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schätzung er , werden 24. Juli ulk 1902 erfüllen jugestellt ttteilung lnnahme tand. feld. Wtißentz-Mimg WsMg ilO Aszchtr ffr HMuM ZchmeStbkrg«.!!. UMlÄIE M die Königliche Amtshauptmannschast, das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu DippoldiswaMc Mit achtseitigem „Illustrierten Unterhaltungsbiatt" und Unterhaltungsbeilage^ M« bis Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen« Di« »weiberitz-Zeitung« «scheint täglich mit Äus- uakme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag ausge geben. Preis vierteljähr lich einschliehl. Zutragen 2,4V M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich kOPf. Einzel-Nummern 10 Pf. Alle Postanstalten, Posrboten sowie unsere Austräger nehmen Be- stellungen an- Inserate werden mit 2» Pf., solche aus unserer ' Amtshauptmannschast mit 15 Pf. die Spaltzeil« ? oder deren Raum berech net. Bekanntmachung«» ,! auf der ersten Seite (nur ? von Behörden) die zwei» i gespaltene Zeile SS bez. ?! 5V Pf. — Tabellarisch« und komplizierte Jnsem« mit entsprechendem Auf schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Telle, di« Spaltenzelle SV Pf. Rr.20l Verantwortlicher Nedakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde. Donnerstag den 29. August 1918 abends 84 Jahrgang Bekanntmachung über den Reichsstempel für Geldumsätze. l. Die Geldumsätze im inländischen Betriebe eines der Anschaffung und Darleihung von Geld dienenden Geschäftsunternehmens unterliegen für die Zeit nach dem 30. Juni 1918 dem Reichsstempel nach dem bis zum Schlüsse de» Geschäftsjahres berechneten Habrnzinsen, auch wenn diese einem im Ausland wohnhaften Kunden berechnet werden lReichsstempelgesetz §8 76, 77 und Tarifnummer 10 in der Fassung des Gesetzes vom 2b. Juli 1918 — RGBl. S. 799 —, Reichsstempel-Ausführungsbestimmungen § 158 ff — Z-Bl. f. d. Deutsche Reich S. 315 —). Steuerstetlen für diese Abgabe sind: die Hauptzollämter Bautzen, Chemnitz, Dresden II, Leipzig II, Plauen, Zittau und Zwickau je für ihren Bezirk, überdies das Hauptzoll amt Chemnitz für die Hauptzollamtbezirke Annaberg und Freiberg, das Hauptzollamt Dresden II für die Hauptzollamtbezirke Dresden I, Meitze», Pirna und Schandau, das Hauptzollamt Leipzig II für die Hauptzollamtbezirke Grimma und Leipzig I, das Hauptzollamt Plauen für den Hauptzollamtbezirk Eibenstock. 2) Wer im Inlands Geschäfte der bezeichneten Art betreibt, wird nach dem Rrichs- stempel Ausführungsbestimmungen in der Fassung vom 29. Juli 1918 § 160 Abs. 2 (Z-Bl. f. d. Deutsche Reich E. 315) ausgesordert, sein Geschästsunternehmen nebst sämt lichen Zweigstellen spätestens bis zum 15. September 1918 oder wenn das Unternehmen am I. August 1918 noch nicht bestanden hat, binnen zwei Wochen nach Eröffnung des Betriebe« der zuständigen Steuerstelle anzuzeigen. 3) Anzeigepflichtig sind auch Sparkassen und Genossenschaften. 4) Die Anzeige hat den Namen (Firma und Inhaber) und den Wohnort (Sitz der Firma) des Anzeigepflichtigen, die von ihm betriebenen Zweigstellen und den Ge- schästssitz dieser Stellen, die Art des Geschäftsunternehmens und die Angabe des Ge schäftsjahres zu enthalten. Zweigstellen sind unter Angabe der Hauptniederlassung und ihres Sitzes auch der Steurrftelle anzuzeigen, in deren Bezirk die Zweigstelle ihren Sitz hat. 5) öffentliche Sparkassen Huben die Abgabe nur für denjenigen Geldumsatz zu entrichten, der auf die dem eigentlichen Sparkassenverkehr fremdem Geschäfte entfällt (Tarifnummer 10 Befreiungen Absatz 2). Als Geschäfte, die dem eigentlichen Spar- kassenverkehr im Sinne des Reichsstempelgesetzes fremd sind, sind die Geschäfte in dem jenigen Eeidoerkehre der Sparkasse anzusthen, für welchen Sparbücher nicht ausgestellt sind und bei dem über da« Guthaben durch Scheck verfügt werden kann. Geschäfte in laufender Rechnung mit Krediteinräumung fallen unter di« dem eigentlichen Spar- kassenverkehr« fremden Geschäfte auch dann, wenn «ine Verfügung über das Guthaben oder einen eingeräumten Kredit mittel» Schecks ausgeschlossen ist. Unterhält die Spar kasse neben dem eigentlichen Sparverkehr einen Verkehr der vorstehend bezeichneten Art, so findet die Befreiung für den ersteren nur statt, wenn über den Sparverkehr und den vorstehend bezeichneten Verkehr getrennte Konten geführt werden. 6) Eingetragene Genossenschaften sind abgabepflichtig, falls ihr Geschäftsverkehr über den Kreis ihrer Mitglieder hinausgeht (Tarifnummer 10 Befreiungen Absatz 3). 7) Oeffentliche Sparkassen und Genossenschaften sowie deren Verbandskassen, für i die nach der Art ihre« Geschäftsbetriebes eine Steuerbefreiung besteht (Tarifnummer IO Befreiungen Absatz I), haben dies unter Einreichung ihrer Satzungen und Geschäfts bedingungen bei der Erstattung der Anzeige nachzuweisen. 8) Abgabepflichtige haben jede Veränderung des Geschäftsjahres, der Zweigstellen, 4 des Inhabers der Geschäfts sowie die Ausgabe des Geschäfts und jede Aenderung de» § Geschäftsbetriebs, die nach Tarifnummer 10 Befreiungen Absatz 2, 3 den Eintritt d« Steuerpflicht begründet, binnen zwei Wochen nach Eintritt in gleicher Weise anzuzetgeN. H Binnen der gleichen Frist ist eine Verlegung des Geschäft« der bisherigen und, sofem Ä da« Geschäft in einen anderen Steuerbrzirk verlegt wird, auch der neuen Steuerstell» H anzuzeigen. 9) Die Anzeigepflichtigen sind berechtigt, die Anzeigen in doppelter Anfertt» gung einzureichen und eine Ausfertigung mit Bestätigung der Anzeige zurückzuver» 4 langen. 10) Wer der Anzeigepflicht in § 76 Absatz 1 de« Reichsstempelgesetzes zuwider« ' handelt, hat nach 8 78 eine Geldstrafe verwirkt, die dem zehnfachen Betrage der Hinte»- , L zogenen Abgaben gleichkommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Abgabe nicht fest- gestellt werden, so tritt Geldstrafe von 150 M. bis 100000 M. ein. Dresden, am 23. August 1918. Königliche Eeneralzolldirektion. 2 von RZKssrien unrk Kannon, das sind Personen und Betriebe, die die in Frage kommenden Garne gegen Entgelt Ä gewerbsmätzig verarbeiten und die am I. Dezember 1917 nicht mehr als 15 Arbeit« dauernd versicherungspflichtig mit Näharbeiten beschäftigt haben, haben sich wegen Zu- 4 teilung von Garnen Loiting «Ion 8V° Kugusl 1818 von A 10—11 Uks« im Rathaus, Zimm« Nr. 9, zu melden. Kkon oiok nlvkü e-ovlsü- H Lvißig rnvlilvä, kann nivkü l»«»»üv1rsivkKigK oronelon. Dippoldiswalde, am 29. August 1918. Der Stadtrat. g Kohlenversorgung im Winter 1918/19. i Zum Zwecke der Kohlenversorgung für den kommenden Winter gelangen in den 1 nächsten Tagen Fragebogen an alle Hausbesitzer bezw. Hausverwalter zur Verteilung, z Diese Fragebogen sind gewissenhaft und vollständig auszufüllen und mit der Unter« H schrift des Haushaltungsoorstandes oder dessen Stellvertreters versehen spätesten» a» -8. September d». I». im Rathaus, Zimmer Nr. 11, abzugeben. Wer den ihm vor« H gelegten Fragebogen nicht richtig oder nicht vollständig ausgesüllt oder nicht rechtzeitig j zurück gibt, wird nach 8 I? der Bundrsratsverordnung vom 25. September 19IS 4 (RGBl. E. 607 ff.) mit Geldstrafe bis zu 1500 M. oder mit entsprechender Gefängnis« ; strafe bestraft. Der Stadtrat. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie von der Müglktz« H talstratze nach Rückenhain liegt beim Postamte Glashütte vom 1. September ab 4 Wochen au». Dresden—A., den 24. August 1918 Kaiserlich-! vber«Postdireltion. s vrrMchw Mö GSHsWes. Dippoldiswalde. Im amtlichen Teile der heutigen Nummer fordert der Stadtrat zu gewissenhafter und sorg fältiger Ausfüllung der zur Ausgabe gelangenden Kohlen- Fragebogen auf unter Hinweis auf die Strafbestimmungen. Jeder Haurbesitzer bezw. Hausverwalter ist für Aufzeich nung aller im Hause wohnhaften Haushaltungen verant- wörtlich. Im Interesse einer gerechten Kohlenvrrteilung ist vor allem die Angabe vorhandener Bestände an Haus brandkohle dringend nötig. — Kleinverarbeiter von Nähfaden und Garnen haben sich Freitag den 30. August, vormittag« von 10—11 Uhr, im Rathaus zu melden (s. amtl. Bekanntmachung). Wer die Meldung unterlätzt, kann bei der Nähfadenverteilung auf das 2. Halbjahr nicht berücksichtigt weiden. — Im Garten des Herrn Leitungsausfeher Helbig, auf der Aue, steht ein Apfelbaum in voller Blüte; daneben trägt <r auch kleine Früchte. — Wir machen darauf aufmerksam, datz vom nächsten Sonntage an auf unserer Bahnstrecke wieder der alte Fahrplan gilt. — Dem in letzter Zeit austauchrnden törichten Gerede, man beabsichtige di« deutschen Kriegsanleihen im Ver hältnis von 2:1 zusammenzulegen, ist bereit» durch eine Rede des Staatssekretär» in» Reichsschatzamte Grafen Roedern widersprochen worden. Graf Roedern erklärt«: „Ich glaube, datz bei näherem Durchdenken niemand eine so handgreifliche Ungerechtigkeit für möglich halten und irgendeiner Regierung einen derartigen Vorschlag oder dem Reichstage die Zustimmung zu ihm zutrauen wird. Da« darf ich heute sagen, datz jede Regierung und jedes Parlament, die für die Verwaltung de« Reiche« und seine Gesetzgebung verantwortlich sind, «« al« ihre vornehmste Ausgabe betrachten werden, den Gläubiger« de» Reiche» M Ghrentafel M IM« LMM M Lm. Au» Ssr Verlustliste Nr. 536 der Margi. Sächf. Arme«. Bienert, Kurt, Altenberg, I. v. Böttcher, Kamillo, Fürstenwalde, verw. Egerland, Georg, Obergefr., Rehefeld, I. v. Friebel, Paul, Niederpöbel, l. v. Grahl, Arthur, Posfendorf, I. v. Hänel, Kurt, Utsfz., Frifdersdorf, l. v-, b. d. Tr. Helbig, Martin, San.-Sergt., Frauenstein, i.Gfgsch. Hennig, Otto, Naundorf, gefallen. Hünig, Kurt, Grotzölsa, l. v. Nürnberger, Johannes, Ltn. d. Res-, Frauenstein, vermttzt. Richler, Karl, Oberjäger, Frauenstein, l. v., zur Tr. zur. Richter XXI, Willy, Holzhau, bish. vermitzt, t. Gefgfch. Schmieder, Woldemar, Ltn. d R., Reichstädt, I. o. Semmig, Bernhard, Sergt., Obercunnersdorf, gefallen. Wolf, Aemelius, Nassau, bish. verm., ist l. v. Zimmermann, Alfred, Obergefr., Wilmsdorf, ge fallen. Klemmer, Ernst Adolf, Glashütte s. Zimmermann, Richard, Nassau s. 4...u , ' - — 4" » — und zu ihnen gehören viele Millionen wirtschaftlich 1 Schwacher — das gegebene Zahlungsversprechen zu halten, das heitzt also, die Anleihen zum vollen Zinssatz zu v«r« zinsen und, wenn etwa nach dem Jahre 1924 von der Kündigung Gebrauch gemacht werden sollte, sie zum vollen Nennwerte, zurückzuzahlen. Niederfrauendorf. Sergeant Mar Ullmann, beim Futzart.-Batl. 31, erhielt zur Friegrich August-Medaille da» Eiserne Kreuz 2. Klasse. Kreischa. Der Gardist Lruno von hier, welcher ;i wegen Fahnenflucht seit Wochen gesucht wird, wurde in Niedersedlitz aufgegriffen und der Bahnhofskommandantur ? i in Dresden Angeführt. ? — Gutsbesitzer Echmiedgen von hier, zurzeit im Felde, wurde die Friedrich August-Medaille verliehen. Burgk. Die Kriegsküche hat innerhalb ihre« drei« 4 jährigen Bestehen« rund 1200000 Portionen warme» l Essen verabreicht. Die 3/4-LIter-Portion kostet für Krieger« familien 10 Pf., für ander« 20 Pf. Der Kassenumsatz betrug 575 614 M. Hainichen. Wegen Amtsunterschlagung wurde Polizeilnspektor Pittack hier von der Ferien strafkammer des Landgerichts Freiberg zu 8 Monaten Gefängnis oer urteilt. Burgstädt. Bet dem heftigen Gewitter am Sonn abend wurden bei Dirthen-dorf auf freiem Felde zwei Dienstmädchen vom Blitz erschlagen. Kleinhartmannsdorf. Der Gutsbesitzer Kirchhübel war am Donneretag abend mit Kornrinfahren beschäftigt. Während er noch einmal aufs Feld fuhr, sollten die Mägde in der Scheune abladen Bet «lnbrechender i Dunkelheit hängte «in« Magd eine Laterne kn der Scheune anf, die heruntersiel und explodierte. Im Nu standen die vollbeladenen Wagen und bald di« glotze Scheune in j