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Grzgeb.-Dolksfreund. »an. E.-M. Mittmstärke, 859 weiche Stämme von > 10—19 Meter lang. s Oberstärke, Mch. 3,, mW 4 Meter kastg, 2 weiche 6117 s 'M 1, «gesetzt« im hiefigm Rathhause stattfindmdm Musterung fich pünktlich eivzufinder. !N. Awa knüpft, daß eiy schriftlicher Lehr verttag geschloffen find ober doch auch für di« schlechten Arbeiter nöchig. ! ist, f«ver, daß der Entwurf die Bestimmung feststellt für Dann halten wir für nothwendig die schriftliche Form de« d« Fall de- Vertragsbruchs de» Lehrling«, und ich habe Lehrvertrag«. Wir haben ferner Bedenken gegen die Er- »u» gestattet stad. Wir find wett davon entfernt, anzu- rurgen fich bet ihren Entwürfen im WesentlichenirufDaSjenige sieben, daß der englische »Sonntag bet uv- etngeführt beschränkt haben, wo ein Bedürfniß za einer Reform allge- - 8-12 13-15 16-22 23—29 30—36 eitenhof erkoren ben beb MN. Kunst- m de»' terreich- sofort eberg. br au-- Sahre» »»Ht ch. taten. 16-22 23—29 14 16-22 23—29 30-36 - H Srschetut täglich mit «»«nähme der Sonn« und Feiertage. — Prei« vierleljährlio, 1 L 80 Pienntge — Jüsertion-gebühren: die gespaltene Zeile 10 Pfennigs die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate 2b Pfennige. — Snserttontaonahmr für die am Abende erscheinend, Nummer bt« vonafttag» 10 Uhr. wein anerkannt und «ine gewiss« liebereinstimmung der Ansichten übet die etuzuschlagkoden Wege bereit« cou- für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Griinhatn, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeustStztel Schneeberg, Schwarzenberg u«d Wildenfels 1878. Tochter zurück ranlaßt, me, die Tagesgeschichte Deutschland. Hast «ach sich. Lößnitz, am 6. März 1878. den rei- it erhe be« Be- öblichm ge Tra- hestätte, g, auch rastlose > zu er- Pastor esworte.- ir, ind, nur: Haüdl Wilde- Hang parterre. Dage-ordnnng r Der Bezirkshauöhaltplan auf 1878. Glauchau, den b. März 1878. Königliche Verwaltungs-Commission l. V. Sehfart, RrgierungSaffeffor. SS7 - 1 - . 1 buchwier Klotz 3 buchene Klötzer 11 - - 3 2 - - 2644 weiche - SS7 . 796 - 345 - Der Rath der Stadt Lößnitz, vr. Krauße. weiche - Rollen, buchene Zacken, . «este. 188 144,. d. 541 Bekanntmachung. 3. die-jährige öffentliche Sitzung de- Bezirk-au-schuffe- zu Glaucha« Sonnabend, den s. März 1878 Nachmittag«^ Uhr im BerhavdlungSsaale der Königlichen Verwaltung- Commission, Köntgstraße Nr. 3, Em- rschlem» u« frei« erkauft«, »tzsld. Berlin. Reichstagesitzung über hie Novellen zur Gewerbeordnung. Sbg. Ackermann: Beide konservative Parteien de« House» habt« seit vielen Zähren bei jeder sich dorbietevden Gelegenheit darauf hingewiesen, daß die Gewerbeordnung einer Revision dringend bedürftig sei, w«o nicht hie wichtigsten Interessen de« Gewerbestande« und der Industrie schwer geschädigt werden sollen. Der Präsident de« Reichskanzler amte« hat nn« gesagt, daß man sch hüten müsse, durch zu energische Maßregeln den Na- tioualwohlstand zu schädigen. Sch bin der Meinung, daß der Nationalwohlstand durch eine Reihe von Bestimmuv- L« der jetzigen Gewerbeordnung bereit« geschädigt und Laß dieser. Schaden zu heilen ist schnell und mit energi sch« Mitteln, nicht aber mit halben Mitteln, deren Er- svtz zweifelhaft. Wir erkennen dankbar an, daß die erste Borlage -in einigen Punkten unseren Wünschen Rechnung getrogen hat. Sch zähle hierzu die Einführung einer Pro- »yeit bet Annahme eine« Lehrling«, die Durchführung de- Gedanken«, daß der Lehrling, der die Lehre unbefugt ... »«läßt, durch die Polizeibehörde zwangsweise zurückgeführt in Sachsen. Ein Zeugniß über ihre Leistungen lasten sich vadeu kann, wenn schon der Entwurf die« au die Bedin- in der Regel nur gute Arbeiter geben; die Arbeitsbücher bedauern weiter, daß da« Arbeitsbuch in so abgeschwäch ter Form zur Geltaug gebracht werd« soll. Sch meine nicht, daß r« wohlgethon ist, wenn die gesetzgebenden Ge walten al« Motiv ansühren: die und di« Maßregel, ob wohl sie richtig und gesund ist, wollen wir nicht auSfüh- ren, weil wir auf Widerspruch stoßen könnten. (Sehr rich tig! recht«,) Sch meine, wo« nothwendtg ist, muß da» Gesetz vorschreiben und wenn da» Gesetz »orgeschrieben hat, so habe ich auch von unseren Arbeitern die gme Mei nung, daß sie da» Gesetz respectiren werden, und wenn sie e« nicht respectiren sollten, dann, denke ich, wird da« Reich wohl Mittel haben, dem Gesetze Respekt zu ver schaffen. Bet den jugendlichen Arbeitern find die Arbeits bücher am wenigsten nöthtg, weil die jugendlichen Arbeiter die Lehrlinge, in der Rege! das LrbettSverhältniß nicht wechseln. Die übergroße Mehrzahl der Arbeitgeber hat fich für da« obligatorische Arbeitsbuch ausgesprochen, wo sie der Agitation ausgesetzt waren. Wir dürfen nicht ver gessen, daß fich da» Arbeitsbuch bewährt hat in Frankreich und in Oesterreich, früher auch in den Rheinland« und Bekanntmachung. Die hier aufhältliche-» Militärpflichtigen werden hierdurch noch besonder« aufge fordert, zu der von dem Herrn Civilvorfitzenden der Königlichen Ersatzcommisfio» de» L»-hebunz«bezirkS Lichtenstein auf gesprochen, die Besch la der Hausindustrie und im Bewerbe ganz Md gar l ou-zuschließen. E« ist zozugekev, daß kg der HaoS- ' tudustrie Uebelständ» bestehen drmgUcherer Art wls in . den Fabriken; ich glaube aber nicht, daß eine sol- ' che Bestimmung sich durchführen lasten, wird. Die selbe würde ebenfalls auf dem Papiere steh« bleib«. Khg. Walter: Sch glaub« kau», daß ia dieser Session Wer die Hölzer vorher besehen will, hat fich au den mituntrrzeichnetm Revier verwalter " 23, 27, 28, 30, 33, 44—48, 50—52, 54, 69 und 71 austereitete Hölzer, mW zwar — -- - - iy-15" geschädigt hätten, ist durch die Debatten in der vörigen > Session genügend wiedulrgt werden. DL» sächsische Gewerbegesetz, da» im Sahre 1861 gegebeit war Mier dem Minifterum Beust Mit Hilfe em« Hwbtage», in welchem die,Conservativev da« ürbestrittmeIUebergewicht hatten, ist in Bezug auf da« Lehttip-Swesm ganz rddical verfahren und im Gegensatz zu Vtw sächfischmGtfttze von 1868 ist die deutsche Gewerbeordnung ein wchre» Muster ppn Conservatitmu« gewesen. Bezüglich derLtbettShüch« befinde ich mich im vollständigen Gegensätze züNkermam. Sch halte die Vorschläge de» Entwurfs für vollständig zu treffend. Sch verstehe die Vorlage nicht dahin, db fich ' " ' eiter fürchtete, t «ter fein , daß die Schwenke und ter RuhelDarvm ist e« nöthwevdig, ^äß daS Ge- sen seien, welche bä« wlrlhschasiltHe Lebe^^^l setz sagt : Da« Arbeiten an Sonntagen ist verboten. Wir Lehrvertrag«. Wir hab« ferner Bedenken gegen die Er höhung der Arbeitszeit für Kinder von 12—14 Sahr«; wir glauben nicht, daß man Kindern in so zartem Alter zummhen kann, fich 10 Stunden in tlner Fabrik aufzu halten. Endlich haben wir noch Brdmlea gegm die Be stimmung, velche die AnffichtSbeamten vollständig gleich stellt mit den OrtSpolizeibehörden. Wir glauben, daß hierzu eine eingehende Prüfung der Verhältnisse iu dm Änzel- siaaten gehört und daß mau die Feststellung der Befug nisse der Fabrikinspector« besser der Particulargesetzgebung überläßt. Aba. Vr. Gensel: Sch freue mich, daß die Regie- ruva« fich bet ihren Entwürfen im Wesentlichen MfDa«kniae n im hiesigen Rathhause stattstndenden Musterung sich pünktlich etozustnder. > Verwalter zu wmden. Könizl. Forstrentamt Auerbach undKönigl. Revier» U treffend. Sch verstehe dje Vorlage n«l die Regierung vor dem Wiherstäitde der sondern e« ist gesagt, eS würde großetlü d« Arbeitern eutsteheu Md die Folge'» , , — obligatorische« Arbeitsbücher nicht einzyführta sein WÜrdm. Für erwachsene mündige Arbeiter hätte ich die «betttbüch« nicht für wünschenSwerth. Vou d« Bestdonrvngm d« sächfischen Gesetzgebung über die Arbeitsbücher ist Viele» auf dem Papiere steh« geblieben «ud die Arbeitsbücher haben deshalb nicht die Wirkung hab« Yuu«, die sie haben sollten. In Frankreich wo Arbeitsbücher find, wird über die Arbeitsverhältviffe vielfach geklagt, wogegen «au in England keine Arbeitsbücher hat. BetmGefmde hab« wir AroeitSbücher in der alleisstrmgst« Form; aber find in Bezug auf da» Gesinde die Verhältnisse so weseotlich besser, daß man dieselbe Einrichtung st» d« Arbeiter wün sch« sollte? Auch früher hatten die Arbeiter« einzelner Industriezweige die Vereinbarung getroffen, nur Arbeiter mit Arbeitsbücher» anzupehwm; ab«.menst die ^Roth drängte, so nahm« sie auch Arbeit« tW Arbeitnüch« an. Sch glaube ebenfalls, daß ein dringend^» fvedarfniß . nicht vorliegt, die Kind« unter Stunden arbeiten Verwaltung Sachseilgrund zu Morgenröthe, L Schmidt» Bekanntmachung. Sn der Nacht vom 15. zum 16. Februar 1878 find au« ein« Güt-Wohnung tu Reinsdorf eine Anzahl Blutwürste im Gesammtgewichte von ungefähr 20 Pfd. Wit- tel» Einbrüche» «twendet worden, wa« zur Ermittelung der Thät« und Wiedererlangung de» Gestohlenen hierdurch bekannt gewacht wird. Wtldensel«, am 1. März 1878. Das Kömgliche Gerichtsamt das. Geißler. Dallteuhahu. 8. MS. 2 - - - 37-43 13 Raummeter buchene Brennscheite, emr zu bedauern, daß der Entwurf nicht noch ein« Schritt »veiler «gang« ist und Strafen für den entlaufenen Lehr- Aug bestimmt hat, sowie für dm Arbeitgeber, der dm enttaufw« Lehrling angenommen hat. Dagegen ist der Bedanke, paß di« Sonntagsruhe zu respectiren sei, nicht ' la bestimmt« Form zu« Ausdruck gebracht worden. E» ist zwar der Arbeit« berechtigt, Forderung« de» Arbeit- Och«» zur SoautagSarbeit zurückzuweisen; r« ist aber «cht Aar au-gesprochen, daß da- Arbeit« an Sonn- und Festtag« verboten sei Md nur für gewisse Fälle AuSnah- MAS» ««^-*44*4 b» SNL» Sm ««sth-fe r« Donnerstag I« Mär; d Je., von Vormittag« 10 Uhr an, folgende auf Sachsengrunder Forstrevier in den Schlägen in Lblheil. 9, 37, 39, 43, 55, 56, 62 und 70 in den Durchforstungen in Abthetl. 11, 15, 22—24, 26—31, 51, 52, 60, 67 Md 68 und in den Brüchen in Abth. 5, 7, 8, 14, 15, 17, 20, 22, iv, indige»' ren, 2 rtel. in. , findet Hst ein» vH» » - Stöcke, § , «lozeln Md partienweise gegen sofortige »eznhlttNg i« enssemEige« M-«-' forte» Md Mt« d« vor Beginn der Auktion bekannt zu wachendmG«iugung« an die Meistbietend« versteigert werden. mir wnden ab« dahtu streb«, daß der deutsche Sonntag, wie « geübt Worten ist von uns«« Vorfahren, "... ... »v«,- »teder z» Ehr« kommt (Bravo! recht«), daß der Sonn- staurt ist. Die Bemerkung de« ReichrkavjlnawtS-Prästdentea, Zag Wied« ein Lcq wird d« Erbauung, der Erholung daß die Gewerbeordnung und chre Bepim«Mg«a « geve« ne« mpftehld iNarkt. in, Erla, chte Ge-