Volltext Seite (XML)
»Nchrln» tä«ltch »aO«. mtt«u»nahmr der Somi-und FelUage. L mit .Die Zeit tn Wort und «ild- dterteliLhrNch K t« -« Än Drerden durch «oten »,4« I«. In aan» Deutschland frei Hau« ».8» 2: tn Oesterreich 4.4» L ^ W»»««d« » ohne Mustrterte «eilaae diertelsShrlich »,«« z». In Dresden durch «oten «1« 2. In ganz Deutschland frei 8-u» ».«, tn Oe,««reich 4,«7 'L °-^i»ze..L l« 4 Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate «erden die «gespaltene Petitzeile oder deren Rau» «U 18 4, Reklamen mit 8V 4 die Zeile berechnet, bei Wiederholt^,«, entsprechenden Rabatt. V«chd»»cker«t, Nedaktlo» »nd Geschäst-ftelle, Lre«den, PtUnttzer «traft« 4». — Fernsprecher »8«« Für Nllagabe nnverlangt.Echrtstftiicke keine Verbindlich«ei Redaktion«.Sprechstunde: II btt 1!« Uhr. Die Satzung der Deutschen Aentrumspartei welche am 18. November 1911 zu Berlin beschlossen wurde, hat folgenden Wortlaut: H 1. Die Organisation der deutschen Zentrumspartei für die Behandlung der Angelegenheiten des Reiches um faßt: 1. die Wahlkreisausschüsse in den Reichstagswahlkrei sen: 8. die Landtagsausschüsse in den Bundesstaaten: 3. den Reichsausschuß. 8 2. Ueber die Behandlung der Angelegenheiten der ein zelnen Bundesstaaten oder Provinzen, Gemeinden oder Ge meindeverbänden, sowie über die Gestaltung der hierfür be stimmten Parteiorgane entscheiden die Parteimitglieder die ser Wirkungskreise unabhängig von den Reichsorganen der Partei. 8 3. In jedem Neichstagswahlkreise ist, wenn irgend möglich, ein W a h l k r e i s a n s s ch u ß der Partei zu bilden. 8 4. Die von den Parteimitgliedern eines Bundes staates für die Angelegenheiten dieses Landes geschaffene Zentralorganisation der Partei bildet zugleich den Lan des au sschuß der Partei für die Angelegenheiten des Reiches in diesem Bundesstaate. 8 6. Dem Reichs au sschuß der Partei steht die oberste Leitung der Partei in Angelegenheiten des Reiches insbesondere die Feststellung der Parteisatzung und des Par teiprogramms zu. 8 6. Den Reichsausschuß der Partei bilden: 1. Die Mit glieder des Vorstandes der Zentrumsfraktion des Reichs tages: 2. die Mitglieder der Vorstände der Zentrumsfraktio nen der Landtage von Preußen, Bayern, Baden, Württem- berg, Hessen und Oldenburg: 3. die ersten Vorsitzenden der Landesausschüsse der Zentrumspartei von Preußen, Bayern, Baden Württemberg, Hessen, Oldenburg und Sachsen, sowie »veitere, von den LandeLausschüssen aus ihrer Mitte gewählte Mitglieder, deren Zahl für Preußen 13, Bayern ö. Baden 2, Württemberg 1, Hessen 1, Oldenburg 1 beträgt. Die ersten Vorsitzenden sind berechtigt, sich durch ein anderes, von ihnen zu bestimmendes Mitglied ihres Landesausschusses vertreten zu lasten. Soweit die ersten Vorsitzenden schon nach Ziffer 1 oder 2 dem Reichsausschusse angehören, ist an ihrer Stelle vom Landesausschusse ein weiteres Mitglied aus seiner Mitte zu wählen. Durch Beiwahl des Reichsaus schusses können außerdem bis zu 20 Mitglieder, insbesondere ans den Vertretern der Partcipresse und der größeren Ver- bände welche für das Gebiet des Reiches eine hervorragende Bedeutung haben, in den Reichsausschuß berufen tverden. 8 7. Das Amt der Mitglieder des Reichsausschusse? dauert in den Fällen des Absatzes 1 des 8 6 bis zur Vor nahme der Neuwahl zum entsprechenden Parteiamt in Frak tion oder Landesausschuß, in den Fällen des Absatzes 2 des 8 6 bis zur ersten, innerhalb der Legislaturperiode des Reichstages erfolgenden Neuwahl des Vorstandes der Zen- trumsfraktion des Reichstages. 8 8. Die Vorbereitung und die Ausführung der Be schlüsse des Nsichsausschnsses ist Sache seines Vorstandes. 8 9. Ter Vorstand des N e i chs a u s s ch u s s e s besteht aus 17 Mitgliedern. Ter erste Vorsitzende der Zen trumsfraktion des Reichstages ist zugleich erster Vorsitzender des Vorstandes des Reichsausschusses. Der Reichsausschuß wählt einen ersten und zweiten Stellvertreter des ersten Vorsitzenden, sowie die übrigen Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand setzt einen geschäftsführenden Ausschuß ein. 8 10. Der Reichsausschuß und sein Vorstand treten auf Einberufung des Vorsitzenden des Vorstandes und unter seinem Vorsitze zusammen. Der Reichsausschuß soll in der Regel jährlich-einmal einberufen werden: mit dem Ort der Versammlung soll gewechselt werden. Die Einberufung muß erfolgen, wenn sie beim Reichsausschusse von mindestens 20 Mitgliedern des Neichsausschusses, beim Vorstände von mindestens drei Mitgliedern des Vorstandes unter Angabe des Zweckes verlangt wird. Die Einladungen erfolgen schriftlich unter Bezeichnung des Zweckes. Aeber die geheime Gerichtsbarkeit der Freimaurer. In der' freimanrerisch-liberalen Presse ist eine* große Erregung über den letzteil Erlaß des Papstes, bezüglich der Stellung der katholischen Geistlichkeit zu dem modernen Ge richtsverfahren eingetreten. Es wird nun dieser Erlaß als eine Neuheit im Rechts leben hingestellt, während doch die gleiche Einrichtung für die Freimaurer und deren speziellen Anhang schon seit Jahr hunderten gebräuchlich ist. Es bestehen für diese Kreise Bestimmungen, wonach bei Ausschluß und bei Strafe, die zwar nicht bis zum physischen, so doch bis zum wirtschaftlichen Totschlag geht, kein Ange höriger der Vereinigung einen anderen vor ein bürgerliches Gericht bringen darf und nicht nur alle internen, sondern auch alle privaten Angelegenheiten vor dem eigenen Gerichte entschieden werden müssen. Die Nichtanerkennung einer Entscheidung hat die obigen Folgen. Praktisch lernte ich dies kennen, als ich ein Haus kaufen wollte und der Verkäufer mich fragte, ob ich Freimaurer sei. Auf meine Verneinung und auf meine Frage, ob man von diesen Leuten nichts kaufen dürfe, teilte er mir mit, daß er bei einem früheren Verkaufe eines Grundstückes durch einen Logenbeschluß gezwungen worden sei, den Preis nachträglich so zu ermäßigen, daß ihm kaum die eigenen Unkosten ge deckt worden seien. Deshalb schließe er kein Geschäft mit einem Logenzugehörigen mehr ab, sondern nur mit Leuten, die die Logenbehörden nicht anrufen könnten. Durch die eigene Gerichtsbarkeit der Freimaurer können sreimaurerisch' Angelegenheiten, Interessen und auch deren wirtschaftliche Vorgänge gar nicht an das ordentliche Gericht und daher in die Oeffentlichkeit kommen. Wohl aber ist es den Freimaurern bisher möglich gewesen, alle Angelegen heiten ihrer Gegner in die Oeffentlichkeit zu zerren und durch Kniffe und Pfiffe bloßzustellen. Solange das Ordensgerichtsverfahren der Freimaurer nur auf deren Angehörige Anwendung findet, kann es der Allgemeinheit noch verhältnismäßig gleichgültig sein. An ders wird dies aber, wenn cs zur Beeinflussung des staatlich öffentlichen Gerichtsverfahrens führt. Durch solche Ein griffe entscheidet dann eiu geheimes Freimaurergericht über Nichtfreimaurer trotz des öffentlichen Richters. Einen solchen Fall erlebte Schreiber dieses vor einigen Jahren. Ein Freimaurer war verklagt worden, für sein Grundstück Hypothekenzinsen zu bezahlen und zwar für die Zeit, in der er die Mieten eingenommen hatte und Besitzer gewesen war. Jni Termin stellte der freimanrerische Ver treter an den Richter unter Uebcrreichung eines Logenbe- schlusses die Anforderung, die Klage gemäß des Logenbc- schlusses zu führen. Nun war der Richter noch nicht ver pflichtetes Logenmitglied: er wies die Anforderung ent rüstet zurück, und der Rechtsanwalt als Logenabgeordncter drohte direkt mit Hindernis in der Beförderung, wenn dem Beschlüsse nicht nachgekommen würde. Der Richter erklärte, daß dieser Eingriff seinen Diensteid verletze und er das Recht habe, sich darüber bei dem Vorgesetzten zu beschweren. Dar auf entgegnete der Freimaurer ruhig, daß dies mit Billi gung desselben stattfände, da er den Logenbeschluß mit ge faßt habe. Im nächsten Termine wurde der gleiche Versuch erneuert und der Richter erklärte ablehnend: „Die rote Robe ist auch Deutschland." Die weiteren Einzelheiten wür den zu weit führen. Aus diesem Vorgänge ergibt sich eigentlich die Forde rung, daß kein Freimaurer eine Nichterstelle, überhaupt keine behördliche Stelle einnehmen dürfte: denn er kann jeden Augenblick durch seinen Eid und seine Genossen ge zwungen werden, gegen Pflicht und Recht zu handeln. D. ü'. Volittsche KuMckaL Dresden, den 3V. November 1S>> — Der Reichstag beriet am Mittwoch das HauSnrbeiter- schutzgesetz. Zunächst legte Abg. Dr. Fleischer (Ztr.) dar, warum das Zentrum nicht mehr für die Lohnämter ein- treten könne. Die Regierung erklärte, daß sie das ganze Gesetz scheitern lasse, wenn die Lohnitmtcr zustande kommen würden; nun müsse man retten, was gerettet werden könne. Das ganze Gesetz biete noch genügend Vorteile, um es auch ohne diese Einrichtung zu verabschieden. Graf Carmer (kons.) trat dieser Absicht mit aller Entschiedenbett bei. Abg. Everling (natl.) versuchte mit dem Abg. Göhren abzurechnen, weil er die christliche Nächstenliebe angerufen habe, welche die Genossen sonst verspotteten. Abg. Manz (F. Vp.) meinte, daß die Anträge der Sozialdemokraten die Henne schlachten würden, welche die Eier legt; aber man habe nicht einmal einen Braten. Dann kam noch Naumann mit reichen Phrasen und nebelhaftem Geklingel, aber er hatte das Ohr des Hauses nicht mehr. Tie Debatte zog sich noch länger fort, bis die sozialdemokratischen An- träge abgelehnt wurden. Der Kompromißantrag wurde dann mit großer Mehrheit angenommen. — Widersprüche zwischen Grey und Kiderlrn finden deutsche und fremde Zeitungen und doch handelt es sich nur um eine Wortspielerei/ Sir Edward Grey war am 21. Juli durch die französische Regierung ganz genau davon unter richtet, welche Entschädigungen Deutschland eigentlich ver langt habe, und ob überhaupt bestimmte Forderungen schon gestellt seien, zog es aber vor, sich dem deutschen Botschafter gegenüber uninformiert zu stellen und in mindestens unge wöhnlicher Weise das Mißtrauen seiner Regierung der offi ziellen deutschen Erklärung gegenüber auf Beeinflussung durch Preßstimmen zu stützen. Ebenso neu ist es im diplo matischen Verkehr, von einer formell und offiziell abgegebe nen Erklärung zu erwarten, daß sie durch eine spätere Erklä- rung als eine „ungültige" bezeichnet werde. Nach unserem Sprachgebrauchs kann eine offizielle Erklärung nur end gültig sein. In Wirklichkeit war die Sachlage im Juli die folgende: In dem Zeiträume vom 1. bis 21. Juli hatte sich Deutschland zunächst bemüht, den französischen Nachbar, der sich hartnäckig auf den Vertrag von 1909 versteifte, von der Notwendigkeit neuer Unterhandlungen zu überzeugen, und tastend wurde nach einer passenden Basis gesucht. Diese Basis für eine Verständigung war bis zum 21. Juli noch nicht endgültig gefunden, die Verhandlungen standen in der Luft: weder Frankreich noch Deutschland konnten England irgeird welche positiven Mitteilungen über die Grundlage der angestrebten Verständigung machen, und das erregte in England den Verdacht, daß Deutschland und Frankreich zu einer Annäherung unter Ergchung und Beiseiteschiebung Englands kommen könnten. Deshalb wurde Lloyd Georgs vorgeschickt, niit dessen Rede der englische Staatssekretär sich inr Unterhause nur in sehr dürftigen Werrdungen be faßte. Nachdem Deutschland am 1. Juli erklärt hatte, daß es keinen Landerwerb erstrebe, mußte sich England damit zufrieden geben und konnte keine neue Bestätigung der alten Antwort fordern. — Raffinierter Selbstmord. Das sozialistische Ehepaar Lafargue beging dieser Tage in Paris Selbstmord. So schied die letzte Tochter von Karl Marx. Frau Laiargu«, aus dem Leben. Der Abschiedsbrief lautet: „Gesund an Leib und Geist gab ich mir den Tod. bevor das unerbittliche Greisenalter einen Teil des Ver- gnügenS und der Freude des Daseins nimmt und mich der physischen und geistigen Kraft beraubt, meine Energie lähmr, meine Sinne bricht und mich zur Last für mich selbst und die andern macht. Seit Jahren habe ich mir das Ver sprechen gegeben, da» 70. Lebensjahr nicht zu überschreiten. Ich habe die Jahreszeit für meinen Abschied aus dem Leben längst bestimmt und die Ausführung meines Ein schlusses vorbereitet, nämlich eine Einspritzung von Zyankali. Ich sterbe mit höchster Freude, die mir die Gewißheit bereitet, daß die Sache, der ich 45 Jahie meines Lebens gewidmet habe, in nicht allzuferner Zukunft triumphieren wird. Es lebe der Kommunismus, es lebe der inter- nationale Sozialismus!" Wir beneiden eine Partei nicht um Führer, die io sterben. Traurig aber ist es, wenn der „Vorwärts" zu einem solchen frevelhaften Tun bemerkt: „Eine Überrasche, de und erschütternde, aber nicht niederdrückende Kunde. Tr« Abschetden des tapferen Paares erinnert an jene alt- germanischen Helden, die sich von Freundeshand mit einem Speer durchstoßen ließen, sobald sie fühlten, daß die Ge- brechlichkeit des Alters nahe, da sie nichts mehr fürchteten, als den „Strohtod", das langsame Hinsterben auf dem Siechenbette." Nein, der Selbstmord ist ein Zeichen der Schwäche, eine schwere Verfehlung gegen die Gesellschaft und eme Freveltat gegen den Schöpfer. Wenn die Sozialisten so offen diese schwere Sünde begehen, so sieht das christliche Volk, wohin diese Unkultur führen muß. vesterretl», — Das österreichische Abgeordnetenhaus setzte am Mitt- woch die Beratung des tschechischen Dringlichkeitsantrages fort, betreffend die Richterernennung in Böhmen, wodurch die Tschechen sich beschwert erachten. Justizminister von Hochenburger sagte, daß der Ruf nach nationalen Beamten besonders aus Dcutschböhmen erschalle. (Rufe bei den Tschechen: Es gibt kein Deutschböhmen. Widerspruch bei den Deutschen.) Der Lärm und Widerspruch bei den Tsche chisch-Radikalen dauert ununterbrochen fort. Die Tschechisch- Radikalen versuchen, auf den Platz des Justizministers, der sich auf der äußersten Linken der Ministerbank befindet, vor zudringen. Die Deutschen hatten jedoch inzwischen den Raum vor dein Platze des Justizministers besetzt. In dem entstandenen großen Lärm läßt plötzlich der Abg. Fresl (tschechisch-radikal) eine Pfeife ertönen. Es kommt zwischen einzelnen Tschechen und Deutschen zum Handgemenge. In dem andauernden Tumult unterbricht der Vorsitzende die. Sitzung. Die Minister verlassen unter stürmischen Abzug rufen der Tschechen den Saal. Um ^4 Uhr eröffnet der Vizepräsident Conci bei völliger Ruhe des Hauses dis Sitzung wieder und erteilte den: Justizminister zur Fort setzung seiner Rede das Wort. Der Justizminister erklärte hierauf, er habe das Wort Deutschböhmen nicht im staats- rechtlichen Sinne gebraucht, sondern damit nur jenen Teil Böhmens bezeichnen wollen, in dem vorwiegend Deutsche wohnen. Die nun folgenden Ausführungen des Ministers wurden nur hier und da von Zwischenrufen unterbrochen. R»m. — Der Papst hielt am 27. d. M. im Beisein aller in Rom befindlichen Kardinäle ein geheimes Konsi^ rium ab, worin er die Ernennung von 18 neuen Kardmälen vornahm. Dann verlas der Sekretär der Helligen Kon gregation die Liste der durch ein Breve ernannten neuen Bischöfe. Dreizehn der neuernannten Kardinäle find in Rom eingetroffen, um am 30. November in einem »frent- lichen Konsistorium den KardinalShut zu empfangen. Fünf Kardinäle und zwar Sosymacho, Erzbischof von Vall-dolid, VIco, Nunzius von Madrid. Bauer, Erzbischof von Olmütz, Almarez, Erzbischof von Sevilla, und Nagl, Erzbischof von Wien, werden den Kardinalshut von Nobelgarden erbalten. — Am Mittwoch setzte dcr Hl. Vater den in Rom an wesenden neuen Kardinälen den KardinalShut auf. Kardinal Falconio verlas als Doyen im Namen der neuernannten Kardinäle eine Dankadresse, die besagt: „Auch wir kühlen die Verantwortlichkeit Euerer Heiligkeit inSbeson>e'e in diesen schlimmen Zeiten, da die Gesellschaft von einer antireligiösen Bewegung bedroht ist. die die Kirche Christi zerstören möchte. Durch daS energische und stetige Voraehen, da» Du seit Deiner Wahl betätigt hast, wurde diesem