n> Mm md SchwarM»«, nnd der «mtsgerichl, zu Au« und Sahanngeorgenstadt. Verlag L. M. DSrlaer, Uue, «rz-e». «« «, s«»«m c«»« *««) ««, Sch«»«« wd »»««M»«, «. »radmxlchrMi «,«»««««»». , m—--E>—- Nr. 40. Dienstag, den l7. Februar 1925. 78. Jahrg. Amtliche Anzeigen. In da« hiesige Handelsregister ist am 12. Februar 19W «inge- «ragen worden: auf Blatt 227 die Firma Ernst Schmutzler Nochf. in Lößnitz betr., di« Firma ist erloschen. auf Blatt 263 die Firma Schuhfabrik Niederaffalter, Gesell schaft mit beschränkter Haftung in Medo.-affalter betr., durch Be schluß der Gesellschafterversammluttg vom 10. Februar 1925 ist das Stammkapital von cinhundertfünfzigtausend Papiermari auf zehn- tausend Reichsmark umgestellt worden. Der Gesellschaftsoertrag ist durch Beschluß der Gesellschaften,ersammlung vom 1v. Februar 1925 im ß 5 abgeändert worden. Amtsgericht Lößnitz, den 14. Februar 1925. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Ullmann in Oberpfannenstiel wird Gläubigerversammlung zur Ergänzung des Gläubigerausschusses auf den 4. Marz 1925, vormittaas 9 Uhr, anberaumt. In diesem Termin sollen zugleich die nachträglich ange meldeten Fovdermwen geprüft werden. Amtsgericht Lößnitz, am 13. Februar 1925. Unter den Viehbeständen der Gasthofs, und Mrtschoftsbesttzevin Marl« verw. Pechstein in Breitenbrunn ist die Maul- und Klaue«, seuche festgestellt worden. Sperrbezirk ist das verseuchte Gehöft; Beobachtungsgebiet der obere Teil von Breitenbrunn rechts der DorfstraHe bis zum Ge- mömrdsamt. Auf di« in ortsüblicher Weis« bekanntgegebenen Vorschriften wird hinyewiesen. Die im Gehöft des Gutsbesitzers David Wagner in Raschau, Ovtsl.-Mr. 195, festgestellte Maul- und Klauenseuche ist erloschen. Die Seuchemnaßnahmen werden für den Ort Raschau aufgehoben. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, Len 14. Februar 1925. Versteigerung. Dienstag, den 17. Februar, vormittags 19 Uhr, werden im Galt- Hof zur ..Goldenen Sonne" Meistbietend gegen Barzahlung versteigert: 1 Klavier, 1 (Lichey 1 Sofa mit bun- tksch, 1 Rmrchserviee. 4teilig. Schneeberg, den 1S. Februar 1925. Der Gerichtsvollzieher de» Amtsgerichts. Lötznih. Gesperrt wird hiermit für sämtlichen Kmftfahrzeugverikehr di« Straße durch d«n Ortsteil Dveihansen von der Einmündung der Zwönitzer Straße und der Dreihansenweg (Gisenbahnweg) Vis zum unteren Bahnhof. Zuwiderhandlungen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen bestraft. Gleichzeitig verweisen wir nochmals auf unser bereits bestehende« Verbot, wonach der Durchgangsverkehr auf den vorgenannten Straßen für schweres Geschirr nicht gestattet ist. Lößnitz, am 14. Februar 1925. Der Rat der Stadt. SMkMm. SmMMe Im MSeiMMide. Da in letzter Zeit wiederholt Beschwerden darüber laut ge worden sind, -aß die Bestimmungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe vielfach nicht beachtet werden, so wird nachstehende Bekanntmachung nochmals mit dem Hinweis« veröffentlicht, daß Zu widerhandlungen unnachsichtlich strafrechtlich verfolgt werden. Schwarzenberg, am 12. Februar 1925. Der Rat Ler Stadt. — Polizeiamt. — Bekanntmachung über die Sonntagsruhe tm Handelsgewerbe ufw. I. Nach Dtt. 1 Abs. 1 -er Verordnung vom 5. Februar 1919 Reichsgesetzblatt Seit« 175/77 — dürfen im Handelsgewerbe Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter an Sonn- und Festtagen Nicht beschäftigt werden. Nach dersvlben Bestimmung wird die Festsetzung von höchstens 6 Sonn- und. Festtagen, an denen Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter Vrs zu 8 Stunden, jedoch nicht über 6 Uhr abends hinaus un- unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimm- ten Zeit beschäftigt werden dürfen, den örtlichen Polizeibehörden überlassen. Für weitere höchstens vier Sonn- und Festtage kann die Kreishauptmannschaft zum Zwecke eines erweiterten Geschäftsverkehrs in allen oder einzelnen Geschäftszweigen auf Antrag «ine solche Festsetzung tröffen. II. Im. übrigen wird nach Maßgabe der vom Reichsarbeitsministe rium aufgestellten Richtlinien zuo Befriedigung der an Sonn- und Festtagen besonders hervortveten-en Bedürfnisse nach den Vor schriften in § 195 o Ws. 1 der Gewerbeordnung Vie Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an Sonn- und Festtagen unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs. nur zu den Zeiten und für diejenigen Handels- und Gewerbebetriebe erlaubt, in denvn Lie in der nachstehenden Uebevsicht genannten Warm »erkauft «erden. Während de« ganzen Jahre«. Gegenstand: Geschäftszeiten: 1a Bäckerei- und Feinbäcke neiwaren in Bäckereien von von». 7—9 Uhr 1b Konditoreiwaren in Konditoreien von vorm. 11—1 Uhr nachm. Ein Verkauf von 7—9 Uhr und 11—1 Uhr, also ein zweimaliges Offenhakten der Geschäfte zum Zwecke des Verkaufe einmal von Bäckevei- und Feinbäcke «iwaren und zum anderen von Konditorei waren ist unstatthaft. Der Verkauf von 7—9 Uhr schließt den Ver kauf von 11—1 Uhr und der Verkauf von 11—1 Uhr den von 7—9 Uhr aus. Auch «kne Trennung etwa in der Weis«, daß in der Zeit von 7—9 Uhr je einL Stunde und in der Zeit von 11—1 Uhr je s- Es ist nur «m gusammenhLtgend«» MSauf für ft 2 d« ««ge gebenen Stunden -mässig. 2. Roheis vorm- von 7—9 Uhr S. Milch von vorm. 5—8)4 und 11—12)4 Uhr nachm. Eine Verkürzung dieser Zeit bleibt im Falle besonderer ört licher Verhältnisse den Amtshairptmannschaften und Stadt.äten mit reo. Stäbtevvimung vorbehalten. 4. Zeitungen vorm. 11—1 Uhr nachm. 5. Frische Blumen (Sträuße, Kränze usw.) vorm. 11—1 Uhr nachm. Fische Blumen am Totensonntag, so wie am Johannes- und Allerseelen, tage, sofern sie auf einen Sonntag fallen vorm. 11—4 Uhr nachm. Nur l» der Zeit vom 1. April bis 39. September. 6. Frisches Gemüse, frisches Obst vorm. 7—9 Uhr 7. Frisches Flörsch vorm. 7—9 Uhr 8. Frische Fische vorm. 7—9 Uhr. Die vorstehenden Ausnahmen gelten unter 1—8 nur für die jenigen Betriebe, in denen Lie Waren, für die eine Ausnahme be- willigt wird, ausschließlich oder überwiegend ständig verkauft wer den. Außerdem hat sich der Verkauf während der nachgelassenen Zellten auf dies« Waren zu beschränken. Auf Ansuchen kann an einzelnen Sonn, und Festtagen während der Erntezeit -er einzelnen, Obstsorten der Verkauf frischen Obstes in Obsthütten, bei -en Obstzüchtern ufw. an den Erntestellen bis zur Dauer von 5 Stunden zugelassen werden. Den beim verkauf von Milch, frischen Blumen und frische» Obst länger als 2 Stunden beschäftigten Angestellten, Lehrlingen und Arbeitern ist zum Ausgleich «in Nachmittag in der Wach« freizugeben. An de« zweiten Feiertage» b«s Oster-, Pfingst- «ad Weihmrcht« fest«, ist nur der Verkauf von Roheis und Milch gestattet, im übrige« «wer jeder Warenverkauf unterß^t. 1. Für das Gpeditionsgswerbe, insvwöit es sich um die Ab fertigung und Expedition von Gütern handelt, wird «ine Beschäfti gung von 8—9 Uhr und 11—12 Uhr vorm., für andere Gewerbe U dem gleichen Zwecke ein« Beschäftigung von 11 Uhr vorm. b4» 12)4 Uhr nachm. nachgelassen. Ls kommen nur solche Arbeiten ia Frage, welche nach -er Natur des Gewerbebetriebes keinen Aufschub gestatten. 2. Für Photographengöfchäste wird ein« Beschaftigungszeit von 11 Uhr vorm. bis 4 Uhr nachm. eingeräumt. 3. Im Darbiori- und Friseurgswerb« sind di» gewöhnlichen Arbeiten an allen Sonn- und Festtagen nur von 8—12 Uhr vor«, gestattet, soweit nicht für einzelne Orte oder Bezirke vollkommen« Sonntagsruhe angeordnet worden ist. Die Amtshauptmannfchaften und Gtadträte werden ermächtigt im Falle besonderen örtlichen Bedürfnisse» die Schlußzsrt auf «in« frühe.« Stunde zu verlesen. 4. A« den zweite» Feiertage» de« 3 hohen Feste hat jede «A Ziffer 1—3 nachgelassene Arbeit^zu ruhe«. 1. Soweit nach den vorstehenden Bestimmung«!» »ist« 17. Gehilfen, Lehrlings und Arbeiter an Sonn» und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkaufsstellen «in De» werböbetrieb an diesen Tagen nlcht stattfinden.. 2. Ist durch di« Festsetzung der sonntäglichen Verkaufe-, und Arbeitszeit der Besuch des Gottesdienstes unmöglich, so ist jedem Arbeitnehmer mindestens an jedem 3. Sonntage die zum Besuch« des Gottesdienstes erforderliche Zett freizugeben. IV. Zuwiderhandlungen werden nach 8 145 a der Gewerbeordnung bestraft. v Dieft.,BekannftnachpsNK tÄL.»« I. Mosernder 1923 in, Kraft. Zwick«, 17. Oktober 1923. Die Krri,hauptm«nfchast. " Bekanntmachung, / Hierdurch fordern wir all« stimmberechtigten männlichen un- weiblichm Semeindegkieder unserer Kirchfahrt, di« sich bisher noch nicht zur Aufnahme in -i« Wählerliste angernÄdet haben, besonders auf, sich untös Benutzung des am Sonntag in der Sakristei, stmst in der Pfarramtsexpeditivn erhältlichen Anmeldescheins bis spätestens den 28. Februar, mittags 1 Uhr, anzumelden. Die Wählerkiste liegt vom 1. vis mit 18. März, mittags 12 Uhr, in der Pfarramts expedition zur Einsichtnahme aus.' Anmeldungen, die nach dem 28. Februar eingehsn, können kaut 8 31 6 -tt Kirchgemeinde- Ordnung für die bevorstehende Wahl Ler Kirchgcmciudevertreter, die -nach § 35 1 und 2 ausscheiden, jedoch wieder wählbar sind, nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wahl soll am 22. März (Sonntag Laetw «) im Anschluß an den Gottesdienst im Gemeindesaal (Kirch, gemeindehaus) stattfinden. Lößnitz, den 14. Februar 1925. Der Ktrchenvorstand. Obsrpfr. Lie, theol. Schuster, Dorf. Nutz-, Brennholz- ruck Reifiaversteigerung auf Raschauer Revier am Mittwoch, de« 18. Februar. Anstatt 299 rm fi. Brenn- und Streureisig muß es heiß«,» 290 rm fi. Brennholz und 1993 rm Streureisig. Forstamt Rasch«. Die deutsche Wacht im Osten. Sine Rede de» Reichskanzlers. Königsberg, 18. Februar. Bei der heutigen Eröffnung der 10. deutschen Ostmesse hielt Reichskanzler Dr. Luther eine Rede, in welcher er ausführte, daß die allgemein« Lage Ostpreußens, das verstümmelt und von seinen Schwesterpro- vrnzen und dem Mutterlande abgeschnitten wurde, auch von dem größten Optimisten nicht anders denn als außeror dentlich schwierig bezeichnet werden könne. Nur ein Volksstamm von der Zähigkeit, dem Schaffensdrang und den: nationalen Bewußtsein der Ostpreußen konnte sich in dieser Lage behaupten und im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten Wege suchen, um die Verhältnisse erträglicher zu gestalten. Welche wirtschaftlichen und psychologischen Unzuträglichkeiten sich aus der Abschnürung ergeben, ist allen bekannt. Sie wissen, daß der Binnenschiffahrtsverkehr durch das polnische Pommerellen völlig darniederliegt, und auch der Eisenbahn- verkehr zwischen Ostpreußen und dem übrigen Deutschland vollzieht sich durchaus nicht reibungslos. Das Memelland ist durch den Vertrag an die alli ierten Mächte abgetreten. Deutschland hat damit auf das Ge- biet verzichten müssen. 1923 haben die Litauer das Memelland eigenmächtig besetzt. Besonders schwierig sind ferner di« Verhältnisse an der Weichselgrenze. Zwar hat das glänzende Abstim mungsergebnis vom Juli 1920 bestätigt, daß das südliche Ost preußen und der der Abstimmung unterworfene Teil West- Preußens deutsch sind und deutsch bleiben wollen. Leider aber sind 5 Dörfer auf dem rechten Weichselufer mit dem Hafen, von Aurz-ebrack Polen zugesprochen. Die Grenze, die bereits im Frühjahr 1922 festgelegt ist, verlauft so ungiinstig. daß der Weichseldeich nicht weniger als 4 mal durchschnitten ist. In der Memelfrage hat sich die deutsche Rcichsregie- rung, obwohl Deutschland nicht Vertragspartei des Memelab kommens ist, fortgesetzt bemüht, durch Verhandlungen mit Li ¬ tauen auf baldige loyale Durchführung der Autonomie, insbe sondere auf baldige Ausschreibung der Wahlen zum memel- ländischen Landtag hinzuwirken. Die vielfachen Proteste und jahrelangen Verhandlungen bezüglich der Grenzführung an der Weichsel haben einen wirklichen Erfolg leider nicht erzielt. Doch ist es wenig, stens gelungen, die Besetzung der Grenze so lange hinauszu schieben, bis die Regelung des Zuganges zur Weichsel erfolgt war. Mer auch diese Regelung des Zuganges zur Weichsel ist in einer Weise geschehen, die für Deutschland und Oftnreußen durchaus unbefriedigend ist. Wenn auch die jetzt in Kraft ge tretene endgültige Regelung gegenüber den vorläufigen Be stimmungen einige kleine Verbesserungen aufweist, so kann z. D. die polnische Regierung doch die einzige Ostpreußen be willigte Anlegestelle bei Kurzebrack ohne Einverständnis mit der deutschen Regierung beliebig verlegen, und auch das Schiedsgericht, dos auf deutschen Wunsch bei der Regelung eingefügt ist, ist nur für die Auslegung, aber nicht für die Durchführung der getroffenen Regelung zuständig. Diese ganzen, an der Weichsel so geschaffenen Verhältnisse werden von der deutschen Regierung als im Wid « rspruch stehend mit dem Versailler Vertrag betrachtet. Sie sind überdies in jeder Weise unnatürlich. Jene 5 Dörfer auf dem rechten Weichselufer, die nun zu Polen gehören, sind von allen ihren wirtschaftlichen und sonstigen Beziehungen abgeschnit- ten, und namentlich die mehrfache Durchbrechung des Deich- systema durch die Grenz« kann erhebliche Gefahren für die hinter den Deichen liegende Mari«nwerder-Niederung herauf- beschwören. Auch auf wirtschaftlichem Gebiete wird di« Reichsrvgie- rung für Ostpreußen alles tun, was möglich ist. Ostpreußen bildet in so einzigartiger Weise «in Fort und eine Drücke nach dem Osten, daß es für seinen wirtschaftlichen Verkehr vor allem rechtliche und vertragliche Sicherungen braucht. Mr sind uns iets der Notwendigkeit guter deutsch-russischer Beziehungen bewußt geblieben. Diese Ueberzeugung von dem gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse ist auch in Rußland lebendig, und wir haben daher die bestimmte Hoffnung und den ernsthaften Wunsch, daß es gelingt, bei den Handelsvertragrver- Ihandlungen mit Sowjetrußland trotz gewisser nicht zu unterschätzender Schwierigkeiten ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Die Handelsvertragsverhandlungen mit Polen werden am 1. März beginnen. Die deutsche Regie rung geht auch an diese Verhandlungen mit dem besten Willen heran und hat den Wunsch, auch sie beschleunigt zum Abschluß zu bringen, da sie der Ueberzeugung ist, daß eine Derständi- gung im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse der beiden Völker liegt. Voraussetzung eines befriedigenden Erfolges ist selbstverständlich, daß Polen diesen guten Willen der deutschen Regierung nicht durch eine unfreundliche Haltung gegenüber den in Polen lebenden Deutschen beeinträchtigt. Gerade in diesen Tagen hat Deutschland eine Note nach Warschau rich- ten müssen, in der es mit Bedauern feststellt, Laß Polen di« Ausweisung evangelischer Geistlicher trat, wiederholter deutscher Vorstellungen vornehme, ohne stichhal tige Gründe dafür auch nur anzudeuten. Dio Hmft>elsveriragsv«rhandlungsn ««den auf Ler Basis der gegenseitigen allgemeinen Meistbegünstigung geführt. Dia Provinz Ostpreußen und Lie Stadt Königsberg hoben dafür umfangreiche Wünsche vorgelegt. Die RÄchsregierung wird bei den Himdelsvertvagsvevhandlungen mit Rußland un- Polen alles daran setzen, um Lief« Muschs, so weit es irgend möglich ist, duvchzuisvtzen. Der Reichsmnzlvr brachte dann zum Ausdruck!, Laß Ost preußen sich immer seiner besonderen Aufgaben im Gesamt, leben des deutschen Volkes bewußt «wesen sei, und daß ober auch das Reich sich im Rohmen Lös für uns nun einmal Lurch die Verhältnisse abgvsteckten Möglichen immer bemühen «mH«, Ostpreußens Lebenskampf zu unterstützen. Del diesem Wöchsvl» Verhältnis ,Hi« Ostpreußen, hie Reich" fei fit» bhaj Reich von ganz besonderem Wert do», was Ostpreußen dem Reiche gegeben habe. Neben großen Leistungen auf landwirt schaftlichem, wirtschaftlichem und kulturellem Ebnete gebe Vst. »reußen vor allem in besonders.starker Farn; dem deutsch«, Volk« ein DorbLL kraftvollen Ringens um die Erhöhung rUch den Aufbau der Lebonsarundlagen. Vstpvmßen Hot, «d» Gck schichte hinter sich voll stkftvever Kämpfe, oh« Hmm« «ted« M