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Erscheint wöchentlich drei Mal und zwar Dienstag, Donnerstag und Sonnabend (Vormittag). Abonnementöpreis beträgt vierteljährlich 1 Mark 20 Pf. pr»nuwera»äo. für Inserate werden bis spätestens Mittags des vorhergehenden Tages des Erscheinens erbeten und die Corpusspaltenzeile m» io Pf., unter „Eingesandt" mit 20 Pf. berechnet. Zwönitz und^lmgegend. Amtsblatt für den Stadtgemeinderath zu Zwönitz. 10. Dienstag, den 22. Januar 1878. 3. Jahrg.: Bekanntmachung. Die Anmeldung der Militärpflichtigen zur Nckrutirungs-Stammrolle betreffend. Die deutsche Wehr-Ordnung vom 28. September 1875 bestimmt unter 8 20 und 23 Folgendes: Die Militärpflicht beginnt mit dem 1. Januar desjenigen Kalenderjahres, in welchem der Militärpflichtige das 20 Lebensjahr vollendet, und dauert so lange, bis über die Dienstpflicht der Wehrpflichtigen endgültig entschieden ist. ? Nach Beginn der Militärpflicht haben die Wehrpflichtigen sich zur. Aufnahme in die Nekrutirungs-Stammrolle anznmelden. Die Anmeldung erfolgt bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Ist sein Aufenthalt ein vorübergehender, so hat er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes, das heißt desjenigen Ortes, an welchem sein, oder sofern er noch nicht selbstständig ist, seiner Eltern oder Vormünder ordentlicher Gerichtsstand sich befindet, zu melden. Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungs-Bezirke verlegen, haben dies behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden. Es werden hiermit alle Diejenigen, welche nach den vorstehenden Bestimmungen der deutschen Wehrordnung am hiesigen Orte meldepflichtig sind, aufgefordert, innerhalb der Zeit vom 13. Januar bis I. Februar 1878 behufs Eintragung ihrer Namen in die Nekrutirungs-Stammrolle auf dem hiesigen Nathhause, sich persönlich zu melden. Dabei ist von Denen, die sich zum ersten Male aumelven, der Geburtsschein, von allen Anderen aber der nach der Musterung empfangene LosungS- und Gestellungsschein vorzulegen. - . . Gleichzeitig ergeht an Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Aufforderung, die unter ihrer Aufsicht stehenden militärpflichtigen Personen, welche vom hiesigen Orte zeitig abwesend sind, unter Beobachtung der vorstehenden gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig anzumelden. Zwönitz, am 2. Januar 1878. Der Bürgermeister. Schönherr. Tagesgeschichte. Petersburg, 17 Januar. Offiziell. Echipka, 15. Januar. Gestern besetzte unser Vortrab das von den türkischen Bewohnern und Truppen verlassene und angezündete Jeni Sagra. Petersburg, 17. Januar. Aus Kattaro wird gemeldet, Mon tenegriner zogen gestern ohne Kampf in Dnlcigno ei». Die meisten Mohamedaner schiffen sich nach Durazzo und Konstantinopel ein. Die russische Regierung hat bei dem Schiffsbauetablissement „Vulkan" in Stettin weitere -12 Torpedoboote bestellt. Der verein barte Preis beträgt -1 Millionen Mark, von welchem Betrage die Hälfte im Voraus entrichtet werden soll. Die Boole sollen gegen Mitte April ferliggestellt werden — DaS Journal „Kawkaö" bringt eine amtliche Bekanntmachung, wonach der Chef des Terekgebietes die vollständige Unterdrückung der ausständigen Bewegung und die völlige Wiederherstellung eines normalen ruhig-friedlichen' Zustandes meldet. Petersburg, 18. Januar. Der „Regierungsbote" pnblicirt das RcichSbudgel auf 1878, welche« in Einnahme und Ausgabe mit 600,398,325 Rubel Silber abschließt. Konsiantiuopel, 19. Januar. Die türkischen Truppen sind von Adriancpel zurückgezogen. Tschataldja ist jetzt Zenlralpunkt der Bertheidigungslinie für Konstantinopel. Die Russen sollen heute Abend in Akriauopel einrücken. London, 18. Januar. Bei der Bdreßdebatte der beiden Hauser wurden die Regierungserklärungen im friedlichen Sinne aufgefaßt. Im Oberhause erklärte Beaconsfield: die Regierung habe vor dem Ausbruche de« Krieges einstimmig die Aufrechterhaltung der Neutralität beschlossen und sei von diesem Beschlusse nie abgewichen. England sei nicht isolirt, und fall» sich die Regierung in ihren gegenwärtigen Hoffnungen und Aussichten enttäuscht sehen und gezwungen sein sollte, die Interessen Englands zu vertheidigen, so würde sie nicht zögern, wieder und wieder an dos Parlament wegen Bewilligung der hierzu nöthigen Mittel zu appelliren. Außer Beaconsfield ergriff vom Kabinet Salisbury da- Wort. Derselbe wie- den Gedanken zurück, daß di» Regierung durch die Berufung des Parlaments die Türkei zu erneutem Widerstande aufreize. Die Türkei würde keine Hilfe zur Wahrung ihrer Interessen erhalten, obschon eS nothweiidig werden könnte, die englischen Interessen schützen zu müssen. Salisbury bestritt die ver« mutheten Meinungsverschiedenheiten des Kabiuets; die Kriegswogen aber näherten sich Lokalitäten, wo Englands Interessen sich befinden. Wenn LaS Parlament der Negierung vertraue, solle eS die Regierung mit geeigneten Mitteln versehen, um die Interessen Englands mit Vertrauen vertreten zu können. Wenn das Hau« aber kein Vertrauen habe, möge man sich mit einer anderen Regierung versehen. — Im Unterhause erklärte Northcote: die Regierung kenne Rußlands Beding ungen noch nicht, habe daher dem Parlamente auch jetzt noch keine Vorschläge zu machen. Falls die Frievensbedingungen europäische Abmachungen berührten und nicht nur russisch-türkische, so sei die Zu stimmung der europäischen Mächte erforderlich. Lokales und Sächsisches. Zwönitz. Wie dem „Chemnitzer Tgbl." mitgetheilt wird, ist in der Untersuchung gegen den Schuhmacher Friedrich Wilhelm Rauher von Chemnitz, welcher in der am 15. December v. I. abgehaltenen Hauptverhanblung wegen Tödlung seiner Ehefrau zur Todesstrafe verurtheilt wurde, daS Erkenntuiß des OberappellationSgerichtS zu Dresden eingegaugen. Durch dasselbe ist die in der Sache einge- wendete Nichtigkeitsbeschwerde verworfen und das erste Erkenntniß rechtsbeständig erklärt worden. — DaS „Chemnitzer Tgbl." vom 17. d. schreibt: Der Verein „Jnvalidenvank zu Dresden" unter dem Protektorate Sr. Maj. des Königs Albert bezweckt bekanntlich, durch Organisation geeigneter Selbsthilfe die Lage unserer Invaliden zu verbessern und strebt dar nach, seine seit Jahren bereit« in Dresden errichteten Geschäfts« bureaux nun auch auf die Provinz auSzudehnen, um nicht nur durch den mit diesen Geschäften verbundene« kostenfreien Stellennachweis den die Provinz bewohnenden Invaliden zugänglicher zu machen, sondern auch durch zweckmäßige Ausdehnung hauptsächlich seiner